Unterschiede zwischen Erbschaft und Vermächtnis

Von Juan Madridejos Velasco und Luis Alberto Álvarez Moreno, Notare in Barcelona und Partner der Notaria in Barcelona J&LA Notarios.

Eine der häufigsten Fragen, die Kunden stellen, die eine Erbschaft abwickeln oder ein Testament beim Notar machen möchten, betrifft den Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis. Heute erklären wir was Erbschaft und Vermächtnis sind, wobei wir auf ihre Unterschiede eingehen.

Sie sollten wissen, dass Sie, wenn Sie ein Testament oder eine Erbschaft mit uns abwickeln möchten, dies tun können, solange Sie bereit sind, zu unserer Notariatskanzlei in Barcelona zu kommen, da die Unterzeichnung dieser Dokumente derzeit persönlich erfolgen muss.

Erbe und Vermächtnis definieren, um Unterschiede zu finden

Nach spanischem Recht umfasst eine Erbschaft alle Güter, Rechte und Verpflichtungen, die das Vermögen einer verstorbenen Person bilden. Diese Güter, Rechte und Verpflichtungen verschwinden nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern werden auf andere Personen, die als Erben bekannt sind, übertragen, unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Die Erbschaft besteht immer.

Das Vermächtnis hingegen existiert nur, wenn ein Testament vorliegt, in dem der Erblasser seinen Wunsch geäußert hat, ein bestimmtes Gut zu vermachen. Das Vermächtnis ist eine besondere Verfügung, durch die ein bestimmtes Gut oder Recht an eine oder mehrere bestimmte Personen, die Vermächtnisnehmer genannt werden, übertragen wird. Diese Vermächtnisnehmer sind Nachfolger mit besonderem Titel und übernehmen nicht die Schulden des Verstorbenen, obwohl das Vermächtnis die Rechte der Pflichtteilsberechtigten nicht beeinträchtigen darf.

Arten von Vermächtnissen

  • Vermächtnis einer bestimmten Sache: Der Erblasser weist eine bestimmte Sache, wie ein Auto oder eine Immobilie, einer bestimmten Person zu.
  • Gattungsvemächtnis: Es wird ein Gut vergeben, das zu einer bestimmten Kategorie oder Gattung gehört, wie eine Briefmarkensammlung.
  • Vermächtnis einer bestimmten Menge: Eine Person erhält eine bestimmte Menge einer Sache, zum Beispiel eine festgelegte Geldsumme.
  • Vermächtnis einer Unterhaltsrente oder Zahlung einer periodischen Leistung: Es wird ein fester Betrag festgelegt, den eine Person regelmäßig erhalten soll, wie eine monatliche Mietzahlung.
  • Vermächtnis einer belasteten Sache: Es wird sowohl das vermachte Gut als auch jede damit verbundene Belastung, wie eine Hypothek, übertragen.
  • Vermächtnis einer verpfändeten oder hypothekarisch belasteten Sache: Im Falle der Vermachung eines mit einer Hypothek belasteten Gutes erhält der Vermächtnisnehmer das Gut, aber die Zahlung der Hypothek obliegt dem Erben.
  • Vermächtnis des universellen Nießbrauchs: Durch dieses Vermächtnis gewährt der Erblasser einer Person das Recht, die Früchte und Nutzen eines Gutes für einen bestimmten Zeitraum zu genießen, ohne das Eigentum am Gut selbst zu übertragen.
  • Vermächtnis von Rechten: Hier überträgt der Erblasser spezifische Rechte, wie das Recht, eine Schuld einzutreiben oder das Recht auf eine Dienstbarkeit an einem Gut.

Unterschiede zwischen Erbschaften und Vermächtnis

  1. Bezeichnung von Erben und Vermächtnisnehmern.
    Die Erben können vom Erblasser in seinem Testament benannt werden (freiwillige Erben) oder gesetzlich bestimmt sein (gesetzliche Erben). Vermächtnisnehmer hingegen können nur ausdrücklich vom Erblasser in seinem Testament benannt werden.
  2. Nachfolge von Vermögenswerten und Schulden.
    Die Erben erwerben das Eigentum an allen Vermögenswerten, Rechten und Schulden des Verstorbenen vollständig, was als universaler Titel bezeichnet wird. Andererseits sind die Vermächtnisnehmer Nachfolger mit speziellem Titel, was bedeutet, dass sie konkret die Vermögenswerte erhalten, die ihnen vermacht wurden. Die Vermächtnisnehmer haften nicht für die Schulden der Erbschaft und haften nur bis zum Wert des erhaltenen Vermögenswertes.
    Wenn jedoch die verfügbaren Vermögenswerte nicht ausreichen, um den Pflichtteil der Erben zu decken, können die Vermächtnisse unwirksam werden oder gekürzt werden.
  3. Annahme und Ausschlagung.
    Die Erben müssen die Erbschaft annehmen, um sowohl die Vermögenswerte als auch die damit verbundenen Schulden zu erhalten; andernfalls müssen sie die Erbschaft vollständig ausschlagen. Vermächtnisnehmer hingegen erhalten ihr Vermächtnis direkt von den Erben oder dem Testamentsvollstrecker, ohne das Vermächtnis formell annehmen zu müssen. Außerdem können die Vermächtnisnehmer wählen, nur einen Teil oder das gesamte Vermächtnis abzulehnen, wenn sie dies wünschen.
  4. Nach der Person, die die Vermögenswerte erhält.
    Im Falle der Erbschaft wird diese von einem oder mehreren Erben empfangen. Das Vermächtnis hingegen geht an die im Testament benannte Person oder Personen, die als Vermächtnisnehmer bekannt sind.

Kann eine Person gleichzeitig Erbe und Vermächtnisnehmer sein?

Es ist möglich, derselben Person sowohl als Vermächtnisnehmer als auch als Universalerbe zu benennen, wodurch sie zwischen der Annahme des Vermächtnisses oder der Erbschaft wählen kann. Die Begünstigten einer Erbschaft können je nachdem variieren, ob es sich um eine testierte oder intestate Erbschaft handelt:

  • Bei einer Erbschaft mit Testament drückt der Verstorbene seinen letzten Willen aus und verteilt sein Vermögen unter Beachtung der Pflichtteile. In diesem Fall kann er sowohl Erben als auch Vermächtnisnehmern Vermögenswerte zuweisen. Wenn ein Erbe gleichzeitig ein Vermächtnis erhält, wird dieses Vermächtnis als Vorvermächtnis oder Vermächtnis an den Erben bezeichnet.
  • Bei einer Erbschaft ohne Testament, bei der die Person ohne Testament verstirbt, wird das Vermögen gemäß dem Gesetz unter den gesetzlichen Erben verteilt, und es gibt in diesem Fall keine Vermächtnisnehmer.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über Erbschaften und Vermächtnisse

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen dazu haben, wie man ein Testament macht, zögern Sie nicht, unsere Notarkanzlei in Barcelona zu kontaktieren. Bei JLA Notarios sind wir ein multidisziplinäres Team von Notaren und anderen Spezialisten für Erbschaften und Testamente und stehen Ihnen über unser Kontaktformular oder per E-Mail unter bcn@jlanotarios.com zur Verfügung.

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