Inhaltsverzeichnis (14)
- Erbschaftsverzicht
- Was ist der Erbverzicht?
- Welche Arten der Erbschaftsverzicht gibt es?
- Verzicht auf Erbschaft oder Annahme der Erbschaft unter Inventarvorbehalt
- Wie man auf eine Erbschaft verzichtet: Die Urkunde des Erbverzichts
- Welche Rolle spielt der Notar bei der Erbschaftsausschlagung?
- Dokumente für den Verzicht auf das Erbe in Spanien
- Voraussetzungen für den Erbverzicht
- Der Erbverzicht für Minderjährige und Menschen mit Behinderung
- Wie lange ist die Frist, um eine Erbschaft auszuschlagen?
- Mit notarieller Befragung
- Verjährung des Erbverzichts
- Wie hoch sind die Kosten für eine Erbausschlagung bei Notaren?
- Abwicklung des Erbschaftsverzichts mit JLA Notarios
Erbschaftsverzicht
Die Erbausschlagung ist einer der Dienstleistungen im Bereich Erbschaften in Barcelona unserer Notariat in Barcelona. JLA Notarios sind ein Notariat an der Avenida Diagonal in Barcelona und eine unserer Spezialitäten ist die Abwicklung von Erbschaften im Notariat.
Wir möchten euch mit diesem Text alles erklären, was die Erbausschlagung beinhaltet und wie man sie durchführt. Als Notare in Barcelona können wir Ihre Erbschaft, Erbschaftsergänzung und Ihre Erbenfeststellung abintestato bearbeiten, sofern Sie persönlich in unserem modernen Notariat im Eixample von Barcelona zur Unterschrift erscheinen können.
Was ist der Erbverzicht?
Wenn eine Übertragung von Vermögenswerten erfolgt, das heißt, wenn man eine Erbschaft von einem Erblasser erhält, besteht die Möglichkeit, diese abzulehnen. Der Verzicht auf die Erbschaft kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, aber oft müssen sich die Erben für die Lasten oder Schulden verantwortlich zeigen, die mit der Annahme von Vermögenswerten einer Erbschaft verbunden sind. Und in bestimmten Fällen, wenn diese mehr Schulden als Nutzen verursachen, entsteht der Hauptgrund, warum viele die erhaltene Erbschaft ablehnen möchten.
Es gibt auch Umstände, in denen ein oder mehrere erbberechtigte Geschwister zugunsten eines anderen auf die Erbschaft verzichten, damit dieser vollständig davon profitiert. Ebenso können wir Situationen finden, in denen die Erben die mit der Erbschaft verbundenen Steuern nicht zahlen können (kommunale Wertzuwachssteuer und Erbschafts- und Schenkungssteuer).
Aus diesem Grund legt das Bürgerliche Gesetzbuch fest, dass der Verzicht auf Erbschaften, ebenso wie deren Annahme, freie und freiwillige Handlungen für jeden einzelnen Erben sind. Außerdem ist der Verzicht auf eine Erbschaft unwiderruflich, das heißt, sobald die Urkunde unterschrieben ist, kann die Meinung nicht mehr geändert werden. Ebenso muss bekannt sein, dass die zugewiesene Erbschaft vollständig abgelehnt oder angenommen wird, ohne dass man zwischen den für die Erben individuell interessanten Teilen wählen kann.
Wenn Sie Erbe sind, einer dieser Fälle auf Sie zutrifft und Sie nicht wissen, wie man auf eine Erbschaft verzichtet, erklären wir es Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt.
Welche Arten der Erbschaftsverzicht gibt es?
Es gibt zwei Arten des Verzichts auf eine Erbschaft: den reinen und einfachen Verzicht oder den Verzicht zugunsten Dritter.
- Reiner und einfacher Erbverzicht: Man verzichtet auf eine Erbschaft, ohne zugunsten von jemandem zu handeln. Der Verzichtende unterliegt keiner Steuerpflicht, da er nichts erhält und kein Erbvermögen überträgt.
- Übertragender Verzicht oder zugunsten einer Person: Der übertragende Verzicht ist kein echter Verzicht oder Ablehnung der Erbschaft, sondern vielmehr eine Abtretung von Rechten, die, um übertragen werden zu können, zuvor erworben sein müssen; daher ist der Erwerber immer der Erbe. Dies führt zur Zahlung der Erbschaftssteuer und der entsprechenden Steuer auf die Übertragung. Die Steuergesetzgebung betrachtet dies so, dass die Erbschaft angenommen und dann übertragen wird, und es müssen gemäß der Steuergesetzgebung Erbschaftssteuern vom „Verzichtenden“ auf die Erbschaft sowie Schenkungssteuern von der Person, die die Vermögenswerte erhält, gezahlt werden.
Verzicht auf Erbschaft oder Annahme der Erbschaft unter Inventarvorbehalt
Zunächst werden wir den angenommenen Fall darlegen, in dem man die Schulden der Erbschaft nicht begleichen kann oder Angst vor unbekannten Schulden hat, die die zu empfangende Erbschaft betreffen könnten. Dafür ist es wichtig zu wissen, dass die Möglichkeit besteht, eine Erbschaft unter Inventarannahme zu akzeptieren, das heißt, die Erbschaft anzunehmen und die Schulden mit dem geerbten Vermögen zu begleichen, wobei der verbleibende Rest unter den Erben verteilt wird.
Im Falle der Annahme einer Erbschaft unter Inventarannahme haftet man niemals mit eigenem Vermögen für die Schulden der Erbschaft, da nur das geerbte Vermögen haftet. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Notar aufzusuchen, der nach Bewertung der Situation den besten Weg empfehlen kann, da du abwägen musst, ob du die Erbschaft wirklich ausschlagen oder unter Inventarannahme annehmen möchtest.
Außerdem solltest du wissen, dass im katalanischen Recht die Annahme einer Erbschaft unter Inventarannahme sehr einfach ist, da es ausreicht, in der Erbschaftsurkunde zu erklären, dass die Erbschaft unter Inventarannahme angenommen wird. Im allgemeinen Recht hingegen sind für die Vorteile der Inventarannahme bei einer Erbschaft mehr Voraussetzungen und Formalitäten erforderlich, da eine Reihe von gesetzlichen Verfahren eingehalten werden müssen, wie die vorherige Erstellung eines Inventars des Nachlasses des Erblassers, wobei gegebenenfalls die verschiedenen Gläubiger benachrichtigt werden müssen.
Wenn du dennoch die Steuern, die Schulden nicht begleichen kannst oder nicht erben möchtest, solltest du die folgenden Schritte befolgen:
Wie man auf eine Erbschaft verzichtet: Die Urkunde des Erbverzichts
Der Erbverzicht wird in einer notariellen öffentlichen Urkunde festgehalten, die als Erbverzichtsurkunde bekannt ist. Er muss abgewickelt werden, unabhängig davon, ob ein vorheriges Testament existiert oder nicht, und dafür muss man zu einem Notar für Erbschaften gehen. Er ist auch nützlich, falls man eine notarielle Aufforderung erhalten hat, in der man seine Erklärung zum Verzicht auf das Erbe abgeben muss.
Diese notarielle Urkunde drückt formell die Ablehnung der Übertragung von Vermögenswerten oder Rechten aus. Der Erbverzicht muss immer vor einem Notar in einer Urkunde zum Erbverzicht erfolgen.
Welche Rolle spielt der Notar bei der Erbschaftsausschlagung?
Die Rolle des Notars ist grundlegend bei der notariellen Urkunde der Erbschaftsverzichtserklärung, da er ein zuständiger öffentlicher Beamter ist, der die Person, die sich in der Lage befindet, auf die Erbschaft zu verzichten oder nicht, unterstützen und beraten kann. Deshalb übernehmen wir nicht nur die Erstellung und Formalisierung eines Schreibens, sondern bieten auch rechtliche Beratung aus finanzieller Sicht an.
Außerdem stellen wir eine offizielle Bestätigung aus, dass die durchgeführte Handlung freiwillig und in vollem Bewusstsein der rechtlichen Folgen der Handlung erfolgt ist.
Dokumente für den Verzicht auf das Erbe in Spanien
Um die öffentliche Urkunde der Erbschaftsverzichtserklärung zu erstellen, müssen Sie beim Notariat die folgenden Dokumente vorlegen:
- Gültiger Ausweis der Person, die auf die Erbschaft verzichtet
- Identifikation der verstorbenen Person, auf deren Erbschaft verzichtet wird.
Wie Sie sehen, ist der Verzicht auf eine Erbschaft in Bezug auf die erforderlichen Dokumente sehr einfach und es ist nicht notwendig, weder den Erbenstatus noch den Grund für den Verzicht auf die Erbschaft nachzuweisen.
Voraussetzungen für den Erbverzicht
Neben der Vorlage der vorherigen Dokumentation beim Notar muss der Erbe volljährig sein, eigenverantwortlich handeln und bei voller geistiger Gesundheit sein.
Der Erbverzicht für Minderjährige und Menschen mit Behinderung
Im Falle der Minderjährigkeit oder bei deren gesetzlichen Vertretern, Eltern oder Vormündern, ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich, aber diese gerichtliche Genehmigung kann gemäß den Artikeln 236-30 und 424-6.1.a) des Zivilgesetzbuchs von Katalonien durch die Zustimmung von zwei der älteren und nächstverwandten Vorfahren (Großvater, Urgroßeltern usw.) ersetzt werden, jeweils einer pro Elternlinie.
Bei Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit müssen diese von ihrem Betreuer unterstützt werden, um die Geschäftsfähigkeit zu vervollständigen.
Wie lange ist die Frist, um eine Erbschaft auszuschlagen?
Der Verzicht auf eine Erbschaft muss nach dem Tod der Person erfolgen, die die Erbschaft hinterlässt. Es ist niemals möglich, während des Lebens der zu beerbenden Person auf eine Erbschaft zu verzichten, außer in einigen spezifischen Ausnahmen im foralen Recht, durch die Möglichkeit der Erbverträge, die es erlauben, auf die zukünftige Erbschaft zu verzichten, in der Regel im Austausch für den Erhalt bestimmter Güter und Rechte zu Lebzeiten der Person.
Achtung, es ist zu beachten, dass die Ablehnung oder der Verzicht, der nach Ablauf der entsprechenden Steuer auf die Erbschaft oder das Vermächtnis erfolgt, steuerlich als Schenkung angesehen wird.
Mit notarieller Befragung
Als Antwort darauf, wie man durch notarielle Aufforderung auf eine Erbschaft verzichtet, erklären wir das Verfahren. Es beginnt damit, dass einer der Erben, der daran interessiert ist, die Erbschaft anzunehmen und zu erhalten, zu einem Notariat geht und eine notarielle Aufforderungsurkunde unterschreibt, durch die der Notar persönlich zum Wohnsitz der an der Erbschaft interessierten Person geht, um ihr eine Aufforderungsurkunde zu übergeben, damit sie vor dem Notar erklärt, ob sie die Erbschaft annimmt oder ablehnt.
Wenn eine Person mit Erbrecht eine Erbschaft erhält, hat sie eine Frist von 30 Tagen, um zu einem beliebigen Notariat in Spanien zu gehen und zu erklären, ob sie die Erbschaft annimmt oder ablehnt.
Wenn die 30 Tage vergehen, ohne dass die an der Erbschaft interessierte Person zu einem Notariat geht, um zu erklären, ob sie annimmt oder ablehnt, bestimmt das Gesetz die rechtlichen Folgen dieser Untätigkeit, die davon abhängen, ob das Gemeine Recht oder das katalanische Recht angewendet wird. So legt das Gemeine Recht fest, dass, wenn die an der Erbschaft interessierte Person, die die notarielle Aufforderung erhält, zu keinem Notariat geht, um zu erklären, ob sie die Erbschaft annimmt oder ablehnt, das Bürgerliche Gesetzbuch des Gemeinen Rechts bestimmt, dass die Erbschaft von dieser Person rein und einfach angenommen wird, wodurch sie die ihr zustehenden Vermögenswerte oder Schulden aus der Erbschaft erhält.
Im katalanischen Recht hingegen bestimmt das katalanische Zivilgesetzbuch, dass die Person, die innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der notariellen Aufforderung nicht vor dem Notar erscheint, auf die Erbschaft verzichtet. Dies ist ein wichtiger Unterschied zwischen dem Gemeinen Recht und dem katalanischen Recht, und in solchen Fällen kann auf diese Person bei der späteren Erbteilung verzichtet werden. Diese Regel erleichtert die Abwicklung einer Erbschaft, wenn es Erben gibt, die bei den Erbformalitäten nicht mitarbeiten.
Verjährung des Erbverzichts
Die Frist für den Verzicht auf eine Erbschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht festgelegt, daher kann jederzeit auf eine Erbschaft verzichtet werden, solange sie nicht verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Es ist jedoch entscheidend, den Verzicht auf die Erbschaft vor der Verjährung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auszuführen, deren Bearbeitungsfrist in der Regel sechs Monate beträgt und die Verjährung vier Jahre nach dem Tod des Erblassers eintritt (obwohl dies von der Gesetzgebung der verschiedenen autonomen Gemeinschaften abhängt). Ein Verzicht nach der Verjährung dieser Steuer wird als Schenkung an die übrigen Erben verstanden.
Wie hoch sind die Kosten für eine Erbausschlagung bei Notaren?
Der Preis für notarielle Handlungen wird von der Regierung geregelt und entspricht der Verordnung des NOTARIELLEN TARIFS (RD 1426/1989 vom 17. November, der den Tarif der Notare regelt).
Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen. Es hängt auch davon ab, ob nur ein Erbe oder mehrere verzichten und ob ergänzende Verfahren wie die Erstellung des CSV erforderlich sind.
Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich kontaktieren, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.
Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Erstellung einer ERBSCHAFTSVERZICHTSERKLÄRUNG zwischen 70 und 110 € inklusive Mehrwertsteuer liegt.
Dieser Richtpreis wurde für ein Dokument mit einem üblichen Inhalt von 4 Seiten und der Ausstellung einer einzigen beglaubigten Kopie sowie einer einfachen Kopie berechnet. Die Variation hängt von Faktoren wie der Anzahl der Verzichtenden und der Notwendigkeit eines CSV ab.
Fragen im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Vermögenswerte und Rechte einer Erbschaft
Bei Erbschaften mit Testament geht die Erbschaft an die in der Erbschaftsurkunde als Ersatz-Erben bezeichneten Erben über (diese Figur ist im Recht auch als gewöhnliche Substitution bekannt). Diese durch gewöhnliche Substitution bezeichneten Erben sind die Personen, die für den Fall benannt sind, dass der Erste verstorben ist, die Erbschaft nicht annehmen kann oder nicht annehmen will. Wenn kein Ersatz vorhanden ist, geht die Erbschaft an die übrigen Miterben durch das Recht des Anwachsens über.
Im Falle von gesetzlicher Erbfolge, das heißt ohne Testament, gibt es entweder ein Anwachsen zugunsten der gesetzlichen Miterben des Erben, der verzichtet, oder es werden die nächsten Erben entsprechend der gesetzlichen Reihenfolge berufen.
Bei Erbschaften mit Testament entsteht, wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, das Anwachsungsrecht des anderen Erben, geregelt durch Artikel 982 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es handelt sich um die zuvor erklärte Art des reinen und einfachen Verzichts.
Wenn auf das Vermögen zugunsten einer Mutter verzichtet wird, muss man wissen, dass der Akt steuerpflichtig ist. Der Erbe, der abtritt, muss zuerst die Erbschaft angenommen und die Erbschafts- und Schenkungssteuer (und gegebenenfalls die Wertzuwachssteuer) bezahlt haben, und die Mutter muss die Schenkungssteuer zahlen. Diese Handlung wird als übertragender Verzicht betrachtet.
Wenn jedoch das Gesetz nach der Person, die verzichtet, die Mutter nennt, kann auf die Erbschaft von der Person verzichtet werden, die sie nicht erhalten möchte, und es kann eine Erbenfeststellung durchgeführt werden, in der die Mutter als Erbin erklärt wird.
In diesem Fall, wenn es keine Ersatzberechtigten gäbe, müsste eine gesetzliche Erbfolge formalisiert werden. Dazu muss eintreten, dass keine Bedingung für den Erben vorliegt oder dieser vor dem Erblasser stirbt, das Erbe ausgeschlagen wird, ohne dass Ersatzberechtigte vorhanden sind, und kein Anwachsungsrecht besteht.
Wenn keine Erben auftauchen oder weiterhin verzichten, erbt letztinstanzlich die Regierung von Spanien nach dem Gemeinen Recht oder die Generalitat de Catalunya nach dem katalanischen Zivilrecht.
Tatsächlich, wenn wir Erben eines Nachlasses mit Schulden werden, der für uns nicht vorteilhaft sein wird, können wir die Erbschaft ablehnen, immer nachdem wir bewertet haben, dass die Annahme der Erbschaft zu Gunsten eines Inventars für uns nicht vorteilhaft ist.
In diesem Fall unterscheiden wir je nach Zeitpunkt der Vermögensübertragung. Erfolgt diese zu Lebzeiten des Erblassers, handelt es sich um eine Schenkung, während sie nach dessen Tod als Erbschaft gilt.
Während die Erbschaft das gesamte Vermögen ist, das verfügt wird, ist das Vermächtnis eine vom Erblasser für ein Gut oder Recht getroffene Verfügung, die dem Vermächtnisnehmer von den Erben oder einem Testamentsvollstrecker übergeben wird. Der Vermächtnisnehmer erhält keine Erbschulden und muss das Vermächtnis nicht annehmen, um darüber verfügen zu können. Und wenn er es ablehnen würde, würde es Teil der Erbmasse werden.
Wenn eine Person gleichzeitig Erbe und Vermächtnisnehmer ist, kann sie eine der Bedingungen annehmen und die andere ablehnen. Ein Erbe kann jedoch nicht auf einen Teil dessen verzichten, was ihm durch die Erbschaft zusteht, und nur einen anderen Teil annehmen, der ihn interessiert.
Die Ausschlagung muss vollständig sein, wer eine Erbschaft ausschlägt, verzichtet vollständig darauf, kann nicht auf einige Vermögenswerte oder Rechte verzichten und andere annehmen. Allerdings bedeutet die Ausschlagung nicht den Verzicht auf alles, was der Erblasser hinterlassen hat, weshalb nichts dagegen spricht, dass nach Ausschlagung der Erbschaft die vom Erblasser hinterlassenen Vermächtnisse angenommen werden. Wenn also Rechte aus verschiedenen Titeln empfangen werden, gelten diese als voneinander unabhängige Rechte, und es können einige ausgeschlagen und andere nicht, aber jeder Verzicht auf ein Recht muss vollständig erfolgen, wobei zu beachten ist, dass, wenn mehrere Vermächtnisse hinterlassen werden, einige angenommen und andere ausgeschlagen werden können.
Schließlich gilt, wer zu ein und derselben Erbschaft sowohl durch Testament als auch durch gesetzliche Erbfolge berufen wird und sie aufgrund des ersten Titels ausschlägt, als habe er die Erbschaft aufgrund beider Titel ausgeschlagen.
Es kann verzichtet werden, aber dieser Verzicht darf die Gläubiger des Erben nicht benachteiligen. Falls die Erbschaft zu deren Nachteil ausgeschlagen wird, erlaubt gemäß Artikel 1001 des Bürgerlichen Gesetzbuches den Gläubigern, den Richter zu bitten, sie zu ermächtigen, die Erbschaft im Namen des Erben anzunehmen. Die Annahme kommt den Gläubigern nur insoweit zugute, als sie ausreicht, um den Betrag ihrer Forderungen zu decken. Ein Überschuss, falls vorhanden, gehört in keinem Fall dem Verzichter, sondern wird den Personen zugewiesen, denen er gemäß den in diesem Gesetzbuch festgelegten Regeln zusteht.
Artikel 461-7 erklärt seinerseits, dass „die Ausschlagung der Erbschaft zum Nachteil der Gläubiger des benannten Erben diesen nicht entgegengehalten werden kann, die ihre Forderungen, die vor der Ausschlagung entstanden sind, auf das Erbe oder auf den ausgeschlagenen Erbteil geltend machen können, wenn keine anderen Mittel zur Eintreibung vorhanden sind. Das Recht der Gläubiger erlischt ein Jahr nach der Ausschlagung.“
Im Falle der Annahme durch die Gläubiger gibt es einen doppelten Erwerb: einen zugunsten des Benannten, der verzichtet hat, der die notwendigen Vermögenswerte zur Befriedigung seiner Gläubiger erwirbt, und einen Erwerb zugunsten der Begünstigten der Ausschlagung, die den Überschuss erhalten, aber die Gläubiger erwerben kein Erbrecht, sondern üben nur ein gesetzlich eingeräumtes Recht aus.
Sie ist in den Artikeln 988 bis 1009 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Gemeine Recht geregelt.
Für den Verzicht auf Erbschaften, die dem katalanischen Zivilrecht unterliegen, ist die Regelung im Artikel 461 des vierten Buchs des Zivilgesetzbuchs von Katalonien zu finden.
Nein, die Verzichtserklärung auf eine Erbschaft unterliegt im normalen Fall eines reinen und einfachen Verzichts keiner Steuer. Wenn jedoch eine bereits verjährte Erbschaft abgelehnt wird, gilt dies als Schenkung zugunsten der Begünstigten.
Wie zuvor erklärt wurde, muss im Fall eines Verzichts zugunsten einer bestimmten Person der Verzichtende Erbschaftssteuer zahlen, und die Person, die die Vermögenswerte erhält, die jeweils anfallende Steuer, die normalerweise die Schenkungssteuer sein wird.
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