Ergänzung der Erbschaft

Die Erbschaftsergänzung ist einer der Dienstleistungen im Bereich Erbschaften in Barcelona unserer Notariat in Barcelona. JLA Notarios sind ein Notariat an der Avenida Diagonal in Barcelona und eine unserer Spezialitäten ist die Abwicklung von Erbschaften beim Notar.

In diesem Text möchten wir Ihnen erklären, was die Erbschaftsergänzung ist und wie man sie abwickelt. Wir können Ihre Erbschaft, Erbschaftsergänzung und Ihre Erbenfeststellung bearbeiten, sofern Sie persönlich in unserem Notariat im Eixample von Barcelona zur Unterschrift erscheinen können.

Was ist die Erbschaftsaddition?

Die Ergänzung von Vermögenswerten zum Nachlass oder Ergänzung des Nachlasses ist ein Rechtsmittel, das durch die Rechtsordnung vorgesehen ist, durch das die Erben eines Verstorbenen Vermögenswerte oder Rechte einer verstorbenen Person aufteilen, wenn bereits eine Erbschaftsurkunde erstellt wurde und einige Vermögenswerte vergessen wurden einzubeziehen.

Daher ist die Ergänzungsurkunde zum Nachlass der rechtliche Mechanismus, der es den Erben ermöglicht, das Eigentum an Vermögenswerten zu erhalten, die irrtümlich oder aus Unkenntnis darüber, dass der Verstorbene Eigentümer dieser Vermögenswerte war, nicht in den Nachlass aufgenommen wurden.

Es handelt sich um eine freiwillige und freie Handlung der Erben, die die neue Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte und Rechte bestimmt.

Diese Urkunde wird als Ergänzung zur Urkunde der Annahme und Aufteilung des Nachlasses erstellt. So wird mit dem Ziel, die Zuweisung oder Aufteilung dieser Vermögenswerte oder Rechte zu bearbeiten, eine Ergänzungsurkunde zum Nachlass erstellt. Nach der Unterzeichnung der Erbschaftsurkunde sind die entsprechenden Erklärungen beim Finanzamt abzugeben. Außerdem müssen, wenn in der Urkunde Immobilien ergänzt werden, diese im Grundbuch eingetragen werden. Da wir bei JLA Notarios einen umfassenden Service im Bereich Erbschaften anbieten, können wir, wenn Sie wünschen, neben der Vorbereitung der Erbschaftsurkunde auch die Verwaltung der Steuern und die Grundbucheintragung der Vermögenswerte übernehmen.

Erbschaftszusatz in Barcelona und Katalonien

Die Erbschaftsergänzung in Barcelona und in Katalonien wird im Buch IV des Zivilrechtskodex von Katalonien geregelt und weist keine Besonderheiten im Vergleich zum allgemeinen Recht auf.

Daher ist eine Erbschaftsergänzungsurkunde vor einem Notar erforderlich, die entsprechenden Erbschaftssteuern bei der Finanzbehörde zu entrichten und die hinzuzufügenden Immobilien im Grundbuch einzutragen.

Vergessen von Vermögenswerten in einer Erbschaft

Im Folgenden erklären wir die zwei bestehenden Möglichkeiten, um den Verzicht auf Vermögenswerte in einer Erbschaft zu bearbeiten:

Vergessen von Vermögenswerten im Testament

Der Testator, das heißt die Person, die das Testament erstellt, hatte bereits zuvor die Übertragung seines Vermögens bestimmt, stellt jedoch fest, dass er vergessen hat, Vermögenswerte einzubeziehen (sei es Beteiligungen an Gesellschaften, ein Haus in den Bergen, ein Fahrzeug).

In diesen Fällen muss er sich keine Sorgen machen, wenn die im Testament nicht verteilten Vermögenswerte von den im Testament als Erben benannten Personen geerbt werden sollen, da die Erben alle Vermögenswerte erhalten, die nicht ausdrücklich anderen Personen zugewiesen werden.

Wenn er jedoch möchte, dass einige im Testament nicht erwähnte Vermögenswerte von anderen Personen als den Erben geerbt werden, ist es notwendig, ein neues Testament zu erstellen.

Vergessen von Vermögenswerten im Erbschaftsvertrag

In diesem Fall tritt der Todesfall ein und es wird eine Erbschaftsurkunde beim Notar unterzeichnet, aber es wird vergessen, einen Vermögenswert der Erbschaft in die Urkunde aufzunehmen. Daher haben die Erben die Erbschaft angenommen, aber es fehlt die Aufteilung eines Vermögenswerts. Es kann sich um einen Vermögenswert handeln, der von der Erbschaft ausgeschlossen wurde, weil man dachte, er gehöre nicht dazu, weil man von seiner Existenz nichts wusste oder wegen des Weglassens von Werten.

Dann bewirkt die Ergänzung der Erbschaft dieses Vermögenswerts eine neue Aufteilung, die nur diesen neu entdeckten Vermögenswert einschließt. Diese Aufteilung muss das Testament in jeder Hinsicht respektieren, das heißt, wenn festgelegt wurde, dass die Kinder die Vermögenswerte zu gleichen Teilen erhalten sollen, muss die Ergänzung der Erbschaft diese Entscheidung erfüllen. Im Falle einer gesetzlich geregelten Erbfolge erfolgt die Aufteilung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Daher werden mit dieser Ergänzung der Erbschaft die Vermögenswerte verteilt, die in einer vorherigen Erbschaftsurkunde vergessen wurden aufzuteilen.

Welche Arten von Vermögenswerten können zu einem Erbe hinzugefügt werden?

In einer Urkunde zur Ergänzung von Vermögenswerten können alle Vermögenswerte hinzugefügt werden, die dem Verstorbenen gehörten und die nicht in der Erbschaftsurkunde enthalten waren. Es gibt daher eine große Vielfalt an Vermögenswerten und Rechten, die bei der Abwicklung einer Ergänzung der Erbschaft hinzugefügt werden können.

Die einzige Voraussetzung ist der Nachweis des Eigentums an den hinzugefügten Vermögenswerten. Von der Notarkanzlei aus können wir Sie darüber beraten, wie das Eigentum nachgewiesen werden kann. Je nach Fall kann es sein, dass von der Notarkanzlei Eigentumsurkunden von Vermögenswerten, Bankzertifikate, Dokumente zum Nachweis der Fahrzeughalter, Gründungsurkunden von Gesellschaften oder Kaufverträge von Aktien und/oder Gesellschaftsanteilen verlangt werden.

Was ist eine Ergänzungsurkunde zum Erbe?

Die Ergänzungsurkunde zur Erbschaft wird also in den Fällen erstellt, in denen die Urkunde über die Annahme und Aufteilung der Erbschaft bereits ausgestellt wurde und Vermögenswerte oder Rechte entdeckt werden, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht verteilt wurden. Sie können nur von den Erben ausgestellt werden, die die Erbschaft angenommen haben. Darin geben die Erben das zunächst ausgelassene Gut oder Recht und dessen Geldwert an, um es anschließend anzunehmen.

Sie dient daher als Ergänzung oder Nachtrag zur Erbschaft und enthält nur das zuvor nicht in der Urkunde über die Annahme und Aufteilung enthaltene Gut oder Recht. Mit dieser Urkunde wird vermieden, die vorherige Urkunde aufzuheben, und das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in seinem Artikel 997 ihre Unwiderruflichkeit.

So heißt es in Artikel 1079 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Das Auslassen eines oder mehrerer Gegenstände oder Werte der Erbschaft führt nicht zur Anfechtung der Aufteilung wegen Benachteiligung, sondern dazu, dass sie mit den ausgelassenen Gegenständen oder Werten ergänzt oder hinzugefügt wird“.

Daher wird die Urkunde über die Aufteilung der Erbschaft als die Urkunde definiert, die es ermöglicht, Vermögenswerte zu ergänzen, die zuvor nicht in einer Erbschaft enthalten waren.

Welche Rolle spielt der Notar bei einer Erbschaftsergänzung?

Die Figur des Notars ist bei der Erbschaftsannahme unverzichtbar, da er als Garant für die Rechtmäßigkeit fungiert und sowohl in rechtlichen Aspekten als auch in steuerlichen Belastungen des Prozesses die beteiligten Parteien berät. Außerdem informiert er umfassend und sorgt für das Verständnis der Auswirkungen der Transaktion bei allen beteiligten Parteien.

Ebenso validiert er die Dokumente bei der Verteilung des Erbvermögens. Seine Figur sichert die Einhaltung des Willens des Erblassers und garantiert die Legitimität der Transaktionen.

Dokumente für die Urkunde der Erbschaftsergänzung in Spanien

Um eine Ergänzung der Erbschaft beim Notariat zu bearbeiten, müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Gültige Ausweisdokumente der Personen, die Vermögenswerte in der Ergänzung erhalten.
  • Dokumente, die das Eigentum an den Vermögenswerten und Rechten des Erblassers nachweisen, die zuvor nicht in der Erbschaftsurkunde berücksichtigt wurden.
  • Die Urkunde über die Annahme und Aufteilung der ursprünglichen Erbschaft.

Fragen im Zusammenhang mit der Hinzufügung von Erbschaften

Das Weglassen der Vermögenswerte muss unfreiwillig sein, das heißt, es darf nicht in böser Absicht gehandelt werden, sondern aus Unkenntnis. Wenn es in einem Fall mit der Absicht geschieht, Gläubiger oder Dritte zu schädigen, sieht das Recht verschiedene Maßnahmen vor, damit diese geschützt werden.

Außerdem ist zu beachten, dass die entsprechenden Steuern zu entrichten sind und dass es zu Zuschlägen kommen kann, wenn diese nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist nachträglich hinzugefügt werden.


Die Erbschaftsergänzung unterliegt keiner Frist, jedoch bestimmt Artikel 1963 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für die erlöschende Verjährung der Erbschaftsforderung.

Daher verjährt nur die Klage auf Geltendmachung einer Erbschaft, weshalb einstimmig zu jeder Zeit eine Erbschaftsergänzung vorgenommen werden kann. Somit kann auch eine Erbschaftsergänzung vorgenommen werden, deren Steuern verjährt sind, weil mehr als vier Jahre seit dem Tod des Erblassers vergangen sind.


Wie hoch sind die Kosten für eine Erbschaftsergänzung beim Notar? Die Urkunde über die Erbschaftsergänzung hat keinen festen Preis und hängt vom Wert des zu vererbenden Vermögens oder Rechts, vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben, von der Anzahl der Erben, vom Umfang des Dokuments und seiner beglaubigten Kopien sowie von weiteren möglichen Extras ab.

Der Preis für notarielle Handlungen wird von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung zum NOTARIELLEN GEBÜHRENTABELLE (RD 1426/1989 vom 17. November, die die Gebührenordnung der Notare regelt).

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der angeforderten Kopien eines Dokuments, die enthaltenen Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Rechtsvorschriften der übliche Preis für die Beurkundung einer ERBSCHAFTSERGÄNZUNG von Fall zu Fall berechnet werden muss.

Sie können uns unverbindlich um einen Kostenvoranschlag bitten, aber denken Sie daran, dass Sie die Urkunde über die Erbschaftsergänzung nur bei uns unterschreiben können, wenn Sie zu den Büros von JLA Notarias, unserer Notariatskanzlei im Eixample von Barcelona, kommen. Die hinzugefügten Vermögenswerte oder der Wohnort des Verstorbenen sind für die Unterzeichnung in unserem Notariat in Barcelona nicht wichtig, aber es ist unerlässlich, dass Sie zu unserem Notariat in Barcelona kommen können.


Wie wird die Erbschaftszufügung besteuert? Das Gesetz 29/1987 vom 18. Dezember über die Erbschaft- und Schenkungsteuer regelt diese Besteuerung. Derzeit ist sie an die autonomen Gemeinschaften abgetreten und es muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Auch wenn Immobilien hinzugefügt werden, muss die entsprechende kommunale Wertzuwachssteuer gezahlt werden.

Wenn Sie die Urkunde zur Erbschaftszufügung bei uns abwickeln, informieren wir Sie über Ihren spezifischen Fall, da man nicht im Voraus beantworten kann, welche Steuern bei einer Erbschaftszufügung anfallen und wie hoch diese sind, ohne zahlreiche spezifische Daten Ihres konkreten Falls zu berücksichtigen.

Daher müssen die bei einer Erbschaftszufügung zu zahlenden Steuern für jeden Einzelfall berechnet werden, wobei zahlreiche Umstände zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel sind unter anderem folgende Umstände zu beachten: die Anzahl der Erben, der Wohnort des Verstorbenen, die hinzugefügten Vermögenswerte und die Vermögenswerte, die in der ursprünglichen Erbschaftsurkunde erhalten wurden.


Die Erbschaftsanmeldung wird im Formular 650 zur Selbstveranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Steuerbehörde erklärt. Als Notariat in Barcelona, spezialisiert auf Erbschaften und mit umfassenden Dienstleistungen in diesem Bereich, können wir diese Verwaltung für Sie übernehmen, wenn Sie dies wünschen.


Bezüglich der Besteuerung von Erbschaftszuwächsen in Katalonien sollten Sie wissen, dass es keine Besonderheiten gibt, da sie der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen. Daher ist das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer von Katalonien anzuwenden.

Sie sollten wissen, dass wir bei JLA Notarios einen umfassenden Service in der Verwaltung von Erbschaften und Erbschaftszuwächsen anbieten, weshalb wir die Berechnung und Abwicklung der Erbschaftssteuern für die Erbschaftszuwächse, die wir in unserer Notariatskanzlei bearbeiten, übernehmen können.


Ebenso gehört zu den letzten Schritten für die Ergänzung der Erbschaft die mögliche Eintragung von Immobilien im Grundbuch. Sie sollten wissen, dass für die Eintragung einer geerbten Immobilie im Grundbuch immer eine notarielle Urkunde erforderlich ist, die entweder die Erbschaftsurkunde oder die Urkunde über die Ergänzung der Erbschaft sein wird. Außerdem ist vor der Eintragung die Steuerzahlung erforderlich oder es muss die Verjährungsfrist für diese Steuern abgelaufen sein.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, bieten wir bei JLA Notarios als Notare in Barcelona einen umfassenden Service im Bereich notarielle Erbschaften an, sodass wir auf Wunsch auch die Eintragung der Immobilien, die Sie in der Erbschafts- oder Ergänzungsurkunde erhalten haben und die in unserer Notarkanzlei unterzeichnet wurde, im Grundbuch für Sie übernehmen können.


Es kann vorkommen, dass die Eltern Schenkungen an eines ihrer Kinder vorgenommen haben, ohne diese in den Nachlass einzubeziehen, und dass bestimmt wird, dass diese bei der Teilung berücksichtigt werden müssen. Dann und ausnahmsweise ist der Anteil, der jedem Erben zusteht, zu ändern, und die ursprüngliche Teilungsurkunde muss berichtigt werden.


Die Ergänzung der Erbschaft erfolgt nach der Annahme der Erbschaft und ihres Anteils. Nach der Ergänzung kann diese weder angenommen noch abgelehnt werden, da sie in der ersten Urkunde angenommen wurde und gemäß Artikel 997 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwiderruflich ist.

„Die Annahme und die Ablehnung der Erbschaft sind, sobald sie erfolgt sind, unwiderruflich und können nur angefochten werden, wenn sie an einem der Mängel leiden, die die Zustimmung aufheben, oder wenn ein unbekanntes Testament auftaucht“.

Ebenso kann im katalanischen Recht eine Ergänzung der Erbschaft einer bereits angenommenen Erbschaft nicht abgelehnt werden.


Dies müssen die Erben sein, die die ursprüngliche Urkunde der Erbschaftsannahme akzeptiert haben. Die Ersteller der Urkunde zur Ergänzung von Vermögenswerten zur Erbschaft müssen volljährig sein und über volle geistige Fähigkeiten verfügen. Sind sie minderjährig oder geschäftsunfähig, müssen sie durch ihre gesetzlichen Vormünder vertreten werden, und im Fall der Letzteren ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.


Wie macht man eine Erbschaftszufügung in Barcelona mit JLA Notarios?

Wie wir bereits zuvor erläutert haben, wird diese Verwaltung durch eine Erbschaftsergänzungsurkunde bei einem Notar durchgeführt. Vereinbaren Sie einen Termin an dem Tag und zur Uhrzeit, die Ihnen passen, und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Urkunde mit.

Wenn Sie eine Erbschaftsergänzungsurkunde ausstellen müssen, Zweifel haben, wie Sie diese abwickeln sollen, und sich bezüglich der Belastungen und Konsequenzen beraten lassen möchten, wie Notarios en Barcelona, können wir Ihnen helfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie können uns per E-Mail unter bcn@jlanotarios.com erreichen, über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder telefonisch unter 93 159 17 62.

JLA Notarios-Notaría Barcelona ist ein Notariat im Eixample von Barcelona, an der Avenida Diagonal, und wir sind auf Erbschaften spezialisiert. Wir freuen uns, Sie zu betreuen und Ihnen bei der Lösung Ihrer Erbschaft oder der Ergänzung der Erbschaft zu helfen. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Blog hilfreich war und Ihnen einen Mehrwert geboten hat.

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