Handelsgesellschaften

Ohne Unternehmertum gibt es keine Zukunft, deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, unsere Unternehmer und Gründer zu unterstützen.

Bei JLA Notarios kennen wir den Lebenszyklus von Unternehmen, was es uns ermöglicht, rechtliche Unterstützung für Gesellschaften in den verschiedenen Phasen ihrer Existenz zu bieten, sei es bei ihrer Gründung, möglichen Änderungen der Gesellschaftsverträge, Wechseln der Geschäftsführung, Kauf und Verkauf von Anteilen oder Aktien, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, deren Auflösung und Löschung sowie allem, was den Handelsbereich betrifft.

Wir möchten, dass Sie Ihre Zeit in Ihr Unternehmen investieren, deshalb können Sie ab dem 9. November 2023 auf unsere Online-Notariatsdienstleistungen zurückgreifen, um die meisten handelsrechtlichen Formalitäten zu erledigen. Zum Beispiel können Sie die folgenden Vorgänge telematisch per Videokonferenz und mit Ihrer elektronischen Unterschrift, unabhängig davon, wo Sie sich befinden, erledigen:

Die Gesellschaftsgründungsurkunde ist das Rechtsgeschäft, durch das eine Gesellschaft rechtlich entsteht, was ihr ermöglicht, selbstständig zu handeln und eine von ihren Gesellschaftern getrennte Existenz zu haben. Wenn die gegründete Gesellschaft eine Haftungsbeschränkung genießt, wird sie diese Wirkungen ab der Unterzeichnung der Urkunde haben.

Bei JLA Notarios können wir Ihnen nach der Unterzeichnung der Gründung Ihrer Gesellschaft die vorläufige Steuernummer (NIF) aushändigen und uns um die Eintragung im Handelsregister kümmern.

Es hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform ab. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die am häufigsten vorkommen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel aller Gesellschafter sowie deren persönliche Anwesenheit oder Vertretung durch eine Vollmacht am Tag der Unterzeichnung.
  2. Negativbescheinigung der Firmenbezeichnung vom Handelsregister.
  3. Gesellschaftsvertrag.
  4. Bankbescheinigung über die Einzahlung auf ein auf den Namen der in Gründung befindlichen Gesellschaft eröffnetes Konto in Höhe des Stammkapitals. Eine weitere Möglichkeit ist die Einbringung von Sacheinlagen oder die Übernahme der unbeschränkten Haftung durch die Gründungsgesellschafter in Höhe des Stammkapitals.
  5. Daten der Person, die zur Geschäftsführerin bzw. zum Geschäftsführer bestellt werden soll.
  6. Katasterreferenz der Immobilie, in der der Gesellschaftssitz eingerichtet werden soll.

Es ist ratsam, zusammen mit der Gründung einer Gesellschaft die Urkunde über den wirtschaftlich Berechtigten zu erstellen, da dieses Dokument erforderlich ist, damit die Gesellschaft steuerlich relevante Handlungen vornehmen kann.

Das Team von JLA Notarios besteht aus Spezialisten für die Gründung aller Arten von Gesellschaften, sowohl nach dem traditionellen Verfahren als auch nach dem CIRCE-System zur Gesellschaftsgründung.

Die Urkunde zur Ernennung des Geschäftsführers ist der Gesellschaftsbeschluss, in dem die neuen Mitglieder des Verwaltungsorgans benannt werden. Die Urkunde zur Abberufung des Geschäftsführers ist der Gesellschaftsbeschluss, in dem ein Geschäftsführer ausgetauscht wird, nachdem die vorherigen abberufen wurden, oder in dem eine zuvor getroffene Ernennung aufgehoben wird.

Nach der Unterzeichnung ist es erforderlich, die Steuern als befreit zu begleichen und diese Urkunden im Handelsregister einzutragen. Diese Formalitäten kann Ihre Verwaltung übernehmen oder wir können sie von JLA Notarios aus erledigen.

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel des benannten Geschäftsführers. Er muss bei der Unterzeichnung anwesend sein.
  2. Beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde der Gesellschaft.
  3. Nachweis über die wirtschaftliche Berechtigung der Gesellschaft.
  4. Beschlussprotokoll der Gesellschafterversammlung.
  5. Im Falle eines Wechsels des Verwaltungsorgans, wenn die neue Form nicht in der Satzung vorgesehen ist, wird der Text mit der Satzungsänderung benötigt.
  6. Im Falle des Ausscheidens eines Geschäftsführers ist dessen Anwesenheit bei der Unterzeichnung erforderlich, andernfalls muss dies mitgeteilt werden.

Wenn Sie weitere Informationen über Ernennungen und Abberufungen von Geschäftsführern suchen, finden Sie die folgenden Artikel in unserem Blog:

Die Urkunde zur Änderung des Gesellschaftssitzes ist eine Änderung der Satzung einer Gesellschaft, die die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft innerhalb des nationalen Hoheitsgebiets oder ins Ausland beinhaltet.

Nach der Unterzeichnung ist die Abwicklung der Steuern als befreit sowie die Eintragung im Handelsregister erforderlich.

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel des Geschäftsführers. Er muss bei der Unterzeichnung anwesend sein.
  2. Beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde der Gesellschaft.
  3. Nachweis über die wirtschaftliche Berechtigung der Gesellschaft.
  4. Beschluss der Gesellschafterversammlung, nur für den Fall, dass die Satzung vorsieht, dass die Befugnis zur Änderung des Gesellschaftssitzes nicht dem Geschäftsführer zusteht.
  5. Die Katasterreferenz der Immobilie, in die der Gesellschaftssitz verlegt werden soll.

Der Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile oder Aktien ist die Vereinbarung, durch die ein Gesellschafter seinen gesamten oder einen Teil seines Anteils an einem Unternehmen an eine andere Person verkauft, unabhängig davon, ob diese Person Gesellschafter ist oder nicht, im Gegenzug für eine Gegenleistung.

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der verkaufenden und kaufenden Parteien.
  2. Beglaubigte Kopie der Gesellschaftsgründungsurkunde und aller anderen Urkunden, die das Eigentum an den zu verkaufenden Aktien oder Anteilen nachweisen.
  3. Nachweis der wirtschaftlichen Berechtigung der Gesellschaft.
  4. Wenn die Satzung oder das Gesetz eine Beschränkung der Übertragung der Aktien oder Anteile vorsieht, ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich.
  5. Nachweis der Zahlungsmittel.

Unsere Notarkanzlei in Barcelona verfügt über Spezialisten, die mit der Erstellung von Kaufverträgen für Unternehmen und Gesellschaftsanteile beauftragt sind.

Die notarielle Beurkundung von Gesellschaftsbeschlüssen (auch bekannt als Satzungsänderungsurkunde) hat zum Zweck, alle Gesellschaftsbeschlüsse öffentlich zu beurkunden, die eine Änderung eines der in der Satzung enthaltenen Artikel bewirken.

Die Steuerbefreiung ist zu beantragen und die Eintragung im Handelsregister erforderlich.

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der Geschäftsführer.
  2. Beglaubigte Kopie der Gesellschaftsgründungsurkunde.
  3. Nachweis über die wirtschaftliche Berechtigung der Gesellschaft.
  4. Bescheinigung über den Beschluss der Versammlung, ausgestellt und unterschrieben vom Geschäftsführer, in der der gefasste Beschluss und die neue Fassung des Satzungsartikels aufgeführt sind.
  5. Es gibt bestimmte Satzungsänderungen, die je nach Änderung konkrete Dokumente benötigen. In jedem Fall empfehlen wir, sich mit JLA Notarios in Verbindung zu setzen, um diese zu klären.

Die Urkunde zur Kapitalerhöhung und die Urkunde zur Kapitalherabsetzung sind Urkunden, die gesellschaftliche Beschlüsse enthalten, durch die das Kapital auf Wunsch der Gesellschafter erhöht oder reduziert wird. In der Urkunde muss der Betrag, um den das Kapital erhöht oder reduziert wird, die Art und Weise, wie dies geschieht, der Eintritt oder Austritt neuer Gesellschafter sowie die mögliche Beschränkung bestimmter Rechte angegeben sein.

Die Abwicklung der Steuern beim Finanzamt und die Eintragung im Handelsregister sind erforderlich.

Wenn Sie weitere Informationen darüber suchen, wie Sie das Kapital Ihrer Gesellschaft erhöhen oder das Kapital Ihrer Gesellschaft reduzieren können, können Sie unseren notariellen Blog besuchen:

Die Verschmelzungsurkunde besteht in der Vereinigung von Vermögenswerten, Rechten, Verpflichtungen und vertraglichen Beziehungen von zwei oder mehr Gesellschaften durch die vorherige Vereinbarung der Gesellschafter der fusionierenden Unternehmen. Sie bedeutet die Integration von zwei oder mehr Gesellschaften zu einer einzigen.

Die Abspaltungsurkunde ist eine gesellschaftsrechtliche Vereinbarung, durch die ein Teil des Vermögens und der Verbindlichkeiten einer Gesellschaft abgetrennt und im Block auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen wird, im Gegenzug für eine Gegenleistung. Die Gesellschaft, von der die Abspaltung ausgeht, wird weiterhin bestehen, jedoch ohne den abgespaltenen Teil.

Es besteht in der öffentlichen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, durch den die Rechtsform einer Gesellschaft (GmbH, AG, KG, usw.) in eine neue geändert wird. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Gesellschaft als solche fortbesteht, aber ab der Änderung den Vorschriften der neu gewählten Rechtsform unterliegt.

Die Urkunde zur Änderung der Firmierung ermöglicht die Änderung des Namens einer Gesellschaft. Es handelt sich um eine Urkunde, die im Handelsregister eingetragen werden muss.

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der Geschäftsführer.
  2. Beglaubigte Kopie der Gesellschaftsgründungsurkunde.
  3. Nachweis über die wirtschaftliche Berechtigung der Gesellschaft.
  4. Bescheinigung über den Beschluss der Gesellschafterversammlung, ausgestellt und unterschrieben vom Geschäftsführer, in der der gefasste Beschluss und die neue Fassung des Satzungsartikels aufgeführt sind.
  5. Bescheinigung über die Reservierung der neuen Firmenbezeichnung durch das Zentralhandelsregister. Von JLA Notarios können wir Ihnen helfen, diese Bescheinigung zu erhalten.

Die Urkunde der Einpersonengesellschaft erklärt, dass eine Gesellschaft einen einzigen Gesellschafter hat und ermöglicht es, zu vermeiden, dass der alleinige Gesellschafter den Vorteil der Haftungsbeschränkung verliert, wenn sie ordnungsgemäß im Register eingetragen wird.

Die Urkunde des Verlusts der Einpersonengesellschaft bestätigt den Verlust des Einpersonengesellschaftscharakters einer Gesellschaft.

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der Geschäftsführer.
  2. Beglaubigte Kopie der Gesellschaftsgründungsurkunde und der Urkunde, die zur Ausübung der Geschäftsführung berechtigt.
  3. Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft.

Bei JLA Notarios helfen wir Ihnen von unserer Notarkanzlei in Barcelona aus, die Erklärung der Einpersonen-Gesellschaft zu erhalten und so Ihre Haftung als Alleingesellschafter zu begrenzen.

Wie Menschen haben auch Gesellschaften einen Lebenszyklus. Durch die Auflösungsurkunde einer Gesellschaft erlischt die Gesellschaft rechtlich durch den Beschluss der Gesellschafter. Dies erfordert die vorherige Begleichung der Schulden und die Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern sowie die Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde.

Dies kann in zwei Schritten erfolgen: Zuerst die Gesellschaft auflösen, einen Liquidator ernennen und schließlich liquidieren, indem das Vermögen der Gesellschaft verteilt wird. Es kann auch in einem einzigen Schritt erfolgen, indem Auflösung und Liquidation in derselben Urkunde festgehalten werden.

Die Urkunde zur Änderung des Gesellschaftszwecks ermöglicht es, den Zweck einer Gesellschaft zu ändern, sodass es erlaubt ist, die Tätigkeiten, denen sich eine Gesellschaft widmet, hinzuzufügen, zu entfernen oder zu ändern.

Dieser Akt erfordert die Eintragung im Handelsregister.

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der Geschäftsführer.
  2. Beglaubigte Kopie der Gesellschaftsgründungsurkunde.
  3. Nachweis über die wirtschaftliche Berechtigung der Gesellschaft.
  4. Beschluss der Gesellschafterversammlung, ausgestellt und unterschrieben vom Geschäftsführer, in dem der neue Gesellschaftszweck mit neuer Fassung des Satzungsartikels aufgeführt ist.

Die Urkunde zur Änderung des Verwaltungsorgans einer Gesellschaft ermöglicht es, die Art der Organisation der Verwaltung in einer Gesellschaft zu ändern, indem zwischen Alleinverwaltern, gemeinschaftlichen Verwaltern und dem Verwaltungsrat gewechselt werden kann.

Diese Handlung muss im Handelsregister eingetragen werden.

  1. DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der Geschäftsführer.
  2. Beglaubigte Kopie der Gesellschaftsgründungsurkunde und der Urkunde, die das Amt des Geschäftsführers bestätigt.
  3. Nachweis der wirtschaftlichen Berechtigung der Gesellschaft.
  4. Beschluss der Gesellschafterversammlung, ausgestellt und unterschrieben vom Geschäftsführer, in dem die Änderung der Organisationsstruktur in der Geschäftsführung mit neuer Fassung des Satzungsartikels aufgeführt ist.

Die Gesellschaftsvertragserklärung ermöglicht es den Unterzeichnern des Vertrags, Vereinbarungen in Bezug auf eine Gesellschaft, an der sie beteiligt sind, durchsetzbar zu machen. Sie können in Familiengesellschaften verwendet werden, in diesem Fall würden die Vereinbarungen als Familienprotokolle bezeichnet werden.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Gesellschaftervertrag zu formalisieren, und die Ausweisdokumente der Unterzeichner vorliegen, können wir Ihnen bei JLA Notarios helfen, Ihren Gesellschaftervertrag zu bearbeiten.

Allgemeine handelsrechtliche Vollmacht

Die allgemeine handelsrechtliche Vollmacht ermöglicht es der Geschäftsführung einer Gesellschaft, einer Person die Befugnis zu erteilen, im Namen der Gesellschaft zu handeln.

Nachdem eine allgemeine handelsrechtliche Vollmacht unterzeichnet wurde, muss sie im Handelsregister eingetragen werden, um ausgeübt werden zu können.

Dies sind die erforderlichen Dokumente zur Vorbereitung der Unterschrift:

  1. Dokumentarischer Ausweis des oder der Geschäftsführer, die die Vollmacht unterschreiben werden.
  2. Notarielle Urkunde der Gesellschaft, die die Vollmacht erteilt, und Urkunde, aus der die Position des Geschäftsführers hervorgeht.

Mit diesen Dokumenten können wir Ihnen bei JLA Notarios helfen, Ihre allgemeine Handelsvollmacht zu bearbeiten.

Spezielle handelsrechtliche Vollmacht

Mit einer speziellen handelsrechtlichen Vollmacht kann eine Person im Namen einer Gesellschaft ausschließlich eine oder mehrere bestimmte Handlungen vornehmen.

Dies sind die erforderlichen Dokumente zur Vorbereitung der Unterzeichnung Ihrer Vollmacht:

  1. Dokumentarischer Identitätsnachweis des oder der Geschäftsführer, die die Vollmacht unterschreiben werden.
  2. Notarielle Urkunde der Gesellschaft, die die Vollmacht erteilt, sowie die Urkunde, aus der die Position des Geschäftsführers hervorgeht.

Mit diesen Dokumenten können wir Ihnen bei JLA Notarios helfen, Ihre allgemeine handelsrechtliche Vollmacht zu formalisieren.

Die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten ist das notarielle Dokument, in dem die Verwaltung einer Gesellschaft angibt, wer die natürlichen Personen sind, die die Kontrolle über eine Gesellschaft haben, das heißt diejenigen, denen 25 Prozent oder mehr des Gesellschaftskapitals direkt oder durch Eigentum an einer anderen Gesellschaft gehören, oder ersatzweise diejenigen, die die Gesellschaft selbst kontrollieren, wie die Geschäftsführer.

Es ist erforderlich, dass die Gesellschaften diese für jede steuerlich relevante Handlung vorlegen, und sie dient dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Die Kosten liegen in der Regel zwischen 50 und 75 Euro.

Die für die Formalisierung der Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen Dokumente sind:

  1. Dokumentarischer Identitätsnachweis des oder der Verwalter, die die Vollmacht unterschreiben werden.
  2. Beglaubigte Urkunde der Gesellschaft, die die Vollmacht erteilt, und Urkunde, aus der die Stellung des Verwalters hervorgeht.

Mit diesen Dokumenten können wir bei JLA Notarios Ihre Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten sofort für Sie vorbereiten.

Nullschreiben

Die Nullurkunde ist ein notarielles Dokument, das bei komplexen Geschäften verwendet wird.

Sie enthält mindestens eine Vereinbarung, dass eine Reihe von Geschäften, die unterzeichnet werden sollen, als eine einzige Operation mit Einheit des Handelns betrachtet werden, sodass diese Geschäfte gleichzeitig rechtliche Wirksamkeit erlangen, wenn sie alle unterzeichnet sind.

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

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