Online-Notariat
Stellen Sie sich vor, Sie könnten vor einem Notar von Ihrem eigenen Zuhause, Geschäft oder sogar von einem Boot aus unterschreiben?
Ihre Stammnotariatskanzlei in Ihrer eigenen Tasche, genau dann, wenn Sie sie brauchen.
All dies ist bereits möglich mit nur einer Internetverbindung und einer digitalen Unterschrift, sei es eine fortgeschrittene oder mit PIN-Code.
Dank der Verabschiedung des Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai über die notarielle Genehmigung per Videokonferenz entstehen die Online-Notariate, in denen einige notarielle Dokumente vollständig elektronisch bearbeitet werden können.
Die neue Regelung erlaubt die telematische Erteilung von praktisch allen Urkunden und Policen mit handelsrechtlichem Inhalt sowie den Handels- und Finanzverträgen, die von den Unternehmen und Gesellschaften in ihrer üblichen Tätigkeit und ihrem operativen Geschäft erstellt werden.
Bei JLA Notarios setzen wir auf neue Technologien und bringen Ihnen unser Online-Notariat dorthin, wo Sie sich befinden, wodurch Sie Zeit und Geld sparen, indem wir Ihre Angelegenheiten erledigen. Eine neue Art, Dinge zu erledigen, ist möglich.
Entdecken Sie den Komfort eines Online-Notars
Ab der Anwendung der neuen Vorschriften können Notare eine große Vielfalt von Rechtsakten vollständig elektronisch autorisieren. Mit dem neuen Handlungsrahmen, eingebettet in einen tiefgreifenden Digitalisierungsprozess des Sektors, können öffentliche Urkunden mit notarieller Mitwirkung sowohl im europäischen als auch im iberoamerikanischen Raum elektronisch übertragen und zirkulieren, und das mit höchster Rechtssicherheit.
Bei den notariellen Dienstleistungen und Akten, die von einem Online-Notariat aus durchgeführt werden können, erfolgt die Genehmigung und Unterzeichnung notarieller Dokumente in der elektronischen Notarsitzung, mit voller Sicherheit und Vertraulichkeit, durch die Anwendung und Nutzung von Videokonferenzen und der qualifizierten elektronischen Signatur.
Vorgänge, die Sie mit einer Online-Notariatsstelle durchführen können
Dank der neuen Vorschriften und der verfügbaren digitalen Werkzeuge können bereits zahlreiche Online-Formalitäten erledigt werden.
Ein Unternehmen gründen, ohne sich fortbewegen zu müssen
Zum Beispiel kann jetzt eine Gesellschaft vollständig online gegründet werden, ohne dass die physische Anwesenheit der Beteiligten dank Videokonferenz erforderlich ist.
Mit dem Ziel, die Richtlinie 2019/1151 zu erfüllen, die vorsieht, dass ein Bürger der Europäischen Union ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat gründen können muss, ohne dass die Geschäftsführer bei den Gründungsformalitäten physisch anwesend sein müssen, erleichtert die geltende Rechtsvorschrift die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung vor einem Notar auf völlig telematischen Weg, wodurch sowohl Kosten als auch Reisezeit für die verschiedenen am Prozess beteiligten Parteien eingespart werden.
Es ist zu beachten, dass im konkreten Fall der telematischen Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine kleine Einschränkung besteht, da Sacheinlagen nicht erlaubt sind, da die Einlagen mittels eines verifizierten elektronischen Zahlungsmittels erfolgen müssen.
Ergänzend zu den Vorteilen, die die Online-Abwicklung dieser Art von notariellen Akten bietet, ist es wichtig hervorzuheben, dass es jetzt auch Standardurkunden und Satzungen für die Gründung von Gesellschaften gibt, wodurch die für deren Prüfung und Eintragung durch das Handelsregister erforderlichen Fristen noch kürzer sind, in vielen Fällen nur wenige Stunden. Diese Standardisierung der Dokumente zusammen mit der Möglichkeit der vollständigen Online-Abwicklung ermöglicht es, dass die Gründung von Gesellschaften, wenn sie online erfolgt, nicht nur bequemer für die Beteiligten ist, sondern zudem viel schneller und effizienter.
Könnte ich eine Online-Vollmacht unterschreiben?
Ja, Sie können von überall und zu jeder Zeit unterschreiben, sowohl besondere Vollmachten als auch Vollmachten für Rechtsstreitigkeiten.
Die Einzelheiten der notariellen Dienstleistungen, die telematisch unterschrieben werden können, sind wie folgt:
- Alle gesellschaftsrechtlichen Handlungen: einschließlich der Gründung von Gesellschaften, der Ernennung von Positionen, Abberufungen, handelsrechtlichen Vollmachten, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Satzungsänderungen, Sitzverlegungen, Liquidationen usw.
- Die Protokolle der Hauptversammlung und die im engeren Sinne bezogenen Protokolle.
- Die Handelsversicherungen.
- Die Prozessvertretungsvollmachten für das Auftreten vor öffentlichen Verwaltungen sowie die Wahlvollmachten und Vollmachten für konkrete Handlungen.
- Der Widerruf von Vollmachten, außer den vorsorglichen.
- Zahlungsbriefe und die Aufhebung von Sicherheiten.
- Die anfänglichen Anforderungen der Protokolle und jene Maßnahmen, die per Videokonferenz durchgeführt werden können.
- Die Beglaubigungszeugnisse von Unterschriften.
- Die Erklärungen über Neubauten ohne Aufhebung des Miteigentums oder Eigentumszuweisung sowie die Teilung des Wohnungseigentums.
- Testamente in einer erklärten Epidemiesituation, solange die Verpflichtung zur Ausgangssperre besteht.
- Die Schlichtung in Fällen, die der Notar für angemessen hält.
- Handlungen und Rechtsgeschäfte, für die gemäß ihrer Natur eine gesetzliche Regelung besteht.
Häufig gestellte Fragen zu Online-Notaren
Können Notare elektronische Kopien notarieller Dokumente ausstellen?
Mit der neuen Verordnung und den zugelassenen digitalen Instrumenten sind Notare auch befugt, beglaubigte elektronische Kopien notarieller Dokumente auszustellen und diese an Bürger und Unternehmen zu übergeben. Zuvor waren Notare nur befugt, beglaubigte elektronische Kopien an öffentliche Verwaltungen, das Kataster oder die Register zu senden.
Auf nationaler Ebene werden jährlich mehrere Millionen Kopien notarieller Dokumente ausgestellt, sodass deren digitale Ausstellung und elektronische Übermittlung nicht nur eine wirtschaftliche Einsparung bei Papier, Tinte oder Fahrten darstellen, sondern auch eine bedeutende Reduzierung der Umweltbelastung dieser Tätigkeit.
Wo werden die notariellen Dokumente, die telematisch ausgestellt wurden, aufbewahrt?
Die aktuelle Vorschrift nutzt die heutigen digitalen Werkzeuge und strebt die größtmögliche Funktionalität an, ohne auf maximale Sicherheit zu verzichten, was zur Implementierung eines elektronischen notariellen Protokolls geführt hat, das die elektronische Archivierung der Urkunden sichert und verwaltet.
Dieses neue Protokoll bietet eine größere Schnelligkeit bei der Übermittlung von Informationen, nicht nur an öffentliche Verwaltungen, sondern auch an Privatpersonen und Unternehmen.
Die elektronischen notariellen Protokolle sind beim Consejo General del Notariado hinterlegt und können nur vom jeweiligen Notar, der Inhaber des Protokolls ist, eingesehen und verwendet werden. Die Papierprotokolle sind weiterhin in jeder Notarkanzlei archiviert.
Ab welchem Datum kann man die Online-Notariatsdienstleistung nutzen?
Ab dem 9. November 2023 können wir jeden Kunden aus Spanien, der einen der notariellen Online-Dienste benötigt, auf nicht-präsente Weise betreuen.
Sie können das gesamte Team von JLA Notarios von jedem Ort aus nutzen, an dem Sie sich befinden, und die Vorteile der digitalen Urkunde und der notariellen elektronischen Unterschrift genießen.
JLA Notarios, Ihre Notare in Barcelona und jetzt auch Ihre Online-Notare von jedem Punkt Spaniens aus.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Artikeln unseres Blogs: