Inhaltsverzeichnis (25)
- Gründungsurkunde eines Unternehmens und Gesellschaften beim Notar
- Notar für die Gründung einer Gesellschaft in Barcelona
- Was wird benötigt, bevor man die Unternehmensurkunde hat?
- Einen Namen für die Gesellschaft erhalten
- Das Stammkapital und die Einlagen der Gesellschafter festlegen
- Die Satzung verfassen: Warum sind die Satzungen bei der Gründungsurkunde einer Gesellschaft wichtig?
- Welcher Inhalt muss in der Satzung enthalten sein?
- 1. Firmenname
- 2. Gesellschaftszweck
- 3. Dauer der Gesellschaft, Beginn der Geschäftstätigkeit und Geschäftsjahr
- 4. Gesellschaftssitz
- 5. Stammkapital
- 6. Das Verwaltungsorgan
- Erforderliche Dokumente für die Gründung von Gesellschaften in Barcelona
- Welche Angaben sind in der Gesellschaftsgründungsurkunde enthalten?
- Welche Formalitäten sind nach der Beurkundung der Gründungsurkunde eines Unternehmens zu erledigen?
- Erhalt der NIF
- Anmeldung in der Steuererklärung und in der Gewerbesteuer
- Wie meldet man sich beim AEAT-Register an?
- Wie meldet man sich beim IAE an?
- Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister
- Notar für die Gesellschaftsgründung: Vorteile, Preis und Online-Verfahren
- Wie viel kostet es, eine Gesellschaft vor einem Notar zu gründen?
- Abwicklung der Gründung eines Unternehmens online vor einem Notar
- Die Online-Gründungsurkunde mit JLA Notarios oder im Notariat
Gründungsurkunde eines Unternehmens und Gesellschaften beim Notar
In einem zunehmend unternehmerischen Kontext wird die Notwendigkeit der notariellen Abwicklung der Unternehmensgründungsurkunde immer häufiger. Es ist entscheidend, eine angemessene Beratung zu erhalten, um die Gründung eines Unternehmens ordnungsgemäß abzuschließen. Deshalb stellt JLA Notarios unseren Kunden ein Team von Experten für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuer- und Verwaltungsrecht zur Verfügung.
Notar für die Gründung einer Gesellschaft in Barcelona
Die Gründungsurkunde einer Gesellschaft ist unerlässlich, damit ein Unternehmen mit der Rechnungsstellung beginnen kann. Daher ist es sehr empfehlenswert, eine vorherige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die für jedes Unternehmen am besten geeignete Gesellschaftsform individuell analysieren zu können.
Die Gründungsurkunde der Gesellschaft ist das juristische Dokument, das einem Unternehmen Leben einhaucht, und in ihr werden alle grundlegenden und allgemeinen Aspekte der Gesellschaft selbst definiert, wie zum Beispiel der Firmenname und das Verwaltungsorgan. Die Ausarbeitung der Gründungsurkunde eines Unternehmens ist sehr wichtig, da sie jeden Prozess der Internationalisierung oder späteren Expansion beeinflussen kann.
Die Gründungsurkunde der Gesellschaft umfasst jede Art von Projekt, da auch gemeinnützige Organisationen oder Sportvereine eine Gründungsurkunde mit allen gesetzlichen Anforderungen haben müssen. In der Gründungsurkunde jeder juristischen Person werden Aspekte wie die Auflösungsmethode der Gesellschaft, der Umgang mit möglichen Verlusten oder die Rücklage definiert. Die Gründungsurkunde eines Unternehmens muss vor einem Notar und in Anwesenheit aller Gesellschafter, die Teil der Gesellschaft sein werden, beurkundet werden. Alle müssen ihre Unterschrift leisten, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Die Art der Unternehmensurkunde bestimmt das Geschäftsmodell, das durchgeführt wird.
Was wird benötigt, bevor man die Unternehmensurkunde hat?
Um eine öffentliche Gründungsurkunde zu bearbeiten, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:
Einen Namen für die Gesellschaft erhalten
Zuerst ist es einen Namen für dein Unternehmen auszuwählen und ihn im Zentralen Handelsregister zu reservieren. Für diesen Vorgang, der über das Notariat durchgeführt werden kann, musst du die gewünschten Namen auswählen, bis zu maximal fünf, und sie nach Präferenz ordnen. Außerdem solltest du wissen, dass die Reservierung der Firmierung auf den Namen eines der Gesellschafter erfolgen muss, die an der Gründung beteiligt sind, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Zentrale Handelsregister wird das Zertifikat mit dem reservierten Namen zusenden, wobei die Präferenzen des Kunden und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Eintragung eines der ausgewählten Namen berücksichtigt werden. Dieses Zertifikat wird als negative Bescheinigung der Firmierung bezeichnet.
Nachdem der Name reserviert wurde, hat die negative Bescheinigung eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, beginnend ab dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist kann eine neue Bescheinigung mit derselben Bezeichnung für einen weiteren Zeitraum von 3 Monaten beantragt werden.
Daher haben die Gesellschafter 6 Monate Zeit, um zum Notar zu gehen, um die Gründungsurkunde einer Gesellschaft zu erstellen und zu unterzeichnen. Es ist zu beachten, dass, wenn einer der vorgenannten Mitglieder die Arbeitslosengeldleistung für die Unternehmensgründung kapitalisiert hat, die Frist für die Erstellung der Urkunde auf einen Monat verkürzt wird.
Das Stammkapital und die Einlagen der Gesellschafter festlegen
Der zweite zu berücksichtigende Punkt ist die Höhe des Stammkapitals, das in das Unternehmen eingebracht werden soll, um ihm Geld, Vermögenswerte oder Rechte zur Ausübung seiner Tätigkeit zu verschaffen.
Die Gesellschafter müssen ihre Einlagen im Verhältnis zu ihrem Beteiligungsanteil an der Gesellschaft leisten und entscheiden, ob diese Einlage in Geld oder in Vermögenswerten erfolgt. Es ist zu beachten, dass im Falle der Gründung einer Aktiengesellschaft, im Gegensatz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung, für sachliche Einlagen, gleich welcher Art, die Erstellung eines Berichts durch einen oder mehrere unabhängige, fachlich kompetente Sachverständige erforderlich ist, die vom Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren bestellt werden.
Außerdem kann im Falle einer Geldeinlage, die juristisch als Bareinlage bezeichnet wird, ein Bankkonto bei einer beliebigen Bank eröffnet werden, um den festgelegten Betrag einzuzahlen. In diesem Fall muss eine Bankbescheinigung zur Beurkundung der Gesellschaftsgründung vorgelegt werden, wobei zu beachten ist, dass dieses Geld bis zum Nachweis der vollständigen Gründung der Gesellschaft, einschließlich ihrer Eintragung im Handelsregister, nicht verfügbar ist. Die Wirksamkeit dieser Bankbescheinigung erlischt innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum der Bescheinigung.
Allerdings ist der Nachweis der Bareinlage bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht zwingend erforderlich, wenn die Gründer in der Gesellschaftsurkunde erklären, dass sie gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftsgläubigern solidarisch für die Realität der Einlagen haften. Demnach kann bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Einlage durch die Erklärung der Haftungsübernahme der Gründer ersetzt werden.
In jedem Fall muss für Aktiengesellschaften die Bareinlage nachgewiesen werden.
Die Satzung verfassen: Warum sind die Satzungen bei der Gründungsurkunde einer Gesellschaft wichtig?
Die Satzung ist die Gesamtheit der Vorschriften, die das interne Funktionieren einer spanischen Handelsgesellschaft regeln und sich in der externen Tätigkeit der Gesellschaft widerspiegelt. Es handelt sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument für alle Arten von Kapitalgesellschaften, das in die Gründungsurkunde aufgenommen werden muss und im konsolidierten Text des Kapitalgesellschaftsgesetzes sowie in der Handelsregisterverordnung geregelt ist.
Die Gesellschaftssatzung ist ein wesentliches Dokument für das reibungslose Funktionieren einer Handelsgesellschaft. Sie legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Regeln für Organisation, Leitung, Vertretung und Verwaltung des Unternehmens fest und dient als rechtlicher Rahmen für die Entscheidungsfindung. Aus diesem Grund wird empfohlen, bei der Abfassung den Rat eines Experten auf diesem Gebiet einzuholen. Von JLA Notarios aus können wir Ihnen bei der inhaltlichen Gestaltung der Satzung helfen und Sie beraten sowie deren Abfassung übernehmen.
Die Satzung, die von den Gesellschaftern bei der Gründung der Gesellschaft vereinbart wird, ist keine statische Vorschrift, sondern kann geändert, zusammen mit der Gesellschaft weiterentwickelt und an neue Umstände angepasst werden, denen die Gesellschaft im Laufe ihres Bestehens begegnet, unter Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen.
Wir werden nun sehen, was in der Satzung enthalten sein muss.
Welcher Inhalt muss in der Satzung enthalten sein?
Die Bedeutung der Gesellschaftsstatuten liegt darin, dass sie das integrative Element bei der Gründung der Gesellschaft sind, da sie eine entscheidende Rolle in der Organisation spielen, deren Funktion und Struktur regeln und eine solide Grundlage für das Management und die Unternehmensentscheidungen bilden.
Deshalb muss in ihnen festgehalten werden:
1. Firmenname
Das Erste, was die Satzung enthalten muss, ist die Bezeichnung, die es der Gesellschaft ermöglicht, sich gegenüber der Welt zu identifizieren und sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden, und die es ihr ermöglicht, sich gegenüber der Welt zu identifizieren und sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Sie muss mit der reservierten Bezeichnung übereinstimmen, die im negativen Bezeichnungszertifikat enthalten ist, das vom Zentralen Handelsregister ausgestellt wird, das wir weiter oben gesehen haben.
Die Firmenbezeichnung muss einzigartig sein und darf nicht mit der eines bereits registrierten Unternehmens identisch sein. Dies vermeidet Verwirrung auf dem Markt und schützt die Identität des Unternehmens. Die Bezeichnung muss jedoch den folgenden Regeln und Verboten entsprechen:
- Nur eine Bezeichnung. Ein Unternehmen kann nicht mehrere Namen haben.
- Rechtsform. Die Bezeichnung muss von der Rechtsform begleitet sein, die abgekürzt werden kann, wie Sociedad Anónima oder S.A., Sociedad Limitada oder S.L.
- Buchstaben und Zahlen. Es sind alle Buchstaben des Alphabets einer der offiziellen spanischen Sprachen sowie numerische Ausdrücke in arabischen Ziffern oder römischen Zahlen zulässig.
Folgende Bezeichnungen sind verboten:
- Gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßende Bezeichnungen
- Die Verwendung offizieller Bezeichnungen
- Bezeichnungen, die irreführend oder verwirrend sein können.
- Die Verwendung des Begriffs „profesional“, wenn es sich nicht um eine professionelle Gesellschaft handelt
2. Gesellschaftszweck
Der Gesellschaftszweck ist die Tätigkeit oder die Gesamtheit der Tätigkeiten, die die gegründete Gesellschaft ausüben wird, um ihren Hauptzweck zu erreichen; die Gewinnerzielung. Er ist der Daseinszweck des Unternehmens und definiert den Bereich, in dem es seine Tätigkeit ausüben kann.
Bei der Festlegung des Gesellschaftszwecks muss dieser durch einen Code identifiziert werden, der CNAE (Nationale Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten) genannt wird und aus einer offiziellen Liste stammt. Der Zweck muss mit einer CNAE-Nummer identifiziert werden. Im Falle mehrerer Zwecke reicht es aus, die CNAE der Haupttätigkeit anzugeben. Der Gesellschaftszweck muss klar und präzise sein, es ist verboten, sich auf allgemeine Tätigkeiten zu beziehen. Selbstverständlich sind auch alle Tätigkeiten, die gegen Gesetze, Moral oder die öffentliche Ordnung verstoßen, verboten.
Es ist zu beachten, dass bestimmte Gesellschaftszwecke bestimmte Voraussetzungen für ihre Ausübung benötigen, wie behördliche Genehmigungen, Befähigungsnachweise, eine bestimmte Gesellschaftsform oder -struktur, die Reservierung zugunsten besonderer Einrichtungen usw. In diesen Fällen muss die Gesellschaft von der Gründung an oder später bei der Änderung des Gesellschaftszwecks diese besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Der Gesellschaftszweck ist ein grundlegendes Element für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens, da jede Einheit eine wirtschaftliche Tätigkeit zum Zweck hat. Die Festlegung eines geeigneten Gesellschaftszwecks und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind wesentlich, um:
- den Tätigkeitsbereich des Unternehmens abzugrenzen.
- Dritte vor nicht genehmigten Tätigkeiten zu schützen.
- die Gültigkeit der vom Unternehmen vorgenommenen Handlungen zu gewährleisten.
- die gesetzlichen Anforderungen für die Gründung des Unternehmens zu erfüllen.
Der Gesellschaftszweck kann, wie jeder andere Inhalt der Satzung, zu einem späteren Zeitpunkt erweitert oder geändert werden, um die Tätigkeit an neue gesellschaftliche Bedürfnisse anzupassen.
3. Dauer der Gesellschaft, Beginn der Geschäftstätigkeit und Geschäftsjahr
In der Satzung muss auf das zeitliche Element der Gesellschaft Bezug genommen werden, das aus drei Fällen besteht:
- Beginn der Geschäftstätigkeit. Eine Gesellschaft entsteht mit der Beurkundung der Gründungsurkunde, tritt aber tatsächlich in den Verkehr ein, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt. In der Satzung kann festgehalten werden, wann die Geschäftstätigkeit beginnt, die nach der Gründung liegen kann, niemals davor. Wird dies nicht erwähnt, gilt als Beginn der Geschäftstätigkeit der Tag der Beurkundung der Gründungsurkunde.
- Dauer der Gesellschaft. Es geht darum festzulegen, ob die Gesellschaft für eine bestimmte Dauer oder auf unbestimmte Zeit gegründet wird. Es wird vermutet, dass die Gesellschaft, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, auf unbestimmte Zeit gegründet wird.
- Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum, der eine soziale Etappe für buchhalterische und steuerliche Zwecke gemäß Gesetz abschließt. Üblicherweise beginnt das Geschäftsjahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember, aber es steht nichts im Wege, einen anderen Beginn und Abschluss festzulegen, der dem Zweck und den Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht. Das Geschäftsjahr muss ein Kalenderjahr dauern, es sei denn, es gelten die gesetzlich festgelegten Ausnahmen (das erste Geschäftsjahr, im Falle der Auflösung, Änderung des Beginns und Endes des Geschäftsjahres oder im Falle von Fusion und Spaltung).
4. Gesellschaftssitz
Der Gesellschaftssitz ist die offizielle Adresse der Gesellschaft. Es ist der Ort, an dem sich die Verwaltungs- und Leitungsorgane des Unternehmens befinden und an dem die offiziellen Benachrichtigungen empfangen werden. Er muss im Register eingetragen werden, damit er öffentlich und gegenüber Dritten wirksam ist. Der Sitz dient dazu, eine Reihe von Wirkungen zu erzeugen, insbesondere die folgenden:
- Bestimmung der Staatsangehörigkeit der Gesellschaft.
- Bestimmung des zuständigen Handelsregisters.
- Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit. Juristische Personen werden in der Regel an den Gerichten ihres Sitzes verklagt.
- Bestimmung des Ortes der Abhaltung der Versammlungen und der Ausübung wichtiger Rechte der Gesellschafter.
- Bestimmung des Ortes, an dem Benachrichtigungen und Aufforderungen erfolgen.
5. Stammkapital
Das Stammkapital ist die Summe der von den Gesellschaftern oder Aktionären eines Unternehmens geleisteten Einlagen. Es ist die finanzielle Grundlage des Unternehmens und stellt die Garantie dar, die es seinen Gläubigern bietet. Das Stammkapital ist ein grundlegendes Element für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens. Die Festlegung eines angemessenen Stammkapitals und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind wesentlich für:
- Die Sicherstellung der anfänglichen Finanzierung des Unternehmens.
- Den Schutz der Gläubiger im Falle der Insolvenz.
- Die Darstellung eines Bildes von Solvenz und Vertrauen.
- Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die Gründung des Unternehmens.
Bei Aktiengesellschaften beträgt das Mindeststammkapital 60.000 € (außer in besonderen Fällen wie Kreditinstituten, Versicherungen, Investmentgesellschaften oder Immobiliengesellschaften) und muss in der Satzung festgehalten werden. Außerdem müssen die Anzahl der Aktien, in die das Stammkapital aufgeteilt ist, ihr Nennwert und ihre fortlaufende Nummerierung sowie gegebenenfalls die Klassen und Serien der Aktien sowie die den einzelnen Klassen und Serien zugeordneten Rechte angegeben werden. Zudem muss die Form ihrer Vertretung angegeben werden, ob die Aktien durch Urkunden, Bucheintragungen oder durch verteilte Registersysteme oder Blockchain dargestellt sind.
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung beträgt das Mindeststammkapital 3.000 €, aber die Gesellschaft kann bereits ab 1 € gegründet werden, wobei jedoch das Ziel die genannten 3.000 € sind. Solange die Gesellschaft nicht die Kapitalhöhe von 3.000 € erreicht hat, muss gemäß Artikel 4 bis des konsolidierten Textes des Kapitalgesellschaftsgesetzes Folgendes beachtet werden:
- Es muss eine gesetzliche Rücklage in Höhe von mindestens 20 Prozent des Gewinns gebildet werden, bis diese Rücklage zusammen mit dem Stammkapital den Betrag von dreitausend Euro erreicht.
- Im Falle einer freiwilligen oder zwangsweisen Liquidation haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Differenz zwischen dem Betrag von dreitausend Euro und der Höhe des gezeichneten Kapitals, falls das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die gesellschaftlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Es muss auch die Anzahl der Geschäftsanteile angegeben werden, in die das Stammkapital aufgeteilt ist, deren Nennwert und fortlaufende Nummerierung. Wenn es verschiedene Arten von Anteilen gibt, sind diese sowie die Rechte, Befugnisse und Nebenleistungen jeder Klasse, falls vorhanden, anzugeben.
6. Das Verwaltungsorgan
Die Verwaltung ist für die Führung und Vertretung der Gesellschaft zuständig, um die Ziele der Gesellschaft auf rechtmäßige Weise bestmöglich zu erreichen, aber sie ist auch mit wichtigen gesetzlichen Verpflichtungen und gegebenenfalls einer Haftung für ihr Handeln verbunden, die im Verhältnis zu der Macht steht, die sie innehat.
Die Gesetzgebung gewährt in diesem Bereich große Freiheit, indem sie erlaubt, dass die Verwaltung der Gesellschaft einem einzelnen Geschäftsführer, mehreren Geschäftsführern, die solidarisch oder gemeinsam handeln, oder einem Verwaltungsrat anvertraut wird.
Durch die Gesellschaftsstatuten können verschiedene Organisationsformen der Verwaltung festgelegt werden, wobei der Gesellschafterversammlung die Befugnis eingeräumt wird, sowohl die Form als auch die Anzahl der Geschäftsführer zu bestimmen. So kann zwischen den folgenden Verwaltungsarten gewählt werden:
6.1. Alleiniger Geschäftsführer:
- Es ist die einfachste Form der Verwaltung.
- Ein einziger Geschäftsführer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Leitung und Vertretung des Unternehmens.
- Es ist eine geeignete Option für kleine Unternehmen oder mit nur einem Gesellschafter.
6.2. Gemeinschaftliche Geschäftsführer:
- Mehrere Geschäftsführer handeln gemeinsam, so dass keiner ohne den anderen handeln kann und alle Geschäftsführer gemeinschaftlich für jede Handlung unterschreiben müssen.
- Jeder Geschäftsführer kann im Namen des Unternehmens handeln, aber wichtige Entscheidungen müssen von allen gemeinsam getroffen werden.
- Es ist eine geeignete Option für Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern, die die Verantwortung für die Verwaltung teilen und Risiken vermeiden wollen. Allerdings ist sie nicht so flexibel wie die solidarische Verwaltung.
6.3. Gesamtschuldnerische Geschäftsführer:
- Mehrere Geschäftsführer handeln solidarisch, wobei jeder einzelne jede für die Verwaltung typische Handlung vornehmen kann.
- Es ist eine geeignete Option für Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern, die eine größere Flexibilität in der Verwaltung wünschen.
- Im Austausch für die größere Handlungsfreiheit sollten Sie wissen, dass mehrere solidarisch handelnde Geschäftsführer etwas mehr Risiko bergen können als mehrere gemeinschaftlich handelnde Geschäftsführer.
6.4. Verwaltungsrat:
- Ein Kollegialorgan, das aus mehreren Mitgliedern besteht.
- Der Verwaltungsrat delegiert die tägliche Geschäftsführung an einen Vorsitzenden oder geschäftsführenden Direktor.
- Es ist eine geeignete Option für große Unternehmen oder solche mit einer komplexen Struktur.
Außerdem erlaubt die Gesetzgebung im Fall der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, im Gegensatz zu Aktiengesellschaften, in der Satzung verschiedene Organisationsformen der Verwaltung festzulegen, wobei alternativ jede davon gewählt werden kann, ohne dass eine Satzungsänderung erforderlich ist, obwohl dies in einer notariellen Urkunde beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden muss.
Bei Aktiengesellschaften hingegen gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass wenn die gemeinsame Verwaltung zwei Verwaltern anvertraut wird, diese gemeinsam handeln müssen, und wenn sie mehr als zwei Verwalter sind, einen Verwaltungsrat bilden.
Schließlich kann auch in der Satzung festgelegt werden, ob das Amt des Verwalters vergütet oder unentgeltlich ausgeübt wird. Wenn es sich um ein vergütetes Amt handelt, muss die Art der Festlegung der Vergütung und deren Periodizität angegeben werden, wobei diese Vergütung der Verwalter unter anderem bestehen kann aus:
- einer festen Zuwendung,
- Teilnahmevergütungen,
- Gewinnbeteiligung,
- variabler Vergütung mit allgemeinen Indikatoren oder Referenzparametern,
- Vergütung in Aktien oder an deren Entwicklung gebunden,
- Abfindungen bei Beendigung, sofern die Beendigung nicht durch die Nichterfüllung der Pflichten als Verwalter verursacht wurde, und
- Spar- oder Vorsorgesystemen, die als angemessen erachtet werden.
Der Höchstbetrag der jährlichen Vergütung aller Verwalter in ihrer Eigenschaft als solche muss von der Hauptversammlung genehmigt werden und bleibt gültig, bis eine Änderung genehmigt wird. Sofern die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt, wird die Verteilung der Vergütung unter den verschiedenen Verwaltern durch deren Vereinbarung festgelegt und im Fall des Verwaltungsrats durch dessen Entscheidung, die die den einzelnen Mitgliedern zugewiesenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten berücksichtigen muss.
Diese Vergütungsvereinbarung kann von der Hauptversammlung jederzeit im Laufe des Gesellschaftslebens beschlossen werden, was eine Satzungsänderung zur Folge hat, jedoch ist dies ein sehr einfacher Vorgang.
Erforderliche Dokumente für die Gründung von Gesellschaften in Barcelona
Nachdem die vorherigen Formalitäten erledigt sind, ist es für die Ausstellung der Gründungsurkunde einer Gesellschaft unerlässlich, die folgenden Dokumente vorzulegen.
- DNI oder Ausweisdokument von Ausländern zusammen mit der NIE. Handelt es sich um eine juristische Person, sind die Gründungsurkunde sowie die Urkunde vorzulegen, aus der die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zusammen mit dem wirtschaftlich Berechtigten hervorgeht.
Zudem muss, wenn einer der Gründungsgesellschafter durch einen Vertreter handelt, dieser die entsprechende Vollmacht vorlegen. - Negativbescheinigung des zentralen Handelsregisters, in dem die Reservierung des gewählten Firmennamens vermerkt ist.
- Bankbescheinigung, in der die Einbehaltung des eingebrachten Geldes vermerkt ist. Beachten Sie, dass dieses Dokument für Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht mehr obligatorisch ist.
- Die Satzung, die von den Beteiligten unterschrieben sein muss.
- Katastrale Referenz des Grundstücks, an dem die Gesellschaft ihren Sitz haben wird.
- Nur in einigen Fällen, wenn einer der Gesellschafter eine andere Gesellschaft ist und Vermögenswerte dieser in die neue Gesellschaft eingebracht werden, es sich um wesentliche Vermögenswerte handelt, dies so in der Satzung festgelegt ist oder ein Interessenkonflikt mit dem Geschäftsführer der Gesellschaft besteht, die jetzt Gesellschafter der neuen Gesellschaft ist, ist die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft erforderlich.
Welche Angaben sind in der Gesellschaftsgründungsurkunde enthalten?
Wir identifizieren in der Gründungsurkunde der Gesellschaft vor dem Notar die folgenden Angaben:
- Die Identität des Unternehmers oder der Gesellschafter, die entweder persönlich oder durch ihre Vertreter handeln.
- Der Wille, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
- Der Name der Gesellschaft und die gewählte Rechtsform, hauptsächlich Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Die von jedem Gesellschafter geleisteten Einlagen, die Art und Weise, wie diese erbracht wurden, und ob sie nachgewiesen wurden. Außerdem die Anzahl und die Nummerierung der Aktien und Anteile, die jeder übernimmt.
- Die Identität der Personen, die mit der Verwaltung und Vertretung der Gesellschaft betraut sind, sowie die Erklärung, dass keine Gründe für eine Unfähigkeit oder Unvereinbarkeit zur Ausübung des Amtes vorliegen. In diesem Fall wird in der Gründungsurkunde der Gesellschaft mit beschränkter Haftung die konkrete Art und Weise festgelegt, wie die Verwaltung zunächst organisiert wird, falls Alternativen vorgesehen sind.
- Die von den Gründungsgesellschaftern unterzeichneten Gesellschaftsstatuten.
Welche Formalitäten sind nach der Beurkundung der Gründungsurkunde eines Unternehmens zu erledigen?
Erteilung der Urkunde über das wirtschaftliche Eigentum
Zusammen mit der Gesellschaftsgründungsurkunde muss die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten vorgelegt werden, da es sich um ein Dokument handelt, das zukünftig bei jedem Notartermin verlangt wird und das von der Gesetzgebung zur Geldwäscheprävention gefordert wird. Diese Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten ist ein Dokument, das Banken von den Gesellschaften verlangen müssen, die ein Konto bei ihnen haben, und wenn es nicht vorgelegt wird, werden die Bankkonten der Gesellschaft gesperrt.
Der wirtschaftlich Berechtigte einer Gesellschaft ist die natürliche Person, die letztlich direkt oder indirekt eine Beteiligung am Kapital oder an den Stimmrechten der Gesellschaft von mindestens 25 % besitzt oder kontrolliert oder die auf andere Weise die direkte oder indirekte Kontrolle über die Geschäftsführung der Gesellschaft ausübt.
Mit anderen Worten, der wirtschaftlich Berechtigte ist die Person, die die tatsächliche Macht über eine Gesellschaft hat, unabhängig davon, wer der rechtliche Eigentümer der Aktien oder Anteile ist. Die Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten muss der Gründungsurkunde beigefügt werden, um jegliche wirtschaftlich und steuerlich relevante Tätigkeit durchzuführen, von der Eröffnung oder Freischaltung von Bankkonten zu Beginn der Tätigkeit bis hin zur Beantragung von Krediten oder Darlehen oder dem Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten.
Erhalt der NIF
Die NIF ist die Steueridentifikationsnummer, die sowohl natürliche als auch juristische Personen zu steuerlichen Zwecken in Spanien identifiziert. Diese Nummer ist erforderlich, um jegliche wirtschaftliche Tätigkeit im nationalen Hoheitsgebiet auszuüben. Sobald diese Nummer erhalten wurde, kann die Gesellschaft mit der Geschäftstätigkeit beginnen und Rechnungen ausstellen.
Diese Nummer kann unmittelbar nach der Gründung der Gesellschaft beantragt werden, jedoch ist diese Nummer bis zum Abschluss des Eintragungsverfahrens der Gesellschaft vorläufig. Diese Nummer kann auf folgende Weise erhalten werden:
- Von den Betroffenen selbst, indem sie sich bei der zuständigen Niederlassung der Steuerbehörde persönlich vorstellen oder dies online tun, wobei Folgendes erforderlich ist:
- Ausfüllen des Formulars 036
- Vorlage einer Kopie des DNI oder NIF des Vertreters der Gesellschaft.
- Original und Kopie der Gründungsurkunde der Gesellschaft.
- Bescheinigung über die Eintragung im Handelsregister.
- Durch das Notariat selbst. Viele Notariate bieten diesen Service an und erhalten automatisch die NIF, die vorläufig ist, bis die Gesellschaft eingetragen wird, und die per E-Mail zusammen mit der einfachen Kopie im PDF-Format zugesandt wird.
Anmeldung in der Steuererklärung und in der Gewerbesteuer
Das AEAT-Verzeichnis, auch bekannt als Verzeichnis der Unternehmer, Freiberufler und Einbehalter, ist ein Verwaltungsregister, in dem alle natürlichen oder juristischen Personen eingetragen sind, die in Spanien eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Diese Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen, mittels des Formulars 036 (normales Formular) oder 037 (vereinfachtes Formular).
Wie meldet man sich beim AEAT-Register an?
- Persönlicher Antrag: Vereinbaren Sie einen Termin in einem beliebigen Büro der Agencia Tributaria und reichen Sie den Antrag auf Anmeldung mittels der Formulare 036 oder 037 ein und füllen Sie ihn aus. Legen Sie das Original und eine Kopie des DNI oder Reisepasses, den Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes und die Nachweisdokumente der wirtschaftlichen Tätigkeit vor.
- Online-Antrag: Sie können die Anmeldung im Censo AEAT online über die elektronische Plattform der Agencia Tributaria mit dem elektronischen Zertifikat oder Cl@ve beantragen.
Die Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten oder IAE ist eine Steuer, die die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten auf nationalem Gebiet belastet, jedoch Unternehmen, Fachleute oder Selbständige.
Die Anmeldung beim IAE muss innerhalb eines Monats nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit durch die Gesellschaft erfolgen, indem das Formular 840 ausgefüllt wird.
Wie meldet man sich beim IAE an?
Die Anmeldung beim IAE kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Persönlich: Das Formular 840 muss bei der zuständigen Niederlassung der Agencia Tributaria am Geschäftssitz des Unternehmens eingereicht werden.
- Online: Das Formular 840 kann über das elektronische Portal der Agencia Tributaria eingereicht werden.
Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister
Nachdem die Gründungsurkunde erteilt wurde, muss die Gesellschaft im Handelsregister der Provinz eingetragen werden, in der die Gesellschaft ihren Sitz hat. Diese Anmeldung ist eine Verpflichtung der Gründungsgesellschafter und der Geschäftsführer, die gesamtschuldnerisch für das Versäumnis dieses Verfahrens haften. Es ist jedoch möglich, dieses Verfahren durch Dritte durchführen zu lassen, sei es durch eine Verwaltung, Anwälte oder direkt über das Notariat, bei dem die Gesellschaft gegründet wurde.
Die Gründungsurkunde des Unternehmens muss innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Erteilung beim Handelsregister eingereicht werden. Außerdem ist die Eintragung wichtig, da die Gesellschaft bis zu deren Durchführung keine eigenständige Rechtspersönlichkeit von ihren Gesellschaftern besitzt, und das Gesetz eine Einschränkung vorsieht: Die Gesellschaftsanteile dürfen weder übertragen noch die Aktien übergeben oder übertragen werden.
Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, wird der Handelsregisterbeamte die für die Gründungsurkunde relevanten Daten, die gesetzlich festgelegt sind, elektronisch und ohne zusätzliche Kosten zur Veröffentlichung an das Amtsblatt des Handelsregisters übermitteln.
Bei JLA Notarios bieten wir einen umfassenden notariellen Service im Bereich Gesellschaften an. Wenn Sie wünschen, können wir die Eintragung Ihrer Gesellschaft im Handelsregister für Sie übernehmen.
Notar für die Gesellschaftsgründung: Vorteile, Preis und Online-Verfahren
Der Notar ist ein Jurist mit umfassender Ausbildung und langjähriger Erfahrung. Zu seinen Aufgaben gehört es, unparteiisch und kostenlos zu beraten und zu empfehlen.
Mit völliger Unparteilichkeit besteht die Aufgabe des Notars darin, alle beteiligten Parteien gleichermaßen zu informieren und der Partei, die die meiste Unterstützung benötigt, mehr Hilfe zu leisten. Unabhängig davon, welcher notarielle Vorgang oder Akt bewertet wird, ist es ratsam, dass der Interessent bei auftretenden Zweifeln nicht zögert, die notwendigen Rückfragen sowohl am Tag der Unterzeichnung als auch in den vorhergehenden Tagen zu stellen.
Der Notar wird als Beamter und Jurist die beteiligten Parteien beraten, die Übereinstimmung der Urkunde überprüfen und sicherstellen, dass sie der Legalität und dem geäußerten Willen entspricht.
Von unserer Seite aus, bei JLA Notarios, können wir Sie nicht nur beraten, sondern Ihnen auch einen umfassenden Service anbieten, der, falls gewünscht, Folgendes beinhaltet:
- Antrag auf Namensgebung beim zentralen Handelsregister.
- Beratung und Erstellung von Satzungen und Versammlungsbeschlüssen, falls erforderlich.
- Die Erlangung der Steuernummer (NIF).
- Steuerliche Abwicklung.
- Abwicklung der Eintragung im Handelsregister.
Wie viel kostet es, eine Gesellschaft vor einem Notar zu gründen?
Bei der Abwicklung einer Gesellschaftsgründungsurkunde müssen die Gebühren für die notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung sowie die Kosten für die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bezahlt werden.
Der Preis für notarielle Handlungen ist von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung über die NOTARIELLEN GEBÜHRENTABELLE (RD 1426/1989, vom 17. November), die die Gebührenordnung für Notare regelt, und wird in Bezug auf verschiedene Kriterien berechnet, wie zum Beispiel das Gründungskapital der Gesellschaft.
Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der angeforderten Kopien eines Dokuments, die enthaltenen Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.
Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.
Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Rechtsvorschriften der übliche Preis für die Beurkundung einer GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG mit einem Kapital von 3000 € zwischen 400 und 500 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegt. Sie können uns ein unverbindliches Angebot anfordern, das auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist.
Dieser Richtpreis ist für ein Dokument mit üblichen Inhalten und der Ausstellung einer beglaubigten Kopie sowie zwei einfachen Kopien berechnet, ohne Verwaltungskosten einzuschließen.
Darüber hinaus kann das Notariat die Einreichung der Gründungsurkunde der Gesellschaft bei der Finanzbehörde übernehmen, was für die Erklärung der Steuer auf Gesellschaftsoperationen erforderlich ist. Es ist wichtig hervorzuheben, dass dieser Vorgang reguliert ist, aber gebührenfrei bleibt. Dieses Verfahren kann auch über eine Verwaltungsstelle oder eine Anwaltskanzlei abgewickelt werden.
Abwicklung der Gründung eines Unternehmens online vor einem Notar
Seit dem 9. November 2023 und aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai zeichnen wir uns bei JLA Notarios als Online-Notariat aus, indem wir die notarielle Genehmigung von Handelsgeschäften wie der Gründungsurkunde eines Unternehmens per Videokonferenz abwickeln.
Zu den Vorteilen der Nutzung unseres digitalen Notariats gehören die Beschleunigung der Abläufe und das Vermeiden von Fahrten, was unseren Kunden mehr Komfort bietet.
Außerdem können unsere Kunden auf einen frei gewählten Notar zugreifen, unabhängig davon, wo sie wohnen. So können Sie Ihre Gründungsurkunde auch dann mit uns abwickeln, wenn Sie sich nicht in Barcelona befinden.
Mit JLA Notarios können Sie außerdem die folgenden Dienstleistungen mit handelsrechtlichem Charakter online abwickeln: die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, die Änderung der Gesellschaftsverträge oder die öffentliche Beurkundung von Gesellschaftsbeschlüssen sowie die Abwicklung von Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen oder Handlungsvollmachten.
Weitere häufig gestellte Fragen zu Unternehmensurkunden
Ja, es ist möglich, eine Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter zu gründen, es ist nicht notwendig, dass eine Mehrzahl von Gesellschaftern besteht. Allerdings ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten:
- Die Ein-Personen-Gesellschaft muss veröffentlicht werden: Dies erfolgt durch die Eintragung dieses Umstands im Handelsregister, außerdem muss in allen von der Gesellschaft ausgestellten Dokumenten der Ein-Personen-Charakter der Gesellschaft angegeben werden, zum Beispiel durch die Bezeichnung S.A.U, S.L.U, sociedad anónima unipersonal oder sociedad limitada unipersonal.
- Entscheidungen des Alleingesellschafters: In der Ein-Personen-Gesellschaft übt der Alleingesellschafter die Befugnisse der Hauptversammlung aus; die Entscheidungen des Alleingesellschafters werden in einem Protokoll festgehalten, das von ihm oder seinem Vertreter unterschrieben wird und können vom Gesellschafter selbst oder von den Geschäftsführern der Gesellschaft ausgeführt und formalisiert werden.
- Formalität der Entscheidungen: Der Alleingesellschafter kann die Entscheidungen direkt in der Urkunde formalisieren, ohne dass es erforderlich ist, eine Bescheinigung des Protokolls vorzulegen, in dem die Beschlüsse enthalten sind.
- Verträge des Alleingesellschafters mit der Ein-Personen-Gesellschaft: Die zwischen dem Alleingesellschafter und der Gesellschaft abgeschlossenen Verträge müssen gemäß Artikel 16 des LSC schriftlich oder in der von der jeweiligen Rechtsnatur geforderten Dokumentenform erfolgen und in ein Gesellschaftsbuch eingetragen werden, das gemäß den Vorschriften für die Protokollbücher der Gesellschaften legalisiert werden muss.
- Gesellschaftsrechtliche Umwandlung: Wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, kann sie nur in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt werden, und wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, kann sie in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, aber keine von beiden kann in eine Genossenschaft, eine Personengesellschaft oder eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft umgewandelt werden. Eine Fusion, Spaltung, Liquidation und vollständige Übertragung von Aktiva und Passiva ist jedoch möglich.
Es gibt eine neue Regelung zur Beschleunigung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, genannt „Express-Gründung“, die durch das Gesetz 14/20136 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung gedeckt ist.
Um die Gründungsurkunde der Gesellschaft zu verwalten, muss der Unternehmer zu einem Gründer-Servicepunkt gehen und das Elektronische Einheitsdokument beantragen. Es wird eine in dieses System eingebundene Notariatsstelle für die Unterzeichnung der Gründungsurkunde zugewiesen. Anschließend wird die Urkunde über das CIRCE-System elektronisch an das Handelsregister übermittelt.
Es sei gesagt, dass die Abwicklung der Gründungsurkunde der Gesellschaft über dieses System nicht immer die empfehlenswerteste ist, aber sich in den einfachsten Fällen der Gesellschaftsgründung als geeignet erweist. In der Praxis verursacht es Schwierigkeiten.
Die Gründungsurkunde eines Unternehmens muss innerhalb eines Jahres im Handelsregister eingetragen werden. Wenn die Anmeldung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, wird die Gesellschaft als unregelmäßig betrachtet und es gelten die Vorschriften für eine offene Handelsgesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vorausgesetzt, sie hat ihre wirtschaftliche Tätigkeit fortgesetzt).
Zu den wichtigsten Folgen der fehlenden Eintragung der Gründungsurkunde einer Gesellschaft gehört der Verlust des Vermögensschutzes der Gesellschafter. Denn eine der Hauptmerkmale von Kapitalgesellschaften ist die Möglichkeit, die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage zu beschränken. Das heißt, sie haften nicht mit ihrem Privatvermögen für die von der Gesellschaft verursachten Schulden. Ohne die Eintragung im Handelsregister müssen die Gesellschafter für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haften.
Daher ist die Eintragung einer Gesellschaft im Handelsregister unerlässlich. Aus diesem Grund bieten wir bei JLA Notarios, als Teil unseres umfassenden Gesellschaftsservices, unseren Kunden auf Wunsch an, die Formalitäten für die Eintragung der in unserer Notarkanzlei gegründeten Gesellschaft zu übernehmen, unabhängig davon, ob die Gründungsurkunde digital oder persönlich vor unseren Notaren in Barcelona unterzeichnet wurde.
Sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, gilt das Unternehmen als ab dem Datum der Beurkundung der Gründungsurkunde wirtschaftlich tätig.
Die Dauer einer Gesellschaft wird als unbefristet angesehen, es sei denn, ihre Satzung sieht etwas anderes vor.
Die Online-Gründungsurkunde mit JLA Notarios oder im Notariat
Als Fazit erfordert der Erwerb der Gründungsurkunde eines Unternehmens eine Reihe von Schritten, die ordnungsgemäß durchgeführt werden müssen. Daher ist eine angemessene Beratung entscheidend, um den Prozess erfolgreich abzuschließen. Wenn Sie Notare in Barcelona für diesen Vorgang suchen oder digitale Notare, kontaktieren Sie unser Team und reservieren Sie Ihre erste persönliche Beratung.
Sie können die Gründungsurkunde bei JLA Notarios in unserer Notariatskanzlei an der Diagonal in Barcelona unterschreiben oder, nach Ihrer Wahl, die Gründungsurkunde vollständig digital vor einem Notar unterschreiben, von jedem Ort in Spanien aus, ohne sich bewegen zu müssen.
Dank der Ausbildung und Erfahrung des gesamten Teams bietet JLA Notarios die passendsten rechtlichen Lösungen in den verschiedenen Bereichen, die die Person und ihr Vermögen betreffen, und berät sie kostenlos bei ihren Anfragen. Mit einem nahbaren und freundlichen Umgang vom ersten Kontakt an arbeitet JLA Notarios dynamisch und empathisch, strebt maximale Effizienz und beste Rentabilität für jeden Kunden an und geht auf die Anliegen jeder Person oder jedes Unternehmens individuell ein, um deren volle Zufriedenheit zu gewährleisten.
Dazu setzt JLA Notarios neue Technologien in allen Verfahren ein, minimiert die Besuche im Notariat und optimiert die Bearbeitungszeiten. Wie bereits erwähnt, wenn Sie ein Notariat für die Unternehmensgründung suchen, können Sie jetzt, egal wo Sie sind, die Gründungsurkunde einer Gesellschaft auch online mit uns abwickeln.
Kontaktieren Sie unser Notariat und reservieren Sie Ihren Termin, um die Gründungsurkunde Ihres Unternehmens zu bearbeiten oder andere damit zusammenhängende Verfahren durchzuführen. Sie können uns unter 931591762 anrufen, das Kontaktformular auf unserer Webseite ausfüllen oder uns eine E-Mail schreiben an: bcn@jlanotarios.com.
Wir hoffen, Ihnen alle Informationen bereitgestellt zu haben, die Sie in Bezug auf die Gründungsurkunde von Unternehmen und Gesellschaften vor dem Notar benötigen.
An Ihrer Seite in den Momenten, die zählen
Immobilien und Vertragswesen
Im Laufe des Lebens führen wir relevante Handlungen durch, wie zum Beispiel den Kauf einer Immobilie, die Anmeldung eines Neubaus, eine Schenkung zu Lebzeiten an unsere Kinder oder die Auflösung von Gemeinschaften, unter vielen anderen.
Bei JLA Notarios sind wir Experten im Immobilien- und Vertragsrecht, Immobilienkäufe, Immobilienrecht und Vertragsrecht. Wir begleiten unsere Kunden, indem wir jede einzelne Angelegenheit analysieren und stets die steuerliche Belastung jeder Transaktion berücksichtigen.
Außerdem können einige unserer notariellen Dienstleistungen online durchgeführt werden, weshalb wir Sie von überall in Spanien aus unterstützen können. Kontaktieren Sie uns, um einen Neubau online anzumelden oder eine horizontale Teilung vorzunehmen.
Erbschaften und Testamente
Der Moment, ein Testament zu erstellen, eine Erklärung der Erben abzugeben oder eine Erbschaft zu formalisieren, sind sehr wichtige Momente im Leben der Menschen.
Bei JLA Notarios bieten wir die dienstleistungen im Bereich des Erbrechts an, sowohl um Ihre Nachfolge zu regeln als auch um eine Erbschaft aufzuteilen, wobei wir die beste Beratung entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen jedes Falles garantieren. Zu keinem Zeitpunkt vernachlässigen wir den menschlichen Faktor und bieten sogar einen Notariatsservice zu Hause an, falls dies notwendig sein sollte.
Hypothekendarlehen
Eine Hypothek zu beantragen ist einer der großen Momente für jede Person. Denken Sie zum Beispiel an die Provisionen und Zinsen, die Sie während eines großen Teils Ihres Lebens zahlen können. Deshalb ist es entscheidend, einen Stammnotar zu haben, einen Notar, der Ihnen hilft, zu verstehen, was Sie unterschreiben, indem er Ihnen mit einfachen Worten die Schwierigkeit der juristischen Begriffe und deren zukünftige Konsequenzen näherbringt, und das alles aus Transparenz und dem Schutz unserer Kunden.
Bei JLA Notarios sind wir uns der Bedeutung bewusst, vollständige und verständliche Informationen an Personen zu geben, die eine Hypothek unterschreiben möchten, eine Novation oder Subrogation, und wir beraten und begleiten Sie auch bei Ihrer zukünftigen Hypothekenlöschung.
Policen
Oft benötigen Privatpersonen und Unternehmen Geld, um ihre Träume oder Projekte zu verwirklichen. Dies kann durch die Unterzeichnung einer Darlehens- oder Kreditpolice bei ihrer Bank erreicht werden. Beim Unterzeichnen ist es unerlässlich, die Details gut zu kennen, um zukünftige Überraschungen zu vermeiden.
Bei JLA Notarios können wir Ihre vertrauenswürdige Notariatsstelle sein und Sie präzise in Bezug auf Policen beraten, indem wir einen sehr schnellen und spezialisierten Service bei der Abwicklung von Policen anbieten.
Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem 9. November 2023 von überall in Spanien aus Ihre Policen elektronisch per Videokonferenz mit JLA Notarios unterzeichnen können, was Ihnen Zeit und Geld spart. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über die Notariatsdienste zum Online-Unterzeichnung von Darlehenspolicen oder Online-Unterzeichnung von Kreditpolicen zu erfahren.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Ohne Unternehmertum gibt es keine Zukunft, deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, unsere Unternehmer und Gründer zu unterstützen.
Bei JLA Notarios kennen wir den Lebenszyklus von Unternehmen, was es uns ermöglicht, rechtliche Unterstützung für Gesellschaften in den verschiedenen Phasen ihrer Existenz zu bieten, sei es bei ihrer Gründung, möglichen Änderungen der Gesellschaftsverträge, Wechsel des Geschäftsführers, Kauf und Verkauf von Anteilen oder Aktien, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, deren Auflösung und Löschung sowie alles, was mit dem Handelsrecht zu tun hat.
Vollmachten
Es gibt Momente im Leben, in denen eine Person die Notwendigkeit hat, zu delegieren. Das Recht bietet uns ein Werkzeug, die notariellen Vollmachten. Durch eine Vollmacht erlaubt eine Person einer anderen, in ihrem Namen zu handeln.
Bei JLA Notarios sorgen wir dafür, dass Sie die Bedeutung und Risiken verstehen, die diese Delegation oder Widerruf von Befugnissen mit sich bringt, vom einfachen speziellen Vollmacht oder Prozessvollmacht bis hin zu den Generalvollmachten oder der vorsorglichen Vollmacht für Fälle der Geschäftsunfähigkeit.
Wir bieten einen zügigen Service bei der Unterzeichnung von Vollmachten, sodass Sie Ihre Kopie sofort mitnehmen können und sich unnötige Wege sparen. Ab dem 9. November 2023 können unsere Kunden alle Vollmachten, die nicht allgemein oder vorsorglich sind, per Videokonferenz über unsere digitale Notariatsstelle unterzeichnen.
Familie
Eine wohlhabende Gesellschaft basiert auf der Familie und ihrem Schutz. Das Familienrecht bietet uns die Werkzeuge, um die Familie und ihre Mitglieder zu schützen, sodass ihre Grundlagen solide sind und ihre Ziele erreicht werden können.
Bei JLA Notarios bieten wir Unterstützung bei der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; bei der vermögensrechtlichen Bedeutung der Familie durch Eheverträge oder Partnerschaftsverträge; in Momenten, in denen die familiäre Beziehung endet, wie bei Scheidungen oder Trennungen; und beim Schutz der verletzlichsten Personen, wie Minderjährigen oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, durch Urkunden zur Bestellung von Vormündern, Betreuern oder die Errichtung von geschützten Vermögen. Und das alles, indem wir unsere Arbeit so ausführen, dass sich alle Beteiligten gleichermaßen unterstützt und sicher fühlen.
Zeugnisse und Legitimationen
Es ist allgemein bekannt, dass Notare beurkunden, dieser wichtige und einfache Akt kann Dinge von lebenswichtiger Bedeutung garantieren, wie die Sicherstellung, dass die Unterschrift auf einem Dokument ihrem Urheber gehört oder dass die Kopie eines Dokuments genau mit dem Original übereinstimmt.
Bei JLA Notarios helfen wir Ihnen, ein Dokument zu beurkunden oder eine Unterschrift notariell zu legitimieren, dabei das Gesetz einzuhalten und uns an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem können diese notariellen Vorgänge ab dem 9. November 2023 bequem online durchgeführt werden.
Protokolle
Wie oft wollte man eine Beurkundung eines Ereignisses, eine Erklärung, den Zustand eines Gegenstands festhalten oder jemandem eine Angelegenheit mitteilen. Um diese Angelegenheiten zu lösen, stellt uns das Recht die notariellen Urkunden zur Verfügung.
Bei JLA Notarios passen wir uns Ihnen an, indem wir in der Urkunde das festhalten, was Sie benötigen, und die Benachrichtigungen und Anforderungen, die Sie verlangen, durchführen.
Staatsbürgerschaftseid
Hinter jeder Staatsbürgerschaftseidesleistung steckt eine Geschichte von Überwindung, Opfer und Warten.
Bei JLA Notarios wissen wir, was dieser Moment bedeutet, und bieten einen einfühlsamen, agilen und schnellen Service, der über die eigentliche Eidesleistung hinaus berät und den zukünftigen Anforderungen voraus ist, die der neue spanische Staatsbürger benötigen wird.
Wir sind Ihre Referenz-Notariatskanzlei für die Durchführung der Staatsbürgerschaftseidesleistung vor dem Notar in Barcelona.
Haager Apostille
Einer der Haupteffekte der Globalisierung ist die Zunahme internationaler Handlungen und Geschäfte sowie der Austausch nicht nur von Informationen, sondern auch von Dokumenten zwischen den verschiedenen Staaten und zwischen Privatpersonen. Daher sind Verfahren erforderlich, die diesen Austausch erleichtern und beschleunigen, wie es bei der Apostille von Den Haag in Barcelona der Fall ist.
Steuer- und Registerverwaltung
Die Bürokratie des Finanzamts kann viele Kopfschmerzen verursachen.
Aus diesem Grund stellen wir bei JLA Notarios unseren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die zahlreichen Steuern zu begleichen und zu zahlen, die durch die Beurkundung ihrer Urkunden und weitere notarielle Vorgänge entstehen können, sowie diese im Grundbuchamt oder Handelsregister einzureichen, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen und Ihre Zeit für die wichtigen Dinge nutzen können. Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende.