Erklärung der Einpersonenhaftung und Verlust der Einpersonenhaftung

Die Erklärung der Einpersonenhaftung ist eine Urkunde, die von Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter ausgestellt werden muss oder wenn sich der einzige Gesellschafter ändert, und die Erklärung des Verlusts der Einpersonenhaftung muss ausgestellt werden, wenn es zuvor einen einzigen Gesellschafter in einer Gesellschaft gab und nun mehr als ein Gesellschafter vorhanden ist. In beiden Fällen muss die Urkunde vor einem Notar unterschrieben werden.

Dieser Vorgang kann online über das Bürger-Notarportal oder persönlich in der Notariatskanzlei durchgeführt werden. Als Notare in Barcelona, die auf Handelsdienstleistungen spezialisiert sind, erklären wir Ihnen, wie Sie die Urkunde der Einpersonenhaftung oder die Urkunde des Verlusts der Einpersonenhaftung unterschreiben.

Was ist die Erklärung der Einpersonenhaftung?

In der Erklärung der Einpersonengesellschaft wird vor einem Notar erklärt, dass eine Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat. Diese Urkunde ermöglicht die Eintragung des Einpersonengesellschaftscharakters einer Gesellschaft im Handelsregister.

Sie sollten wissen, dass es unerlässlich ist, den Einpersonengesellschaftscharakter einer Gesellschaft im Register einzutragen, da andernfalls die Vorteile der Haftungsbeschränkung verloren gehen und der alleinige Gesellschafter gegenüber Dritten wie ein Selbstständiger haften würde.

Es gibt zwei Typen der Erklärung der Einpersonengesellschaft: die ursprüngliche Erklärung der Einpersonengesellschaft und die nachträgliche Erklärung der Einpersonengesellschaft.

Was ist die Erklärung der originären Einpersonengesellschaft?

Es wird erklärt, dass die Gesellschaft von einem einzigen Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) gegründet wurde, der alle Aktien oder Gesellschaftsanteile übernommen hat. Die Erklärung der ursprünglichen Einpersonen-Gesellschaft fällt zeitlich mit der Gründungsurkunde der Gesellschaft zusammen.

Was ist die Erklärung der nachträglichen Einpersonenhaftung?

Es entsteht, wenn nach der Gründung einer Gesellschaft Aktien- oder Anteilsübertragungen stattfinden, die dazu führen, dass das gesamte Eigentum einer Gesellschaft einem einzigen Gesellschafter gehört.

Einzelunternehmen

In Einpersonengesellschaften gibt es nur einen einzigen Gesellschafter, der daher die volle Kontrolle über die Gesellschaft hat. Außerdem enthält das Kapitalgesellschaftsgesetz einige spezifische Vorschriften für Einpersonengesellschaften.

Insbesondere müssen sie ihren Einpersonenstatus in allen ihren Dokumenten, der Korrespondenz, Rechnungen, Bestellungen und Anzeigen angeben. Und wie bereits erwähnt, ist es entscheidend, die Einpersonengesellschaftsurkunde zu unterzeichnen und im Handelsregister einzutragen, da sonst die wichtigen Vorteile der Haftungsbeschränkung des Gesellschafters verloren gehen, wenn dies nicht innerhalb von 6 Monaten im Handelsregister vermerkt wird.

Erklärung der Einpersonen-Gesellschaftsgründung

In der Urkunde zur Erklärung der Einpersonengesellschaft wird vor dem Notar verkündet, dass das Unternehmen einem einzigen Gesellschafter gehört. Wir erklären Ihnen ihre Funktion und warum sie wichtig ist, sowie wie sie untrennbar mit der Eintragung im Handelsregister verbunden ist.

Erklärung der Einpersonenhaftung: Gesetz über Kapitalgesellschaften

Die Erklärung der Einpersonengesellschaft ist seit dem Gesetz über Kapitalgesellschaften (Artikel 12 bis 17) geregelt. Nach dem Gesetz müssen Einpersonengesellschaften eine öffentliche Urkunde vor einem Notar errichten, die anschließend im Handelsregister eingetragen werden muss. Sowohl in der Urkunde als auch im Register ist es wesentlich, den Alleingesellschafter zu identifizieren.

Die Erklärung der Einpersonenhaftung im Handelsregister

Im Falle von nachträglich entstandenen Ein-Personen-Gesellschaften ist zu beachten, dass die Eintragung im Handelsregister innerhalb von 6 Monaten erfolgen muss, nachdem die Gesellschaft ein Ein-Personen-Unternehmen geworden ist. Andernfalls muss der Alleingesellschafter mit seinem eigenen Vermögen persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für alle während des Zeitraums der nicht erklärten und nicht eingetragenen Ein-Personen-Gesellschaft entstandenen Schulden haften. Somit ist die Eintragung entscheidend, um zu verhindern, dass der Alleingesellschafter den Vorteil der Haftungsbeschränkung gegenüber seinen Gläubigern verliert. Das Fehlen der Eintragung der Ein-Personen-Gesellschaft bedeutet jedoch nicht die registratorische Schließung der Gesellschaftsbeschlüsse; die Gesellschaft kann normal handeln, wobei der Alleingesellschafter jedoch die Haftungsbeschränkung verliert.

Die Rolle des Notars bei der Urkunde der Erklärung der Einpersonenhaftung

Der Notar unterstützt Unternehmen und Handelsgesellschaften während ihres gesamten Lebenszyklus, sowohl bei ihrer Gründung als auch während ihres Wachstums. Im Falle von Ein-Personen-Gesellschaften hilft der Notar den Alleingesellschaftern, die Vorteile der Haftungsbeschränkung nicht zu verlieren, indem er die Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung ausstellt.

Darüber hinaus bieten wir bei Notariaten wie JLA Notarios einen umfassenden Service im Gesellschaftsrecht an. Auf Wunsch können wir die Eintragung der Ein-Personen-Gesellschaft im Register für Sie übernehmen.

Bezüglich der Unterzeichnung der Urkunde können Sie dies persönlich in unserem modernen Notariat an der Avenida Diagonal in Barcelona tun. Oder, wenn Sie es bevorzugen, können Sie die Urkunde vollständig digital über das Notarportal für Bürger unterzeichnen. Die Online-Unterschrift ist seit dem Gesetz 11/2023 möglich, und wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Dokumentation zur Erklärung der Einpersonengesellschaft

Um die Erklärung der Einpersonen-Gesellschaft vor einem Notar zu unterzeichnen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Identifikationsdokument des Vertreters der Gesellschaft.
  • Nachweise über die Existenz der Gesellschaft und die Befugnisse des Vertreters. Es kann jedoch durch die Beschaffung der Handelsinformationen von der Notariatsstelle ersetzt werden.

Wie viel kostet die Formalisierung einer Erklärung der Einpersonenhaftung vor einem Notar oder der Verlust der Einpersonenhaftung?

Der Preis für notarielle Handlungen ist von der Regierung geregelt und entspricht der Verordnung des NOTARHONORARVERZEICHNIS (RD 1426/1989 vom 17. November, das das Honorartarif der Notare regelt).

Wenn Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren, sei es über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website, über den Bereich Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Zur Orientierung können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Vorschriften die übliche Gebühr des Notars für die Beurkundung einer Erklärung der Einpersonen-Gesellschaft oder der Erklärung des Verlusts der Einpersonen-Gesellschaft zwischen 120 und 150 € inklusive Mehrwertsteuer liegt. Dieser Preis ist für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den häufigsten Fällen berechnet.

Was ist die Erklärung des Verlusts der Einpersonenhaftung?

In diesem Fall behandeln wir den Verlust der Einpersonen-Eigenschaft der Gesellschaft, wenn ein Alleingesellschafter seine Aktien oder Anteile teilweise an eine andere Person (natürlich oder juristisch) überträgt.

Oftmals erfolgt die Übertragung durch eine Kaufvertragsurkunde über Gesellschaftsanteile. Das heißt, es findet ein Kauf der Aktien oder Anteile statt, die bisher dem Alleingesellschafter gehörten, wodurch es mehr als einen Gesellschafter in der Gesellschaft gibt.

Der Verlust der Einpersonen-Eigenschaft, also die Bedingung, dass das Unternehmen nicht mehr nur einen Gesellschafter hat, muss in einer notariell beurkundeten öffentlichen Urkunde festgehalten werden, die von einem Notar erstellt wird. Außerdem muss sie im Handelsregister eingetragen werden.

Sie können Ihre Urkunde zur Erklärung des Verlusts der Einpersonen-Eigenschaft sowohl persönlich in unserer Notarkanzlei an der Avenida Diagonal in Barcelona als auch vollständig digital über das Notarportal für Bürger abwickeln.

Außerdem bieten wir bei JLA Notarios einen umfassenden Service im Gesellschaftsrecht an. Wenn Sie wünschen, können wir neben der Abwicklung Ihrer Urkunde zum Verlust der Einpersonen-Eigenschaft auch die Eintragung der Urkunde im Handelsregister für Sie übernehmen.

JLA Notarios, Notariat für die Erklärung der Einpersonenhaftung und des Verlusts der Einpersonenhaftung

Unsere Notarstelle in Barcelona verfügt über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren und multidisziplinären Fachleuten, um sowohl die Erklärung der Einpersonenhaftung als auch die Erklärung des Verlusts der Einpersonenhaftung zu verwalten. Wir sind eine auf Handelsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierte Notarstelle.

Bei JLA Notarios arbeiten wir einfühlsam und dynamisch und setzen neue Technologien in allen Verfahren für Ihren Komfort und Ihre Bequemlichkeit ein. Unser Ziel als Online-Notarstelle ist es, neue Technologien anzuwenden, um den besten Service zu bieten. Sie können bei uns persönlich in unserer Notarstelle in Barcelona oder vollständig digital per Videokonferenz unterschreiben.

Nehmen Sie Kontakt auf für eine Erstberatung. Buchen Sie jetzt Ihre erste Beratung bei JLA Notarios. Wir freuen uns, Sie bei dem von Ihnen benötigten Verfahren zu begleiten. Sie können uns über Whatsapp, telefonisch unter 931591762 oder per E-Mail an bcn@jlanotarios.com kontaktieren.

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