Erbschaftsannahme: Alle Arten und Formen der Ablehnung

Von Juan Madridejos Velasco und Luis Alberto Álvarez Moreno, Notare in Barcelona und Partner bei J&LA Notarios Asociados.

Inhaltsverzeichnis (5)
  • Arten der Erbschaftsannahme
  • Was ist die reine Akzeptanz?
  • Was ist die Annahme zu Gunsten des Inventars?
  • Was passiert, wenn ich die Erbschaft annehme oder nicht annehme?
  • Wann ist eine Urkunde über die Annahme und Zuweisung einer Erbschaft erforderlich?

Die Annahme der Erbschaft ist die Erklärung, durch die ein Erbe akzeptiert, was ihm eine andere Person nach ihrem Tod hinterlassen hat, und somit deren Wünsche erfüllt. Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen?

Arten der Erbschaftsannahme

Diese kann einfach, rein oder zugunsten des Inventars sein. Es gibt viele Menschen, die nicht wissen, dass Erbschaften angenommen oder abgelehnt werden können, weil es eine freiwillige Handlung ist, und was das bedeutet. Deshalb werden wir alle diese Informationen klären, um zu wissen, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.

Was ist die reine Akzeptanz?

Die reine Annahme ist jene Erbschaftsannahme mit unbegrenzten Wirkungen, was bedeutet, dass sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden und Verpflichtungen angenommen werden. Es wird gehaftet nicht nur mit dem erhaltenen Vermögen, sondern auch gegebenenfalls mit dem eigenen Vermögen. Diese Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.

Was ist die Annahme zu Gunsten des Inventars?

Die Erbschaftsannahme unter Inventarvorbehalt ist jene mit begrenzter Wirkung, bei der für die Schulden nur bis zur Höhe des Nachlassvermögens gehaftet wird. So haftet man nicht mit dem eigenen Vermögen. Wenn man die möglichen Schulden nicht kennt, kann dies die beste Option sein, obwohl man auch wissen sollte, dass dadurch höhere Kosten entstehen, da eine Bewertung der Rechte, Güter und Verpflichtungen vorgenommen werden muss.

In Katalonien, wenn in der Urkunde der Annahme und Zuweisung der Erbschaft ausdrücklich festgelegt wird, dass die Erbschaft unter Inventarvorbehalt angenommen wird, haftet man nur mit dem geerbten Vermögen für die Schulden der Erbschaft. Dies ist eine wichtige Besonderheit und es wird sehr empfohlen, diese Klausel in die notarielle Erbschaftsurkunde aufzunehmen.

Was passiert, wenn ich die Erbschaft annehme oder nicht annehme?

Man kann die Erbschaft ablehnen, ohne etwas zu tun, aber um das Vermögen aufzuteilen, ist es notwendig, dass man sie annimmt oder ablehnt. Wenn man dies nicht tut, kann das Vermögen nicht verteilt werden. Nach 9 Tagen, ohne dass etwas unternommen wurde, kann jeder Interessierte verlangen, dass die Erbschaft angenommen oder abgelehnt wird. Dafür kann man zu einem Notariat gehen, damit dies innerhalb von 30 Kalendertagen mitgeteilt wird. Wenn man die Erbschaft in diesem Zeitraum weder ablehnt noch annimmt, gilt sie als vorbehaltlos angenommen. Wenn man sie weiterhin nicht annimmt und ablehnt, erwirbt man weder Vermögen noch Schulden.

Beim Annehmen der Erbschaft erhält man das Vermögen und auch die bestehenden Schulden, mit den entsprechenden Einschränkungen, falls vorhanden. Man muss das Vermögen deklarieren und die entsprechenden Zahlungen für die verschiedenen Posten leisten. Die Annahme gilt als zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers erfolgt.

Wann ist eine Urkunde über die Annahme und Zuweisung einer Erbschaft erforderlich?

Die Urkunde der Annahme und Teilung der Erbschaft oder Zuweisung durch Erbfolge besteht in einer Urkunde, in der die Erbschaft angenommen und die Vermögenswerte und Rechte beschrieben werden, damit diese an die Erben übergehen. Es ist nicht verpflichtend, sie zu erstellen, aber sehr empfehlenswert, zudem ist sie unerlässlich, um die geerbten Immobilien im Grundbuch einzutragen.

Wenn es viele Erben oder verschiedene Immobilien im Nachlass gibt, ist es ratsam, dies mit diesem Dokument vor einem Notar zu tun, um mögliche spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Bei komplizierteren Erbschaften, auch wenn dies zusätzliche Kosten verursacht, ist dies praktisch die einzige Option.

Eine Erbschaft anzunehmen oder abzulehnen ist optional, und die beste Entscheidung hängt vom Einzelfall ab. Um diesen Vorgang mit voller Sicherheit durchzuführen, ist es am besten, sich an Spezialisten wie die Notare unserer Notariats Barcelona zu wenden und sich beraten zu lassen.

Wenn Sie mehr Informationen über Erbschaften Barcelona suchen, bieten wir verschiedene Kontaktmöglichkeiten an, zögern Sie also nicht, uns eine E-Mail an bcn@jlanotarios.com zu senden, uns unter 93 159 17 62 anzurufen oder das Kontaktformular auf unserer Webseite auszufüllen.

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