Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung

Die Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung ist ein notarielles Dokument, das alle Gesellschaften und zahlreiche juristische Personen besitzen müssen. Als Notare in Barcelona, die auf Handelsdienstleistungen spezialisiert sind, möchten wir die Bedeutung der Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung eines Unternehmens erklären, was sie ist und welche Funktion sie hat, sowie alle Informationen darüber geben, wie in diesem Verfahren vorzugehen ist.

Derzeit kann die Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung persönlich bei JLA Notarios - Notaria Barcelona unterzeichnet werden oder vollständig online, nachdem dies durch das Gesetz 22/2023 erlaubt wurde. Wenn Sie also die Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung persönlich oder digital abwickeln müssen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Was ist das Dokument über die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft?

Die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten ist ein notarielles Dokument, in dem erklärt wird, wer die natürlichen Personen sind, die die Gesellschaft kontrollieren. Diese Personen, die die Gesellschaft kontrollieren, sind die wirtschaftlich Berechtigten, und die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten soll erklären, wer die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft sind.

Die Urkunde unterliegt dem Gesetz 10/2020 vom 28. April zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und wird durch das Königliche Dekret 304/2014 vom 5. Mai ergänzt. Daher ist die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten ein Dokument, das die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche ermöglicht.

Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten?

Dieses Gesetz legt Regeln fest, um zu bestimmen, wer die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft sind, die durch Kontrolle, Besitz oder Verwaltung berechtigt sein können.

  • Wirtschaftlich Berechtigter durch Kontrolle: bezieht sich auf natürliche Personen, die 25 % oder mehr des Kapitals einer Gesellschaft oder der Stimmrechte besitzen.
  • Wirtschaftlich Berechtigter durch Besitz: natürliche Personen, die 25 % oder mehr des Gesellschaftskapitals oder der Stimmrechte besitzen.
  • Wirtschaftlich Berechtigter durch Verwaltung: wenn es keine wirtschaftlich Berechtigten durch Kontrolle oder Besitz gibt, wird das Verwaltungsorgan der Gesellschaft als wirtschaftlich Berechtigter erklärt.
  • Bei Treuhandverhältnissen, wie dem angelsächsischen Trust: der Treugeber; der Treuhänder; der Protector, falls vorhanden; der Begünstigte.

Wozu dient das Dokument der wirtschaftlichen Eigentümerschaft?

Die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten ist ein obligatorisches Dokument für Handelsgesellschaften und andere juristische Personen. Sie ist ein Pflichtdokument, das den Banken vorgelegt werden muss, bei denen die Gesellschaften Konten haben, und die Banken müssen die Konten sperren, wenn die wirtschaftliche Berechtigung nicht nachgewiesen wird. Außerdem ist es ein Pflichtdokument, das bei der Notariatsstelle vorgelegt werden muss, damit die Gesellschaft irgendein notarielles Dokument unterschreiben kann.

Wann ist das Protokoll der wirtschaftlichen Eigentümerschaft erforderlich?

Die Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung ist für Gesellschaften verpflichtend. Daher muss die wirtschaftliche Berechtigung zum Zeitpunkt der Gründung einer Gesellschaft festgelegt werden. Ebenso muss eine Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung jedes Mal ausgestellt werden, wenn es Änderungen im Kapital einer Gesellschaft gibt, die dazu führen, dass Gesellschafter nicht mehr 25 % oder mehr des Kapitals halten oder wenn Gesellschafter mehr als 25 % des Kapitals erwerben.

Ausgenommen sind Gesellschaften, die an einem geregelten Markt notiert sind und die Informationsanforderungen unterliegen, die mit dem Unionsrecht oder gleichwertigen internationalen Vorschriften übereinstimmen und die eine angemessene Transparenz der Eigentumsverhältnisse gewährleisten.

Wie erhält man die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten?

Die Gewährung der wirtschaftlichen Berechtigung erfolgt durch die Unterzeichnung einer Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung beim Notar. Diese Urkunde muss vom Geschäftsführer der Gesellschaft unterzeichnet werden. Es wird empfohlen, die Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung zusammen mit der Gesellschaftsgründungsurkunde zu erteilen, aber falls erforderlich, kann die Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung jederzeit später unterzeichnet werden, entweder durch persönliche oder digitale Unterschrift.

Die Rolle des Notars in der Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung

Der Notar ist ein Rechtsfachmann und ein öffentlicher Beamter, der die Einhaltung des Rechts in den von ihm beglaubigten Dokumenten überwacht. Im Falle der Ausstellung der Urkunden über die wirtschaftliche Berechtigung wird der Notar die wirtschaftliche Berechtigung im Dokument nachweisen, nachdem er die Gesellschaft und die Geschäftsführer identifiziert hat. So hilft der Notar mit den Urkunden über die wirtschaftliche Berechtigung Unternehmen und Gesellschaften, die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche einzuhalten und schafft ein sichereres rechtliches Umfeld.

Dokumente der Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung: Was wird benötigt?

Die bei der Notarstelle vorzulegenden Unterlagen sind folgende:

  • Identifikationsdokument des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer, die das Protokoll über die wirtschaftliche Berechtigung unterzeichnen werden.
  • Persönliche Daten der wirtschaftlich Berechtigten: Name, Nachname, Identifikationsdokument, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Wohnsitz und Beteiligungsanteil an der Gesellschaft.
  • Außerdem, wenn das Protokoll über die wirtschaftliche Berechtigung nach der Gründung der Gesellschaft unterzeichnet wird, müssen Unterlagen der Gesellschaft und der Geschäftsführer vorgelegt werden. Diese Punkte können jedoch durch die handelsrechtlichen Informationen ersetzt werden, die von der Notarstelle eingeholt werden.

Wer unterschreibt das Protokoll der wirtschaftlichen Eigentümerschaft?

Um das Eigentumsprotokoll zu unterzeichnen, muss nur der Geschäftsführer oder Vertreter der Gesellschaft erscheinen, ohne dass die tatsächlichen Eigentümer des Unternehmens anwesend sein müssen. Nach der Unterzeichnung des Protokolls über die tatsächliche Eigentümerschaft wird eine beglaubigte Kopie des unterzeichneten Dokuments ausgehändigt.

Preis der Urkunde über die wirtschaftliche Berechtigung

Der Preis für notarielle Urkunden ist von der Regierung geregelt und entspricht der Verordnung des NOTARARZTARIFS (RD 1426/1989 vom 17. November, der den Tarif der Notare regelt).

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Abschnitt Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Zur Orientierung können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Vorschriften der übliche Preis für die Beurkundung einer tatsächlichen Eigentumsurkunde vor einem Notar etwa 75 € inklusive Mehrwertsteuer beträgt. Diese Preise sind für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung berechnet, bei der die Urkunde in den häufigsten Fällen von einem einzigen Geschäftsführer unterzeichnet wird.

Häufig gestellte Fragen zur Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümerschaft

Nein, die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten kann nicht im Handelsregister eingetragen werden


Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ist grundsätzlich für Handelsgesellschaften verpflichtend, obwohl das Gesetz 10/2020 zur Verhinderung von Geldwäsche bestimmte Ausnahmen vorsieht. Konkret ist sie nicht erforderlich für: öffentlich-rechtliche Einrichtungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Gesellschaften oder juristische Personen, die von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union kontrolliert oder beteiligt sind, Finanzinstitute mit Sitz in der Europäischen Union und börsennotierte Gesellschaften, deren Wertpapiere an einem von der Europäischen Union regulierten Markt zum Handel zugelassen sind.


Im Falle von Stiftungen sind die wirtschaftlich Berechtigten diejenigen natürlichen Personen, die mindestens 25 % der Stimmrechte des Kuratoriums innehaben. Wenn niemand diesen Prozentsatz hält, sind es alle Mitglieder des Kuratoriums.

Bezüglich der Vereine sind es diejenigen, die mindestens 25 % der Stimmrechte des Vertretungsorgans besitzen, und falls ein solches nicht existiert, sind es die Mitglieder ihres Vorstands oder Vertretungsorgans.


Bearbeitung einer Eigentumsurkunde einer Gesellschaft mit JLA Notarios, in Barcelona oder online

Unsere Notarstelle in Barcelona verfügt über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um die Eigentumsurkunde Ihres Unternehmens zu erstellen. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und können Ihnen eine persönliche Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Als Online-Notarstelle verwalten wir viele notarielle Dienstleistungen elektronisch, um den bestmöglichen Service zu bieten. Daher können Sie Ihre Eigentumsurkunde bei JLA Notarios in unserer Notarstelle an der Avenida Diagonal in Barcelona oder vollständig digital unterschreiben.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Buchen Sie jetzt Ihre erste Beratung bei JLA Notarios. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können uns per WhatsApp, telefonisch unter 931591762 oder per E-Mail unter bcn@jlanotarios.com erreichen.

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