Die Erbschaftssteuer: Wie viel muss ich für eine Erbschaft zahlen?
Die Erbschaftssteuer (ISD) ist eine Steuer, die von der Person gezahlt wird, die Vermögenswerte und Rechte durch Erbschaft, Vermächtnis oder durch jeden anderen Erbanspruch erhält.
In unserer Notarkanzlei im Zentrum von Barcelona erhalten wir ständig Fragen darüber, wie viel man für den Erhalt einer Erbschaft zahlen muss, daher haben wir beschlossen, diesen Artikel zu erstellen, um die Grundlagen dieser Steuer zu erläutern. Dieser Artikel ist Anfang Dezember 2022 aktualisiert.
Als Einführung können wir sagen, dass, obwohl die Leute oft denken, dass es eine Steuer ist, bei der man viel für das Erben zahlt, es tatsächlich im Vergleich zu anderen Steuern eine der wenigen Steuern ist, bei denen es üblich ist, einen geringen Prozentsatz auf das Erhaltene zu zahlen. Dies liegt daran, dass es viele Regelungen gibt, die zahlreiche Reduzierungen und Vergünstigungen ermöglichen, die, wenn sie richtig angewendet werden, den Geldbetrag, den die Erben zahlen müssen, erheblich reduzieren, wobei es häufig vorkommt, dass man nichts oder fast nichts für das Erben zahlen muss, besonders wenn von Eltern auf Kinder vererbt wird. Deshalb ist es sehr wichtig, die Erbschaftssteuer genau zu berechnen.
Welche Vorschrift regelt die Erbschaftsteuer (ISD)?
Die Erbschaftssteuer ist eine staatliche Steuer, deren Regelung jedoch an die autonomen Gemeinschaften übertragen wurde. Daher ist stets das staatliche Gesetz sowie zusätzlich das Gesetz der autonomen Gemeinschaft zu berücksichtigen, in der die verstorbene Person lebte und eine Erbschaft hinterlässt. Außerdem ist es am üblichsten, dass es in jeder autonomen Gemeinschaft einen praktischen Leitfaden gibt, der bei der Berechnung der Erbschaftssteuer hilft.
Die Funktionsweise der Erbschaftssteuer ist in allen autonomen Gemeinschaften gleich, aber gelegentlich gibt es Änderungen beim Steuersatz (der Prozentsatz der Steuer, die auf die Erbschaft zu zahlen ist) oder bei einigen Freibeträgen oder Vergünstigungen.
Daher muss man das staatliche Gesetz (das Gesetz 29/1987 vom 18. Dezember über die Erbschafts- und Schenkungssteuer) sowie die Vorschrift einer autonomen Gemeinschaft berücksichtigen. Da ich meinen Beruf in Katalonien ausübe und die Mehrheit meiner Kunden Fragen zu katalanischen Erbschaften hat, werde ich ab jetzt das katalanische Gesetz behandeln (Gesetz 19/2010 vom 7. Juni zur Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer). Es würde jedoch ausreichen, um die Steuer in einer anderen Gemeinschaft zu berechnen, zu prüfen, ob der Steuersatz oder der Freibetrag im Gesetz der autonomen Gemeinschaft, in der die Steuer berechnet werden muss, gleich sind. Das Funktionsschema ist in allen Gemeinschaften meist ziemlich ähnlich.
Wann muss die Erbschaftssteuer (Impuesto de Sucesiones) bezahlt werden?
Die Erbschaftssteuer (ISD) muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod der Person, die ein Erbe hinterlässt, abgewickelt und bezahlt werden. Daher ist es wichtig, ein Erbe nicht über längere Zeit ungeklärt zu lassen, denn wenn die Verpflichtung zur Abwicklung nicht erfüllt wird (Abwicklung kann als Meldung an das Finanzamt und Zahlung der Steuer verstanden werden), können zahlreiche Steuervergünstigungen verloren gehen und der zu zahlende Betrag kann erheblich steigen.
Man muss wissen, dass es möglich ist, Ratenzahlungen oder Stundungen bei der Zahlung dieser Steuer unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zu beantragen, wie zum Beispiel, den Antrag innerhalb von fünf Monaten nach dem Tod zu stellen. Dies wird meist gemacht, wenn in einem Erbe viele Immobilien und nur wenig Geld auf Bankkonten vorhanden sind. Da dies nicht der häufigste Fall ist und es viele Aspekte bei dieser Steuer zu behandeln gibt, werden wir an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen und nur darauf hinweisen, dass dies eine Möglichkeit ist.
Wann verjährt die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD)?
Die Erbschaftssteuer verjährt vier Jahre nach Ablauf der Frist für die freiwillige Abgabe, das heißt vier Jahre und sechs Monate ab dem Tod des Erblassers. Wenn nach Ablauf dieser Frist keine Maßnahmen seitens der Steuerverwaltung erfolgt sind, kann diese keine Überprüfung mehr vornehmen oder eine Nachforderung erheben.
Welche Formulare müssen beim Finanzamt ausgefüllt werden?
Es müssen zwei Formulare bei der Finanzbehörde eingereicht werden:
Formular 660 (Erbschaftserklärung): enthält eine Aufstellung der Vermögenswerte und Rechte des Erblassers (der verstorbenen Person), die das Vermögen darstellen, das unter den an der Erbschaft Interessierten aufgeteilt werden muss. Für jede abzuwickelnde Erbschaft ist ein Formular 660 auszufüllen.
Formular 650 (Selbstveranlagung der Erbschaftssteuer): es wird ein einzelner Steuerpflichtiger identifiziert und die ihm entsprechend den erworbenen Vermögenswerten und Rechten zustehende Steuer berechnet. Es sind so viele Formulare 650 einzureichen, wie Personen an einer Erbschaft beteiligt sind.
Zusammen mit diesem Formular 650 erfolgt die Zahlung der Steuer für jeden Steuerpflichtigen, außer in Fällen von Stundung oder Ratenzahlung.
Wie berechnet man die Erbschaftssteuer?
Um die Erbschaftssteuer (ISD) zu berechnen, muss eine Reihe von Berechnungen oder Operationen durchgeführt werden, die immer in derselben Reihenfolge erfolgen müssen und die in allen Autonomen Gemeinschaften dieselben Operationen sind. Die Bemessungsgrundlage wird in allen Autonomen Gemeinschaften meist gleich berechnet, und erst ab der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage beginnen sich die Unterschiede zwischen den Autonomen Gemeinschaften zu zeigen. Diese Unterschiede zwischen den Autonomen Gemeinschaften betreffen normalerweise nicht das Schema oder das Konzept, sondern es werden meist nur Prozentsätze des Steuersatzes oder vor allem der verschiedenen Abzüge geändert.
Wenn Sie an der Berechnung der Erbschaftssteuer interessiert sind, bleiben Sie aufmerksam, da wir dieses Thema in einem der nächsten Blogartikel behandeln werden.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel geholfen hat. Von unserer Notarkanzlei aus bieten wir Dienstleistungen zur Abwicklung von Erbschaften an. Deshalb haben wir im Blog zahlreiche weitere Beiträge, die von unseren Notaren in Barcelona verfasst wurden und die für Sie von Interesse sein könnten:
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle, dass Sie Unterstützung zu diesem oder einem anderen Thema benötigen, uns in unserer Notariat in Barcelona besuchen oder über verschiedene Kanäle wie unser Kontaktformular und die E-Mail bcn@jlanotarios.com kontaktieren können.