Abwicklung internationaler Erbschaften in Barcelona

Wenn Sie Verwandte im Ausland haben, die verstorben sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie Vermögenstransfers wie die bekannten internationalen Erbschaften verwalten müssen. Wenn Sie eine Erbschaft, national oder international, abwickeln müssen, informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen im Bereich Erbschaften in Barcelona.

Sie sollten wissen, dass das Vorhandensein eines internationalen Erbes und internationaler Gesetzgebung die Abwicklung eines Erbes etwas komplizierter macht, aber wenn Sie Spezialisten für internationale Erbschaften haben, wird die Abwicklung der Nachfolge einfacher sein. JLA Notarios sind eine Notarkanzlei in Barcelona und eine unserer Spezialitäten ist die Abwicklung von Erbschaften beim Notar.

Wie funktionieren internationale Erbschaften?

Bei internationalen Erbschaften erfolgt die Nachfolge wenn die verstorbene Person in einem anderen Land als die Erben wohnhaft war, weshalb sie vom internationalen Privatrecht des Erbrechts geregelt werden. Zum Beispiel handelt es sich um spanische Staatsbürger, die ausgewandert sind, in diesen anderen Ländern Vermögen und Eigentum erworben haben und in diesem Land verstorben sind. Daher werden bei internationalen Erbschaften sowohl die Vermögenswerte behandelt, die sich außerhalb Spaniens befinden, als auch diejenigen, die während des Aufenthalts im Zielland erworben wurden. Dies gilt auch, wenn eine Person ohne spanische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Spanien verstirbt oder wenn ein Ausländer im Ausland verstirbt und Vermögen auf spanischem Gebiet hinterlässt.

Daher müssen sich die Erben mit verschiedenen Aspekten bei internationalen Erbschaften auseinandersetzen, wie der Sprache, den unterschiedlichen Gesetzgebungen, die beteiligt sind, und der Bedeutung verschiedener Akteure im Verfahren, wie Notaren, die sie während des Ablaufs unterstützen können.

Wie werden internationale Erbschaften in Europa geregelt?

Derzeit hat die Schaffung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 eine praktischere und einfachere Abwicklung von Erbschaften in der Europäischen Union ermöglicht. Damit entspricht das anzuwendende Recht der Entscheidung des Bürgers. Er ist es, der zu Lebzeiten und durch Testament das Recht des Herkunftslandes wählen oder diejenige Gesetzgebung seines Wohnsitzlandes auswählen kann.

Es ist jedoch zu beachten, dass mit dieser Verordnung, wenn im Testament kein anzuwendendes Recht für eine Erbschaft gewählt wird, standardmäßig das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Verstorbenen angewendet wird.

Erbschaften aus dem Ausland außerhalb der EU

Im Falle von Erbschaften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, da die Verordnung 650/2012 erga omnes gilt, wird das nach dieser Verordnung bestimmte Nachlassrecht als anwendbar angesehen, auch wenn es das Recht eines Staates bezeichnet, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

So ist das Hauptkriterium die Wahl durch Testament (in diesem Fall kann man sich für das Recht der Staatsangehörigkeit oder das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers entscheiden) und, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, wäre das anzuwendende Nachlassrecht das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes.

Wie verwaltet man eine internationale Erbschaft?

Um eine internationale Erbschaft zu verwalten, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie der Wohnort und die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, ob ein Testament vorhanden war, das Land, in dem sich sein Vermögen befindet, und das Land der Erben. Damit muss die Erbschaft im Staat geregelt werden, dessen Gesetz anwendbar ist.

Wenn die Erbschaft in verschiedenen Ländern geregelt werden muss, kann das europäische Nachlasszeugnis verwendet werden, das in der Regel vom Staat der Europäischen Union ausgestellt wird, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Spanien war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des europäischen Nachlasszeugnisses bei den spanischen Notaren.

Im Fall von Nichtansässigen in der Europäischen Union können das europäische Nachlasszeugnis die zuständigen Behörden des EU-Mitgliedstaates ausstellen, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene hatte, oder des Staates, in dem der Verstorbene innerhalb der fünf Jahre vor seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn der zuständige Staat Spanien ist, sind die spanischen Behörden, die für die Ausstellung des europäischen Nachlasszeugnisses zuständig sind, die spanischen Notare.

Die Rolle des Notars im internationalen Erbrecht

Sie müssen einen Termin bei einem Notar für die Urkunde der Erbschaftsannahme und gegebenenfalls die Erstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses vereinbaren. Dieses Dokument wird Ihnen helfen, das Verfahren zu beschleunigen und eine bessere Rechtssicherheit bei der Geltendmachung der den Erben zustehenden Vermögenswerte sowie für die notwendigen Eintragungen in den Registern der möglichen Eigentumsübertragungen zu erhalten.

Benötigte Dokumente für internationale Erbschaften

Um eine internationale Erbschaft vor einem spanischen Notar zu bearbeiten, ist es erforderlich, dass die verstorbene Person, deren Erbschaft zu bearbeiten ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte oder dass sie, falls sie außerhalb Spaniens wohnte, das spanische Recht als auf ihre Nachfolge anwendbares Recht ihrer Staatsangehörigkeit gewählt hat.

In diesen Fällen können wir Ihnen bei JLA Notarios – Notaría Barcelona helfen, Ihre Erbschaft zu bearbeiten. Und falls erforderlich, weil kein Testament des Verstorbenen vorliegt, können wir auch zuvor eine Erbenfeststellung durchführen. Außerdem können wir bei JLA Notarios, falls Sie später Vermögenswerte des Verstorbenen im Ausland erhalten müssen, auch Ihre europäische Erbscheinbescheinigung bearbeiten.

Je nach Fall werden mehr oder weniger Dokumente benötigt. Sie sollten wissen, dass wir Sie von den Notariaten aus unterstützen und eine positive Lösung Ihrer Erbschaft erleichtern können. In jedem Fall wird die Sterbeurkunde des Verstorbenen, seine Identifikationsdaten sowie die aller Erbberechtigten benötigt. Außerdem werden für die Erbschaftsurkunde Dokumente benötigt, die das Eigentum an den Erbschaftsgütern nachweisen.

Am besten konsultieren Sie ein Notariat, damit wir Sie in diesem Prozess unterstützen können. Sie sollten wissen, dass wir bei JLA Notarios Ihre internationale Erbschaft und Ihren europäischen Erbschein bearbeiten können, wenn Sie persönlich in unserem Notariat an der Avenida Diagonal in Barcelona unterschreiben können.

Urkunde des Europäischen Erbscheins

Wenn ein Nachlassverfahren auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Spanien Wirkung entfalten soll, können die spanischen Notare eine europäische Erbschaftsbescheinigung ausstellen. Dieses Verfahren ist für die Beteiligten optional und wird von den Notariaten auf Antrag erbracht. Um jedoch in einem anderen EU-Mitgliedstaat Wirkung für einen in Spanien abgewickelten internationalen Nachlass zu erzielen, ist diese europäische Erbschaftsbescheinigung erforderlich.

Nachdem die Unterlagen geprüft und die erforderlichen Verfahren, zu deren Durchführung die Behörde befugt ist, durchgeführt wurden, stellt der Notar die Urkunde über die Europäische Erbschaftsbescheinigung aus. Dieses notarielle Dokument wird vom Notar aufbewahrt, und den Beteiligten werden beglaubigte Kopien des Dokuments ausgehändigt, damit sie es in der Gerichtsbarkeit des jeweiligen EU-Landes verwenden können. Jede Ausgabe einer beglaubigten Kopie wird registriert. Außerdem müssen die Beteiligten die Gültigkeitsdauer von 6 Monaten für die Durchführung der Formalitäten beachten.

Es ist auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, Informationen zu dieser Bescheinigung hinzuzufügen, sie zu ändern oder im Falle von Fehlern oder nicht der Realität entsprechenden Informationen zu annullieren. Sollte dies der Fall sein, erhalten die Beteiligten eine Mitteilung vom Notar, der die beglaubigte Kopie ausgestellt hat.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein notarielles Dokument, das die Identifizierung der Erben in den Ländern ermöglicht, in denen der Verstorbene Vermögen hatte. Es wird bei einem Notariat beantragt und den Erben, Vermächtnisnehmern oder Nachlassverwaltern von den Notaren ausgehändigt, mit dem Ziel nachzuweisen, wer sie sind und ihre Rechte in jedem EU-Mitgliedstaat auszuüben.

Das Europäische Nachlasszeugnis kann nur von Personen beantragt werden, die ein berechtigtes Interesse haben, und enthält die vollständigen Daten der legitimierten Personen. Diese umfassen unter anderem:

  • Daten des Verstorbenen
  • Daten des Antragstellers oder seines Vertreters und dessen Recht auf das Vermögen
  • Informationen über den Ehepartner oder Lebenspartner des Verstorbenen, andere Ex-Partner oder Eheverträge
  • Daten möglicher Begünstigter und deren mögliche Erklärungen zur Annahme oder Ablehnung der Erbschaft
  • Der Zweck der Antragstellung des Zeugnisses
  • Die zuständige Behörde, die das Nachlassverfahren durchführt
  • Verfügungen des Verstorbenen

Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem internationalen Erbrecht in Spanien

Die internationale Erbschaft ist komplex und es ist immer wichtig, sich von Spezialisten wie unseren Notaren in Barcelona beraten zu lassen. Wir analysieren Ihren Fall und helfen Ihnen, die besten Vorteile zu erzielen. Im Folgenden stellen wir allgemeine Aspekte der Besteuerung von Erbschaften im Ausland dar:

  • Wenn der Erbe in Spanien wohnt und die Vermögenswerte sich in Spanien befinden und die verstorbene Person ihren Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft hatte, wird die spanische Erbschaftssteuer auf alle Vermögenswerte der Erbschaft gezahlt, unabhängig davon, ob sie sich in diesem Land oder im Ausland befinden. Es können die Vorteile oder Ermäßigungen der Autonomen Gemeinschaft angewendet werden, in der sich der Großteil der Vermögenswerte befindet.
  • Wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union hatte, wird die spanische Erbschaftssteuer auf alle Vermögenswerte unabhängig davon gezahlt, wo sie sich befinden. Wenn keine Vermögenswerte in Spanien vorhanden sind, können die Steuern der Autonomen Gemeinschaft des Wohnsitzes des Erben angewendet werden.
  • Wenn der Erbe nicht in Spanien wohnt und die Person innerhalb des Raums der Europäischen Union verstorben ist und Vermögenswerte zu erben sind, die sich in Spanien befinden, werden nur Steuern auf die Vermögenswerte gezahlt, die sich in Spanien befinden.

Wenn die Erbschaft in Spanien besteuert wird, muss die Erbschaftssteuer (ISD) bei der zuständigen spanischen Steuerbehörde erklärt und abgeführt werden. Bei JLA Notarios bieten wir einen umfassenden Service im Bereich Erbschaften an, sodass wir, falls gewünscht, die Verwaltung und Abwicklung der Erbschaftssteuern übernehmen können, die in unserer Notarkanzlei beurkundet wurden.

Sie sollten wissen, dass die Frist für die Abwicklung der Erbschaftssteuer 6 Monate nach dem Todesfall beträgt. Diese Frist kann jedoch um weitere 6 Monate verlängert werden, wenn Sie dies beantragen.

Nach der Annahme der Erbschaft, wenn Sie in Spanien wohnen und Vermögenswerte erhalten haben, die sich in einem anderen Land als Spanien befinden, müssen Sie jedes Jahr das Modell 720 zur Erklärung internationaler Vermögenswerte einreichen. Ziel ist es, die Steuerbehörde über die Vermögenswerte und Rechte zu informieren, deren Inhaber Sie geworden sind und die sich im Ausland befinden. Derzeit müssen Sie diese Erklärung selbst oder über einen Verwalter zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eines jeden Jahres abgeben.


Es handelt sich um Abkommen, die zwischen Spanien und anderen Ländern geschlossen werden und Vorrang vor den Erbrechtsvorschriften des Landes haben. Sie sollen Vorteile bei der Besteuerung von Erbschaften bieten. Es ist jeder einzelne Erbfall zu prüfen, um festzustellen, ob ein Abkommen anwendbar ist, das eine Doppelbesteuerung der durch Erbschaft erhaltenen Vermögenswerte vermeidet.


Die Haager Apostille dient zur Legalisierung von Dokumenten im internationalen Bereich, aber in diesem Fall sieht die Europäische Verordnung vor, dass keine Apostille oder Legalisierung erforderlich ist. Daher wird mit dem europäischen Erbschein ein Dokument mit Wirkung in der gesamten EU erzielt.


Der Preis für die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses ist, wie im Fall der übrigen notariellen Urkunden, von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung zum NOTARARIF (RD 1426/1989 vom 17. November, der den Tarif der Notare regelt). Daher müssen alle Notare für dieselben Dienstleistungen dieselben Gebühren erheben, da der Wettbewerb zwischen Notaren ausschließlich auf Qualität und Schnelligkeit basiert.

Der genaue Preis einer notariellen Urkunde kann jedoch erst berechnet werden, wenn ihr konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis sie unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.

Wenn Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Abschnitt Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.


Die Personen, die das Zertifikat beantragt haben, sind diejenigen, die das Zertifikat beim Notar bezahlen müssen.


JLA Notarios, Notare für internationale Erbschaft Barcelona

Abschließend ist das Verfahren der internationalen Erbschaften im Notariat ein komplexer Prozess aufgrund der zu prüfenden Dokumente und Gesetzgebungen. Eine Erbschaft in Barcelona abwickeln erfordert, wie überall, ein hohes Maß an Spezialisierung, um es auf die bestmögliche und zufriedenstellende Weise für die Beteiligten abzuschließen.

Dank der Ausbildung und Erfahrung des gesamten Teams bietet JLA Notarios die passendsten juristischen Lösungen in den verschiedenen Bereichen, die die Person und ihr Vermögen betreffen, einschließlich der Abwicklung von Erbschaften in Barcelona, mit dem Ziel, Sie bei Ihren Anfragen kostenlos beraten zu können. Mit einem nahbaren und freundlichen Umgang vom ersten Kontakt an arbeitet JLA Notarios dynamisch und empathisch, strebt maximale Effizienz und beste Rentabilität für jeden Kunden an und geht auf die Anliegen jeder Person oder jedes Unternehmens individuell ein, um deren volle Zufriedenheit zu gewährleisten. Dafür setzt JLA Notarios neue Technologien in allen Verfahren ein, minimiert die Besuche im Notariat und optimiert die Bearbeitungszeiten.

Kontaktieren Sie unser Team und vereinbaren Sie Ihre erste Beratung in unserem Notariat in Barcelona. Wenn Sie Ausländer sind und eine internationale Erbschaft abwickeln müssen, können wir Sie auf Englisch betreuen.

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