Erbschaften und Testamente
Der Moment, ein Testament zu erstellen, eine Erklärung der Erben abzugeben oder eine Erbschaft zu formalisieren, sind sehr wichtige Momente im Leben der Menschen.
Bei JLA Notarios bieten wir die dienstleistungen im Erbrecht an, sowohl um Ihre Nachfolge zu regeln als auch um eine Erbschaft aufzuteilen, wobei wir die beste Beratung für Ihre individuellen Bedürfnisse und die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen jedes Falles garantieren. Dabei lassen wir den menschlichen Faktor niemals außer Acht und bieten bei Bedarf sogar einen Notariatsservice zu Hause an.
Das Testament ist ein Dokument, in dem eine Person die Verteilung ihres Vermögens und ihrer Rechte für nach ihrem Tod anordnet. Es kann auch einen persönlichen Inhalt haben, zum Beispiel zum Schutz minderjähriger Kinder oder des Ehepartners.
Um ein Testament zu errichten, benötigt man nur:
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE.
- Den Willen, es errichten zu wollen.
- Daten der Personen, die Vermögenswerte aus dem Erbe erhalten sollen.
Bei JLA Notarios sind wir spezialisiert auf die Beratung und Unterzeichnung von Testamenten.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie mehr über Testamente erfahren möchten, gibt es mehrere erklärende Artikel in unserem Blog:
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Durch die Erbschaftserklärung wird der Wille erklärt, das Erbrecht anzunehmen oder abzulehnen. Außerdem werden die Vermögenswerte und Rechte des Verstorbenen inventarisiert und unter den Erben verteilt.
Für die Formalisierung einer Erbschaft werden benötigt:
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE.
- Sterbeurkunde.
- Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen.
- Beglaubigte Kopie des letzten errichteten Testaments oder, falls nicht vorhanden, Erbenfeststellungsurkunde abintestato.
- Lebensversicherungsschein.
- Urkunden oder einfache Auszüge aus dem Grundbuch, in denen Eigentum und Beschreibung aller Immobilien verzeichnet sind.
- Bescheinigung über Bankguthaben.
- Eigentumsdokumente der übrigen Vermögenswerte und Rechte.
- Dokumente, die die Erfüllung der steuerlichen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nachweisen.
Eine unserer Spezialitäten bei JLA Notarios ist die Abwicklung von Erbschaften, da wir umfassende spezialisierte Dienstleistungen im Erbschaftsmanagement anbieten. Daher können wir alle Formalitäten übernehmen, einschließlich der Berechnung und Zahlung der Erbschaftssteuer sowie der Eintragung im Grundbuch.
Wenn Sie Hilfe bei einer Erbschaft benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und können Ihnen ein unverbindliches kostenloses Angebot zusenden.
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, welche Steuern bei einer Erbschaft zu zahlen sind, können Sie die folgenden Artikel konsultieren:
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Es handelt sich um eine Akte, in der der Notar bescheinigt, wer gemäß dem Gesetz die Erben einer verstorbenen Person sind. Diese Urkunden sind nur erforderlich, wenn es einen Todesfall ohne Testament gibt.
Für die Ausstellung eines Abintestato-Protokolls werden benötigt:
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE der Beteiligten.
- DNI des Verstorbenen.
- Zwei Zeugen, die kein direktes Interesse am Erbe haben.
- Todesbescheinigung.
- Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen, die bestätigt, dass kein zivilrechtliches Testament errichtet wurde, oder das Familienbuch.
- Im Falle von Lebenspartnerschaften die Dokumente, die deren Existenz oder gegenseitiges Zusammenleben nachweisen.
- Bescheinigung, falls erforderlich, über den Tod von Personen, die Anspruch auf das Erbe haben könnten, wie Kinder oder Ehepartner, sowie die Nachweise derjenigen, die gegebenenfalls deren Platz im Erbe einnehmen würden.
Unsere Notarkanzlei ist auf die Formalisierung von Erbenfeststellungsprotokollen spezialisiert und wir können Ihnen bei der Abwicklung des gesamten Erbprozesses, einschließlich der Steuerzahlung, helfen. Wir freuen uns, Ihnen behilflich sein zu dürfen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unseren Blog.
Wenn eine Person schwer krank ist, ist es möglich, dass sie bestimmte Entscheidungen nicht treffen kann. Durch das Verfassen von Vorausverfügungen gibt die betroffene Person eine Reihe von Anweisungen zu wichtigen Fragen, wie der Entscheidung, ob sie wiederbelebt werden möchte oder nicht, der Anwendung bestimmter medizinischer Therapien, der Organspende und dem Verbleib der sterblichen Überreste sowie den Bestattungsriten und der Erteilung einer Vollmacht für medizinische Versorgung.
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE. Wenn eine Gesundheitskarte der GenCat vorliegt, ist es ratsam, diese vorzulegen.
- Die Identität der Personen, denen bestimmte Befugnisse übertragen werden sollen.
Mit nur diesen Voraussetzungen können die spezialisierten Techniker von JLA Notarios Sie bei der Unterzeichnung Ihrer Vorsorgevollmachten beraten.
Die Verzichtserklärung auf eine Erbschaft ermöglicht es, die Erbschaft einer bestimmten verstorbenen Person abzulehnen, um keine ihrer Vermögenswerte, Rechte oder Schulden zu erhalten. Sie wird insbesondere verwendet, um eine belastete Erbschaft oder eine mit Schulden zu vermeiden.
Um auf eine Erbschaft zu verzichten, benötigen wir nur die folgenden Dokumente:
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE der Person, die auf die Erbschaft verzichten möchte.
- Sterbeurkunde oder die Daten der Person, auf deren Erbschaft verzichtet werden soll. Es ist unerlässlich, dass diese Person verstorben ist, damit der Verzicht wirksam wird, da er sonst keine Gültigkeit hat.
Mit diesen Dokumenten können wir Sie bei JLA Notarios bei der Abwicklung Ihres Erbschaftsverzichts begleiten.
Schenkungen von Vermögenswerten auf zukünftige Erbschaft belastet
Es besteht darin, dass eine Person heute von einer anderen, von der sie in Zukunft erben wird, einige Güter erhält, so dass, wenn der Schenker stirbt, der Empfänger in dieser Erbschaft um das bereits Erhaltene weniger erhalten wird.
Es handelt sich um Erbschaften, bei denen ein internationales Element vorliegt, wie zum Beispiel wenn ein Ausländer in Spanien lebt, ein Spanier im Ausland wohnhaft ist oder Vermögenswerte in mehreren Ländern vorhanden sind.
Bei JLA Notarios können wir Sie auf Englisch betreuen.
Erbverträge sind Vereinbarungen zwischen den Parteien, durch die die Vermögenswerte, die sie wünschen, zu Lebzeiten verteilt werden, entweder durch die Übertragung des Eigentums zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder indem diese an den Tod des Eigentümers geknüpft wird.
Die Erbschaftsergänzungsurkunde ist das notarielle Dokument, in dem neue Erbschaftsgüter aufgenommen werden, die in einer ersten Erbschaft nicht enthalten waren, zum Beispiel, weil sie zu diesem Zeitpunkt unbekannt waren. Sie müssen die Steuern beim Finanzamt abführen, und wenn es Immobilien gibt, müssen diese im Grundbuch eingetragen werden.
- Urkunde der Annahme und Zuweisung der Erbschaft, zu der die hinzuzufügenden Vermögenswerte gehören.
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE aller Erben und Pflichtteilsberechtigten. Sie können persönlich zur Unterzeichnung erscheinen oder durch eine Vollmacht vertreten werden.
- Dokumente, die das Eigentum an den hinzuzufügenden Vermögenswerten nachweisen.
In den Urkunden zur Übergabe von Vermächtnissen wird bestätigt, dass die Erben ein Vermächtnis an einen Vermächtnisnehmer übergeben.
In den Urkunden zur Übernahme des Vermächtnisses wird bestätigt, dass der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis eigenständig übernommen hat, sofern der Testator dies so genehmigt hat oder in den gesetzlich erlaubten Fällen.
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE.
- Todesbescheinigung.
- Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen.
- Beglaubigte Kopie des zuletzt errichteten Testaments.
- Dokument oder Titel, der das Eigentum und die Identifikation des Vermögenswerts, Rechts oder Bankkontos nachweist.
Es handelt sich um die notarielle Urkunde, in der die Pflichtteilsansprüche der Pflichtteilsberechtigten von den Erben bezahlt werden. Dies kann in einer separaten Urkunde oder in der Erbschaftsurkunde erfolgen. Es ist zu beachten, dass die Pflichtteilsberechtigten und ihre entsprechenden Rechte im Gemeinen Recht und in den verschiedenen Landesrechten variieren.
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE.
- Todesbescheinigung.
- Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen.
- Echtes Exemplar des zuletzt errichteten Testaments.
- Nachweis über den Wert des Pflichtteils, zum Beispiel die Erbschaftsurkunde, in der alle inventarisierten Vermögenswerte aufgeführt sind.
Es ist die Urkunde, in der eine Person einer anderen die Rechte verkauft, die ihr an einer Erbschaft zustehen. Dieses Rechtsgeschäft kann nur durchgeführt werden, wenn der Erblasser verstorben ist und das Recht auf den Erwerb der Erbschaft bereits entstanden ist, gemäß Artikel 1.271 des allgemeinen Zivilgesetzbuchs und 411-7 des Zivilgesetzbuchs von Katalonien. Es kann erteilt werden, indem alle oder einige der Erbschaftsgüter aufgezählt werden oder ohne Aufzählung.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass im Falle des Verkaufs der Erbrechte die anderen Miterben ein Vorkaufsrecht haben.
- DNI, Reisepass, Aufenthaltstitel oder NIE.
- Todesbescheinigung.
- Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen.
- Echtes Exemplar des zuletzt errichteten Testaments oder, falls nicht vorhanden, Erbschein.
- Wenn alle oder einige der Vermögenswerte, die das vererbte Recht bilden, aufgeführt sind, die Dokumente vorlegen, die das Eigentum an den Vermögenswerten, Rechten und Bankkonten nachweisen.