Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Barcelona
Zu den Dienstleistungen, die wir in unserer Notariatskanzlei anbieten, gehört die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Barcelona. Als Notare in Barcelona, spezialisiert auf Familiendienstleistungen, möchten wir euch erklären, wie die Trennung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erfolgt, den Ablauf der Bearbeitung und einige Fragen klären, die uns häufig in unserer Niederlassung gestellt werden.
Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Notar
Unter den vielfältigen Möglichkeiten, sich mit dem Partner zu verbinden, finden viele die eingetragene Lebenspartnerschaft beim Notar als Option, um ihre Beziehung zu formalisieren und rechtlichen Schutz zu erhalten (sowohl für sie als auch für ihre Kinder, falls vorhanden). Allerdings kann das Ende der Beziehung auf diese Weise wie bei vielen anderen Formen der Verbindung erfolgen. Die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Spanien, und konkret in Katalonien, ist ein einfaches Verfahren, das wir dir im Folgenden erklären.
Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Katalonien
Die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht darin, das Ende der gemeinsamen Lebensführung dieser Partnerschaft zu formalisieren und erfolgt aus verschiedenen Gründen. Konkret identifizieren wir in Katalonien mehrere Arten der Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Diese sind folgende:
- Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen der Partner, bei der beide Partner damit einverstanden sind, die Auflösung der Partnerschaft zu formalisieren und gemeinsam vor einem Notar erscheinen, um diese zu bearbeiten.
- Auflösung durch individuelle Entscheidung eines der Partner. Damit dies erfolgt, muss einer der Partner einzeln beim Notariat erscheinen und der anderen Person rechtsverbindlich benachrichtigen.
- Tod eines der Lebenspartner: In diesem Fall wird die Partnerschaft aufgelöst. Die Sterbeurkunde kann im Register der eingetragenen Partnerschaften von Katalonien vorgelegt werden, damit die Auflösung der Partnerschaft im Register vermerkt wird.
- Aufgrund des Endes des Zusammenlebens der Partner, was ebenfalls mitgeteilt werden muss, um die Auflösung durchzuführen.
- Durch nachfolgende Heirat: Die spätere Heirat der Partner führt zur Auflösung und wird durch die eheliche Verbindung ersetzt. In diesem Fall sind keine Formalitäten erforderlich, aber die eingetragene Partnerschaft kann als Nachweis bei der Erstellung der Heiratsakte vorgelegt werden.
Auflösung und Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Voraussetzungen und Rechte
Im Allgemeinen erfolgt die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Barcelona schnell. Jedes Mitglied kann deren Auflösung beantragen, und die Anforderungen hängen von der Art der Auflösung ab.
So muss bei der Trennung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im gegenseitigen Einvernehmen eine öffentliche Urkunde erstellt werden. In dieser Urkunde werden die Identifikation beider Partner, das Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft, das Datum ihrer Auflösung und die Erklärungen beider über die Wirkungen der Auflösung festgehalten. Bei der Auflösung durch einseitigen Willen muss eine nachweisbare Mitteilung an die nicht im Notariat erscheinende Partnerperson erfolgen.
Im Falle des Beendigens des Zusammenlebens muss nachgewiesen werden, dass dieses für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr aufgehört hat, wofür eine Meldebescheinigung, eine eidesstattliche Erklärung oder ein Gutachten eines Fachmanns dienen kann. Es ist jedoch kein Nachweis erforderlich, um die Partnerschaft aufzulösen, wenn beide Partner im Notariat erscheinen oder nur einer von ihnen und eine nachweisbare notarielle Benachrichtigung an den nicht erscheinenden Partner erfolgt.
Was die Rechte der Partner betrifft, so gelten deren Vermögenswerte als privates Eigentum jedes Einzelnen. Es ist jedoch üblich, dass gemeinsames Vermögen oder die Folgen der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Urkunde über Vereinbarungen für den Fall der Auflösung einer festen Partnerschaft geregelt werden.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen unsere Tätigkeit als Rechtsberater komplexer wird. Beispiele sind Fälle, in denen die rechtliche Regelung der Folgen der Auflösung und bestimmter nachfolgender Umstände erforderlich ist. In einigen dieser Fälle ist eine gerichtliche Intervention notwendig. Häufige Beispiele sind:
- Die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Kindern: Eine gerichtliche Intervention ist in Katalonien nicht erforderlich, um eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufzulösen, wohl aber, um die Eltern-Kind-Beziehungen der Partner nach der Auflösung sowie die Regelungen zur Sorge, Obhut und Besuchsrecht der Minderjährigen sowie etwaige finanzielle Leistungen festzulegen.
- In Fällen, in denen die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Anspruch auf Unterhaltsleistungen, Ausgleichszahlungen aufgrund von Arbeit oder die Zuweisung der Familienwohnung gemäß der autonomen Gesetzgebung ermöglicht.
Was ist eine Entschädigung aus Arbeitsgründen?
Es handelt sich um eine finanzielle Entschädigung, die eines der Mitglieder des Paares erhält, falls Hausarbeiten geleistet wurden, für den anderen ohne Bezahlung gearbeitet wurde oder ein unzureichendes Gehalt bezogen wurde, vorausgesetzt, das andere Mitglied hat zum Zeitpunkt der Beendigung des Zusammenlebens eine Vermögenssteigerung erzielt. Bei der Auflösung von eingetragenen Partnerschaften in Katalonien ist es jedoch am häufigsten, dass es keine Entschädigungen aus Arbeitsgründen gibt.
Was ist eine Unterhaltsausgleichszahlung bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Wenn das Zusammenleben die Fähigkeit eines der Mitglieder eingeschränkt hat, Einkommen zu erzielen, oder eines der Mitglieder das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder hat (wodurch seine Fähigkeit, Einkommen zu erzielen, verringert wird), erhält es auch eine finanzielle Entschädigung, die als Unterhaltsleistung bekannt ist. Diese Unterhaltsleistung muss von einem Richter festgelegt werden.
Notar zur Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Katalonien
Damit die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Barcelona und anderen Orten erfolgt, ist die Intervention eines Notars empfehlenswert, der Sie während des gesamten Verfahrens berät und rechtlich unterstützt. Außerdem hilft er Ihnen, zwischen den verschiedenen gesetzlichen und autonomen Vorschriften zu unterscheiden, die auf Sie Anwendung finden. Darüber hinaus ist die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor einem Notar die schnellste und einfachste Art, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Barcelona aufzulösen.
In Katalonien unterscheiden wir das Verfahren von zwei Arten der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor einem Notar: die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im gegenseitigen Einvernehmen und die einseitige Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durch gegenseitiges Einvernehmen in Barcelona
In diesem Fall müssen sich beide Partner mit ihrem gültigen Ausweisdokument beim Notar vorstellen. Es ist erforderlich, die Urkunde zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder die im Register der eingetragenen Lebenspartnerschaften von Katalonien ausgestellte Anmeldebescheinigung der Partnerschaft vorzulegen.
Der Ablauf zur Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Notar ist sehr schnell. Am selben Tag erhalten Sie die Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, und der Notar wird die notwendigen Schritte unternehmen, damit die Auflösung Ihrer Partnerschaft im Register der eingetragenen Lebenspartnerschaften von Katalonien eingetragen wird. Die Mitteilung über die Eintragung der Auflösung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie per E-Mail.
Urkunde zur Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Für die Abwicklung der Auflösungsurkunde einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden folgende Dokumente benötigt:
- Identitätsdokumente der Mitglieder des aufzulösenden Paares: Diese müssen gültig sein.
- Die Kopie der Gründungsurkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor einem Notar oder, falls nicht vorhanden, die Bescheinigung der Eintragung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die von den Gemeinschaften ausgestellt wird, die ein Register für eingetragene Lebenspartnerschaften führen, wie in Katalonien.
Einseitige Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Die einseitige Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder die einseitige Auflösung und Beendigung der stabilen Lebenspartnerschaft erfolgt durch die individuelle Entscheidung eines der Partner und bedarf keiner gerichtlichen Abwicklung.
Diese Art der notariellen Abwicklung ist schnell, jedoch etwas weniger als die Auflösung mit Einvernehmen beider Partner. In diesem Fall muss die Person, die die Auflösung wünscht, zur Notarkanzlei gehen, um die Auflösungsurkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu unterzeichnen.
Anschließend muss die andere Person formell über die Entscheidung zur Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung muss per Burofax, Einschreiben oder notarieller Aufforderung (unter anderen Optionen) erfolgen, die sowohl den Inhalt als auch den Empfänger und dessen Wohnadresse dokumentieren. Sollte der Partner, der die einseitige Auflösung veranlassen möchte, die Adresse nicht kennen, kann die formelle Mitteilung an die Adresse gesendet werden, an der die Lebenspartnerschaft beurkundet wurde, an die Adresse, unter der die Person gemeldet ist, oder an die gesetzliche Zustelladresse. Außerdem muss der Empfang der Benachrichtigung nachgewiesen werden, indem das Zustelldatum und der Empfänger des Dokuments bestätigt werden.
Die weiteren Benachrichtigungsverfahren nach der Auflösung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft übernehmen wir von der Notarkanzlei aus. Ebenso kümmern wir uns nach erfolgter formeller Benachrichtigung gemäß Gesetz um die Mitteilung der Auflösung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft an das Register für stabile Partnerschaften der Generalitat de Catalunya. Nach der Eintragung der Auflösung Ihrer Partnerschaft erhalten Sie eine E-Mail von diesem Register, die bestätigt, dass alle Verfahren erfolgreich abgeschlossen wurden.
Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft mit Ausländer in Barcelona
Die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem ausländischen Mitglied erfolgt wie die zuvor genannten Optionen. Wenn jedoch eines der beiden Mitglieder nicht mehr im spanischen Hoheitsgebiet lebt und eine zustellbare Benachrichtigung nicht möglich ist, muss für die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft Folgendes vorgelegt werden:
- Seine Meldebescheinigung, um das Ende des Zusammenlebens nachzuweisen.
- Abmeldeantrag der gemeinsamen Wohnung des Partners, der nicht im Land wohnt.
Die Rolle des Notars bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
So kommen wir zur Frage, warum es wichtig ist, die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu regeln. Denn das Zusammenleben einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erzeugt rechtliche Dokumente auf den Namen beider Partner, die, wenn sie nicht ordnungsgemäß verwaltet werden, zu Nachteilen in der zukünftigen Beziehung der Ex-Partner, rechtlichen Problemen bei späteren Ehen und wirtschaftlichen oder bankbezogenen Angelegenheiten führen könnten.
Ebenso vermeidet ein korrekter Ablauf bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, dass man in Zukunft mit jemandem Kontakt aufnehmen muss, zu dem man vielleicht oder wahrscheinlich den Kontakt verloren hat.
Der Gang zu einem Notar für die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Barcelona und anderen Orten ist unerlässlich, um Rechtssicherheit im Verfahren zu gewährleisten, sodass es dem Gesetz und den Interessen beider Parteien entspricht. Der Notar für die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft wird Sie über Ihre Rechte und Pflichten beraten und Ihnen helfen, eine faire und gerechte Vereinbarung auszuhandeln, um die Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gesetzeskonform zu erstellen.
Außerdem wird die Ausstellung einer Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in kurzer Zeit bearbeitet, wobei es sich um einen effizienten und schnellen Prozess handelt. Hinzu kommt, dass die notarielle Auflösung einer Lebenspartnerschaft geringere Kosten verursacht als ein Gerichtsverfahren.
Weitere Schritte: Die Lebenspartnerin bzw. den Lebenspartner im Register für eingetragene Lebenspartnerschaften in Katalonien abmelden
Der nächste Schritt besteht darin, die eingetragene Lebenspartnerschaft abzumelden, wenn sie im Register der Lebenspartnerschaften von Katalonien oder anderen Gemeinschaften eingetragen ist. Der Antrag auf Löschung der Eintragung der Lebenspartnerschaft kann über unsere Notariatskanzlei in Barcelona abgewickelt werden und erspart Ihnen Probleme bei zukünftigen Verfahren.
Es gibt bestimmte Unterlagen, die im Register eingereicht werden müssen, abhängig vom Grund der Auflösung der Lebenspartnerschaft. Wie zu Beginn dieses Schreibens erwähnt, gibt es eine Reihe von Dokumenten, die im Register der Lebenspartnerschaften vorgelegt werden müssen, um die endgültige Auflösung der Lebenspartnerschaft zu erreichen.
Sie sollten wissen, dass JLA Notarios – Notaría Barcelona einen umfassenden Service sowohl bei der Gründung als auch bei der Auflösung von Lebenspartnerschaften anbietet. Daher übernehmen wir für Sie die Verwaltung aller Formalitäten der in unserem Notariat beurkundeten Lebenspartnerschaften, einschließlich der notwendigen Schritte zur Eintragung der Gründung und der Auflösung der Lebenspartnerschaften.
Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Die Begründung der Auflösung einer rechtlich begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaft sind einige Daten, die beim Notar vorgelegt werden müssen, um die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durchzuführen. Dieses Dokument muss die Namen und Nachnamen der zusammenlebenden Partner, deren Personalausweisnummer und das Datum der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft enthalten. Außerdem wird der Wille beider Parteien zur Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erklärt und die Gründe für die Auflösung angegeben.
Die Begründung der Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft muss vor dem Notar unterschrieben werden. Dies erfolgt bei der Unterzeichnung der Urkunde zur Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor dem Notar.
Lebenspartnerschaften unterliegen keinem ehelichen Güterstand, sodass ihr Vermögen als getrennt betrachtet wird, wobei jedes Mitglied der Partnerschaft Eigentümer der Vermögenswerte ist, die es jeweils erworben hat. Daher haben Lebenspartnerschaften in Katalonien kein gemeinsames Vermögen, es sei denn, beide haben gemeinsam ein gemeinsames Gut erworben.
Falls beide Mitglieder gemeinsam ein Gut erworben haben, was in der Praxis recht häufig vorkommt (normalerweise beim gemeinsamen Kauf des gemeinsamen Familienhauses der Partnerschaft zu gleichen Teilen), ist es zur Beendigung der Gemeinschaftssituation und damit diese Vermögenswerte einer einzigen Person gehören (normalerweise durch Zahlung des Preises an die andere Partei) erforderlich, eine Gemeinschaftsauflösungserklärung zu bearbeiten.
Wenn die Wohnung von nur einem der Partner als alleiniges Eigentum gekauft wurde, würde dieser nicht benachteiligt, da Immobilien als alleiniges Eigentum jedes Partners betrachtet werden.
Wenn die Lebenspartnerschaft ein Immobilienobjekt im Miteigentum besitzt, führt die Auflösung der Lebenspartnerschaft zur Auflösung des Miteigentums. Dies kann freiwillig vor einem Notar oder gerichtlich erfolgen, wobei, wie bei der vorherigen Option, die Abwicklung vor einem Notar empfehlenswert ist, da dies günstiger ist und eine Zwangsversteigerung vermieden wird, bei der in der Regel ein geringer Wert für die Immobilie erzielt wird.
Zu den häufigsten Formen der Aufteilung eines Immobilienobjekts gehören: der Verkauf des Objekts und die Aufteilung des Erlöses, die Zuweisung an eines der Partner, wobei der andere finanziell ausgeglichen wird, oder der Tausch eines Immobilienobjekts gegen ein anderes Gut.
Zuweisung von Immobilien bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit gemeinsamem Wohnsitz
Wie bereits erwähnt, kann zwischen beiden Parteien die Zuweisung der Wohnung an eines der Mitglieder vereinbart werden. Wenn keiner der Mitglieder zu einer Einigung kommen möchte, wird gerichtlich vorgegangen.
Bevorzugt wird das Mitglied, das das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder besitzt. Es werden jedoch auch Faktoren berücksichtigt, wie wer das bedürftigere Mitglied bei der gemeinsamen Sorge ist, Fälle mit volljährigen Kindern oder ohne Kinder oder sogar, ob die Nutzung der Wohnung verlängert wird, falls die Kinder volljährig sind.
Wie viel kostet die Trennung eines nichtehelichen Lebenspartners vor einem Notar?
Der Preis für die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird hauptsächlich durch die Seitenzahl der Auflösungsurkunde, die beglaubigten und einfachen Kopien sowie die Art der Benachrichtigung im Verfahren bestimmt, wobei es weitgehend darauf ankommt, ob es sich um eine einvernehmliche Handlung handelt oder nicht. Im Allgemeinen ist der Preis für notarielle Handlungen durch die Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung zum NOTARIELLEN GEBÜHRENTABELLE (RD 1426/1989 vom 17. November, die die Gebührenordnung für Notare regelt).
Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der angeforderten Kopien eines Dokuments, die Seitenzahl sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren. In Bezug auf die Kosten der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollten Sie wissen, dass die Kosten bei einseitiger Auflösung höher sind als bei einvernehmlichen Fällen, da im Notariat mehr Formalitäten zu erledigen sind.
Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.
Orientierend können wir Ihnen mitteilen, dass gemäß der geltenden Rechtsvorschrift der übliche Preis für die Beurkundung einer URKUNDE ÜBER DIE TRENNUNG EINER EINGETRAGENEN LEBENSPARTNERSCHAFT IM EINVERNEHMLICHEN VERFAHREN zwischen 130 und 180 € liegt, inklusive Mehrwertsteuer. Im Falle einer einseitigen Durchführung liegt der durchschnittliche Preis der Urkunde zur Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen 180 und 250 €.
Diese Richtpreise sind für ein Dokument mit üblichen Inhalten berechnet und beinhalten die Ausstellung einer beglaubigten Kopie und einer einfachen Kopie für jede beteiligte Partei bei einvernehmlicher Auflösung sowie die verschiedenen Benachrichtigungs- und Nachweisdienste im Falle einer einseitigen Handlung.
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Immobilien und Vertragswesen
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Handels- und Gesellschaftsrecht
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Vollmachten
Es gibt Momente im Leben, in denen eine Person die Notwendigkeit hat, zu delegieren. Das Recht bietet uns ein Werkzeug, die notariellen Vollmachten. Durch eine Vollmacht erlaubt eine Person einer anderen, in ihrem Namen zu handeln.
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Familie
Eine wohlhabende Gesellschaft basiert auf der Familie und ihrem Schutz. Das Familienrecht bietet uns die Werkzeuge, um die Familie und ihre Mitglieder zu schützen, sodass ihre Grundlagen solide sind und ihre Ziele erreicht werden können.
Bei JLA Notarios bieten wir Unterstützung bei der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; bei der vermögensrechtlichen Bedeutung der Familie durch Eheverträge oder Partnerschaftsverträge; in Momenten, in denen die familiäre Beziehung endet, wie bei Scheidungen oder Trennungen; und beim Schutz der verletzlichsten Personen, wie Minderjährigen oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, durch Urkunden zur Bestellung von Vormündern, Betreuern oder die Errichtung von geschützten Vermögen. Und das alles, indem wir unsere Arbeit so ausführen, dass sich alle Beteiligten gleichermaßen unterstützt und sicher fühlen.
Zeugnisse und Legitimationen
Es ist allgemein bekannt, dass Notare beurkunden, dieser wichtige und einfache Akt kann Dinge von lebenswichtiger Bedeutung garantieren, wie die Sicherstellung, dass die Unterschrift auf einem Dokument ihrem Urheber gehört oder dass die Kopie eines Dokuments genau mit dem Original übereinstimmt.
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Protokolle
Wie oft wollte man eine Beurkundung eines Ereignisses, eine Erklärung, den Zustand eines Gegenstands festhalten oder jemandem eine Angelegenheit mitteilen. Um diese Angelegenheiten zu lösen, stellt uns das Recht die notariellen Urkunden zur Verfügung.
Bei JLA Notarios passen wir uns Ihnen an, indem wir in der Urkunde das festhalten, was Sie benötigen, und die Benachrichtigungen und Anforderungen, die Sie verlangen, durchführen.
Staatsbürgerschaftseid
Hinter jeder Staatsbürgerschaftseidesleistung steckt eine Geschichte von Überwindung, Opfer und Warten.
Bei JLA Notarios wissen wir, was dieser Moment bedeutet, und bieten einen einfühlsamen, agilen und schnellen Service, der über die eigentliche Eidesleistung hinaus berät und den zukünftigen Anforderungen voraus ist, die der neue spanische Staatsbürger benötigen wird.
Wir sind Ihre Referenz-Notariatskanzlei für die Durchführung der Staatsbürgerschaftseidesleistung vor dem Notar in Barcelona.
Haager Apostille
Einer der Haupteffekte der Globalisierung ist die Zunahme internationaler Handlungen und Geschäfte sowie der Austausch nicht nur von Informationen, sondern auch von Dokumenten zwischen den verschiedenen Staaten und zwischen Privatpersonen. Daher sind Verfahren erforderlich, die diesen Austausch erleichtern und beschleunigen, wie es bei der Apostille von Den Haag in Barcelona der Fall ist.
Steuer- und Registerverwaltung
Die Bürokratie des Finanzamts kann viele Kopfschmerzen verursachen.
Aus diesem Grund stellen wir bei JLA Notarios unseren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die zahlreichen Steuern zu begleichen und zu zahlen, die durch die Beurkundung ihrer Urkunden und weitere notarielle Vorgänge entstehen können, sowie diese im Grundbuchamt oder Handelsregister einzureichen, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen und Ihre Zeit für die wichtigen Dinge nutzen können. Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende.