Kaufvertrag in Barcelona

Ein Haus kaufen kann der erste Schritt sein, um ein neues Lebensprojekt zu beginnen. In der Regel geschieht dies, wenn man sich in der Jugend selbstständig macht oder vor der Pensionierung, um ein zweites Zuhause zu erwerben. Wie auch immer der Fall sein mag, ist es grundlegend, den Akt der Kaufvertragsurkunde zu begehen, den wir im Folgenden von unserer Notariat in Barcelona erläutern.

Notariat für Kauf und Verkauf

Diese Urkunde ist eine der häufigsten im Bereich der Notariatswesen. Es handelt sich um einen Prozess, bei dem eine Person einer anderen eine Immobilie im Austausch gegen einen zuvor vereinbarten Geldbetrag überträgt. Auf diese Weise wird das Eigentum und die damit verbundenen Verpflichtungen bezüglich des Besitzes dieser Immobilie übertragen. So definieren wir die Kaufvertragsurkunde als das notarielle Dokument, in dem die Vereinbarung zwischen der kaufenden und der verkaufenden Partei festgehalten ist und die Bedingungen und Absprachen, die diese Transaktion umgeben, registriert werden.

Kaufvertragsunterzeichnung vor dem Notar

Wann erfolgt die Kaufvertragsurkunde im Kaufprozess einer Immobilie? Wir erläutern es euch Schritt für Schritt.

Zunächst, nachdem eine Immobilie gefunden wurde, die den Bedürfnissen und Vorlieben des Käufers entspricht, muss dieser dem Verkäufer ein Angebot machen und eine Einigung erzielen. Zu diesem Zeitpunkt, vor dem Notar, muss die mit der Immobilie zusammenhängende Dokumentation überprüft werden: Schulden, Pfändungen, Zahlungsverzug usw. So stellt das Grundbuchamt eine einfache Auskunft über die Immobilie aus, in der es wichtig ist, dass keine Belastungen (Pfändung, steuerliche Belastung usw.) vorhanden sind, um den rechtlichen Zustand für den Verkauf zu kennen.

Der zweite Schritt ist die Unterzeichnung des Reservierungsvertrags, der die Vereinbarung schriftlich festhält. Dieser kann notariell beurkundet werden, aber üblicherweise unterschreiben die Verkäufer- und Käuferseite ihn privat, manchmal mit Beratung durch die Immobilienagentur, die den Verkauf vermittelt hat. Es ist üblich, eine Anzahlung als Reservierung in Höhe von 5 % bis 15 % des Gesamtwerts des Kaufs zu leisten. Wenn der Kauf letztlich nicht zustande kommt, unterliegt diese Anzahlung dem Verlust im Fall des Käufers oder der doppelten Rückzahlung der Anzahlung im Fall des Verkäufers.

Falls der Käufer eine Hypothek beantragt, ist es auch ratsam, im Reservierungsvertrag eine Klausel aufzunehmen, um den Verlust der Anzahlung zu vermeiden, falls der Antrag abgelehnt wird. Außerdem sollte im Reservierungsvertrag das späteste Datum für die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar festgelegt werden. Dieser Reservierungsvertrag kann vor dem Notar unterzeichnet werden, und nach seiner Unterzeichnung beginnt die Sammlung der Kaufdokumente zusammen mit der Erstellung der Urkunde.

Im Anschluss wird die Hypothek beantragt, falls diese erforderlich ist. Die Banken gewähren in der Regel bis zu 80 % des Verkehrswerts. Es erfolgt eine Beratung beim Notar zur Bestätigung des Vorvertrags der Hypothek, und anschließend erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Hypothekenurkunde vor dem Notar.

Sobald die Anzahlung geleistet ist und der Käufer die Finanzierung des Kaufs mit seiner Hypothek erhalten hat, falls erforderlich, ist es Zeit, zum Notar zu gehen, damit dieser die Kaufvertragsurkunde vorbereitet.

Erforderliche Dokumente für den Kaufvertrag in Barcelona

In diesem Abschnitt zeigen wir die Dokumente, die zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar benötigt werden. Keine Sorge, denn fast alle können direkt beim Notar beschafft werden, und falls nicht, können wir Ihnen von der Notarkanzlei aus helfen, sie zu erhalten. Von JLA Notarios aus können wir Kaufverträge abwickeln, die physisch in unserer Notarkanzlei in Barcelona unterzeichnet werden können, unabhängig davon, wo sich die zu verkaufende Immobilie befindet.

  1. Identitätsdokument. Das nationale Personalausweis ist grundlegend, um alle Personen zu identifizieren, die den Kaufvertrag unterschreiben werden. Ohne dieses ist es nicht möglich zu überprüfen, wer jede Person ist und ob sie mit den anderen vorgelegten Dokumenten übereinstimmt.
    Im Falle von Ausländern muss die Aufenthaltskarte vorgelegt werden, wenn sie in Spanien wohnen, oder Reisepass und NIE, wenn sie keine Einwohner Spaniens sind.
    Wenn eine der Parteien eine Gesellschaft ist, muss die Gründungsurkunde und gegebenenfalls die Urkunde vorgelegt werden, in der die Geschäftsführer benannt wurden.

  2. Bescheinigung über die Grundsteuer. Die Bescheinigung über die Zahlung der IBI, ausgestellt von der zuständigen Stadtverwaltung oder, falls nicht vorhanden, der Zahlungsbeleg der letzten IBI-Zahlung. So können wir garantieren, dass wir mit den steuerlichen Verpflichtungen im Bereich Wohnen auf dem Laufenden sind.
    Die Bescheinigung über die IBI-Zahlung kann vom Kunden beantragt und vorgelegt werden oder, je nach Stadtverwaltung, wie in Barcelona, kann sie auf Wunsch des Kunden vom Notariat beantragt werden.

  3. Einfacher Grundbuchauszug oder Eigentumsurkunde. Dank dieses Auszugs ist es möglich, den rechtlichen Status und die Belastungen einer Immobilie zu garantieren. Außerdem können wir von den Notariaten den fortlaufenden einfachen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anfordern, eine spezielle Art von Auszug, der nur vom Notariat angefordert werden kann und sicherer ist als normale Auszüge.
    Der einfache Auszug enthält viele Informationen über die Immobilie, darunter: die Maße, die tatsächlichen Eigentümer und die Belastungen oder Hypotheken, die darauf liegen können. Es ist ein unverzichtbares Dokument in diesem Kaufprozess, da es Daten über die rechtliche Situation der Immobilie liefert, die uns ermöglichen, zu entscheiden, ob wir mit der Transaktion fortfahren. Es kann über das zuständige Grundbuchamt bezogen werden.
    Eine andere Möglichkeit ist die Vorlage der Urkunde, in der die Eigentümerschaft, die Grundstücksnummer und das Register, in dem sie eingetragen ist, angegeben sind.

  4. Bescheinigung über die Begleichung der Gemeinschaftsbeiträge. Wenn sich die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet, ist die Vorlage einer zusätzlichen Bescheinigung, die von einem Vertreter der Gemeinschaft unterschrieben ist, empfehlenswert. Diese Bescheinigung garantiert, dass wir mit den Beiträgen auf dem Laufenden sind und somit keine Schulden bestehen, die auf den Käufer übergehen würden.

  5. Energetische Effizienzbescheinigung. Diese Bescheinigung zeigt den Energieverbrauch der Immobilie und muss von einem Architekten ausgestellt werden. Diese Bescheinigung wird vom Verkäufer vorgelegt, kann aber auch vom Notariat über die Webseite des Notarkammer bezogen werden.

  6. Bewohnbarkeitsbescheinigung. Falls eine Wohnung verkauft wird, muss der Verkäufer die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass die Wohnung alle gesetzlich vorgesehenen Anforderungen zum Bewohnen erfüllt. Wie die energetische Effizienzbescheinigung kann sie vom Notariat über die Webseite der Kammer bezogen werden.
    Die Bescheinigung ist obligatorisch und eine Wohnung kann ohne sie nicht im Grundbuch eingetragen werden, kann aber, falls die Bescheinigung noch nicht vorliegt, durch den Antrag ersetzt werden, der von einem zuständigen Architekten ausgestellt und unterschrieben und ordnungsgemäß bei der Verwaltung eingereicht wurde.
    Sie ist nicht obligatorisch, wenn die gebrauchte oder bestehende Wohnung saniert oder abgerissen werden muss.

  7. In besonderen Fällen: Dokumente über die Nichtunterwerfung oder den Verzicht auf öffentliche Erwerbsrechte des öffentlichen Vorkaufs- und Rücktrittsrechts von öffentlichen Verwaltungen.

  8. Zahlungsmittel. Die Zahlungsmittel müssen nachgewiesen werden, das heißt, die Art und Weise, wie der Kauf bezahlt wurde (Scheck, Überweisung usw.).

Weitere Fragen im Zusammenhang mit Kaufverträgen in Barcelona

Hervorhebend den Kaufpreis der Immobilie und die Besteuerung des Verkaufs, wobei stets der steuerliche Referenzwert berücksichtigt wird, gibt es eine Reihe von Kosten, die wir berücksichtigen müssen. Im Detail sehen wir, dass wir sie zur leichteren Lesbarkeit nach Käufer oder Verkäufer unterteilen können.

Auf der einen Seite muss der Käufer die Grunderwerbsteuer (ITP) für den Kauf zahlen. In diesem Fall unterscheiden wir zwischen der Mehrwertsteuer (IVA), wenn es sich um die erste Übertragung der Immobilie handelt, oder der Grunderwerbsteuer (TPO - Transmisiones Patrimoniales Onerosas), wenn es sich um gebrauchte Immobilien handelt. Außerdem müssen die Kosten für die Eintragung der Immobilie im Grundbuch und die der beurkundeten Rechtsakte bezahlt werden, deren Kosten von jeder autonomen Gemeinschaft abhängen.


Andererseits muss der Verkäufer die kommunale Wertsteigerung tragen, das heißt die Steuer auf die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken (IIVTNU), die Einkommensteuer (IRPF) und die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRPNR), falls er außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets wohnt.


Berichtigung der Wohnungsurkunde

Wenn Sie sich fragen, wie Sie die Urkunde Ihres Hauses berichtigen können, sollten Sie wissen, dass Sie diesen Vorgang auch beim beurkundenden Notar oder dessen Vertreter oder Nachfolger oder einem anderen Notar, falls erforderlich, durchführen können. Die Notarordnung erlaubt es, Fehler zu korrigieren, indem eine neue Urkunde, ein Protokoll oder eine Maßnahme erstellt wird.

Wie viel kostet es, einen Kaufvertrag vor einem Notar abzuschließen?

Der Preis eines Notars für den Kaufvertrag ist eine der häufigsten Fragen. Wie wir uns vorstellen können, hängen die Beträge immer vom Verkaufspreis der Immobilie ab.

Ebenso ist der Preis für die Kaufvertragsurkunde gesetzlich gemäß der Notar- und Registergebührenordnung festgelegt. Alle Notare müssen für dieselben Leistungen dasselbe verlangen, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es verhält sich so, dass der Preis der Kaufvertragsurkunde gemäß der notariellen Gebührenordnung von verschiedenen zu addierenden Kriterien abhängt: dem Kaufpreis oder dem höheren Mindeststeuerwert, ob eine einzelne Immobilie oder mehrere verkauft werden, wie im Fall von Wohnung und Parkplatz, der Anzahl der Seiten des Dokuments, den erstellten Kopien der Urkunde, den erforderlichen Zeugnissen und Maßnahmen sowie einigen weiteren erforderlichen Handlungen je nach Fall. Es ist zu beachten, dass es viele Vorgänge gibt, die die Kunden nicht sehen, und dass mehrere Kopien der Urkunde an verschiedene öffentliche Institutionen gesendet werden müssen. Auch wenn es neben dem Kaufvertrag weitere Geschäfte in der Urkunde gibt, erzeugen diese zusätzliche Gebühren.

Der Preis für notarielle Handlungen wird von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung über die NOTARGEBÜHRENORDNUNG (RD 1426/1989 vom 17. November, die die Gebührenordnung der Notare regelt).

Daher muss der genaue Preis eines notariellen Dokuments in allen Notariaten gleich sein, kann jedoch nicht mit voller Sicherheit berechnet werden, bis der konkrete Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot ohne Verpflichtung erhalten möchten und für die Unterzeichnung Ihres Kaufvertrags in unser Notariat in Barcelona kommen können, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Rechtsvorschriften der übliche Preis für die Beurkundung eines KAUFVERTRAGS FÜR EINE WOHNUNG im Wert von 100.000 € zwischen 700 und 1000 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegt.

Dieser Richtpreis ist für ein Dokument mit üblichen Inhalten und üblichen Vorgängen berechnet, aber wie erklärt, ist es am besten, unter Angabe Ihres individuellen Falls ein Angebot für die Kaufvertragskosten beim Notar anzufordern.

Der Kaufvertrag mit JLA Notarios

Zusammenfassend ist die Kaufvertragsurkunde ein unverzichtbarer Vorgang, um eine Eigentumsübertragung gesetzeskonform durchzuführen. Dank der Ausbildung und Erfahrung des gesamten Teams bietet JLA Notarios die passendsten rechtlichen Lösungen in den verschiedenen Bereichen, die die Person und ihr Vermögen betreffen, und berät Sie kostenlos bei Ihren Anfragen. Mit einem nahbaren und freundlichen Umgang vom ersten Kontakt an sind wir bei JLA Notarios Experten für Kaufvertragsurkunden in Barcelona und arbeiten dynamisch und einfühlsam, um maximale Effizienz und beste Rentabilität für jeden Kunden zu erreichen, wobei wir die Anliegen jeder Person oder Firma individuell für deren volle Zufriedenheit betreuen.

Dafür setzen wir bei JLA Notarios neue Technologien in allen Abläufen ein, minimieren die Besuche im Notariat und optimieren die Bearbeitungszeiten. Aus diesem Grund haben wir uns auch in ein Online-Notariat verwandelt und bieten elektronische notarielle Dienstleistungen an.

Sie können die Kaufvertragsurkunde bei uns in JLA Notarios unterzeichnen, wenn Sie persönlich zu unserem Notariat an der Diagonal in Barcelona kommen können, unabhängig davon, wo sich die Immobilie befindet, die Sie verkaufen oder kaufen.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, unser Team von Notaren in Barcelona zu kontaktieren. Wir freuen uns, all Ihre Fragen zu beantworten.

An Ihrer Seite in den Momenten, die zählen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Die Webseite von JLA NOTARIOS CB verwendet eigene und Drittanbieter-Cookies für funktionale Zwecke (Ermöglichung der Webnavigation), zur Optimierung der Navigation und Personalisierung gemäß deinen Präferenzen sowie zur Anzeige von Werbung basierend auf deinem Navigationsprofil. Du kannst alle Cookies akzeptieren, indem du auf die Schaltfläche „AKZEPTIEREN“ klickst, nicht notwendige Cookies ablehnen, indem du die Option abwählst, oder sie erneut konfigurieren, indem du im Hauptmenü die Option „COOKIES ANPASSEN“ auswählst.

x
Whatsapp-Symbol von JLA Notarios Whatsapp Direkter Zugang zur Kontaktseite von JLA Notarios E-Mail