Testament von Ausländern und Testament, das im Ausland gemacht wurde

Von Juan Madridejos Velasco und Luis Alberto Álvarez Moreno, Notare in Barcelona und Partner der Notarkanzlei in Barcelona J&LA Notarios.

Inhaltsverzeichnis (4)
  • Kann man ein Testament aus dem Ausland machen?
  • Kann ich in Spanien ein Testament über Vermögenswerte im Ausland errichten?
  • Kann ein Ausländer in Spanien ein Testament machen?
  • JLA Notarios, Notariat spezialisiert auf Testamente

Im Rahmen unserer Artikelserie zur Verwaltung von Testamenten und Erbschaften möchten wir einige Fragen im Zusammenhang mit dem Testament von im Ausland lebenden Ausländern in Spanien und dem in ausländischen Ländern errichteten Testament erläutern. Wenn Sie wissen möchten, welche Gültigkeit sie haben, erklären wir es Ihnen im Folgenden.

Kann man ein Testament aus dem Ausland machen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, ein in einem fremden Land errichtetes Testament zu erstellen, das in Spanien gültig ist. Tatsächlich gibt es mehrere Optionen, es zu formalisieren:

  • Ein Testament vor dem spanischen Konsul errichten, der notarielle Funktionen ausübt.
  • Es vor einem ausländischen Notar errichten, sofern die Form- und Sachvoraussetzungen der anwendbaren Gesetzgebung erfüllt sind.
  • Oder nach Spanien reisen und es in einem beliebigen Notariat unterschreiben.

In jedem Fall wird empfohlen, sich vorher mit einem Notar zu beraten, um die internationale Gültigkeit des Dokuments zu gewährleisten.

Praktisches Beispiel: Ein in Deutschland ansässiger Spanier kann ein in einem fremden Land errichtetes Testament vor einem deutschen Notar errichten. Nach seinem Tod müssen seine Erben die formelle Gültigkeit dieses ausländischen Testaments in Spanien nachweisen.

Kann ich in Spanien ein Testament über Vermögenswerte im Ausland errichten?

Ja. Eine Person kann in Spanien ein Testament errichten, das Vermögenswerte außerhalb des Landes einschließt. Dies ist eine übliche Praxis im Notariat, insbesondere in Städten mit internationalen Einwohnern. Es ist bekannt als Testament von im Ausland ansässigen Ausländern in Spanien.

Der Schlüssel liegt darin, die anwendbare Gesetzgebung in dem Land zu berücksichtigen, in dem sich die Vermögenswerte befinden, da dort möglicherweise zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Manchmal ist es ratsam, ein spezifisches Testament in diesem Land zu erstellen, aber oft reicht es aus, wenn das spanische Testament diese einschließt.

Praktisches Beispiel: Ein spanischer Staatsbürger mit einer Wohnung in Frankreich kann über diese in seinem in Barcelona errichteten Testament verfügen. Seine Erben müssen außerdem die Anforderungen der französischen Gesetzgebung bei der Eintragung der Erbschaft dort erfüllen.

Kann ein Ausländer in Spanien ein Testament machen?

Ja. Ausländer, sowohl ansässig als auch nicht ansässig, können in jeder spanischen Notariatskanzlei ein Testament errichten. Dieses Testament kann sich ausschließlich auf die Vermögenswerte beziehen, die sie in Spanien haben, oder sowohl die spanischen Vermögenswerte als auch die im Ausland befindlichen umfassen.

Es ist sehr ratsam, dass der Testator den Notar über das auf seine Erbschaft anwendbare Recht informiert, gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung (Verordnung 650/2012). Er kann in den meisten Fällen zwischen seinem nationalen Recht oder dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes wählen. Diese Wahl vermeidet spätere Konflikte und gewährleistet, dass das Testament voll wirksam ist.

JLA Notarios, Notariat spezialisiert auf Testamente

Zusammenfassend haben sowohl im Ausland ansässige Ausländer in Spanien als auch Spanier mit Vermögen im Ausland verschiedene Möglichkeiten, ein gültiges Testament zu errichten, sei es bei einer spanischen Notariatsstelle oder vor Behörden im Ausland. Das Wichtigste ist, die anwendbare Gesetzgebung zu kennen und die Beratung eines auf Testamente spezialisierten Notars für Testamente in Anspruch zu nehmen, der die internationale Wirksamkeit des Dokuments garantiert und zukünftige Erbprobleme vermeidet.

Bei JLA Notarios, Notariat in Barcelona, können wir Sie bei jedem Schritt Ihres Verfahrens begleiten. Zögern Sie nicht, einen Termin mit uns zu vereinbaren, sei es per E-Mail, über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder indem Sie uns in unserer Niederlassung an der Avenida Diagonal in Barcelona besuchen.

Erfahren Sie mehr über dieses notarielle Dokument in unserem Artikel, in dem wir häufig gestellte Fragen beantworten:

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