Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern von Gesellschaften

Von Juan Madridejos Velasco und Luis Alberto Álvarez Moreno, Notare in Barcelona und Partner bei J&LA Notarios Asociados.

Inhaltsverzeichnis (6)
  • Wie beantragt man die Ernennung eines Geschäftsführers in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
  • Wie kann ich einen Geschäftsführer in einer Gesellschaft ernennen?
  • Abberufung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Wie kann ich die Konfiguration der Funktionsweise der Geschäftsführer in einer Gesellschaft ändern?
  • Wechsel des Geschäftsführers in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Schritte
  • JLA Notarios, Notariat für die Urkunde über die Abberufung und Ernennung eines Geschäftsführers

In diesem Beitrag möchten wir von JLA Notarios erklären, wie man einen Geschäftsführer in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestellt, wie man einen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung abberufen kann und welche Bedeutung die Urkunde über die Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers hat.

Wie beantragt man die Ernennung eines Geschäftsführers in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Die Ernennung des Geschäftsführers einer Gesellschaft muss erstmals in der notariellen Urkunde zur Gründung einer Gesellschaft erfolgen. Daher muss es bei jeder Handelsgesellschaft jederzeit mindestens einen Geschäftsführer geben.

Zum Zeitpunkt der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ein natürlicher Geschäftsführer (am häufigsten) oder eine verwaltende Gesellschaft benannt werden (in diesem Fall ist es auch sehr wichtig, den Namen, die Nachnamen und die steuerliche Identifikation der natürlichen Person anzugeben, die die Verwaltung übernehmen wird). Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, haben wir in unserem Blog einen Artikel über die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Wie kann ich einen Geschäftsführer in einer Gesellschaft ernennen?

Die Ernennung eines Geschäftsführers in Kapitalgesellschaften muss von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Daher müssen sich die Gesellschafter in einer Versammlung treffen und mit der Mehrheit des anwesenden Kapitals die Ernennung eines oder mehrerer neuer Geschäftsführer beschließen.

Dieser Beschluss wird im Protokollbuch der Gesellschaft festgehalten und die Gesellschaft muss eine Bescheinigung über den gefassten Gesellschaftsbeschluss ausstellen. Diese Bescheinigung wird beim Notariat vorgelegt, um sie in die Urkunde über die Ernennung des Geschäftsführers aufzunehmen. Bei JLA Notarios können wir Ihnen bei der Erstellung dieser Bescheinigung behilflich sein, falls Sie dies benötigen.

Abberufung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Abberufung eines Geschäftsführers erfolgt fast immer zusammen mit der Ernennung eines neuen Geschäftsführers in derselben Urkunde über die Abberufung und Ernennung des Geschäftsführers. Die Abberufung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: Übertragung, Entlassung oder Rücktritt. Obwohl die Ämter in Gesellschaften mit beschränkter Haftung unbefristet sind, kann der Wechsel des Geschäftsführers auch dadurch bedingt sein, dass die Gesellschaftssatzung eine Amtszeit festgelegt hat.

Es ist auch Aufgabe der Gesellschafterversammlung und, ebenso wie bei der Ernennung eines neuen Geschäftsführers, ist es notwendig, die Bescheinigung über den Beschluss zur Abberufung des Geschäftsführers beim Notar vorzulegen.

Außerdem ist es wichtig, dass der ausscheidende Geschäftsführer zur Notarstelle kommt, um die Urkunde über die Abberufung und Ernennung des Geschäftsführers zu unterschreiben, denn wenn dies nicht geschieht, muss ihm die Abberufung mitgeteilt werden, um die Anforderungen des Art. 111 RRM (Artikel 111 der Verordnung über das Handelsregister) zu erfüllen, was das Verfahren der Abberufung und Ernennung des Geschäftsführers verteuert.

Wie kann ich die Konfiguration der Funktionsweise der Geschäftsführer in einer Gesellschaft ändern?

Die Verwaltung einer Gesellschaft kann in der Hand eines einzelnen Geschäftsführers, mehrerer Geschäftsführer (gemeinschaftlich oder einzeln vertretungsberechtigt) oder eines Verwaltungsrats liegen. Um mehr über die möglichen Konfigurationen der Geschäftsführer zu erfahren, haben wir von JLA Notarios einen Beitrag über Verwaltungstypen in Kapitalgesellschaften verfasst.

Um den Verwaltungstyp zu ändern, ist es notwendig, dass die Gesellschaft eine Versammlung abhält und die Satzung der Gesellschaft ändert. Daher müssen alle Anforderungen der satzungsändernden Maßnahmen von Kapitalgesellschaften gemäß den Artikeln 285 und folgenden des konsolidierten Textes des Gesetzes über Kapitalgesellschaften erfüllt werden.

Danach müsste eine Bescheinigung über den Beschluss zur Satzungsänderung beim Notar eingereicht und eine Urkunde über die Satzungsänderung unterzeichnet werden.

Wechsel des Geschäftsführers in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Schritte

Zusammenfassend sind die Schritte für den Wechsel des Geschäftsführers in Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie folgt:

  • Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, den Geschäftsführer abzuberufen oder gegebenenfalls dessen Rücktritt anzunehmen und einen neuen Geschäftsführer zu ernennen, der das Amt annehmen muss und im Protokoll der Gesellschafterversammlung vermerkt wird.
  • Es wird eine Bescheinigung über den Beschluss der Gesellschafterversammlung ausgestellt.
  • Der Notar beglaubigt die Unterschrift auf der Bescheinigung, die in die Urkunde über die Abberufung und Ernennung des Geschäftsführers aufgenommen wird, und der Beschluss wird in eine öffentliche Urkunde erhoben.
  • Eintragung der Urkunde über die Abberufung des Geschäftsführers und die Ernennung des neuen Geschäftsführers im Handelsregister, die innerhalb von zehn Tagen nach Annahme des Amtes vorzulegen ist, gemäß Artikel 216 des Kapitalgesellschaftsgesetzes.

JLA Notarios, Notariat für die Urkunde über die Abberufung und Ernennung eines Geschäftsführers

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel über die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern von Gesellschaften nützlich war. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zur Ernennung von Geschäftsführern und die für diese Ernennung erforderlichen Unterlagen.

Die Abwicklung der Urkunde über die Abberufung und Ernennung eines Geschäftsführers ist eine häufige Angelegenheit in unserer Notariatskanzlei. In unserem Bestreben, die Bearbeitungszeiten zu optimieren, können Sie jetzt auch die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern in Gesellschaften mittels notarieller Vollmacht per Videokonferenz in unserem Online-Notariat abwickeln. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung rechtliche Komplikationen vermeiden hilft.

Von JLA Notarios, Notariat Barcelona, beraten wir Sie gerne, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen. Wenn Sie möchten, können Sie uns an unsere E-Mail-Adresse bcn@jlanotarios.com schreiben oder das Kontaktformular auf unserer Webseite ausfüllen.

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