Erklärung der Erben ohne Testament in Barcelona
Die Erklärung der Erben ohne Testament ist eine ziemlich übliche Urkunde in den Notariaten, die in dem Moment erstellt wird, in dem die Erben das Recht auf das Erbe einer verstorbenen Person geltend machen müssen. Ihr Verfahren unterscheidet sich von der Abwicklung eines Erbes mit Testament, und wir möchten dies im Folgenden erklären.
Notariat für Erbscheinserklärung in Barcelona
Die Erklärung der gesetzlichen Erben muss abgegeben werden, wenn eine Person verstirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, obwohl dies auch der Fall sein kann, wenn ein Testament vorhanden ist, das jedoch nicht den gesamten Nachlass abdeckt. Ebenso muss sie bearbeitet werden, wenn ein Testament vorhanden war, dieses jedoch für ungültig erklärt wird, was in folgenden Fällen eintreten kann: wenn der Erbe beim Verfassen des Testaments nicht im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte war, das Testament unter Gewalt, Betrug oder Arglist errichtet wurde oder bei der Errichtung die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten nicht eingehalten wurden.
Es gibt eine weitere häufige Situation, in der dieses Dokument benötigt wird: wenn jemand verstirbt, der ein Testament hinterlassen hat, in dem er eine Person als Erben eingesetzt hat, die ebenfalls bereits verstorben ist.
Die Personen, die Anspruch auf eine gesetzliche Erbschaft haben, sind:
- Der Ehegatte oder die Ehegattin.
- Personen, die durch Blut oder Adoption verwandt sind.
- Fehlen Ehegatte oder Partner sowie alle zur Erbschaft berechtigten Verwandten, erbt der Staat oder einige Autonome Gemeinschaften.
Die Rolle des Notars bei der Erklärung der Erben abintestato
Die Rolle des Notars ist grundlegend bei der «Erbenfeststellung», da er der zuständige öffentliche Beamte ist, der feststellen muss, wer die berechtigten Personen für die Nachfolge sind, sowie die notarielle Urkunde zu verfassen und zu formalisieren, in der die Erbanteile der Erben angegeben werden. Seine Funktion ist völlig unparteiisch und er berät alle beteiligten Parteien gleichermaßen.
Die Abwicklung erfolgt in der Notariatskanzlei, wo die Unterlagen für die Beantragung der Urkunde eingereicht werden müssen und wo die Urkunde über die gesetzliche Erbfolge unterschrieben werden muss. Der Notar kann auch zusätzliche Nachweise verlangen, falls diese erforderlich sind.
Außerdem, da die Wirksamkeit der Erbenfeststellung nicht sofort erfolgt, muss sich jeder, der glaubt, ein Erbrecht zu haben, ebenfalls in der Notariatskanzlei persönlich vorstellen, um dies nachzuweisen.
Nach Ablauf einer Frist von 20 Werktagen ohne Einwände wird das endgültige notarielle Urteil erlassen und die Erbschaft kann übertragen werden, wobei diese angenommen wird.
Um eine Erbenfeststellung bei gesetzlicher Erbfolge zu formalisieren, müssen Sie sich an einen Notar wenden, der sich am gewöhnlichen Wohnsitz des Verstorbenen, am Ort seines Todes, am Ort des größten Teils seines Vermögens oder an einen Notar am Wohnsitz der Person, die die Feststellung beantragt, befindet. Es ist auch möglich, einen Notar aus einem angrenzenden Bezirk zu wählen, der an einen der genannten Orte grenzt.
Wenn Sie eine vertrauenswürdige Notariatskanzlei für Erbschaften in Barcelona benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Inhalt der notarischen Erklärung der Erbenfeststellung abintestato
Das Erklärungsprotokoll ist das rechtliche Dokument in der Erbenfeststellung, das die gesetzlichen Erben eines Verstorbenen festlegt und registriert. Im Inhalt des Protokolls sind enthalten:
- Die Identifikation des Verstorbenen: vollständiger Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des Verstorbenen
- Die Identifikation der Erben: vollständige Namen und Identifikationsdaten aller, die als gesetzliche Erben erklärt werden
- Beziehung zum Verstorbenen jedes einzelnen Erben, wobei das Verwandtschaftsverhältnis, die Ehe oder andere Formen der Beziehung festgelegt werden
- Zeugen: die Namen und Identifikationsdaten der Zeugen, die die Erbenfeststellung bezeugt haben und die die Identität der Erben und ihre Beziehung zum Verstorbenen bestätigen. Dies ist erforderlich, da bei der Unterzeichnung einer Erbenfeststellung stets zwei Zeugen anwesend sein müssen
- Gerichtsbarkeit: der geografische Ort, an dem die intestate Erklärung abgegeben wird, und der Grund, warum der Notar, bei dem das Protokoll bearbeitet wird, befugt ist, es zu erteilen
- Erklärungen und Bekundungen: es werden die eidesstattlichen Erklärungen der Zeugen und Erben festgehalten
- Unterschrift und notarielles Siegel: die Unterschriften der Zeugen, Erben und des öffentlichen Notars, der die Erklärung überwacht, sowie das offizielle Siegel des Notars werden beigefügt
- Datum, an dem das intestate Erklärungsprotokoll abgeschlossen wird
Beantragung der Erbscheinserklärung der Erben in Barcelona
Für Interessierte, die die Niederschrift der Erklärung der gesetzlichen Erben abintestato beantragen möchten, ist es erforderlich, eine Notariatskanzlei zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren. Wenn es sich um Erbenerklärungen handelt, für die wir zuständig sind und die Person nach Barcelona kommen kann, um zu unterschreiben, können wir alles Notwendige für die Unterschrift per E-Mail oder Whatsapp vorbereiten, oder telefonisch bzw. persönlich, wenn dies so gewünscht wird. Am vereinbarten Tag für die Unterschrift im Notariat müssen sie erscheinen und die erforderlichen Originaldokumente vorlegen.
Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Erklärung der gesetzlichen Erben
Wir erklären detaillierter konkrete Fragen im Zusammenhang mit der Erbscheinserklärung ohne Testament in Katalonien.
Sobald das Protokoll begonnen und alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, sind 20 Werktage nach der Unterzeichnung des abintestato-Protokolls abzuwarten. Während dieser Frist wird die Richtigkeit der Erklärung, das Vorhandensein weiterer Interessenten oder die Bearbeitung einer vorherigen Erbenfeststellung überprüft. Nach Ablauf dieser Tage wird das endgültige notarielle Urteil erlassen und die Erbschaft gewährt. Zu diesem Zeitpunkt wird in der Notarkanzlei ein zweites Dokument vorbereitet, das Abschlussprotokoll der abintestato-Erbenfeststellung genannt wird und nur vom Notar unterzeichnet wird. In diesem Abschlussprotokoll der abintestato-Erklärung wird bestätigt, dass alles korrekt ist und die Erbschaftsübertragung unterzeichnet werden kann.
Wenn es aufgrund der von einem Interessenten vorgelegten Beweise Hinweise auf einen möglichen Erben gibt und dessen Identität oder Wohnsitz unbekannt ist, wird der Notar vermitteln, um alle Informationen über die verschiedenen Behörden und Register zu erhalten. Falls die Suche erfolglos bleibt, muss der Notar die Urkunde durch eine Anzeige im Amtsblatt des Staates oder anderen Kommunikationsmitteln veröffentlichen. Außerdem wird er die Anzeige der Urkunde an den Anschlagtafeln der Gemeindeverwaltung anbringen (entweder am letzten Wohnsitz des Erblassers, am Ort des Todes oder am Ort, an dem sich der Großteil seines Vermögens befindet).
Wenn er die Informationen erhält, wird er zur Aussage geladen. Wenn er dem Termin nicht nachkommt oder nach zwei Monaten ohne Rechtserklärung nicht erschienen ist, wird eine Kopie der Urkunde an die Delegation für Wirtschaft und Finanzen übermittelt.
Im Protokoll der Abintestato-Erklärung wird die Vorbehaltung des Erbrechts vor den Gerichten sowohl für diejenigen festgehalten, die nicht gefunden wurden, als auch für diejenigen, die sich gemeldet haben und denen das Erbrecht aberkannt wurde.
Es gibt keine Frist für die Erbschaftserklärung, jedoch bestimmt die steuerliche Verpflichtung, dass diese innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod erfolgen muss. Der Grund dafür sind Sanktionen im Zusammenhang mit der Nichtzahlung von Steuern wie der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD), die vor Ablauf dieser Frist bezahlt werden muss.
Welche Personen und in welcher Erbfolge sollten eine Erbscheinserklärung ohne Testament beantragen? Kurz gesagt und gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in seinem Artikel 930 und den folgenden, wird festgelegt, dass zunächst die Abkömmlinge (Kinder oder Enkel) erben, und an zweiter Stelle die Aufsteigenden (Eltern oder Großeltern). An dritter Stelle, falls die vorherigen nicht vorhanden sind, der Ehegatte und schließlich die Seitenverwandten bis zum vierten Grad der Blutsverwandtschaft (Geschwister, Neffen). Schließlich, wenn keine Erben vorhanden sind, wäre der Staat der Empfänger der Erbschaft.
Der katalanische Fall weist eine Reihe von Besonderheiten auf. So:
- Erstens erben die Kinder des Erblassers und deren Nachkommen, aber wenn diese zusammen mit dem überlebenden Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner des Verstorbenen erben, steht diesem Letzteren der Universalusufrukt des Erbes zu. Außerdem kann er das Recht auf Umwandlung ausüben, sich einen Viertelanteil des Erbes zusprechen und den Nießbrauch an der gemeinsam bewohnten Wohnung erhalten.
- Zweitens, wenn der Verstorbene keine Nachkommen hat, fällt das Erbe an den überlebenden Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner. In diesem Fall gilt jedoch für die Eltern des Erblassers das Recht auf den Pflichtteil.
- Ohne Nachkommen oder Ehegatten wird das gesamte Erbe zu gleichen Teilen an die Eltern verteilt, und falls nur einer von ihnen lebt, erhält dieser das Erbe. Wenn keine Eltern vorhanden sind, geht das Erbe an die nächstgelegenen Vorfahren (mütterliche und väterliche Großeltern) über.
- Schließlich geht das Erbe an Seitenverwandte in folgender Reihenfolge: Geschwister und Kinder der Geschwister.
- Wenn keine Erben vorhanden sind, fällt das Erbe an die Generalitat de Catalunya.
Damit das notarielle Protokoll der Erbenfeststellung abintestato formalisiert werden kann, müssen auch zwei volljährige Zeugen anwesend sein, die mit der Familie des Verstorbenen verwandt sind und diese kennen. Diese Zeugen können ebenfalls Verwandte sein, solange sie kein direktes Interesse an der Feststellung haben, das heißt, sie dürfen keine Begünstigten der Erbenbenennung sein.
In einer Erbschaftserklärung ohne Testament ist es üblich, die Identität der Zeugen und ihre Beziehung zu den Erben zu bestätigen. Aus diesem Grund sind die häufigsten Fragen diejenigen, die sich auf die Namen der Zeugen und ihre Beziehung zum Verstorbenen, den Ort und das Datum des Todes sowie das Wissen über den Ehepartner oder die Kinder oder andere Familienangehörige beziehen. Ebenso sollen sie bestätigen, dass die familiären Umstände der verstorbenen Person, die zur Erbschaftserklärung ohne Testament führen, im notariellen Dokument korrekt festgehalten sind.
Wie hoch sind die Kosten für eine Erbscheinserklärung bei Notaren?
Der Preis für notarielle Handlungen wird von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung des NOTARIELLEN GEBÜHRENTARIFS (RD 1426/1989 vom 17. November, der den Gebührentarif der Notare regelt). Alle Notare müssen sich an die Vorschriften halten, die den notariellen Gebührentarif regeln, und für dieselbe Handlung den gleichen Betrag verlangen.
Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen oder die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen in besonderen Fällen können den Endpreis leicht variieren lassen.
Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.
Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Erstellung einer ERKLÄRUNG DER ERBEN in der Regel zwischen 180 und 350 € liegt, einschließlich Mehrwertsteuer.
Dieser Richtpreis ist ungefähr, da er von den Unterlagen abhängt, die in das Dokument aufgenommen werden müssen, was je nach Anzahl der Erben stark in der Länge variieren kann, da mehr Dokumente mit mehr Seiten einzubinden sind.
Die Abwicklung des Erbscheins ohne Testament mit JLA Notarios
Die Erbscheinserklärung bearbeiten ist eines der häufigsten Verfahren, die in unserer Notarkanzlei durchgeführt werden. Dank des professionellen Ansatzes und der Erfahrung unseres Teams hat sich unsere Notarkanzlei in Barcelona zu einer Referenzkanzlei für Erbschaften, Testamente und Erbrecht im Allgemeinen entwickelt.
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An Ihrer Seite in den Momenten, die zählen
Immobilien und Vertragswesen
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Erbschaften und Testamente
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Hinter jeder Staatsbürgerschaftseidesleistung steckt eine Geschichte von Überwindung, Opfer und Warten.
Bei JLA Notarios wissen wir, was dieser Moment bedeutet, und bieten einen einfühlsamen, agilen und schnellen Service, der über die eigentliche Eidesleistung hinaus berät und den zukünftigen Anforderungen voraus ist, die der neue spanische Staatsbürger benötigen wird.
Wir sind Ihre Referenz-Notariatskanzlei für die Durchführung der Staatsbürgerschaftseidesleistung vor dem Notar in Barcelona.
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Einer der Haupteffekte der Globalisierung ist die Zunahme internationaler Handlungen und Geschäfte sowie der Austausch nicht nur von Informationen, sondern auch von Dokumenten zwischen den verschiedenen Staaten und zwischen Privatpersonen. Daher sind Verfahren erforderlich, die diesen Austausch erleichtern und beschleunigen, wie es bei der Apostille von Den Haag in Barcelona der Fall ist.
Steuer- und Registerverwaltung
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Aus diesem Grund stellen wir bei JLA Notarios unseren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die zahlreichen Steuern zu begleichen und zu zahlen, die durch die Beurkundung ihrer Urkunden und weitere notarielle Vorgänge entstehen können, sowie diese im Grundbuchamt oder Handelsregister einzureichen, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen und Ihre Zeit für die wichtigen Dinge nutzen können. Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende.