Abwicklung internationaler Erbschaften in Barcelona
Wenn Sie Verwandte im Ausland haben, die verstorben sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie Vermögenstransfers wie die bekannten internationalen Erbschaften verwalten müssen. Wenn Sie eine Erbschaft, national oder international, abwickeln müssen, informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen im Bereich Erbschaften in Barcelona.
Sie sollten wissen, dass das Vorhandensein eines internationalen Erbes und internationaler Gesetzgebung die Abwicklung eines Erbes etwas komplizierter macht, aber wenn Sie Spezialisten für internationale Erbschaften haben, wird die Abwicklung der Nachfolge einfacher sein. JLA Notarios sind eine Notarkanzlei in Barcelona und eine unserer Spezialitäten ist die Abwicklung von Erbschaften beim Notar.
Wie funktionieren internationale Erbschaften?
Bei internationalen Erbschaften erfolgt die Nachfolge wenn die verstorbene Person in einem anderen Land als die Erben wohnhaft war, weshalb sie vom internationalen Privatrecht des Erbrechts geregelt werden. Zum Beispiel handelt es sich um spanische Staatsbürger, die ausgewandert sind, in diesen anderen Ländern Vermögen und Eigentum erworben haben und in diesem Land verstorben sind. Daher werden bei internationalen Erbschaften sowohl die Vermögenswerte behandelt, die sich außerhalb Spaniens befinden, als auch diejenigen, die während des Aufenthalts im Zielland erworben wurden. Dies gilt auch, wenn eine Person ohne spanische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Spanien verstirbt oder wenn ein Ausländer im Ausland verstirbt und Vermögen auf spanischem Gebiet hinterlässt.
Daher müssen sich die Erben mit verschiedenen Aspekten bei internationalen Erbschaften auseinandersetzen, wie der Sprache, den unterschiedlichen Gesetzgebungen, die beteiligt sind, und der Bedeutung verschiedener Akteure im Verfahren, wie Notaren, die sie während des Ablaufs unterstützen können.
Wie werden internationale Erbschaften in Europa geregelt?
Derzeit hat die Schaffung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 eine praktischere und einfachere Abwicklung von Erbschaften in der Europäischen Union ermöglicht. Damit entspricht das anzuwendende Recht der Entscheidung des Bürgers. Er ist es, der zu Lebzeiten und durch Testament das Recht des Herkunftslandes wählen oder diejenige Gesetzgebung seines Wohnsitzlandes auswählen kann.
Es ist jedoch zu beachten, dass mit dieser Verordnung, wenn im Testament kein anzuwendendes Recht für eine Erbschaft gewählt wird, standardmäßig das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Verstorbenen angewendet wird.
Erbschaften aus dem Ausland außerhalb der EU
Im Falle von Erbschaften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, da die Verordnung 650/2012 erga omnes gilt, wird das nach dieser Verordnung bestimmte Nachlassrecht als anwendbar angesehen, auch wenn es das Recht eines Staates bezeichnet, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
So ist das Hauptkriterium die Wahl durch Testament (in diesem Fall kann man sich für das Recht der Staatsangehörigkeit oder das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers entscheiden) und, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, wäre das anzuwendende Nachlassrecht das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes.
Wie verwaltet man eine internationale Erbschaft?
Um eine internationale Erbschaft zu verwalten, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie der Wohnort und die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, ob ein Testament vorhanden war, das Land, in dem sich sein Vermögen befindet, und das Land der Erben. Damit muss die Erbschaft im Staat geregelt werden, dessen Gesetz anwendbar ist.
Wenn die Erbschaft in verschiedenen Ländern geregelt werden muss, kann das europäische Nachlasszeugnis verwendet werden, das in der Regel vom Staat der Europäischen Union ausgestellt wird, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Spanien war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des europäischen Nachlasszeugnisses bei den spanischen Notaren.
Im Fall von Nichtansässigen in der Europäischen Union können das europäische Nachlasszeugnis die zuständigen Behörden des EU-Mitgliedstaates ausstellen, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene hatte, oder des Staates, in dem der Verstorbene innerhalb der fünf Jahre vor seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn der zuständige Staat Spanien ist, sind die spanischen Behörden, die für die Ausstellung des europäischen Nachlasszeugnisses zuständig sind, die spanischen Notare.
Die Rolle des Notars im internationalen Erbrecht
Sie müssen einen Termin bei einem Notar für die Urkunde der Erbschaftsannahme und gegebenenfalls die Erstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses vereinbaren. Dieses Dokument wird Ihnen helfen, das Verfahren zu beschleunigen und eine bessere Rechtssicherheit bei der Geltendmachung der den Erben zustehenden Vermögenswerte sowie für die notwendigen Eintragungen in den Registern der möglichen Eigentumsübertragungen zu erhalten.
Benötigte Dokumente für internationale Erbschaften
Um eine internationale Erbschaft vor einem spanischen Notar zu bearbeiten, ist es erforderlich, dass die verstorbene Person, deren Erbschaft zu bearbeiten ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte oder dass sie, falls sie außerhalb Spaniens wohnte, das spanische Recht als auf ihre Nachfolge anwendbares Recht ihrer Staatsangehörigkeit gewählt hat.
In diesen Fällen können wir Ihnen bei JLA Notarios – Notaría Barcelona helfen, Ihre Erbschaft zu bearbeiten. Und falls erforderlich, weil kein Testament des Verstorbenen vorliegt, können wir auch zuvor eine Erbenfeststellung durchführen. Außerdem können wir bei JLA Notarios, falls Sie später Vermögenswerte des Verstorbenen im Ausland erhalten müssen, auch Ihre europäische Erbscheinbescheinigung bearbeiten.
Je nach Fall werden mehr oder weniger Dokumente benötigt. Sie sollten wissen, dass wir Sie von den Notariaten aus unterstützen und eine positive Lösung Ihrer Erbschaft erleichtern können. In jedem Fall wird die Sterbeurkunde des Verstorbenen, seine Identifikationsdaten sowie die aller Erbberechtigten benötigt. Außerdem werden für die Erbschaftsurkunde Dokumente benötigt, die das Eigentum an den Erbschaftsgütern nachweisen.
Am besten konsultieren Sie ein Notariat, damit wir Sie in diesem Prozess unterstützen können. Sie sollten wissen, dass wir bei JLA Notarios Ihre internationale Erbschaft und Ihren europäischen Erbschein bearbeiten können, wenn Sie persönlich in unserem Notariat an der Avenida Diagonal in Barcelona unterschreiben können.
Urkunde des Europäischen Erbscheins
Wenn ein Nachlassverfahren auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Spanien Wirkung entfalten soll, können die spanischen Notare eine europäische Erbschaftsbescheinigung ausstellen. Dieses Verfahren ist für die Beteiligten optional und wird von den Notariaten auf Antrag erbracht. Um jedoch in einem anderen EU-Mitgliedstaat Wirkung für einen in Spanien abgewickelten internationalen Nachlass zu erzielen, ist diese europäische Erbschaftsbescheinigung erforderlich.
Nachdem die Unterlagen geprüft und die erforderlichen Verfahren, zu deren Durchführung die Behörde befugt ist, durchgeführt wurden, stellt der Notar die Urkunde über die Europäische Erbschaftsbescheinigung aus. Dieses notarielle Dokument wird vom Notar aufbewahrt, und den Beteiligten werden beglaubigte Kopien des Dokuments ausgehändigt, damit sie es in der Gerichtsbarkeit des jeweiligen EU-Landes verwenden können. Jede Ausgabe einer beglaubigten Kopie wird registriert. Außerdem müssen die Beteiligten die Gültigkeitsdauer von 6 Monaten für die Durchführung der Formalitäten beachten.
Es ist auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, Informationen zu dieser Bescheinigung hinzuzufügen, sie zu ändern oder im Falle von Fehlern oder nicht der Realität entsprechenden Informationen zu annullieren. Sollte dies der Fall sein, erhalten die Beteiligten eine Mitteilung vom Notar, der die beglaubigte Kopie ausgestellt hat.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein notarielles Dokument, das die Identifizierung der Erben in den Ländern ermöglicht, in denen der Verstorbene Vermögen hatte. Es wird bei einem Notariat beantragt und den Erben, Vermächtnisnehmern oder Nachlassverwaltern von den Notaren ausgehändigt, mit dem Ziel nachzuweisen, wer sie sind und ihre Rechte in jedem EU-Mitgliedstaat auszuüben.
Das Europäische Nachlasszeugnis kann nur von Personen beantragt werden, die ein berechtigtes Interesse haben, und enthält die vollständigen Daten der legitimierten Personen. Diese umfassen unter anderem:
- Daten des Verstorbenen
- Daten des Antragstellers oder seines Vertreters und dessen Recht auf das Vermögen
- Informationen über den Ehepartner oder Lebenspartner des Verstorbenen, andere Ex-Partner oder Eheverträge
- Daten möglicher Begünstigter und deren mögliche Erklärungen zur Annahme oder Ablehnung der Erbschaft
- Der Zweck der Antragstellung des Zeugnisses
- Die zuständige Behörde, die das Nachlassverfahren durchführt
- Verfügungen des Verstorbenen
Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem internationalen Erbrecht in Spanien
Die internationale Erbschaft ist komplex und es ist immer wichtig, sich von Spezialisten wie unseren Notaren in Barcelona beraten zu lassen. Wir analysieren Ihren Fall und helfen Ihnen, die besten Vorteile zu erzielen. Im Folgenden stellen wir allgemeine Aspekte der Besteuerung von Erbschaften im Ausland dar:
- Wenn der Erbe in Spanien wohnt und die Vermögenswerte sich in Spanien befinden und die verstorbene Person ihren Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft hatte, wird die spanische Erbschaftssteuer auf alle Vermögenswerte der Erbschaft gezahlt, unabhängig davon, ob sie sich in diesem Land oder im Ausland befinden. Es können die Vorteile oder Ermäßigungen der Autonomen Gemeinschaft angewendet werden, in der sich der Großteil der Vermögenswerte befindet.
- Wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union hatte, wird die spanische Erbschaftssteuer auf alle Vermögenswerte unabhängig davon gezahlt, wo sie sich befinden. Wenn keine Vermögenswerte in Spanien vorhanden sind, können die Steuern der Autonomen Gemeinschaft des Wohnsitzes des Erben angewendet werden.
- Wenn der Erbe nicht in Spanien wohnt und die Person innerhalb des Raums der Europäischen Union verstorben ist und Vermögenswerte zu erben sind, die sich in Spanien befinden, werden nur Steuern auf die Vermögenswerte gezahlt, die sich in Spanien befinden.
Wenn die Erbschaft in Spanien besteuert wird, muss die Erbschaftssteuer (ISD) bei der zuständigen spanischen Steuerbehörde erklärt und abgeführt werden. Bei JLA Notarios bieten wir einen umfassenden Service im Bereich Erbschaften an, sodass wir, falls gewünscht, die Verwaltung und Abwicklung der Erbschaftssteuern übernehmen können, die in unserer Notarkanzlei beurkundet wurden.
Sie sollten wissen, dass die Frist für die Abwicklung der Erbschaftssteuer 6 Monate nach dem Todesfall beträgt. Diese Frist kann jedoch um weitere 6 Monate verlängert werden, wenn Sie dies beantragen.
Nach der Annahme der Erbschaft, wenn Sie in Spanien wohnen und Vermögenswerte erhalten haben, die sich in einem anderen Land als Spanien befinden, müssen Sie jedes Jahr das Modell 720 zur Erklärung internationaler Vermögenswerte einreichen. Ziel ist es, die Steuerbehörde über die Vermögenswerte und Rechte zu informieren, deren Inhaber Sie geworden sind und die sich im Ausland befinden. Derzeit müssen Sie diese Erklärung selbst oder über einen Verwalter zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eines jeden Jahres abgeben.
Es handelt sich um Abkommen, die zwischen Spanien und anderen Ländern geschlossen werden und Vorrang vor den Erbrechtsvorschriften des Landes haben. Sie sollen Vorteile bei der Besteuerung von Erbschaften bieten. Es ist jeder einzelne Erbfall zu prüfen, um festzustellen, ob ein Abkommen anwendbar ist, das eine Doppelbesteuerung der durch Erbschaft erhaltenen Vermögenswerte vermeidet.
Die Haager Apostille dient zur Legalisierung von Dokumenten im internationalen Bereich, aber in diesem Fall sieht die Europäische Verordnung vor, dass keine Apostille oder Legalisierung erforderlich ist. Daher wird mit dem europäischen Erbschein ein Dokument mit Wirkung in der gesamten EU erzielt.
Der Preis für die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses ist, wie im Fall der übrigen notariellen Urkunden, von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung zum NOTARARIF (RD 1426/1989 vom 17. November, der den Tarif der Notare regelt). Daher müssen alle Notare für dieselben Dienstleistungen dieselben Gebühren erheben, da der Wettbewerb zwischen Notaren ausschließlich auf Qualität und Schnelligkeit basiert.
Der genaue Preis einer notariellen Urkunde kann jedoch erst berechnet werden, wenn ihr konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis sie unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.
Wenn Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Abschnitt Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.
Die Personen, die das Zertifikat beantragt haben, sind diejenigen, die das Zertifikat beim Notar bezahlen müssen.
JLA Notarios, Notare für internationale Erbschaft Barcelona
Abschließend ist das Verfahren der internationalen Erbschaften im Notariat ein komplexer Prozess aufgrund der zu prüfenden Dokumente und Gesetzgebungen. Eine Erbschaft in Barcelona abwickeln erfordert, wie überall, ein hohes Maß an Spezialisierung, um es auf die bestmögliche und zufriedenstellende Weise für die Beteiligten abzuschließen.
Dank der Ausbildung und Erfahrung des gesamten Teams bietet JLA Notarios die passendsten juristischen Lösungen in den verschiedenen Bereichen, die die Person und ihr Vermögen betreffen, einschließlich der Abwicklung von Erbschaften in Barcelona, mit dem Ziel, Sie bei Ihren Anfragen kostenlos beraten zu können. Mit einem nahbaren und freundlichen Umgang vom ersten Kontakt an arbeitet JLA Notarios dynamisch und empathisch, strebt maximale Effizienz und beste Rentabilität für jeden Kunden an und geht auf die Anliegen jeder Person oder jedes Unternehmens individuell ein, um deren volle Zufriedenheit zu gewährleisten. Dafür setzt JLA Notarios neue Technologien in allen Verfahren ein, minimiert die Besuche im Notariat und optimiert die Bearbeitungszeiten.
Kontaktieren Sie unser Team und vereinbaren Sie Ihre erste Beratung in unserem Notariat in Barcelona. Wenn Sie Ausländer sind und eine internationale Erbschaft abwickeln müssen, können wir Sie auf Englisch betreuen.
An Ihrer Seite in den Momenten, die zählen
Immobilien und Vertragswesen
Im Laufe des Lebens führen wir relevante Handlungen durch, wie zum Beispiel den Kauf einer Immobilie, die Anmeldung eines Neubaus, eine Schenkung zu Lebzeiten an unsere Kinder oder die Auflösung von Gemeinschaften, unter vielen anderen.
Bei JLA Notarios sind wir Experten im Immobilien- und Vertragsrecht, Immobilienkäufe, Immobilienrecht und Vertragsrecht. Wir begleiten unsere Kunden, indem wir jede einzelne Angelegenheit analysieren und stets die steuerliche Belastung jeder Transaktion berücksichtigen.
Außerdem können einige unserer notariellen Dienstleistungen online durchgeführt werden, weshalb wir Sie von überall in Spanien aus unterstützen können. Kontaktieren Sie uns, um einen Neubau online anzumelden oder eine horizontale Teilung vorzunehmen.
Erbschaften und Testamente
Der Moment, ein Testament zu erstellen, eine Erklärung der Erben abzugeben oder eine Erbschaft zu formalisieren, sind sehr wichtige Momente im Leben der Menschen.
Bei JLA Notarios bieten wir die dienstleistungen im Bereich des Erbrechts an, sowohl um Ihre Nachfolge zu regeln als auch um eine Erbschaft aufzuteilen, wobei wir die beste Beratung entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen jedes Falles garantieren. Zu keinem Zeitpunkt vernachlässigen wir den menschlichen Faktor und bieten sogar einen Notariatsservice zu Hause an, falls dies notwendig sein sollte.
Hypothekendarlehen
Eine Hypothek zu beantragen ist einer der großen Momente für jede Person. Denken Sie zum Beispiel an die Provisionen und Zinsen, die Sie während eines großen Teils Ihres Lebens zahlen können. Deshalb ist es entscheidend, einen Stammnotar zu haben, einen Notar, der Ihnen hilft, zu verstehen, was Sie unterschreiben, indem er Ihnen mit einfachen Worten die Schwierigkeit der juristischen Begriffe und deren zukünftige Konsequenzen näherbringt, und das alles aus Transparenz und dem Schutz unserer Kunden.
Bei JLA Notarios sind wir uns der Bedeutung bewusst, vollständige und verständliche Informationen an Personen zu geben, die eine Hypothek unterschreiben möchten, eine Novation oder Subrogation, und wir beraten und begleiten Sie auch bei Ihrer zukünftigen Hypothekenlöschung.
Policen
Oft benötigen Privatpersonen und Unternehmen Geld, um ihre Träume oder Projekte zu verwirklichen. Dies kann durch die Unterzeichnung einer Darlehens- oder Kreditpolice bei ihrer Bank erreicht werden. Beim Unterzeichnen ist es unerlässlich, die Details gut zu kennen, um zukünftige Überraschungen zu vermeiden.
Bei JLA Notarios können wir Ihre vertrauenswürdige Notariatsstelle sein und Sie präzise in Bezug auf Policen beraten, indem wir einen sehr schnellen und spezialisierten Service bei der Abwicklung von Policen anbieten.
Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem 9. November 2023 von überall in Spanien aus Ihre Policen elektronisch per Videokonferenz mit JLA Notarios unterzeichnen können, was Ihnen Zeit und Geld spart. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über die Notariatsdienste zum Online-Unterzeichnung von Darlehenspolicen oder Online-Unterzeichnung von Kreditpolicen zu erfahren.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Ohne Unternehmertum gibt es keine Zukunft, deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, unsere Unternehmer und Gründer zu unterstützen.
Bei JLA Notarios kennen wir den Lebenszyklus von Unternehmen, was es uns ermöglicht, rechtliche Unterstützung für Gesellschaften in den verschiedenen Phasen ihrer Existenz zu bieten, sei es bei ihrer Gründung, möglichen Änderungen der Gesellschaftsverträge, Wechsel des Geschäftsführers, Kauf und Verkauf von Anteilen oder Aktien, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, deren Auflösung und Löschung sowie alles, was mit dem Handelsrecht zu tun hat.
Vollmachten
Es gibt Momente im Leben, in denen eine Person die Notwendigkeit hat, zu delegieren. Das Recht bietet uns ein Werkzeug, die notariellen Vollmachten. Durch eine Vollmacht erlaubt eine Person einer anderen, in ihrem Namen zu handeln.
Bei JLA Notarios sorgen wir dafür, dass Sie die Bedeutung und Risiken verstehen, die diese Delegation oder Widerruf von Befugnissen mit sich bringt, vom einfachen speziellen Vollmacht oder Prozessvollmacht bis hin zu den Generalvollmachten oder der vorsorglichen Vollmacht für Fälle der Geschäftsunfähigkeit.
Wir bieten einen zügigen Service bei der Unterzeichnung von Vollmachten, sodass Sie Ihre Kopie sofort mitnehmen können und sich unnötige Wege sparen. Ab dem 9. November 2023 können unsere Kunden alle Vollmachten, die nicht allgemein oder vorsorglich sind, per Videokonferenz über unsere digitale Notariatsstelle unterzeichnen.
Familie
Eine wohlhabende Gesellschaft basiert auf der Familie und ihrem Schutz. Das Familienrecht bietet uns die Werkzeuge, um die Familie und ihre Mitglieder zu schützen, sodass ihre Grundlagen solide sind und ihre Ziele erreicht werden können.
Bei JLA Notarios bieten wir Unterstützung bei der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; bei der vermögensrechtlichen Bedeutung der Familie durch Eheverträge oder Partnerschaftsverträge; in Momenten, in denen die familiäre Beziehung endet, wie bei Scheidungen oder Trennungen; und beim Schutz der verletzlichsten Personen, wie Minderjährigen oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, durch Urkunden zur Bestellung von Vormündern, Betreuern oder die Errichtung von geschützten Vermögen. Und das alles, indem wir unsere Arbeit so ausführen, dass sich alle Beteiligten gleichermaßen unterstützt und sicher fühlen.
Zeugnisse und Legitimationen
Es ist allgemein bekannt, dass Notare beurkunden, dieser wichtige und einfache Akt kann Dinge von lebenswichtiger Bedeutung garantieren, wie die Sicherstellung, dass die Unterschrift auf einem Dokument ihrem Urheber gehört oder dass die Kopie eines Dokuments genau mit dem Original übereinstimmt.
Bei JLA Notarios helfen wir Ihnen, ein Dokument zu beurkunden oder eine Unterschrift notariell zu legitimieren, dabei das Gesetz einzuhalten und uns an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem können diese notariellen Vorgänge ab dem 9. November 2023 bequem online durchgeführt werden.
Protokolle
Wie oft wollte man eine Beurkundung eines Ereignisses, eine Erklärung, den Zustand eines Gegenstands festhalten oder jemandem eine Angelegenheit mitteilen. Um diese Angelegenheiten zu lösen, stellt uns das Recht die notariellen Urkunden zur Verfügung.
Bei JLA Notarios passen wir uns Ihnen an, indem wir in der Urkunde das festhalten, was Sie benötigen, und die Benachrichtigungen und Anforderungen, die Sie verlangen, durchführen.
Staatsbürgerschaftseid
Hinter jeder Staatsbürgerschaftseidesleistung steckt eine Geschichte von Überwindung, Opfer und Warten.
Bei JLA Notarios wissen wir, was dieser Moment bedeutet, und bieten einen einfühlsamen, agilen und schnellen Service, der über die eigentliche Eidesleistung hinaus berät und den zukünftigen Anforderungen voraus ist, die der neue spanische Staatsbürger benötigen wird.
Wir sind Ihre Referenz-Notariatskanzlei für die Durchführung der Staatsbürgerschaftseidesleistung vor dem Notar in Barcelona.
Haager Apostille
Einer der Haupteffekte der Globalisierung ist die Zunahme internationaler Handlungen und Geschäfte sowie der Austausch nicht nur von Informationen, sondern auch von Dokumenten zwischen den verschiedenen Staaten und zwischen Privatpersonen. Daher sind Verfahren erforderlich, die diesen Austausch erleichtern und beschleunigen, wie es bei der Apostille von Den Haag in Barcelona der Fall ist.
Steuer- und Registerverwaltung
Die Bürokratie des Finanzamts kann viele Kopfschmerzen verursachen.
Aus diesem Grund stellen wir bei JLA Notarios unseren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die zahlreichen Steuern zu begleichen und zu zahlen, die durch die Beurkundung ihrer Urkunden und weitere notarielle Vorgänge entstehen können, sowie diese im Grundbuchamt oder Handelsregister einzureichen, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen und Ihre Zeit für die wichtigen Dinge nutzen können. Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende.