Hat die eingetragene Lebenspartnerschaft ein Erbrecht?
Die Erbschaft in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist ein Thema, das bei Personen, die sich über Jahre für diese Verbindung entschieden haben, Zweifel aufwirft, da sie oft nicht wissen, wie die Erbrechte im Falle des Todes eines der Partner geregelt werden. Deshalb möchten wir dir in diesem Artikel erklären, wie die Erbschaft in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Spanien funktioniert.
Hat die eingetragene Lebenspartnerschaft ein Erbrecht? Hat die Lebensgemeinschaft die gleichen Rechte wie eine Ehe in Bezug auf das Erbe? Ist es notwendig, ein Dokument zu unterzeichnen, um dies zu regeln? Wenn du in einer solchen Lebensgemeinschaft bist oder planst, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Barcelona oder an einem anderen Ort zu formalisieren, ist es wichtig zu verstehen, wie dieser rechtliche Prozess funktioniert und welche Schritte du unternehmen kannst, um sicherzustellen, dass deine Rechte und die deines Partners geschützt sind. Als Notarbüro in Barcelona, spezialisiert auf Nachlassverwaltung und Lebensgemeinschaften, beantworten wir dir im Folgenden deine Fragen.
Erbschaften in eingetragenen Lebenspartnerschaften: Erbt der eingetragene Lebenspartner?
Zunächst einmal, falls du dich fragst, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine Ehe beim Notar die gleichen Erbrechte haben, lautet die Antwort nein, da im Falle einer zivilen Ehe das Erbrecht besteht.
Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hingegen hat der andere Partner im Todesfall kein Erbrecht. Dennoch erbt die eingetragene Lebenspartnerschaft unter bestimmten Umständen.
Du kannst hier mehr über die Unterschiede zwischen diesen Verbindungen erfahren:
Zuerst werden wir die Gemeinschaften des Gemeinrechts untersuchen und uns danach auf die rechtliche Situation Kataloniens konzentrieren.
Wie funktioniert die Erbschaft bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Gemeinschaften ohne eigenes Recht?
In diesem Abschnitt konzentrieren wir uns auf jene autonomen Gemeinschaften, die kein eigenes Recht besitzen und durch ihre autonome Gesetzgebung geregelt sind. Dies betrifft die Mehrheit der Gemeinschaften (außer Aragón, Balearen, Katalonien, Galicien, Navarra und Baskenland).
In diesen Gemeinschaften regelt das Zivilgesetzbuch die Mitglieder dieser Verbindung nicht als Pflichtteilsberechtigte, was dazu führt, dass Erbschaften in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur nach vorheriger Testamentserrichtung bestehen.
Wie funktioniert die Erbschaft bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne Kinder und ohne Testament?
In den Fällen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften ohne Testament dieser Gemeinschaften erben die Eltern des verstorbenen Mitglieds.
Wie funktioniert die Erbschaft bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Kindern und ohne Testament?
In den Fällen von eheähnlichen Gemeinschaften ohne Testament dieser Gemeinschaften erben die Kinder des verstorbenen Mitglieds.
Welchen Teil des Erbes erhält ein eingetragener Lebenspartner mit Testament in Gemeinschaften des Gemeinen Rechts?
Wenn ein Testament erstellt wurde, hängt es von den familiären Umständen des Falls ab.
- Wenn der Verstorbene keine Kinder hatte, wäre das überlebende Mitglied derjenige, der vollständig erben würde, sofern dies im Testament so festgelegt wurde.
- Im Falle, dass keine Kinder, aber überlebende Eltern vorhanden sind, muss die Hälfte der Erbschaft den Eltern als Pflichtteilsberechtigten zukommen.
- Bei vorhandener Nachkommenschaft müssen zwei Drittel von den Kindern als Pflichtteilsberechtigten geerbt werden.
Zusammenfassungstabelle mit dem Recht des eheähnlichen Partners auf Erbschaft in Spanien
| Situation | Ohne Testament | Mit Testament |
|---|---|---|
| Lebensgemeinschaft ohne Kinder | Erben sind die Eltern des Verstorbenen. Der Lebenspartner erbt nicht. | Der Erblasser kann das Erbe seinem Partner hinterlassen. Wenn es lebende Eltern gibt, haben diese das Recht auf die Hälfte des Erbes als Pflichtteilsberechtigte. |
| Lebensgemeinschaft mit Kindern | Erben sind die Kinder. Der Lebenspartner erhält kein Erbe. | Die Kinder haben Anspruch auf zwei Drittel des Erbes als Pflichtteilsberechtigte. Der Rest kann dem Lebenspartner hinterlassen werden. |
Eingetragene Partnerschaft und Erbschaft: Wie funktioniert das in Katalonien?
Erbschaften in eingetragenen Partnerschaften in Aragón, Balearen, Katalonien, Galicien, Navarra und Baskenland haben ihre eigene Zivilgesetzgebung. Im Fall von Katalonien sind Ehen und eingetragene Partnerschaften gleichgestellt (außer in Fragen der Witwenrente), unterscheiden sich jedoch je nachdem, ob ein Testament erstellt wurde oder nicht.
Wie funktioniert die Erbschaft bei einer eingetragenen Partnerschaft in Katalonien mit Testament?
Wenn ein Testament erstellt wurde, wird es vollständig respektiert, wobei stets der Anteil der Pflichtteilsansprüche bei Erbschaften berücksichtigt wird (das heißt mindestens ein Viertel des zu verteilenden Erbes unter den Pflichtteilsberechtigten, die Abkömmlinge oder die Eltern sind).
Erfahren Sie hier mehr über den Pflichtteil:
Wie funktioniert die Erbschaft bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne Kinder und ohne Testament in Katalonien?
Wenn keine Kinder vorhanden sind, ist es das Mitglied der eingetragenen Lebenspartnerschaft, das das Erbe erhält, wobei die Eltern des verstorbenen Mitglieds Anspruch auf den Pflichtteil haben. Gibt es keine lebenden Vorfahren, die erben, würde der Partner vollständig erben.
Wie funktioniert die Erbschaft bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne Testament und mit Kindern?
In diesem Fall erben die Kinder. Für das überlebende Mitglied existiert das Erbe nicht als solches, aber es hat das Recht auf Nießbrauch am Erbe (die Güter zu nutzen, zum Beispiel die Wohnung) und auf das Viertel Witwenrente, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusammenfassungstabelle mit dem Recht des eheähnlichen Partners auf Erbschaft in Katalonien
| Situation | Ohne Testament | Mit Testament |
|---|---|---|
| Lebensgemeinschaft ohne Kinder | Erbt der überlebende Partner. Die Eltern des Verstorbenen haben Anspruch auf den Pflichtteil. | Das Testament wird respektiert. Der Partner kann erben, wobei der Pflichtteil der Nachkommen oder Vorfahren (¼ des Erbes) zu beachten ist. |
| Lebensgemeinschaft mit Kindern | Erben die Kinder. Der überlebende Partner hat das Nießbrauchrecht am Erbe und mögliche Rechte auf ein Viertel Witwenrente. | Der Erblasser kann einen Teil des Erbes dem Partner hinterlassen, aber der Pflichtteil der Kinder (¼) muss respektiert werden. |
Notariat für Erbschaft in eingetragener Lebenspartnerschaft in Katalonien
Als Notare für Erbschaften in Barcelona empfehlen wir dir, deine Situation mit uns zu besprechen und deine Erbrechte zu sichern, wenn du in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bist. Es ist sehr wichtig, deine Partnerschaft zu schützen, indem du deiner Partnerin oder deinem Partner im Todesfall Ressourcen zur Verfügung stellst, und es ist auch grundlegend, dass durch ein Testament klar geregelt wird, wie das Vermögen einer Person nach ihrem Tod verteilt wird.
Deshalb empfehlen wir euch, ein Testament in Barcelona zu erstellen und die Erbrechte beider zu regeln, indem ihr das Vermögen nach eurem Willen verteilt. Ihr könnt dies per E-Mail an bcn@jlanotarios.com, über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder durch Klicken auf den WhatsApp-Button tun.
Wir hoffen, dass euch dieser Artikel darüber, wie die Erbschaft in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft funktioniert, geholfen hat, die verschiedenen möglichen Fälle zu klären.