Verkauf von Erbrechten

Die Abwicklung von Erbschaften gehört zu den häufigsten Tätigkeiten unserer Notariats in Barcelona. Der Verkauf von Erbrechten, auch bekannt als Erbschaftsverkauf, ist eine der Spezialitäten innerhalb unserer Verwaltungsdienstleistungen für Erbschaften in Barcelona. Deshalb möchten wir Sie in dieses Thema einführen, indem wir Ihnen erklären, was der Kauf und Verkauf von Erbrechten ist und wie man ihn Schritt für Schritt durchführt.

Bitte beachten Sie, dass wir den Verkauf von Erbrechten für Sie abwickeln können, sofern Sie persönlich in den Büros von JLA Notarios - Notariat Barcelona zur Unterschrift erscheinen können.

Kauf und Verkauf von Erbrechten

Unter bestimmten Umständen gibt es Personen, die erben und das geerbte Vermögen vollständig an Dritte gegen eine finanzielle Entschädigung verkaufen möchten. Es kann der Fall sein, dass sie dieses geerbte Vermögen sowohl an einen Miterben als auch an fremde Personen verkaufen möchten. Dieses Rechtsgeschäft ist als Verkauf von Erbrechten bekannt.

Warum tritt diese Situation ein? Es gibt nicht nur eine Antwort auf diese Frage. Es kann sein, dass der Erbe diesen Teil des Erbes nicht erhalten möchte, ihn nicht nutzen wird, Bargeld benötigt oder das Erbe nicht mit anderen Erben teilen möchte.

Merkmale des Kaufs und Verkaufs von Erbrechten

Der Kauf und Verkauf von Erbrechten bringt verschiedene Arten von Schwierigkeiten mit sich, weshalb der konkrete Fall juristisch geprüft werden muss.

Zu den Hauptmerkmalen des Kaufs und Verkaufs von Erbrechten gehört, dass jeder Erbe freiwillig entscheiden kann, ob er seine Erbschaft verkauft oder nicht und an wen er seine Erbrechte verkauft, ohne die Erlaubnis oder Zustimmung der übrigen Erben einholen zu müssen. Daher kann jeder Erbe entscheiden, seine Rechte an einer Erbschaft an die von ihm gewählte Person und zu dem vereinbarten Preis zu verkaufen.

Wenn jedoch mehrere Erben an derselben Erbschaft beteiligt sind und nur einer seine Erbschaft übertragen möchte, die anderen jedoch nicht, ist zu beachten, dass die übrigen Erben ein Vorkaufsrecht haben, das darin besteht, dass sie das Recht haben, den Anteil des Erben, der verkaufen möchte, zum gleichen Preis zu erwerben, den dieser festgelegt hat. Dieses Vorkaufsrecht muss innerhalb eines Monats nach dem Verkauf der Erbrechte ausgeübt werden und gilt sowohl im spanischen Zivilgesetzbuch als auch im katalanischen Recht.

Außerdem muss der Erbe, der seine Erbrechte verkaufen möchte, seine Erbenstellung nachweisen und diesen Vorgang vor der Erbteilung abwickeln, da die Person, an die er verkauft, gemeinsam mit den übrigen Miterben an der Erbteilung teilnehmen muss. Es ist jedoch auch zu wissen, dass eine Vereinbarung über den Verkauf der Erbschaft getroffen werden kann, sobald diese angenommen wurde und die Verteilung der Güter unter den Erben noch aussteht.

Es ist ebenfalls zu beachten, dass beim Kauf und Verkauf von Erbrechten die Rechte erworben werden, die dem verkaufenden Erben an der Erbschaft zustehen, was bedeutet, dass der Käufer die Position des Erben übernimmt. Bis zur Erbteilung werden die einzelnen Güter nicht konkretisiert. Nach der Abwicklung der Erbschaft und der Zuteilung der einzelnen Teile an die Erben erhält der Käufer dann die Güter.

Der Verkauf von Erbrechten ist ein relativ einfacher Vorgang. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Käufer der Erbrechte auch die Verpflichtungen übernimmt, die dem Erben in der Erbschaft zukommen. Daher muss sich der Käufer neben den Gütern der Erbschaft, sofern vorhanden, auch um die Schulden des Verstorbenen kümmern, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn in der Erbschaft Bürgschaften, Schulden oder Garantien vorhanden sind.

Verkauf von Erbrechten unter Erben

Eine der häufigsten Optionen ist der Verkauf von Erbrechten unter Erben. Stellen Sie sich vor, Sie sind verheiratet und erben eine Wohnung, in der Ihre Geschwister noch wohnen. Die Erbschaft erlaubt die Aufteilung unter den Geschwistern entsprechend der Anzahl der vorhandenen. Jeder von ihnen würde einen Anteil erhalten. Wenn Sie nicht zusammenleben möchten und einer Ihrer Geschwister daran interessiert ist, Ihren Anteil zu kaufen, um Eigentümer zu werden, könnte ein Verkauf von Erbrechten abgewickelt werden (obwohl es je nach Fall auch nützlicher sein kann, die Auflösung der Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen, da dies steuerlich günstiger sein kann).

Außerdem, wenn es mehrere Miterben gibt und einer seine Erbschaft an eine andere nicht erbberechtigte Person verkaufen möchte, haben die übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht, das es ihnen erlaubt, diese Erbschaft zum vereinbarten Preis innerhalb des folgenden Monats nach dem Verkauf zu erwerben, wie zuvor erklärt wurde.

Wenn Sie jedoch der einzige Erbe einer Immobilie sind und die Erbrechte an diesem Grundstück verkaufen, gibt es kein Vorkaufsrecht.

Der Verkauf von Erbrechten in Spanien

Ebenso bedeutet der Verkauf von Erbrechten in Spanien den Verkauf der Rechte, die sich aus der Stellung des Erben ergeben. So werden nicht nur Immobilien übertragen, sondern auch der Rest des Vermögens, wie bewegliche Güter, Bankeinlagen, Fahrzeuge, Aktien oder Gesellschaftsanteile, unter anderem. Darüber hinaus werden beim Verkauf von Erbrechten neben den Rechten auch die Verpflichtungen und Belastungen verkauft, die im Nachlass vorhanden sind.

Vertrag über den Verkauf von Erbrechten

Das Dokument, auf dem der Kaufvertragsvorgang basiert, ist als Kaufvertrag über Erbansprüche bekannt und gewährleistet, dass diese Abwicklung effektiv und legal erfolgt.

Der Erwerb von Erbrechten Schritt für Schritt

Wenn Sie einen Vertrag über den Verkauf von Erbrechten abschließen möchten und bereits einen Käufer oder interessierte Personen gefunden haben, die sogar einen Preis dafür festgelegt haben, sollten Sie einen Termin bei einem Notariat vereinbaren.

Dazu wird der von Ihnen gewählte Notar Sie empfangen und Sie über das Verfahren beraten. Der Notar ist eine Rechtsperson, die Ihnen in diesem Prozess helfen wird. Sie sollten beachten, dass die wirtschaftlichen Bedürfnisse zum Zeitpunkt des Verkaufs von Erbrechten dazu führen können, dass Ihnen Ihr Erbteil zu einem niedrigeren Preis abgekauft wird, als er eigentlich wert ist. Daher empfehlen wir Ihnen, den Wert zu prüfen und sich Ihrer Entscheidung sicher zu sein. Ebenso empfehlen wir Ihnen, den Wert dessen, was Sie verkaufen möchten, schätzen zu lassen und die Berechnung der eventuell anfallenden Steuern vorzunehmen. Kontaktieren Sie uns für rechtliche und steuerliche Beratung, wenn Sie in Katalonien wohnen.

Eine der Aufgaben des Notariats wird es sein, sicherzustellen, dass der verkaufende Erbe tatsächlich Erbe ist, was bedeutet, dass im Notariat das Testament, in dem der Erbe eingesetzt wurde, geprüft wird oder im Falle von Erbfällen ohne Testament die Erbenfeststellung analysiert wird.

Ebenso wird überprüft, dass weder das Testament noch die Erbnennung angefochten sind. Der Notar wird auch sicherstellen, dass alle Verkäufer und Käufer voll geschäftsfähig sind.

Nach der Beratung wird im Notariat ein Kaufvertrag erstellt, in dem die Bedingungen des Verkaufs, der festgelegte Verkaufspreis, die Zahlungsweise und gegebenenfalls die vorgesehenen Fristen detailliert aufgeführt sind. Danach erfolgt die Unterzeichnung der Dokumente durch beide beteiligten Parteien und die Beurkundung durch einen Notar.

Dokumentation für den Vertrag über den Verkauf von Erbrechten

Am Tag des Termins mit Ihrem Notar müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Identifikationsdokument.
  • Todesbescheinigung, die den Tod der Person bestätigt, deren Erbrechte bearbeitet werden.
  • Todesurkunde, die den Sachverhalt vom Standesamt bestätigt.
  • Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen.
  • Beglaubigte Kopie des letzten Testaments zur Festlegung der Erbaufteilung.
  • Originalurkunde der Erbschaftsannahme.
  • Der Kaufpreis und die Zahlungsweise.

Andere Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Erbrechten

Im Falle des Verkaufs einer Erbschaft oder des Verkaufs von Erbrechten müssen Steuern von mehreren Parteien gezahlt werden. Einerseits muss der Verkäufer die Erbschaftssteuer abführen und der Käufer muss die Grunderwerbsteuer zahlen.

So müssen sowohl Verkäufer als auch Käufer Steuern zahlen, da das Finanzamt davon ausgeht, dass der Verkäufer eine Erbschaft angenommen hat, denn sonst könnte er die Erbschaft nicht verkaufen, weshalb er verpflichtet ist, die Erbschaftssteuer und die entsprechende Wertsteigerungssteuer zu zahlen (die Wertsteigerungssteuer zahlt nur der Verkäufer, wenn Immobilien in der Erbschaft enthalten sind).

Bei JLA Notarios bieten wir einen umfassenden Service im Bereich Erbschaften an. Daher können wir, wenn Sie möchten, zusammen mit Ihrer Urkunde über den Verkauf von Erbrechten die Erbschaftssteuer und die Grunderwerbsteuer, die an das Finanzamt zu zahlen sind, abwickeln.

Außerdem kann es sein, dass der Verkäufer Kapitalgewinne im Einkommensteuerbescheid der Person, die verstorben ist, und seine eigenen, falls vorhanden, deklarieren muss. Dies ist der einzige Vorgang, den wir nicht von der Notariatskanzlei aus verwalten, da er in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.


In der Regel werden sie von der Person übernommen, die die Erbrechte erwirbt, obwohl es darauf ankommt, was vereinbart wurde.


Der Legatar, im Gegensatz zum Erben, hat kein ius delationes. Das bedeutet, dass das Recht des Erben erst mit der Annahme wirksam wird, während der Legatar das Recht bereits mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers hat, obwohl er auf dieses Legat verzichten kann. Daher kann der Legatar im Gegensatz zum Erben seine Position nicht verkaufen, sondern nur direkt das vererbte Gut oder Recht, insbesondere bei reinen und einfachen Legaten. Im Fall von Legaten, die an eine Bedingung oder Frist gebunden sind, wird ebenfalls das vererbte Gut oder Recht verkauft, wobei der Erwerb erst mit Erfüllung der Bedingung oder Frist vollendet wird.

Das Hauptproblem beim Verkauf von Legaten ist die Übergabe, da grundsätzlich die Übergabe den Erben obliegt, weshalb der Erwerber von diesen die Übergabe und den Besitz des vererbten Gegenstands verlangen muss, es sei denn, der Legatar wird ausdrücklich ermächtigt, den Besitz selbst zu übernehmen.


Der Preis für notarielle Handlungen wird von der Regierung geregelt und entspricht der Verordnung des NOTARHONORARVERZEICHNISSES (RD 1426/1989 vom 17. November, das das Honorarverzeichnis der Notare regelt). Das notarielle Honorar bedeutet, dass sich alle Notare stets an das notarielle Honorarverzeichnis halten müssen.

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Der Verkaufspreis, die Anzahl der Verkäufer und Käufer, die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die enthaltenen Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.

Bei JLA Notarios bieten wir einen umfassenden Service im Bereich Nachlässe und Erbschaften an, weshalb wir ein unverbindliches Angebot erstellen können, das auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist. Sie sollten wissen, dass der Faktor, der den Kauf einer Erbschaft am meisten beeinflusst, der Verkaufspreis ist. Außerdem können wir auf Wunsch die Kosten für Steuern und die Abwicklung der Eintragung der Immobilien im Grundbuch in das Angebot aufnehmen.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.


JLA Notare für den Verkauf von Erbrechten in Barcelona

Die Ausarbeitung des Vertrags über den Verkauf von Erbrechten ist eines der Verfahren, auf die wir in unserer Notariatskanzlei spezialisiert sind. Die Abwicklung einer Erbschaft in Barcelona erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung, damit sie auf die bestmögliche Weise abgeschlossen wird und spätere Probleme vermieden werden.

Dank der Ausbildung und Erfahrung des gesamten Teams bieten wir bei JLA Notarios die passendsten juristischen Lösungen in den verschiedenen Bereichen, die die Person und ihr Vermögen betreffen, einschließlich der Abwicklung von Erbschaften in Barcelona, mit dem Ziel, Sie bei Ihren Anfragen kostenlos zu beraten. Mit einem nahbaren und freundlichen Umgang vom ersten Kontakt an arbeiten wir bei JLA Notarios dynamisch und einfühlsam, streben maximale Effizienz und die beste Rentabilität für jeden Kunden an und gehen auf die Anliegen jeder Person oder jedes Unternehmens individuell ein, um deren volle Zufriedenheit zu gewährleisten. Dafür setzen wir bei JLA Notarios neue Technologien in allen Verfahren ein, minimieren die Besuche im Notariat und optimieren die Bearbeitungszeiten. Aus diesem Grund haben wir uns auch zu einem Online-Notariat gewandelt. Dennoch verlangt das Gesetz derzeit, dass Sie persönlich in unserem Notariat an der Avenida Diagonal in Barcelona erscheinen, um den Vertrag über den Verkauf von Erbrechten zu unterschreiben.

Wenn Sie eine Erbschaft in Barcelona abwickeln müssen, können Sie uns per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite kontaktieren. Sie können auch unser umfangreiches Angebot an Dienstleistungen im Bereich Testamente und Erbschaften einsehen, und wir unterstützen Sie bei allem, was Sie benötigen.

JLA Notarios-Notaría Barcelona ist ein Notariat in Barcelona. Wir freuen uns, Sie betreuen zu dürfen. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Text hilfreich war und Ihnen einen Mehrwert geboten hat.

An Ihrer Seite in den Momenten, die zählen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Die Webseite von JLA NOTARIOS CB verwendet eigene und Drittanbieter-Cookies für funktionale Zwecke (Ermöglichung der Webnavigation), zur Optimierung der Navigation und Personalisierung gemäß deinen Präferenzen sowie zur Anzeige von Werbung basierend auf deinem Navigationsprofil. Du kannst alle Cookies akzeptieren, indem du auf die Schaltfläche „AKZEPTIEREN“ klickst, nicht notwendige Cookies ablehnen, indem du die Option abwählst, oder sie erneut konfigurieren, indem du im Hauptmenü die Option „COOKIES ANPASSEN“ auswählst.

x
Whatsapp-Symbol von JLA Notarios Whatsapp Direkter Zugang zur Kontaktseite von JLA Notarios E-Mail