Familienrecht
Eine wohlhabende Gesellschaft basiert auf der Familie und ihrem Schutz. Das Familienrecht bietet uns die Werkzeuge, um die Familie und ihre Mitglieder zu schützen, sodass ihre Grundlagen solide sind und ihre Ziele erreicht werden können.
Bei JLA Notarios bieten wir Unterstützung bei der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft; bei der vermögensrechtlichen Bedeutung der Familie durch Eheverträge oder Partnerschaftsverträge; in Momenten, in denen die familiäre Beziehung endet, wie bei Scheidungen oder Trennungen; und beim Schutz der verletzlichsten Personen, wie Minderjährigen oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, durch Urkunden zur Ernennung von Vormündern, Betreuern oder der Errichtung von geschützten Vermögen. Und das alles, indem wir unsere Arbeit so ausführen, dass sich alle Beteiligten gleichermaßen unterstützt und sicher fühlen.
Ehen
Die Heiratsurkunde ist der Akt, durch den zwei Personen, gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, durch einen Notar durch die freie und freiwillige Abgabe der Zustimmung miteinander verheiratet werden.
Die Heiratsurkunde muss nach der Unterzeichnung vor dem Notar im Standesregister eingetragen werden.
- DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der Ehepartner.
- Kopie der vor dem Standesbeamten erstellten Heiratsakte.
- Auswahl von mindestens zwei Zeugen und Vorlage ihrer Ausweisdokumente.
Die Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht in der formellen Vereinigung von zwei Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht, mit dem Ziel, dauerhaft zusammenzuleben.
Die Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor dem Notar muss an das Register der eingetragenen Lebenspartnerschaften der entsprechenden Autonomen Gemeinschaft gesendet werden.
- DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der Ehepartner.
- Meldebescheinigung.
- Benennung von zwei Zeugen, falls beide Beteiligten Ausländer sind.*
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie man eine eingetragene Lebenspartnerschaft beantragt, steht Ihnen unser notarieller Blog zur Verfügung:
Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge
Jede Verbindung, sei es eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft, hat vermögensrechtliche Folgen, seien es Ausgaben, Vermögensverwaltung oder zukünftige Organisation des Haushalts. Daher ist es ratsam, Eheverträge vor einem Notar zu unterzeichnen, die den Vertrag zwischen den Partnern darstellen, sei es vor oder nach der ehelichen oder faktischen Verbindung.
- DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel beider Interessenten.
- Falls gewünscht, Aufstellung der Vermögenswerte, die getrennt gehalten werden sollen, und derjenigen, die geteilt werden sollen.
Wenn Sie mehr Informationen darüber möchten, was Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge sind, können Sie diese in unserem Blog finden:
Nach dem Gesetz 15/2015 ist es den Ehepaaren, deren Trennung ohne Konflikt erfolgt, erlaubt, sofern sie keine minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Kinder haben, die Trennungsurkunde oder Scheidungsurkunde vor einem Notar zu unterzeichnen, wobei dies und die freiwillig getroffenen Vereinbarungen festgehalten werden.
Es ist erforderlich, dass keine minderjährigen Kinder vorhanden sind und dass diese Urkunde im Standesregister eingetragen wird.
- DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel beider Beteiligten
- Mit Unterstützung eines Anwalts erscheinen.
- Die Regelungsvereinbarung mit den getroffenen Vereinbarungen vorlegen.
Mit der Urkunde zur Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft wird die Trennung der Verbindung festgestellt, außerdem, falls erforderlich, die Verteilung des Vermögens zwischen den Partnern vereinbart.
Für die Unterzeichnung dieser Urkunde reicht es aus, wenn einer der Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft erscheint, da wir von JLA Notarios uns um den Rest der Formalitäten kümmern können, einschließlich der Eintragung der Auflösung im Register.
Wahl des Tutors
Wenn die Eltern fehlen, muss jemand die Person und das Vermögen der minderjährigen oder geschäftsunfähigen Kinder schützen. Die Eltern können, um ihre Kinder zu schützen und ihre zukünftige Abwesenheit zu kompensieren, die Person benennen, die sich um die Pflege ihrer Kinder kümmern wird, indem sie eine öffentliche Urkunde ausstellen.
- DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der betroffenen Person.
- Die genauen Daten der Person, die zum Vormund ernannt werden soll.
Emanzipation
Durch die Erklärung der Emanzipation können die Eltern ihren Kindern über 16 Jahren die Befugnis erteilen, ihre Person und ihr Vermögen zu verwalten, als wären sie volljährig, wenn auch in einigen Aspekten aufgrund des Alters eingeschränkt.
Es handelt sich um die Einbringung von Vermögenswerten und Rechten durch notarielle Urkunde zugunsten einer behinderten Person, damit diese durch dieses Vermögen ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse decken kann. Außerdem hat es eine Reihe von steuerlichen Vorteilen.
Wenn Sie mehr Informationen über qpatrimonio protegido und wie es gegründet wird, möchten, finden Sie diese in unserem Blog:
Selbstschutz
Angesichts der Angst, unfähig zu werden, ist niemand besser geeignet als die betroffene Person selbst, um die Person zu benennen, die sich um sie und ihr Vermögen kümmern soll, falls sie unfähig wird. Dieses notarielle Dokument soll Richtlinien geben, die die Fürsorge für einen selbst in einem solchen Fall regeln.
- DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel der betroffenen Person.
- Die konkreten Daten der Person, die zum Vormund ernannt werden soll.
Die notarielle Vorakte zur Eheschließung ermöglicht den Nachweis, dass die zukünftigen Ehegatten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllen.
Es ist einer der wenigen Fälle, in denen kein Notar gewählt werden kann und nur die Notare tätig werden dürfen, die dort ansässig sind, wo einer der Ehepartner wohnt. Wenn es mehrere Notare gibt, wie in Barcelona, ist es die Notarkammer der Autonomen Gemeinschaft, die den Notar bestimmt, der die jeweilige Akte bearbeitet.
Diese Akte folgt dem System der doppelten notariellen Urkunde.
- Identitätsdokumente der zukünftigen Ehepartner.
- Identitätsdokumente von zwei Zeugen, die zur Notarkanzlei kommen müssen, um dieses Verfahren zu unterschreiben.
- Meldebescheinigungen der Ehepartner.
- Geburtsurkunden der Ehepartner.
Mit diesen Dokumenten können Sie Ihr Vorverfahren zur Eheschließung bei JLA Notarios formal einreichen, vorausgesetzt, die Notarkammer von Katalonien hat uns turnusmäßig zugewiesen.