Haager Apostille in Barcelona

Einer der Hauptwirkungen der Globalisierung ist die Zunahme internationaler Handlungen und Geschäfte sowie der Austausch nicht nur von Informationen, sondern auch von Dokumenten zwischen den verschiedenen Staaten und zwischen Privatpersonen. Daher sind Verfahren erforderlich, die diesen Austausch erleichtern und beschleunigen, wie es bei der Apostille von Den Haag in Barcelona der Fall ist.

Was ist die Haager Apostille und wozu dient sie?

Die Apostille hat internationalen Charakter und wird definiert als ein Verfahren, das es ermöglicht, dass von den Behörden eines Landes ausgestellte Dokumente in einem anderen Land als dem Ursprungsland anerkannt werden und Wirkung entfalten. Auf diese Weise erkennt das Ursprungsland an, dass die Behörde, die das Dokument ausstellt, befugt ist, es auszustellen, und gewährt dem Land, in dem das apostillierte Dokument verwendet werden soll, Sicherheit und Gewissheit darüber, dass das in einem anderen Land unterzeichnete Dokument echt ist.

Das lässt sich vielleicht besser mit einem Beispiel verstehen:

Angenommen, ein Kunde namens José geht zur Notarkanzlei, um eine Vollmacht zum Verkauf eines Hauses zu unterschreiben, das er in Kolumbien besitzt, und zwar unter den in der spanischen Gesetzgebung vorgesehenen Formalitäten. Er erteilt die Vollmacht vor einem spanischen Notar. José schickt die unterschriebene Vollmacht anschließend nach Kolumbien, damit sie dort zum Verkauf seiner Immobilie verwendet werden kann. Aber wie kann der kolumbianische Notar wissen, dass die Vollmacht ein öffentliches Dokument ist, das von einem echten und zuständigen Notar aus Spanien ausgestellt wurde? Dies wird erreicht, indem der Vollmacht die Haager Apostille beigefügt wird, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wird und bestätigt, dass der spanische Notar echt und zuständig ist. Mit der beigefügten Apostille hat der Notar in Kolumbien die Gewissheit über die Gültigkeit und kann ihr volle Wirkung zusprechen.

Die Haager Apostille beim Notar

Das Verfahren der Apostille besteht einfach darin, dem Dokument einen Stempel hinzuzufügen, auf dem die genannte Anerkennung vermerkt ist und der die formalen Anforderungen des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 erfüllen muss. Die internationale Apostille hat folgendes Aussehen:

Erscheinung des internationalen Haager Apostille

Was garantiert die Apostille?

Es ist wichtig zu wissen, dass die Apostille ausschließlich die Echtheit der Unterschrift auf dem Dokument bestätigt, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner des Dokuments gehandelt hat, zum Beispiel als Notar, die Identität des verwendeten Stempels oder Siegels, jedoch nicht den Inhalt des Dokuments bestätigt.

Da der Inhalt nicht bestätigt wird, muss aus notarieller Sicht nach der Apostillierung des Dokuments ein sogenanntes Gleichwertigkeits- und Angemessenheitsurteil erteilt werden. Durch dieses Urteil bewertet der Notar, ob der Inhalt des ausländischen Dokuments unter Berücksichtigung der Funktionen der ausländischen Behörde und ihres Rechtssystems dem spanischen Inhalt gleichwertig ist und somit gültig und ausreichend, um die Handlung innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets durchzuführen.

Dient die Haager Apostille in jedem Land der Welt?

Die Antwort lautet nein. Die Haager Apostille ist nur gültig für Dokumente, die ausgestellt wurden und in den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 Wirkung entfalten sollen. Die vollständige Liste dieser Länder können Sie gemäß der letzten Aktualisierung des Justizministeriums einsehen.

Was passiert, wenn ein Land nicht Teil des Haager Übereinkommens ist?

In diesem Fall muss der traditionelle Weg der diplomatischen oder konsularischen Legalisierung beschritten werden. Das Verfahren ist komplizierter, da die Überprüfung durch zwei Stellen erforderlich ist, die des Herkunftslandes und die des Ziellandes.

Zunächst müssen die Behörden des Herkunftslandes des Dokuments die Rechtmäßigkeit dieses Dokuments durch die zuständige Stelle, in der Regel das Außenministerium, überprüfen, was den entsprechenden Stempel beinhaltet. Anschließend führt das Zielland über die Botschaft, das Konsulat oder den Honorarkonsul die entsprechende Kontrolle durch, einschließlich des zweiten entsprechenden Stempels.

Dieses System kann vereinfacht werden, wenn bilaterale Abkommen zwischen den verschiedenen Ländern bestehen.

Dokumente zur Apostillierung in Barcelona: Wann sind sie erforderlich?

Wie wir gesehen haben, ist es notwendig, die Dokumente zu apostillieren, wenn diese in einem anderen Land als dem Ursprungsland Wirkung entfalten sollen, das heißt:

  1. Die in einem fremden Land ausgestellten Dokumente, die in Spanien Wirkung entfalten müssen. Ein typisches Beispiel wären Vollmachten, die im Ausland erteilt wurden, um auf spanischem Gebiet verwendet zu werden.
  2. Die in Spanien ausgestellten öffentlichen Urkunden, die im Ausland Wirkung entfalten müssen, wie im oben gesehenen Beispiel.

Welche Dokumente müssen apostilliert werden?

Es müssen die öffentlichen Urkunden, die von einer Behörde ausgestellt wurden, apostilliert werden. Private Dokumente dürfen unter keinen Umständen apostilliert werden (außer, wie wir später sehen werden, wenn sie eine Bescheinigung eines Beamten enthalten). Konkret müssen apostilliert werden:

  1. Die gerichtlichen Dokumente, das heißt die von der Justizbehörde eines Staates ausgestellten, einschließlich derjenigen, die vom Staatsanwalt oder von einem Rechtsanwalt, Sekretär, Beamten oder Justizagenten stammen.
  2. Die Verwaltungsdokumente, die von einem Beamten ausgestellt wurden oder die in ein privates Dokument aufgenommen sind, zum Beispiel solche, die die Richtigkeit eines darin angegebenen Datums bestätigen.
  3. Die notariellen Urkunden.

Welche Dokumente dürfen nicht apostilliert werden?

Als allgemeine Regel müssen öffentliche Dokumente mit einer Apostille versehen werden, es gibt jedoch Ausnahmen. Es ist nicht notwendig, eine Apostille anzubringen:

  1. Die von diplomatischen oder konsularischen Beamten ausgestellten Dokumente.
  2. Die Verwaltungsdokumente, die direkt mit einer Handels- oder Zolloperation zusammenhängen.
  3. Die Dokumente, die gemäß einem internationalen Abkommen von der Legalisierung oder Apostillierung befreit sind.

Neben diesen Dokumenten legen gemäß der Verordnung 2016/1191 vom 6. Juli 2016 die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinfachte Systeme für die Ausstellung und Anerkennung bestimmter öffentlicher Dokumente fest. Auf diese Weise müssen die Mitgliedstaaten einige von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Dokumente ohne Apostille akzeptieren und erkennen deren Wirksamkeit direkt an. Diese Dokumente, die keine Apostille benötigen, sind hauptsächlich die Bescheinigungen über:

  1. Geburt.
  2. Leben.
  3. Tod.
  4. Name.
  5. Ehe, einschließlich der Ehefähigkeit und des Familienstands.
  6. Scheidung.
  7. Gerichtliche Trennung oder Annullierung der Ehe.
  8. Registrierte Lebenspartnerschaft, einschließlich der Fähigkeit, als Mitglied einer registrierten Lebenspartnerschaft eingetragen zu werden, und des Status als Mitglied einer registrierten Lebenspartnerschaft.
  9. Streichung der Registrierung einer Lebenspartnerschaft, gerichtliche Trennung oder Annullierung einer registrierten Lebenspartnerschaft.
  10. Abstammung.
  11. Adoption.
  12. Wohnsitz oder Aufenthalt.
  13. Staatsangehörigkeit.
  14. Fehlen eines Strafregistereintrags und aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament.

Wer muss die Apostille beantragen?

Normalerweise wird sie vom Interessenten beantragt, aber auch jede Person, die im Besitz der Originalkopie des Dokuments ist, das beglaubigt werden muss, kann dies tun.

Wie und wo kann man Dokumente in Barcelona apostillieren lassen?

Das Verfahren zur Apostillierung notarieller Dokumente ist relativ einfach. Sobald die öffentliche Urkunde vor einem Notar unterzeichnet wurde, können Sie sich an das entsprechende Notarkollegium wenden, um das Dokument apostillieren zu lassen.

Was das Notarkollegium von Katalonien betrifft, so ist die Apostillierung in der Regel schnell. Das Verfahren erfordert eine Wartezeit von etwa drei Tagen und anschließend die Abholung des Dokuments. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie hier klicken.

Kann ein Notar ein Dokument apostillieren?

Von JLA Notarios, Notare in Barcelona, können wir auch jede notarielle Urkunde, die Sie in unserer Notarkanzlei in der Diagonal von Barcelona unterschrieben haben, apostillieren lassen, indem wir das zu apostillierende Dokument für Sie zum Kollegium bringen und abholen. Außerdem bieten wir in der Regel die Möglichkeit, diese Apostillen im Eilverfahren zu bearbeiten, sodass Sie die in JLA Notarios Barcelona unterschriebene notarielle Urkunde mit der Apostille innerhalb von nur ein oder zwei Tagen abholen können.

Wie wird eine ausländische Urkunde apostilliert, damit sie in Spanien wirksam ist?

Falls Sie eine Urkunde im Ausland ausgestellt haben oder ausstellen lassen und diese in Spanien wirksam sein soll, müssen Sie diese bei der zuständigen öffentlichen Behörde des Herkunftslandes apostillieren lassen, was je nach Land unterschiedlich ist. Nach der Apostillierung kann sie in Spanien wirksam sein.

Was passiert, wenn das ausländische Dokument in einer Fremdsprache verfasst ist?

Wenn das Dokument in einer Fremdsprache verfasst ist, muss nach der Apostillierung eine beglaubigte Übersetzung des betreffenden Dokuments vorgelegt werden. Diese Übersetzung ist möglicherweise nicht erforderlich, wenn der Notar die Sprache, in der das Dokument verfasst ist, ausreichend beherrscht, aber selbst in diesen Fällen kann die Übersetzung erforderlich sein, wenn das Dokument bei einer anderen Behörde, wie den öffentlichen Registern, eingereicht werden muss.

Welche Gültigkeitsdauer hat die Haager Apostille?

Die Apostille hat keine Gültigkeitsdauer oder Verfallsfrist, sondern die Frist wird durch das apostillierte Dokument bestimmt, zum Beispiel, wenn das Dokument eine begrenzte Wirksamkeitsdauer hat.

Es gibt auch keine Frist für die Apostillierung des Dokuments, der Interessent kann dies tun, wann er es für angebracht hält.

Notariat für Haager Apostille in Barcelona

Wenn Sie eine Urkunde mit der Haager Apostille in Barcelona benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie können uns per E-Mail unter bcn@jlanotarios.com schreiben, über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder uns eine WhatsApp-Nachricht senden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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