Erbschaften mit oder ohne Testament: Wie funktioniert das?

Von Juan Madridejos Velasco.
Notar in Barcelona und Partner bei J&LA Notarios Asociados.

Wir haben uns diese Frage alle schon einmal gestellt: Wo und wann wird eine Erbschaft abgewickelt, wenn kein Testament vorhanden ist? Aus diesem Grund halten wir es für notwendig zu erklären, wo man anfangen sollte, um eine Erbschaft abzuwickeln, egal ob ein Testament vorhanden ist oder nicht.

Für weitere Informationen über die Abwicklung von Erbschaften und die verschiedenen Schritte, die zu befolgen sind, könnt ihr diesen anderen Artikel von Juan Madridejos Velasco, Notar in Barcelona, mit einem Leitfaden zur Abwicklung einer Erbschaft in Katalonien einsehen:

Eine Erbschaft mit oder ohne Testament abwickeln

Wo wird eine Erbschaft abgewickelt, wenn ein Testament vorliegt?

Wenn wir uns fragen, wo ein Erbe mit Testament abgewickelt wird, ist die Antwort klar: in einem Notariat, dem Ihrer Wahl, wie wir Ihnen bereits in einem unserer anderen Artikel erläutert haben:

Es ist möglich, dass das Testament in einer anderen Notariatskanzlei errichtet wurde als derjenigen, in der ihr jetzt unterschreiben möchtet, sogar dass dieser Notar umgezogen, in den Ruhestand gegangen oder sogar verstorben ist. Trotzdem ist es notwendig, eine beglaubigte Kopie des Testaments zu erhalten, um, wie es logisch ist, den Willen des Verstorbenen zu kennen, was in amerikanischen Filmen immer „das Testament eröffnen“ genannt wird, obwohl es in Spanien etwas anders ist. Aber wie kann ich die beglaubigte Kopie des Testaments erhalten? Ganz einfach, es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Zur Notariatskanzlei gehen, in der es errichtet wurde, es anfordern und zu eurem vertrauenswürdigen Notar bringen.
  2. Die Kopie beim zuständigen Notarkammer anfordern. Dieser Fall gilt nur, wenn das Testament vor mehr als 25 Jahren errichtet wurde.
  3. Zu eurem vertrauenswürdigen Notar gehen, bei dem ihr die Erbschaft unterschreiben werdet, und darum bitten, dass sie es für euch regeln. In diesem Fall verwalten wir bei JLA Notarios die Beschaffung des Testaments über das interne Kommunikationssystem zwischen Notariaten, ohne Verwaltungskosten für den Kunden.

Dieses Dokument kann von jeder direkt interessierten Person oder von einer bevollmächtigten Person des Interessenten ordnungsgemäß angefordert werden, wobei der Betrag für die Kopie des Testaments zu zahlen ist, der, obwohl nicht sehr hoch, vom Alter des Dokuments abhängt.

Sobald dieses Dokument vorliegt, ist es an der Zeit, sich zu fragen, wie man eine Erbschaft abwickelt. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die Erbschaftsurkunde bei den verschiedenen Banken und Registern vorzulegen. Das Ziel davon ist, dass die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Güter geändert werden. Für weitere Informationen empfehlen wir, den Leitfaden zur Abwicklung einer Erbschaft zu konsultieren oder Kontakt mit uns aufzunehmen.

Um mehr über das Testament und dessen Zweck zu erfahren, empfehlen wir, diesen anderen Blogartikel zu lesen:

Wie wird eine Erbschaft abgewickelt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Nun, über das bisher Gesagte hinaus wissen wir als Notare in Barcelona, dass es einen komplizierteren Fall als den vorherigen gibt. Wir beziehen uns auf den Fall, in dem kein Testament vom Verstorbenen errichtet wurde, in welchem Fall das Testament als Erbtitel durch die Erklärung der Erben abintestato ersetzt wird. Diese Erklärung bestimmt, wer das Recht auf die Erbschaft hat. Zunächst könnte es so erscheinen, als sei dies eine schwierige Situation zu lösen. Doch tatsächlich kann, wenn man sich an gute Fachleute wendet, alles schnell gelöst werden.

Aber wer kann die Erklärung der Erben abintestato durchführen? Bezüglich dessen, wer die Erklärung einleiten kann, sagt Artikel 55 des Notargesetzes, dass „diejenigen, die sich als berechtigt ansehen, abintestato an einer verstorbenen Person zu erben und deren Nachkommen, Vorfahren, Ehegatte oder eine Person, die in einer analogen affektiven Beziehung zum Ehegatten steht, oder deren Seitenverwandte sind, die Erklärung der Erben abintestato beantragen können“.

Was das Notariat betrifft, ist die freie Wahl des Notars eingeschränkt, da dieser territorial zuständig sein muss. Weiter heißt es in Artikel 55 des Notargesetzes, dass die Erklärung vor dem „zuständigen Notar am Ort zu errichten ist, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte, oder wo sich der größte Teil seines Vermögens befindet, oder an dem Ort, an dem er verstorben ist, sofern diese Orte in Spanien liegen, nach Wahl des Antragstellers. Es kann auch ein Notar eines angrenzenden Bezirks zu den vorgenannten gewählt werden. Fehlen alle diese, ist der Notar des Wohnsitzes des Antragstellers zuständig.“

Allerdings kann man, nachdem die Erklärung der Erben abintestato erstellt wurde, zu seinem vertrauenswürdigen Notar gehen, um die Erbschaft ähnlich wie bei einer testamentarischen Erbschaft zu regeln. Dort kann die Abwicklung einer Erbenklärung vorgenommen werden. In dieser wird bestimmt, wer die nächsten Angehörigen des Verstorbenen mit Erbrecht an den Vermögenswerten sind, wenn kein vorheriges Testament existierte. Allgemein, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Artikel 441-1 des Zivilgesetzbuchs von Katalonien, ist die Reihenfolge der Erben wie folgt:

  1. Kinder und Nachkommen.
  2. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner.
  3. Eltern und Vorfahren.
  4. Geschwister und Kinder der Geschwister.
  5. Weitere Seitenverwandte bis zum vierten Grad.
  6. Die Generalitat von Katalonien.

Außerdem ist zu beachten, dass wenn Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner zusammen existieren, obwohl jene Erben sind, diese das Recht auf den Universalusufrukt haben, das heißt an allen Gütern des Verstorbenen, jedoch können sie wählen, dieses Usufruktrecht durch ein Viertel der Erbschaft im vollen Eigentum und den Usufrukt an der Familienwohnung zu ersetzen, gemäß den Artikeln 442-3 und 442-5.

Im allgemeinen Recht, obwohl ähnlich, ändert sich die Erbfolge etwas und ist wie folgt:

  1. Kinder und Nachkommen.
  2. Eltern und Vorfahren.
  3. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner.
  4. Geschwister und Kinder der Geschwister.
  5. Weitere Seitenverwandte bis zum vierten Grad.
  6. Der Staat.

Unabhängig davon, welcher legitime Erbe an der Abwicklung der Erbschaft interessiert ist, muss man immer zu einem Notariat gehen. Nur diese können den Sachverhalt und das Recht der Interessenten und Angehörigen des Verstorbenen auf Erbschaft beurkunden.

In diesem Sinne ist es wichtig zu verstehen, dass eine Erklärung der Erben einem Testament gleichkommt. Als solche kann sie verwendet werden, um bei verschiedenen Registern und Banken die Eigentumsübertragung der Güter zu verlangen. Dabei darf man natürlich nicht die Möglichkeit außer Acht lassen, dass Steuern rechtzeitig und ordnungsgemäß zu entrichten sind. Alles hängt von der Gesetzgebung der jeweiligen Autonomen Gemeinschaften in den verschiedenen Fällen ab.

Zusammenfassend ist es ideal, sich an ein gutes Notariat zu wenden, das jeden Einzelfall professionell bewältigen kann. Von JLA Notarios (Notariat in Barcelona) stehen wir Ihnen für alle Fragen oder Zweifel zu diesem Verfahren zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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