Eine Erbschaft in fünf Schritten abwickeln
Eines der Hauptanliegen, die viele Kunden in Notariatskanzleien vorbringen, ist die Notwendigkeit, eine Lösung für ein so wichtiges Thema wie die Geschäftsunfähigkeit eines Familienmitglieds oder die, die der Betroffene selbst in Zukunft erleiden könnte, zu finden, aufgrund der damit verbundenen vermögensrechtlichen und persönlichen Folgen.
Ich schreibe diesen kleinen Leitfaden, um Ihnen eine kurze Zusammenfassung der Schritte zu geben, die unternommen werden müssen, um eine Erbschaft selbst oder über ein Notariat abzuwickeln. Ich weiß, dass der Tod eines Familienmitglieds eine schwierige Zeit ist, und hoffe, die notwendigen Formalitäten und Verfahren zu klären und Ihnen so diesen schweren Prozess zu erleichtern.
5 Schritte, um eine Erbschaft selbst mit oder ohne Testament zu regeln
Zu den Schritten, die bei der Erbschaft zu unternehmen sind, gibt es einige, die es ermöglichen, eine Erbschaft selbst zu regeln, indem man Dokumente beschafft, die für die Unterzeichnung der Erbschaft erforderlich sind, wie zum Beispiel das Beschaffen der Unterlagen zur Testamentseröffnung und das Erhalten einer Kopie davon. Im Folgenden erklären wir Ihnen alle Schritte, die bei der Verwaltung einer Erbschaft zu beachten sind:
Erster Schritt: Die Dokumentation zur Abwicklung einer Erbschaft und die erforderlichen Unterlagen zur Eröffnung eines Testaments
Es müssen 3 Dokumente beantragt werden, um eine Erbschaft zu bearbeiten: die Sterbeurkunde, das Zertifikat des Registers der letzten Willenserklärungen und das Lebensversicherungszertifikat. Für diejenigen, die sich fragen, wie man die Erbschaft selbst abwickelt, können Sie diese Dokumente zur Notarkanzlei bringen oder wir können Ihnen helfen, sie zu beschaffen, wenn Sie möchten, dass wir die Verwaltung für Sie übernehmen.
- Am üblichsten ist, dass im Rahmen der Bestattungsdienste zumindest die Beschaffung der Sterbeurkunde enthalten ist. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, falls sie nicht vom Bestattungsunternehmen geliefert wird.
- Das Zertifikat der letzten Willenserklärungen und das Versicherungszertifikat können beantragt werden, indem man sich direkt an die Notarkanzlei wendet oder Kontakt mit den zuständigen Registern aufnimmt.
- Um die Sterbeurkunde und das Zertifikat des Registers der letzten Willenserklärungen zu erhalten, muss man 15 Tage ab dem Todesdatum warten.
Zweiter Schritt: Schritte zum Erben
Sobald das Zertifikat der letzten Willenserklärungen vorliegt, weiß man, ob die verstorbene Person ein Testament gemacht hat oder nicht und, falls ein Testament vorhanden ist, welches das letzte ist. Hier gibt es zwei verschiedene Optionen, um die Schritte zur Erbschaft zu verfolgen.
Option 1: Eine Erbschaft ohne Testament abwickeln
Man muss zu einer Notariatsstelle für die Erbscheinserklärung gehen und ein Verfahren eröffnen.
Sehr kurz gefasst, können wir hervorheben, dass es sich um ein Verfahren handelt, das nur bei einem Notar durchgeführt werden kann, dass es ausreicht, wenn einer der Erben zur Einleitung kommt und mit dem Notar unterschreibt, dass man, sobald das Verfahren eingeleitet ist, 20 Werktage warten muss (was in der Praxis etwa 30 Kalendertage sind) und dass der Notar das Verfahren nach Ablauf dieser Tage abschließt.
Es ist hervorzuheben, dass am Tag der Unterzeichnung der Einleitungsurkunde beim Notar auch zwei Zeugen den Erben begleiten müssen, die ebenfalls unterschreiben und die nicht an der Erbschaft interessiert sein dürfen, aber Verwandte sein können.
Die Erbscheinserklärungen abintestato können zusammengefasst werden als eine Art Ersatz für das Testament, in denen festgelegt wird, wer die Erben des Verstorbenen in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge sind. In Katalonien wären die Erben:
- die Kinder und Nachkommen (wenn sie zusammen mit dem Ehepartner des Verstorbenen auftreten, hat dieser das Recht, zwischen dem Nießbrauch an der gesamten Erbschaft oder einem Viertel des vollen Eigentums an den Gütern des Verstorbenen plus dem Nießbrauch an der Hauptwohnung zu wählen);
- falls diese fehlen, der überlebende Ehepartner oder Lebenspartner;
- in deren Ermangelung die Eltern und Vorfahren;
- wenn alle vorherigen fehlen, die Seitenverwandten bis zum vierten Grad;
- und schließlich die Generalitat de Catalunya.
Und, was muss nach der Erbscheinserklärung gemacht werden?
Nach dieser Urkunde muss auch die Erbschaftsakte erstellt werden, um die Erbschaft abzuwickeln. Daher müssen auch die weiter unten angegebenen Formalitäten erledigt werden, sobald die Urkunde der Erbscheinserklärung abintestato abgeschlossen ist.
Option 2: Eine Erbschaft mit Testament abwickeln
Wenn ein Testament vorliegt, ist es notwendig, eine beglaubigte Kopie davon zu beantragen, die beim Notariat angefordert werden kann. Daher ist es bei Erbschaftsangelegenheiten mit Testament, zu diesem Zeitpunkt und auch wenn man die Erbschaft selbst regeln möchte, erforderlich, sich an Notare für Erbschaften und Testamente zu wenden, die darauf spezialisiert sind.
Dritter Schritt: die Urkunde der Annahme und Verteilung der geerbten Güter
Nachdem der zweite Schritt abgeschlossen ist, ist es sowohl im Fall der ersten als auch der zweiten Möglichkeit notwendig, eine Urkunde über die Annahme und Aufteilung der Erbschaft zu erstellen. Kurz fasse ich ihre Merkmale zusammen:
- Sie muss bei einem Notar erfolgen.
- Es werden die Nachweise über das Eigentum an den verschiedenen Gütern benötigt. Dies sind:
- Für Immobilien: Eigentumsurkunden oder einfache Auszüge aus dem Grundbuch. Die einfachen Auszüge müssen nicht in die Urkunde aufgenommen werden, sind aber sehr empfehlenswert, da der Notar so garantieren kann, dass es keine Probleme mit der Erbschaft gibt und insbesondere, dass es sich nicht um eine belastete Erbschaft handelt.
- Für Geld, Beteiligungen an Investmentfonds, Rentenpläne und Ähnliches: der Saldennachweis zum Todesdatum, ausgestellt von der Bank oder Institution, bei der sie sich befinden.
- Für Fahrzeuge: die Dokumente, die das Eigentum nachweisen. Es ist nicht immer notwendig, sie in die Urkunde aufzunehmen, aber sie müssen immer beim Finanzamt abgerechnet werden.
- Für Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung: die Urkunden, in denen sie erworben wurden.
Mit all diesen Dokumenten wird der Notar die Urkunde vorbereiten und die steuerlichen Werte der Güter angeben, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden und den Willen des Erblassers sowie das Gesetz zu erfüllen.
Am Tag der Unterzeichnung müssen alle Erben anwesend sein. Wenn jemand am Tag der Unterzeichnung nicht teilnehmen kann, kann er durch eine andere Person mittels einer notariellen Vollmacht vertreten werden.
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Vierter Schritt: die Steuerabrechnung
Die Abrechnung der Erbschaftssteuern beim Finanzamt ist ein weiterer Schritt bei der Abwicklung einer Erbschaft. Die Erbschaftsurkunde muss beim Finanzamt eingereicht und die entsprechenden Steuern bezahlt werden. Es ist sehr wichtig, dass dies innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall erfolgt, da sonst mögliche steuerliche Vorteile verloren gehen. Innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Tod des Erblassers kann jedoch eine Verlängerung um weitere sechs Monate beantragt werden, wodurch sich die Gesamtfrist für die Zahlung auf ein Jahr verlängert.
Es ist wichtig, die Erbschaftssteuern zu begleichen, aber dies ist oft komplex, weshalb man sich an eine Steuerberatung oder an das Notariat wenden kann, damit diese die Abwicklung übernehmen.
Wenn Sie mehr über diesen grundlegenden Vorgang erfahren möchten, den wir zu den Schritten beim Erben zählen, haben wir auch einen Beitrag, der Ihnen helfen kann:
Und was muss man tun, nachdem die Erbschaftssteuer bezahlt wurde?
Fünfter Schritt: die Eintragung der Urkunde im Grundbuchamt
Der letzte Schritt bei der Abwicklung einer Erbschaft ist die Eintragung im Grundbuch.
Die Urkunde wird beim Grundbuchamt eingereicht, zusammen mit dem Nachweis der Steuerbehörde über die erfolgte Abwicklung, und so wird das Eigentum zugunsten der Erben eingetragen.
Eine Erbschaft mit oder ohne Testament abwickeln und andere verwandte Fragen
Obwohl wir bereits einen FAQ zum Thema Erbschaften haben, den Sie im Folgenden finden können, werden wir versuchen, damit zusammenhängende Fragen zu den Schritten der Erbschaft zu klären, die noch nicht beantwortet sind.
Häufig gestellte Fragen zur Abwicklung einer Erbschaft mit oder ohne Testament:
Wie wir gesehen haben, ist es möglich, die Erbschaft selbst zu bearbeiten, während einige der Dokumente gesammelt werden. Bei Erbschaftsangelegenheiten mit Testament muss jedoch ein Notar aufgesucht werden, um die Urkunde über die Annahme und Zuweisung der Erbschaft zu unterzeichnen. Im Falle von Erbschaftsangelegenheiten ohne Testament muss ebenfalls ein Notariat aufgesucht werden, um die Erbenfeststellung zu regeln, und außerdem muss die Urkunde über die Annahme und Zuweisung der Erbschaft unterzeichnet werden. Daher muss die Annahmeurkunde in einem Notariat erstellt werden.
Bei JLA bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen sowohl zur Beratung und Abwicklung Ihrer Erbschaft als auch zur Beratung bei der Steuerzahlung an, und wenn Sie es für angebracht halten, übernehmen wir die Zusammenstellung eines Großteils der für die Erbschaft erforderlichen Dokumentation.
Die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie Erbe sind, besteht darin, das Zertifikat der letzten Willenserklärungen zu beantragen. Es ist ein recht kostengünstiges Verfahren, das per Post oder über das elektronische Portal des Justizministeriums durchgeführt werden kann. Sie müssen das Formular 790 ausfüllen und sowohl die Sterbeurkunde als auch den Zahlungsnachweis vorlegen. Wenn Sie möchten, können wir von unserer Notarkanzlei das Zertifikat der letzten Willenserklärungen für Sie beantragen.
Das einzige unverzichtbare Dokument zur Abwicklung einer Erbschaft ist die Sterbeurkunde des Erblassers. Die übrigen Dokumente können wir vom Notariat erhalten, mit Ausnahme der Dokumente, die das Eigentum an den geerbten Gütern nachweisen, bei denen wir Sie darüber beraten können, welche je nach Ihrem spezifischen Fall erforderlich sind.
Der Notar benachrichtigt die Erben eines Testaments nicht, da die Verantwortung, herauszufinden, ob ein solches Dokument existiert, bei den Erben selbst liegt, indem sie die Beantragung der Bescheinigung über letztwillige Verfügungen vornehmen.
Es gibt jedoch Fälle, in denen der Notar bestimmte Erben benachrichtigen kann, um sie dazu zu bringen, zu erklären, ob sie die Erbschaft annehmen oder ablehnen. Dies bedeutet eine persönliche Benachrichtigung des Notars an die Erben und ermöglicht es, im Erbschaftsverfahren voranzukommen, wenn einige Erben untätig sind. Diese Aufforderung erfolgt jedoch nur, wenn ein Erbe, der die Erbschaft annehmen möchte, den Notar darum bittet, und es wird ein notarielles Verfahren durchgeführt, das als requerimiento in iure bezeichnet wird.
Die Erbschaftspapiere, die beim Notar vorzulegen sind, bestehen aus dem DNI der Erben, der Sterbeurkunde, dem Nachlasszeugnis, der beglaubigten Kopie des letzten gültigen Testaments, den zuvor genannten Eigentumstiteln und der Todesfallversicherung, falls vorhanden. Gelegentlich ist auch die Vorlage der letzten Grundsteuerbescheinigung (IBI) oder Sterbeurkunden der Erben erforderlich.
Sie können jedoch beruhigt sein, denn bei JLA Notarios – Notariat Barcelona Erbschaften können wir viele der Dokumente für Sie beschaffen und Sie darüber beraten, welche Sie uns vorlegen müssen. Das einzige in jedem Fall unverzichtbare Dokument ist die Sterbeurkunde des Erblassers.
Das Familienstammbuch ist kein unverzichtbares Dokument bei Erbschaftsangelegenheiten mit Testament. Obwohl es in Fällen der Verwaltung von gesetzlich geerbten Nachlässen nützlich ist und dazu dient, die Abstammung bei der Erbenfeststellung nachzuweisen. Auch wenn es nicht vorhanden ist, kann es durch andere Dokumente des Standesamts ersetzt werden.
JLA Notarios, Notare für Erbschaften in Barcelona
Ich hoffe, dass dieser Leitfaden zur Abwicklung einer Erbschaft in diesen so schwierigen Zeiten ein wenig Hilfe bietet. Ich habe versucht, ihn so weit wie möglich zu vereinfachen. Ebenso hoffe ich, dass er denen geholfen hat, die Fragen klären wollten, sei es für Personen, die die Erbschaft selbst abwickeln möchten, für diejenigen, die die notwendigen Unterlagen zur Testamentseröffnung suchen, oder für diejenigen, die wissen wollten, welche Schritte zum Erben erforderlich sind.
Wenn Sie in diesem Prozess irgendwelche Klarstellungen benötigen, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen bei JLA Notarios Asociados. Wie Sie festgestellt haben, sind wir Spezialisten für die Abwicklung von Erbschaften in Barcelona und können Ihnen helfen. Es wird uns eine Freude sein, Sie von unserer Notariatskanzlei in Barcelona zu betreuen.