Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
Die Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft markiert das Ende des Zyklus eines Unternehmens und ist Teil der Löschung einer Handelsgesellschaft. Als Notare in Barcelona, die auf Handelsdienstleistungen spezialisiert sind, möchten wir alle Ihre Fragen klären und jeden Schritt dieses Verfahrens Schritt für Schritt erläutern.
Heutzutage können Sie Ihre Handelsgesellschaft vollständig digital und per Videokonferenz mit unserem Notariat per Videokonferenz auflösen und liquidieren, von Ihrem eigenen Zuhause oder Unternehmen aus, von jedem Ort in Spanien. Sie können uns unter bcn@jlanotarios.com kontaktieren, von wo aus einer unserer Spezialisten für Handelsrecht und Gesellschaftsauflösung Sie kontaktieren wird und Sie die Urkunde über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft persönlich oder per Videokonferenz in unserem Notariat unterzeichnen können.
Was ist die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften in Spanien?
Es handelt sich um einen rechtlichen und steuerlichen Vorgang, der mehrere Bedeutungen hat. Denn Auflösung und Liquidation sind nicht genau dasselbe, sondern zwei verschiedene Phasen bei der Beendigung eines Unternehmens mit dem Ziel, seine Tätigkeit einzustellen. So stellt die Auflösung einen vorhergehenden Schritt zur Liquidation dar und ist notwendig, damit die Liquidation erfolgen kann. Lassen Sie uns mehr über sie und ihre Unterschiede erfahren.
Was ist die Auflösung einer Gesellschaft?
Die Auflösung der Gesellschaft ist im konsolidierten Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften (TRLSC) geregelt. Diese kann aus drei Arten von Gründen erfolgen: Auflösung von Rechts wegen, Auflösung aus gesetzlichem oder satzungsmäßigem Grund oder Auflösung durch Beschluss der Gesellschafter. Wir werden diese Gründe separat analysieren.
Gründe für die Auflösung der Gesellschaft kraft Gesetzes
- Die Auflösung einer Gesellschaft erfolgt durch den Ablauf der in der Satzung festgelegten Dauer, es sei denn, diese wurde ordnungsgemäß verlängert und mitgeteilt.
- Durch den Ablauf eines Jahres seit dem Beschluss über die Herabsetzung des Stammkapitals unter das gesetzliche Minimum infolge der Einhaltung eines Gesetzes. Dieser Grund gilt nur, wenn die Umwandlung oder Auflösung der Gesellschaft oder die Kapitalerhöhung zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestkapitals noch nicht im Handelsregister eingetragen wurde.
Im letztgenannten Fall haften die Geschäftsführer persönlich und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft, wenn innerhalb eines Jahres keine rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Diese Auflösungsgründe von Rechts wegen wirken automatisch, ohne dass ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich ist, und das Handelsregister muss die Auflösung auf Antrag eines jeden Interessierten vermerken.
Auflösung einer Handelsgesellschaft aus gesetzlichem oder satzungsmäßigem Grund
Die gesetzlichen und satzungsmäßigen Auflösungsgründe von Gesellschaften sind folgende:
- Die Einstellung der Tätigkeit, die als Gesellschaftszweck definiert ist (es wird angenommen, dass die Einstellung automatisch nach einer Inaktivitätsperiode von mehr als einem Jahr erfolgt).
- Der Abschluss des Geschäfts, das den spezifischen Gegenstand der Gesellschaft bildet.
- Unmöglichkeit, den Gesellschaftszweck zu erfüllen.
- Die Stilllegung der Gesellschaftsorgane, die die praktische Funktionsfähigkeit der Gesellschaft unmöglich machen.
- Verluste, die das Eigenkapital auf einen Betrag unter die Hälfte des Stammkapitals reduzieren oder durch eine Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Minimum, es sei denn, das Kapital wird erhöht oder reduziert, um diesen Auflösungsgrund zu vermeiden.
- Durch Herabsetzung des Gesellschaftskapitals unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag, sofern dies nicht auf die Erfüllung eines Gesetzes zurückzuführen ist.
- Durch Herabsetzung des Nennwerts der stimmlosen Gesellschaftsanteile oder stimmlosen Aktien, wenn diese mehr als die Hälfte des Stammkapitals überschreiten (sofern diese Situation nicht innerhalb von zwei Jahren wiederhergestellt wird).
- Aus anderen in der Satzung der Gesellschaft festgelegten Gründen.
Die Auflösung aus gesetzlichem oder satzungsmäßigem Grund erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert einen Beschluss der Gesellschafterversammlung oder eine gerichtliche Entscheidung, die die Auflösung anordnet. Im Falle einer Auflösung aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses ist es erforderlich, die Auflösungs- und Liquidationsurkunde der Gesellschaft notariell zu beurkunden.
Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung
Die gerichtliche Auflösung einer Gesellschaft kann durch gerichtlichen Beschluss erfolgen, wenn ein gesetzlicher oder satzungsmäßiger Auflösungsgrund vorliegt und die Gesellschafter sich nicht einigen. In diesem Fall kann jeder der Gesellschafter den Richter anrufen, damit dieser die Auflösung der Gesellschaft anordnet.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Verfahren einfacher und kostengünstiger ist, wenn eine Einigung der Gesellschafter vorliegt, da in diesem Fall anstelle eines langen Gerichtsverfahrens der Liquidator der Gesellschaft die Urkunde beim Notar unterzeichnen kann.
Außerdem sollten Sie wissen, dass heutzutage die Urkunden zur Auflösung und Liquidation von Gesellschaften bei Einigung der Gesellschafter entweder persönlich in unserer Notarkanzlei an der Avenida Diagonal in Barcelona oder vollständig digital durch Unterschrift per Videokonferenz mit einem der Notare von JLA Notarios von jedem beliebigen Ort aus unterzeichnet werden können.
Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Beschluss
Dies ist der häufigste Grund für die Auflösung einer Gesellschaft, durch einfachen Beschluss der Beteiligten. Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird gemäß der ordentlichen Mehrheit entschieden, die im konsolidierten Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften festgelegt ist. Das heißt, durch die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Gesellschafter in der Versammlung, vorausgesetzt, sie vertreten mindestens ein Drittel der Stimmen, die den Gesellschaftsanteilen entsprechen, in die das Stammkapital aufgeteilt ist.
Bezüglich der Anforderungen an die Einberufung der Versammlung, die die Auflösung beschließt, ist zu wissen, dass es kein Gründungsquorum für diese Versammlung gibt, außer bei Aktiengesellschaften, die wir später sehen werden. Nach der Abhaltung der Gesellschafterversammlung, die die Auflösung der Gesellschaft beschließt, ist es jedoch erforderlich, die Auflösungsurkunde der Handelsgesellschaft notariell zu beurkunden.
Auflösung der Aktiengesellschaft durch Beschluss
Bezüglich der Aktiengesellschaften muss bei der ersten Einberufung die Gesellschafterversammlung mindestens 25 % des gezeichneten Kapitals mit Stimmrecht vertreten. Bei der zweiten Einberufung gibt es keine Gründungsquorum.
Was die Beschlussfassung über die Auflösung der Aktiengesellschaft betrifft, genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Aktionäre.
Welche Auswirkungen hat die Auflösung einer Gesellschaft?
Die Wirkungen der Auflösung einer Gesellschaft sind für alle Gesellschaftsarten gleich. Grundsätzlich besteht die Wirkung der Auflösung einer Gesellschaft darin, dass die Liquidationsphase der Gesellschaft beginnt, wie es die Gesellschaftsgesetzgebung vorsieht.
Nach der Auflösung behält die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit, solange die Liquidation durchgeführt wird, und muss ihrer Bezeichnung den Zusatz „in Liquidation“ hinzufügen. Außerdem ist der Gesellschaftszweck nicht mehr der in der Satzung festgelegte, sondern die eigentliche Liquidation der Gesellschaft.
Andererseits hören die Geschäftsführer der Gesellschaft auf und es werden Liquidatoren bestellt, die mit den vorherigen Geschäftsführern übereinstimmen können oder nicht, deren Hauptaufgabe darin besteht, den neuen Gesellschaftszweck zu erfüllen: die Liquidation.
Was die Wirkungen der Auflösung gegenüber Dritten betrifft, so entfaltet die Auflösung keine Wirkung gegenüber Dritten, solange sie nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Kann eine aufgelöste Gesellschaft reaktiviert werden?
Ja, eine Gesellschaft, die aufgelöst wurde und bevor die Liquidation durchgeführt wird, kann reaktiviert werden und ihre Tätigkeit fortsetzen, aber dafür sind mehrere Voraussetzungen erforderlich:
- Es muss ein eindeutiger Wille bestehen, die Gesellschaft zu reaktivieren und die Tätigkeit fortzusetzen.
- Der gesetzliche oder satzungsmäßige Grund, der zur Auflösung geführt hat, muss entfallen sein.
- Der Auflösungsgrund darf nicht von Rechts wegen wirksam sein, außer es liegt eine neue Zustimmung vor. Es gibt Auflösungsgründe von Rechts wegen, wie das Erreichen der Dauer der Gesellschaft, aber nichts hindert daran, sie zu reaktivieren, wenn eine neue Zustimmung erteilt wird, wie in der Entscheidung der DGRN vom 9. Juni 2014 angegeben.
- Das buchhalterische Vermögen darf nicht geringer sein als das Stammkapital.
- Die Zahlung des Liquidationsanteils darf nicht begonnen haben. Der Liquidationsprozess kann begonnen worden sein, mit der Genehmigung des Schlussbilanz, der Zahlung an die Gläubiger usw., aber die Verteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Gesellschaftern darf zum Zeitpunkt der Reaktivierung der Gesellschaft nicht begonnen haben.
Was ist die Liquidation der Gesellschaft?
Wir bezeichnen die Liquidation der Gesellschaft als den Prozess, der nach der Auflösung der Gesellschaft durchgeführt wird und der es ermöglicht, die Gesellschaft endgültig zu beenden, indem die Gläubiger bezahlt und das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern verteilt wird.
So erfolgt bei der Liquidation einer Gesellschaft die Verteilung des Vermögens unter den Gesellschaftern eines Unternehmens, nachdem deren Forderungen eingezogen, die Aktiva liquidiert und die Zahlung von Verbindlichkeiten und Schulden abgewickelt wurden. Es kann jedoch auch vorkommen, dass eine Gesellschaft keine Schulden hat, sodass die Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft gleichzeitig erfolgen können.
Wenn ein Unternehmen aufgelöst wird, treten sofortige Wirkungen ein, wie der Erhalt der Rechtspersönlichkeit oder die Einstellung der Geschäftstätigkeit, um unmittelbar mit der Liquidationsphase fortzufahren. Während dieses Zeitraums entfällt das Verwaltungsorgan und wird durch die Liquidatoren ersetzt, obwohl die Gesellschafterversammlung weiterhin besteht. Eine weitere Eigenschaft dieses Zeitraums ist, dass, wenn er länger als ein Jahr dauert, der Jahresabschluss der Gesellschaft durch eine Kontoübersicht ersetzt wird.
Welche Formalitäten erledigt der Liquidator?
Die zentrale Idee ist, dass der Liquidator die Vertretungsmacht der Gesellschaft für alle notwendigen Maßnahmen zur Liquidation hat, da die Liquidation der neue Gesellschaftszweck ist. Das gesamte Verfahren ist im konsolidierten Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften geregelt.
So wird der Liquidator die Gesellschaft inventarisieren und zum Tag der Auflösung eine Bilanz erstellen, soziale Forderungen einziehen, die bei Dritten eingegangenen Schulden sowie die zwischen den Gesellschaftern oder Aktionären und Dritten bestehenden Verbindlichkeiten, die zum Unternehmensbereich gehörten, oder schließlich die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gesellschaftern oder Aktionären begleichen. Andererseits wird er die Buchführung führen, Vermögenswerte verkaufen und sich mit der Gesellschafterversammlung treffen, um die Art und Weise darzulegen, wie die Liquidation gemäß der Gesetzgebung und den in der Satzung der Gesellschaft festgelegten Bestimmungen erfolgt.
Nachdem die Schulden beglichen und die Gläubiger bezahlt oder deren Forderungen gemäß dem Gesetz hinterlegt wurden, wird die Schlussbilanz der Genehmigung in der Hauptversammlung unterzogen. Es müssen auch die Unterlagen über die getätigten Transaktionen zur Prüfung vorgelegt werden, die den Liquidationsanteil jedes Gesellschafters und die Aufteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern oder Aktionären widerspiegeln. Schließlich muss der Liquidator das verbleibende Gesellschaftsvermögen unter den Gesellschaftern verteilen.
Auflösung einer Gesellschaft: die Urkunde über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
Nach Erstellung des Abschlussberichts und Vereinbarung der Auflösung des Unternehmens wird die Vereinbarung vor dem Notar öffentlich beurkundet.
Urkunde über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft vor dem Notar
Die Urkunde über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft ist auch als Urkunde über die Aufhebung der Gesellschaft bekannt.
Die öffentliche Urkunde muss die Vereinbarung über die Genehmigung des Schlussbilanz, die Schlussbilanz, die Erklärung über die Zahlung der Gläubiger, die Aufteilung des Gesellschaftsvermögens und die Verteilung des Vermögens enthalten.
Die Urkunde über die Auflösung und Liquidation muss vom Liquidator vor einem Notar unterschrieben werden. Derzeit können Sie die Urkunde über die Auflösung Ihrer Gesellschaft mit unserer Notarkanzlei entweder persönlich oder vollständig digital unterzeichnen, indem Sie per Videokonferenz unterschreiben.
Die Rolle des Notars bei der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft
Der Notar spielt eine herausragende Rolle bei der Auflösung der Gesellschaft, da er die Gesellschafter zu den rechtlichen und steuerlichen Verfahren berät und unparteiisch sowie kostenlos Ratschläge erteilt. Ganz gleich, welches Verfahren Sie in Betracht ziehen, legen Sie uns Ihre Zweifel dar und stellen Sie die notwendigen Anfragen.
Im Falle von Urkunden zur Auflösung und Liquidation von Gesellschaften können wir Sie beraten, unabhängig davon, um welche Art von Gesellschaft es sich handelt, die Sie auflösen möchten, denn bei JLA Notarios sind wir Spezialisten in allen Bereichen des notariellen Handelsrechts, einschließlich der Auflösung und Liquidation von Gesellschaften.
Darüber hinaus ist der Notar für die Abfassung der Urkunde zuständig und überprüft, ob die eingereichten Unterlagen die Anforderungen für die Einreichung im Handelsregister erfüllen. Außerdem bestätigt er die Echtheit der Dokumente und stellt sicher, dass die Transaktionen den Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Schließlich gewährleistet er die Rechtssicherheit, indem er den in der Urkunde dargestellten Tatsachen Glaubwürdigkeit verleiht. Darüber hinaus können wir bei JLA Notarios die Eintragung Ihrer Urkunde im Grundbuch übernehmen.
Dokumentation für die öffentliche Urkunde vor dem Notar
Welche Unterlagen werden für die Abwicklung der Urkunde benötigt?
- Gültiger DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel des Liquidators, der vor dem Notar unterschreiben muss, entweder persönlich oder per Videokonferenz.
- Bescheinigung des von der Hauptversammlung (oder dem Alleingesellschafter) gefassten Gesellschaftsbeschlusses zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft, in dem der Grund für die Beschlussfassung angegeben ist.
- Abschließende Bilanz, die Aktiva und Passiva zeigt.
- Unterlagen der Gesellschaft und ihres Vertreters, die den Beschluss zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft belegen, das heißt die beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und der Urkunden zur Satzungsänderung. Nichtsdestotrotz können wir bei JLA Notarios eine Anfrage beim Handelsregister stellen und auf diese Anforderung verzichten.
- Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten: Dokument, in dem die Gesellschafter identifiziert werden, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals halten.
Abwicklung der Auflösung und Liquidation eines Unternehmens online durchführen
Bei JLA Notarios sind wir Vorreiter bei der Modernisierung von Prozessen. Jetzt können Sie die Urkunden zur Auflösung und Liquidation von Unternehmen telematisch abwickeln, direkt mit uns, wobei der Liquidator per Videokonferenz unterschreibt.
Wie viele andere Notariatsdienste für Unternehmen kann ab dem 9. November 2023, dank der Genehmigung des Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai, ein Unternehmen telematisch aufgelöst werden, über das Notariatsportal. Dies ist eine Möglichkeit, Ihre Verfahren zu vereinfachen, die Ihnen auch erlaubt, den Notar auszuwählen, der am besten zu Ihnen passt, und mehr Vertrauen schafft.
Bei JLA Notarios bieten wir Ihnen eine schnelle und sichere Lösung für Ihre geschäftlichen Bedürfnisse und zeigen damit erneut unser Engagement für Vereinfachung und Innovation. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Schritte nach der Beurkundung der Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
Sobald die Urkunde über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft vorliegt, muss diese von den Liquidatoren beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden, um die Eintragung zu löschen. Der Registerführer wird die Auflösung eintragen und diese im Amtsblatt des Handelsregisters bekannt geben. Dies stellt den letzten Akt im Registerblatt des Unternehmens dar.
Ebenso wird die Gesellschaft sowohl beim Finanzamt als auch bei der Sozialversicherung abgemeldet und es muss die Eigentumsübertragung von Immobilien oder Fahrzeugen vorgenommen werden.
Bei JLA Notarios können wir für Sie die Löschung der Gesellschaft im Register übernehmen, sofern Sie die Urkunde über Auflösung und Liquidation mit uns unterzeichnet haben, da wir unseren Kunden, die dies wünschen, einen umfassenden Service für die Verwaltung der Auflösung und Liquidation von Gesellschaften anbieten.
Wie viel kostet es, die Urkunde zur Auflösung oder Liquidation einer Gesellschaft vor einem Notar zu unterzeichnen?
Der Preis für notarielle Handlungen ist von der Regierung geregelt und entspricht der Verordnung des NOTARIELLEN TARIFORDNUNG (RD 1426/1989 vom 17. November, die die Tarifordnung für Notare regelt).
Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, das Stammkapital der Gesellschaft, die aufgelöst wird, der Euro-Wert der Liquidationsquoten unter den Gesellschaftern, die Anzahl der Gesellschafter im Falle der Liquidation und die enthaltenen Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.
Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Abschnitt Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.
Orientierend können wir Ihnen mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Urkunde der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft, bei der keine Liquidationsquoten unter den Gesellschaftern verteilt werden und mit einem Kapital von 3000 Euro, in der Regel zwischen 330 und 550 € inklusive Mehrwertsteuer liegt.
Dieser Richtpreis ist für die häufigsten Fälle berechnet, nämlich die Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft mit 3000 Euro Kapital ohne Verteilung der Liquidationsquoten, mit einem Dokument mit üblichen Inhalten und der Ausstellung einer beglaubigten Kopie sowie zwei einfachen Kopien.
Welche Steuern müssen bei der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft gezahlt werden?
Nachdem die Urkunde über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft vor dem Notar erteilt wurde, ist die Zahlung der entsprechenden Steuern für die Auflösung einer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Liquidation einer Gesellschaft kann drei Steuern unterliegen:
- ITPAJD in seiner Form der Gesellschaftsoperationen.
- IRPF oder Körperschaftsteuer.
- IIVTNU, auch bekannt als kommunale Wertzuwachssteuer.
Wann wird bei gesellschaftlichen Vorgängen im Falle einer Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft Steuern gezahlt?
Wie bereits erläutert, ist für die Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft ein abschließender Liquidationsbilanz erforderlich, in der das Vermögen und die Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Auf Grundlage dieser Bilanz ist eine Verteilung der in der Gesellschaft verbleibenden Güter, Rechte und des Kapitals vorzunehmen, wobei diese Verteilung im Verhältnis zur Beteiligung jedes Gesellschafters an der Gesellschaft erfolgt und in der Liquidationsurkunde festgehalten wird.
Die Liquidation einer Gesellschaft unterliegt der ITPAJD-Steuer in ihrer Form als gesellschaftliche Transaktion. Die Regelung dieser Steuer ist im Königlichen Gesetzesdekret 1/1993 vom 24. September enthalten, insbesondere in den Artikeln 19 und folgenden. Steuer auf gesellschaftliche Transaktionen wird nur dann erhoben, wenn die Gesellschafter der aufgelösten Gesellschaft eine Liquidationsquote erhalten. Wenn die Gesellschafter bei der Auflösung der Gesellschaft nichts erhalten, fällt keine Steuer an.
In diesem Zusammenhang erklärt Artikel 19, dass „gesellschaftliche Transaktionen steuerpflichtig sind: 1. Die Gründung von Gesellschaften, die Erhöhung und Verringerung ihres Gesellschaftskapitals sowie die Auflösung von Gesellschaften“, wobei die Bemessungsgrundlage die Summe der an jeden Gesellschafter übergebenen Güter und Rechte ist. Artikel 25 erklärt weiter, dass „bei der Auflösung die Bemessungsgrundlage dem Wert der an die Gesellschafter übergebenen Güter und Rechte entspricht, ohne Abzug von Kosten und Schulden, bestimmt gemäß den Bestimmungen des Artikels 10 dieses konsolidierten Textes“.
Aber wer muss die Steuer auf gesellschaftliche Transaktionen bei der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft zahlen? Gemäß den Artikeln 23 und 24 des genannten Königlichen Gesetzesdekrets sind dies zunächst jeder der Gesellschafter im Verhältnis zu den erhaltenen Gütern und Rechten; zweitens und subsidiär „die Gründer, Verwalter oder Liquidatoren derselben, die an dem der Steuer unterliegenden Rechtsakt beteiligt waren, sofern sie das eingebrachte Kapital übernommen oder die Güter übergeben haben.“
Und wie hoch ist die Steuer auf die Abwicklung einer Gesellschaft durch Beurkundete Rechtsakte?
Der Steuersatz für gesellschaftsrechtliche Vorgänge beträgt 1 %, gemäß Artikel 26, unbeschadet der Tatsache, dass die Autonomen Gemeinschaften einen anderen Prozentsatz festgelegt haben. Zum Beispiel beträgt der Satz in Katalonien, Valencia oder Madrid 1 %. Wie bereits erwähnt, zahlen die Gesellschafter nur dann gesellschaftsrechtliche Vorgänge, wenn sie Liquidationsanteile erhalten.
Wann muss die IRPF bei der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft gezahlt werden?
Wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann ein Vermögensgewinn oder -verlust entstehen, aufgrund der Differenz zwischen dem ursprünglich eingebrachten Betrag und dem Wert der Vermögenswerte oder Rechte, die er zum Zeitpunkt der Liquidation erhält. Dies ist in dem IRPF-Gesetz, Gesetz 35/2006 vom 28. November festgelegt, das erklärt, dass „im Falle der Trennung der Gesellschafter oder der Auflösung von Gesellschaften als Vermögensgewinn oder -verlust, unbeschadet der entsprechenden der Gesellschaft, die Differenz zwischen dem Wert des Liquidationsanteils der Gesellschaft oder dem Marktwert der erhaltenen Vermögenswerte und dem Anschaffungswert des entsprechenden Kapitalanteils oder der Beteiligung gilt“.
Dieser Vermögensgewinn oder -verlust wird gemäß Artikel 46 in die Bemessungsgrundlage für Ersparnisse integriert, in der Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Liquidation stattfand, und wird nach der folgenden Tabelle besteuert:
| Zu versteuernde Ersparnisbasis | Gesamtbetrag | Rest der zu versteuernden Ersparnisbasis | Anwendbarer Satz |
|---|---|---|---|
| - | - | - | - |
| Bis Euro | Euro | Bis Euro | Prozentsatz |
| 0 | 0 | 6.000 | 19% |
| 6.000,00 | 1.140 | 44.000 | 21% |
| 50.000,00 | 10.380 | 150.000 | 13% |
| 200.000,00 | 44.880 | 100.000 | 27% |
| 300.000,00 | 71.880 | Ab hier | 28% |
Wann muss die IRPF bei der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft gezahlt werden?
Ähnlich wie bei natürlichen Personen können juristische Personen oder Gesellschaften einen Vermögensgewinn oder -verlust aus der Wertdifferenz zwischen dem im Gesellschaftsabschluss ausgewiesenen Beteiligungswert und dem zum Zeitpunkt der Liquidation erhaltenen Betrag erzielen, wobei in diesem Fall die Körperschaftsteuer zum Zeitpunkt der jährlichen Liquidation zu entrichten ist.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Buchwert der Beteiligung vom steuerlichen Wert abweichen kann, zum Beispiel, weil sie buchhalterisch abgeschrieben wurden. In diesem Fall sind bei der Körperschaftsteuer die erforderlichen außerbilanziellen Anpassungen gemäß Artikel 13 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorzunehmen.
Schließlich können steuerfreie Wertsteigerungen und abzugsfähige negative Einkünfte bestehen, wenn die liquidierte Gesellschaft eine Tochtergesellschaft ist. So erklärt Artikel 21.8 des genannten Gesetzes, dass „negative Einkünfte, die im Falle der Auflösung der beteiligten Gesellschaft entstehen, steuerlich abzugsfähig sind, es sei denn, diese resultieren aus einer Umstrukturierungsmaßnahme“, sofern die Voraussetzungen des Artikels 21 selbst erfüllt sind, nämlich:
- Dass der Beteiligungsanteil, direkt oder indirekt, am Kapital oder Eigenkapital der Gesellschaft mindestens 5 % beträgt.
- Die entsprechende Beteiligung muss ununterbrochen im Jahr vor dem Tag, an dem der auszuschüttende Gewinn fällig wird, gehalten worden sein.
- Im Fall von Beteiligungen am Kapital oder Eigenkapital von Gesellschaften mit Sitz außerhalb Spaniens, dass die beteiligte Gesellschaft im Geschäftsjahr, in dem die ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden, einer ausländischen Steuer unterliegt, die in Art und Höhe mit dieser Steuer identisch oder vergleichbar ist, mit einem Nominalsteuersatz von mindestens 10 %.
Muss bei der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft die kommunale Wertzuwachssteuer gezahlt werden?
Die letzte Steuer ist nur in den Fällen anwendbar, in denen eine Immobilie bei der Liquidation zugewiesen wird. In diesen Fällen, da eine Übertragung einer Immobilie vorliegt, muss die kommunale Wertzuwachssteuer innerhalb von 30 Tagen ab der Beurkundung der Urkunde bei der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, abgeführt werden, wobei der Steuerschuldner die liquidierte Gesellschaft ist, da sie die Übertragende ist, gemäß Artikel 106 des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2004 vom 5. März, Gesetz zur Regelung der kommunalen Finanzen.
Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung von Handelsgesellschaften
Wenn der Grund, der zur Auflösung der Gesellschaft geführt hat, entfällt, kann die Rückkehr zur Tätigkeit der Gesellschaft beschlossen werden, wodurch die Reaktivierung der Gesellschaft erreicht wird. Für die Reaktivierung ist es unerlässlich, dass das Buchvermögen nicht unter dem Stammkapital liegt und die Auszahlung der Liquidationsquote an die Gesellschafter nicht erfolgt ist.
Dazu ist ein neuer Gesellschaftsbeschluss erforderlich, in dem die Liquidatoren abberufen und Geschäftsführer bestellt sowie die Beurkundung der Reaktivierung der Gesellschaft vor einem Notar vorgenommen wird.
Die Einrichtung muss aus dem Unternehmerverzeichnis und der Gewerbesteuer abgemeldet werden. Ebenso müssen die angestellten Arbeitnehmer abgemeldet und der Ort, an dem die gesellschaftliche Tätigkeit ausgeübt wurde, geschlossen werden. Für diese spezifischen Formalitäten ist normalerweise die Verwaltung zuständig, die die Buchhaltung der Gesellschaft führt.
Um die Gesellschaft im Unternehmerverzeichnis beim Finanzamt abzumelden, muss das Formular Modell 036 ausgefüllt werden. Hierfür steht eine Frist von maximal einem Monat nach der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft zur Verfügung.
Falls es notwendig ist, die Gesellschaft bei der Gewerbesteuer abzumelden, muss das Formular 840 ausgefüllt werden. Es steht eine Frist von maximal einem Monat nach der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft im Register zur Verfügung.
Ja, es ist notwendig, die Urkunde über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft im Handelsregister einzutragen.
Der Handelsregisterbeamte wird bei der Eintragung die endgültige Liquidationsbilanz abschreiben und die Identität der Gesellschafter sowie die Liquidationsanteile, die jeder von ihnen erhält, vermerken und angeben, dass alle Eintragungen, die die Gesellschaft betreffen, gelöscht sind.
Bei JLA Notarios bieten wir einen umfassenden Service für die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften an. Daher können wir für Sie die Eintragung der Gesellschaft sowie die Abwicklung aller Steuern übernehmen (mit Ausnahme der Einkommensteuer, die Sie im folgenden Jahr selbst oder mit Ihrem Steuerberater im Rahmen Ihrer regulären Einkommensteuererklärung erledigen müssen). Wir sind der Meinung, dass Sie mit diesem umfassenden Service die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft sowie deren Formalitäten Fachleuten anvertrauen können.
Die Liquidatoren der Gesellschaft müssen die Bücher und Dokumente der aufgelösten Gesellschaft beim Handelsregister hinterlegen oder alle Gesellschaftsdokumente sechs Jahre lang aufbewahren. Diese Frist von 6 Jahren beginnt mit der Eintragung der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
JLA Notarios, Notariat zur Abwicklung der Urkunde über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
Unsere Notarstelle in Barcelona verfügt über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um die Urkunde zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zu bearbeiten. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und können Ihnen eine persönliche Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, wobei wir jederzeit Ihre Fragen und Anliegen beantworten. Außerdem bieten wir als umfassender Notardienst für die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften an, neben der Vorbereitung Ihrer Urkunde auch Ihre Steuern und die Eintragung der Auflösung im Handelsregister zu erledigen, wenn Sie dies wünschen.
Bei JLA Notarios arbeiten wir einfühlsam und dynamisch und setzen neue Technologien in allen Verfahren zu Ihrem Komfort und Bequemlichkeit ein. Unser Ziel als Online-Notarstelle, bei der wir viele notarielle Dienstleistungen elektronisch abwickeln, ist es, die Transaktionszeiten Ihres Verfahrens zu optimieren und Sie über Neuerungen, die während des Prozesses auftreten, auf dem Laufenden zu halten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns für eine Erstberatung auf. Wir helfen Ihnen während des gesamten Prozesses, beantworten Ihre Fragen und verwalten Ihre Angelegenheiten effizient. Buchen Sie jetzt Ihre erste Beratung bei JLA Notarios.
An Ihrer Seite in den Momenten, die zählen
Immobilien und Vertragswesen
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Policen
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Ohne Unternehmertum gibt es keine Zukunft, deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, unsere Unternehmer und Gründer zu unterstützen.
Bei JLA Notarios kennen wir den Lebenszyklus von Unternehmen, was es uns ermöglicht, rechtliche Unterstützung für Gesellschaften in den verschiedenen Phasen ihrer Existenz zu bieten, sei es bei ihrer Gründung, möglichen Änderungen der Gesellschaftsverträge, Wechsel des Geschäftsführers, Kauf und Verkauf von Anteilen oder Aktien, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, deren Auflösung und Löschung sowie alles, was mit dem Handelsrecht zu tun hat.
Vollmachten
Es gibt Momente im Leben, in denen eine Person die Notwendigkeit hat, zu delegieren. Das Recht bietet uns ein Werkzeug, die notariellen Vollmachten. Durch eine Vollmacht erlaubt eine Person einer anderen, in ihrem Namen zu handeln.
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Wir bieten einen zügigen Service bei der Unterzeichnung von Vollmachten, sodass Sie Ihre Kopie sofort mitnehmen können und sich unnötige Wege sparen. Ab dem 9. November 2023 können unsere Kunden alle Vollmachten, die nicht allgemein oder vorsorglich sind, per Videokonferenz über unsere digitale Notariatsstelle unterzeichnen.
Familie
Eine wohlhabende Gesellschaft basiert auf der Familie und ihrem Schutz. Das Familienrecht bietet uns die Werkzeuge, um die Familie und ihre Mitglieder zu schützen, sodass ihre Grundlagen solide sind und ihre Ziele erreicht werden können.
Bei JLA Notarios bieten wir Unterstützung bei der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; bei der vermögensrechtlichen Bedeutung der Familie durch Eheverträge oder Partnerschaftsverträge; in Momenten, in denen die familiäre Beziehung endet, wie bei Scheidungen oder Trennungen; und beim Schutz der verletzlichsten Personen, wie Minderjährigen oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, durch Urkunden zur Bestellung von Vormündern, Betreuern oder die Errichtung von geschützten Vermögen. Und das alles, indem wir unsere Arbeit so ausführen, dass sich alle Beteiligten gleichermaßen unterstützt und sicher fühlen.
Zeugnisse und Legitimationen
Es ist allgemein bekannt, dass Notare beurkunden, dieser wichtige und einfache Akt kann Dinge von lebenswichtiger Bedeutung garantieren, wie die Sicherstellung, dass die Unterschrift auf einem Dokument ihrem Urheber gehört oder dass die Kopie eines Dokuments genau mit dem Original übereinstimmt.
Bei JLA Notarios helfen wir Ihnen, ein Dokument zu beurkunden oder eine Unterschrift notariell zu legitimieren, dabei das Gesetz einzuhalten und uns an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Außerdem können diese notariellen Vorgänge ab dem 9. November 2023 bequem online durchgeführt werden.
Protokolle
Wie oft wollte man eine Beurkundung eines Ereignisses, eine Erklärung, den Zustand eines Gegenstands festhalten oder jemandem eine Angelegenheit mitteilen. Um diese Angelegenheiten zu lösen, stellt uns das Recht die notariellen Urkunden zur Verfügung.
Bei JLA Notarios passen wir uns Ihnen an, indem wir in der Urkunde das festhalten, was Sie benötigen, und die Benachrichtigungen und Anforderungen, die Sie verlangen, durchführen.
Staatsbürgerschaftseid
Hinter jeder Staatsbürgerschaftseidesleistung steckt eine Geschichte von Überwindung, Opfer und Warten.
Bei JLA Notarios wissen wir, was dieser Moment bedeutet, und bieten einen einfühlsamen, agilen und schnellen Service, der über die eigentliche Eidesleistung hinaus berät und den zukünftigen Anforderungen voraus ist, die der neue spanische Staatsbürger benötigen wird.
Wir sind Ihre Referenz-Notariatskanzlei für die Durchführung der Staatsbürgerschaftseidesleistung vor dem Notar in Barcelona.
Haager Apostille
Einer der Haupteffekte der Globalisierung ist die Zunahme internationaler Handlungen und Geschäfte sowie der Austausch nicht nur von Informationen, sondern auch von Dokumenten zwischen den verschiedenen Staaten und zwischen Privatpersonen. Daher sind Verfahren erforderlich, die diesen Austausch erleichtern und beschleunigen, wie es bei der Apostille von Den Haag in Barcelona der Fall ist.
Steuer- und Registerverwaltung
Die Bürokratie des Finanzamts kann viele Kopfschmerzen verursachen.
Aus diesem Grund stellen wir bei JLA Notarios unseren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die zahlreichen Steuern zu begleichen und zu zahlen, die durch die Beurkundung ihrer Urkunden und weitere notarielle Vorgänge entstehen können, sowie diese im Grundbuchamt oder Handelsregister einzureichen, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen und Ihre Zeit für die wichtigen Dinge nutzen können. Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende.