Handlungsvollmacht in Barcelona

Die handelsrechtliche Vollmacht ist ein notarielles Dokument, das einer Person die Befugnis erteilt, als Bevollmächtigter im Namen eines Unternehmens oder einer Gesellschaft zu handeln. Ihr Hauptvorteil besteht darin, die Verwaltungsabläufe und den Rechtsverkehr zu beschleunigen.

Eine handelsrechtliche Vollmacht vor einem Notar erstellen

Handlungsvollmachten werden üblicherweise erteilt, wenn der gewöhnliche Bevollmächtigte der Gesellschaft nicht an einer Handlung teilnehmen will oder kann, seine Mitwirkung jedoch erforderlich ist. So wird einer anderen Person die Befugnis erteilt, ausschließlich diese konkrete Handlung, diesen Vertrag oder dieses Rechtsgeschäft abzuwickeln.

Dies liegt daran, dass die Geschäftsführer einer Gesellschaft an so vielen Tätigkeiten der Unternehmensführung (wirtschaftlich, strategisch oder marktpositionell) beteiligt sind, dass sie gelegentlich Vertreter benötigen, die in ihrem Namen und im Namen der Gesellschaft bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften handeln.

Die Beziehung zwischen der bevollmächtigenden Gesellschaft und dem Bevollmächtigten wird als eng und vertrauensvoll angesehen, und aus diesem Grund handeln häufig andere Gesellschafter der Gesellschaft oder Führungskräfte derselben als Bevollmächtigte. Dies liegt daran, dass derjenige, der die Handlungsvollmacht erhält, im Namen der vertretenen Gesellschaft in gutem Glauben handeln muss. Situationen, in denen der Bevollmächtigte falsch oder zu persönlichen Zwecken handelt, können erhebliche finanzielle Verluste verursachen, die zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Wenn die Gesellschaft das Vertrauen in ihren Bevollmächtigten verliert, muss sie eine Widerrufsurkunde der Vollmacht zur Aufhebung der im Dokument oder in der Handlungsvollmacht erteilten Befugnisse veranlassen.

Wer kann die Vollmacht für Unternehmen in einer Notarkanzlei erteilen und ausstellen?

In jeder Vollmacht ermächtigt ein Vollmachtgeber, das heißt derjenige, der die Vollmacht erteilt, einen Bevollmächtigten, in seinem Namen zu handeln. Die Erteilung einer handelsrechtlichen Vollmacht oder Bevollmächtigung führt zur Ernennung eines Bevollmächtigten. Die Vollmacht kann erteilt werden:

  • Durch das Verwaltungsorgan, da es die Vertretung der Gesellschaft erteilt und seine Befugnisse auf andere Personen übertragen kann. Sie kann daher vom Alleinverwalter, einem der Gesamtschuldner, den gemeinsam Handelnden oder dem Verwaltungsrat selbst erteilt werden.
  • Durch die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung kann die handelsrechtliche Vollmacht nicht strictu sensu erteilen, da es sich um eine externe Handlung der Gesellschaft handelt, die von den Verwaltern erteilt werden muss. Dennoch kann die Hauptversammlung beschließen, einer anderen Person eine Vollmacht zu erteilen, wobei der Verwalter diesen Gesellschaftsbeschluss öffentlich beurkunden und die Vollmacht an die von der Hauptversammlung benannte Person erteilen wird.

Beispiele für Handelsvollmachten

Es gibt verschiedene Bereiche, in denen die Tätigkeit eines Bevollmächtigten konzentriert werden kann, wobei insbesondere die besondere Vertretungsmacht oder die besondere Verwaltungsvollmacht gegenüber jeder öffentlichen Verwaltung (öffentliche Einrichtungen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften) hervorzuheben sind.

Als Beispiele finden wir die Gründung von Gesellschaften (einschließlich Änderungen, Auflösungen oder Liquidationen), die Teilnahme an Hauptversammlungen von Gesellschaften, Kreditgeschäfte, die Verwaltung einer Immobilie, Immobiliengeschäfte wie ein Kaufvertrag, die Durchführung von Überweisungen oder Forderungseintreibungen.

Die handelsrechtliche Vollmacht unterliegt bestimmten Beschränkungen:

  • Beschränkungen des Geschäftsführers: Das Verwaltungsorgan darf keine Befugnisse erteilen, die ihm gemäß der Satzung der Gesellschaft eingeschränkt oder verboten sind.
  • Selbstkontrahierung: Das Verwaltungsorgan einer Gesellschaft, dem die ausdrückliche Befugnis zur Selbstkontrahierung fehlt, darf einem Dritten keine Vollmacht erteilen, die ihm die Befugnis zur Selbstkontrahierung verleiht; eine Befreiung obliegt nur seinem Prinzipal, der Gesellschaft, die diese durch das Organ der Willensäußerung, die Hauptversammlung der Gesellschafter, erteilen muss.
  • Unübertragbare Befugnisse: Dies sind Befugnisse, die das Gesetz nicht delegieren lässt und die von den eigenen Geschäftsführern ausgeübt werden müssen, wie die Einberufung der Gesellschafterversammlung.

Allgemeine Handelsvollmacht

Es handelt sich um eine notarielle Urkunde, in der eine Gesellschaft einem Bevollmächtigten (natürliche oder juristische Person) eine Vollmacht erteilt, sie zu vertreten und in allen Bereichen des Handelsverkehrs der Gesellschaft zu handeln, wobei umfassende Befugnisse eingeräumt werden, insbesondere im Vermögensbereich, für ihre Mitwirkung bei Handlungen oder dem Abschluss von Verträgen in ihrem Namen.

Die erteilte allgemeine notarielle Vollmacht dient dazu, später Unterschriften in öffentlichen Urkunden für die Gesellschaft oder das Unternehmen zu autorisieren, unter anderem Aktivitäten. Die allgemeine notarielle Vollmacht verleiht auch Verwaltungsbefugnisse im Vermögen einer Gesellschaft. Auf diese Weise obliegt den Geschäftsführern die organische Verwaltung eines Unternehmens, während die Bevollmächtigten eine freiwillige Vertretung innehaben.

Die Erteilung der allgemeinen Vollmacht kann für eine bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit erfolgen, wobei ihre Gültigkeit unbegrenzt ist. In der Regel sind sie unbefristet, es sei denn, der Vollmachtgeber gibt etwas anderes an.

Sie weist zudem konkrete Merkmale auf, da sie einseitig ist, im Sinne davon, dass die Annahme durch den Bevollmächtigten nicht erforderlich ist. Außerdem gilt sie als empfangsbedürftig, da die Vollmacht dem Bevollmächtigten mitgeteilt wird.

Für eine Widerrufung der handelsrechtlichen notariellen Vollmacht ist eine Widerrufsurkunde der Vollmacht zu erstellen und der Widerruf im Handelsregister einzutragen.

Spezialvollmacht für Handelsgeschäfte

Eine besondere handelsrechtliche Vollmacht ähnelt einer allgemeinen handelsrechtlichen Vollmacht sehr. Allerdings ermächtigt die bevollmächtigende Gesellschaft eine Person zur Vertretung in einer bestimmten Handlung, einem Vertrag oder einem konkreten Rechtsgeschäft oder für eine spezifische Befugnis, die ausdrücklich in dem Dokument genannt wird, in dem die Vertretung übertragen wird.

Der Hauptvorteil dieser Art von handelsrechtlicher Vollmacht besteht darin, dass sie die Handlungsvollmacht der Bevollmächtigten verkürzt, indem sie deren Handeln in einem bestimmten Vertrag oder Rechtsgeschäft einschränkt und begrenzt.

Was ist der Unterschied zwischen der allgemeinen handelsrechtlichen Vollmacht und der besonderen handelsrechtlichen Vollmacht?

Wie wir gesehen haben, liegt der Unterschied darin, dass bei der allgemeinen handelsrechtlichen Vollmacht der Bevollmächtigte in allen Bereichen des Handelsverkehrs handelt, mit mehr Freiheit und Befugnissen, während eine besondere handelsrechtliche Vollmacht für eine bestimmte Handlung, einen Vertrag oder ein konkretes Rechtsgeschäft erteilt wird, ohne dass die Vollmacht auf andere Bereiche ausgeweitet wird.

Daher endet die besondere handelsrechtliche Vollmacht mit der Ausführung des Geschäfts, für das sie erteilt wurde, und unterscheidet sich in diesem Aspekt von der Dauer einer allgemeinen handelsrechtlichen Vollmacht, die in der Regel unbefristet ist. Es ist auch üblich, dass die besondere Vollmacht endet, wenn die Gesellschaft, die die Vollmacht erteilt hat, aufgelöst wird oder der Bevollmächtigte zurücktritt.

Dennoch können sich besondere handelsrechtliche Vollmachten auf eine Vielzahl von Handlungen beziehen, wie zum Beispiel die Durchführung aller Bankgeschäfte. In diesem Fall wäre es eine besondere Vollmacht, die die Durchführung aller Bankgeschäfte erlaubt. Diese Art von besonderen Vollmachten, die sich auf eine Vielzahl von Handlungen beziehen, haben eine unbefristete Dauer, es sei denn, in der Vollmacht wird ausdrücklich eine konkrete Geltungsdauer festgelegt.

Die Beurkundung von Vollmachten einer Gesellschaft beim Notar

Die notarielle Urkunde der Handelsvollmacht muss folgende Informationen enthalten: Name der bevollmächtigten Gesellschaft, Adresse und CIF sowie die Informationen zum Bevollmächtigten.

Außerdem sind der Ort, an dem die notarielle Handlung stattfindet, der Name des Notars und die Stadt, in der er tätig ist, angegeben.

Der Inhalt fasst den Gegenstand der Vollmacht und das dem Sonderbevollmächtigten eingeräumte Recht zusammen, die Namen der Personen, die zur Unterzeichnung erscheinen, die Unterschrift der Parteien und das Siegel des Notars.

Die Rolle des Notars in einer Handelsvollmacht

Es wird wichtig sein, dass die bevollmächtigte Gesellschaft dem Notar mitteilt, warum und wofür sie eine Vollmacht benötigt. Wir werden Sie unparteiisch beraten und die besten Lösungen für die Situation anbieten, wobei wir stets gewährleisten, dass diese im Rahmen der Legalität stehen. Wir werden Sie über die rechtlichen und finanziellen Risiken informieren, darüber, wie man diese mindert, und Sie bezüglich möglicher Interessenkonflikte beraten, die entstehen könnten.

Sobald sich der Notar vergewissert hat, dass die Beteiligten sich der Verantwortung bewusst sind, die sie dem Bevollmächtigten übertragen und dass die Erklärenden voll geschäftsfähig sind, wird das Dokument erstellt, in dem die Befugnisse an den Bevollmächtigten vergeben werden, und die Beurkundung erfolgt. In der besonderen handelsrechtlichen Vollmacht wird die von der Gesellschaft dem Bevollmächtigten verliehene Befugnis oder Fähigkeit festgelegt, wobei ausschließlich spezifiziert wird, was er zu verwalten berechtigt ist. Dagegen werden in der allgemeinen handelsrechtlichen Vollmacht die von der Gesellschaft an den Bevollmächtigten verliehenen Befugnisse festgelegt, wobei die Handlungen und Verantwortlichkeiten spezifiziert werden, zu deren Verwaltung er ermächtigt ist, und diese ist, wie bereits erwähnt, eine der handelsrechtlichen Vollmachten mit der größten Handlungsvollmacht.

Der Notar ist ein Rechtsfachmann mit gesetzlichen Befugnissen, Dokumente und Rechtsakte zu beglaubigen und die rechtliche Gültigkeit von Transaktionen sicherzustellen. Sein Siegel und seine Unterschrift bieten Rechtssicherheit für die Transaktionen und schützen die Interessen der beteiligten Parteien.

Die handelsrechtliche Vollmacht muss in einer öffentlichen Urkunde vor dem Notar verfasst sein in den Fällen, die das Gesetz vorsieht. So ist ihre Abfassung als öffentliche Urkunde verpflichtend, wenn darin Rechtsakte enthalten sind, die mit öffentlichen Urkunden verbunden sind, die in ein Register eingetragen werden müssen oder die Dritten schaden könnten (Bürgerliches Gesetzbuch Artikel 1280), wie beispielsweise Vollmachten zum Kauf und Verkauf von Immobilien oder zur Änderung der Gesellschaftssatzung.

Danach werden beglaubigte und einfache Kopien der Urkunde für die Verwendung ausgehändigt, ebenso wie die authentische Kopie der Urkunde an den Bevollmächtigten, um seine handelsrechtliche Vollmacht auszuüben.

Dokumentation zur Erteilung einer Vollmacht in Unternehmen und Gesellschaften

Im Detail sind vorzulegen:

  • DNI, NIE, Reisepass oder Aufenthaltstitel des Vertreters der Gesellschaft (Vollmachtgeber). Wer eine handelsrechtliche Vollmacht erteilen möchte, muss mit einem gültigen DNI zu einem Notariat gehen. Der Vollmachtgeber muss volljährig sein und volle geistige Gesundheit besitzen.
  • Bestellungsurkunde des Geschäftsführers, in der der Vollmachtgeber als Geschäftsführer der Gesellschaft aufgeführt ist. Dieses Erfordernis kann durch die Abfrage der Gesellschaftsdaten im Handelsregister durch das Notariat ersetzt werden.
  • Name, Firmenbezeichnung, Sitz und CIF der Gesellschaft.
  • Echtes Exemplar der Gesellschaftsgründungsurkunde und der Gesellschaftsstatuten oder der Änderung der Gesellschaftsstatuten, die stattgefunden haben. Die Vorlage dieser Urkunden kann durch die Beschaffung der Informationen aus dem Handelsregister durch das Notariat ersetzt werden.
  • Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten (notarielle Urkunde, in der die Gesellschafter identifiziert werden, die mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals besitzen)
  • Dokumentation zu konkreten Daten des Bevollmächtigten (Name, Nachname, Kopie des DNI, NIE oder Reisepasses)
  • Wenn die Gesellschaft ein ausländisches Unternehmen ist, benötigt sie zum Zeitpunkt der Erteilung einer speziellen Vollmacht übersetzte und apostillierte Gesellschaftsdokumente, die offizielle Bescheinigung der Eintragung der Gesellschaft im Register, spanische NIF sowie NIE oder Reisepass des Vertreters.

Die Eintragung der Handelsvollmacht

Es ist die Eintragung der allgemeinen handelsrechtlichen Vollmacht im Handelsregister erforderlich, um die Rechtmäßigkeit, die Integrität der rechtlichen Vereinbarungen und den Schutz der Parteien sicherzustellen, sodass das geltende Gesetz und die Vorschriften eingehalten werden.

So bestimmt es Artikel 94 der Handelsregisterverordnung mit dem Ziel, dass der Bevollmächtigte seine Tätigkeit effektiv ausüben kann und die Rechtssicherheit des Geschäfts erhöht wird. Wenn keine Eintragung erfolgt, wird die Legitimation zur Vertretung der Gesellschaft nicht nachgewiesen. Für den Fall, dass eine zukünftige Widerrufsurkunde existiert, muss auch diese im Register eingetragen werden.

Allerdings können nur solche Vollmachten im Handelsregister eingetragen werden, die von einem zuvor eingetragenen Verwaltungsorgan erteilt wurden.

Bezüglich der Eintragung der allgemeinen handelsrechtlichen Vollmacht stellt sich die Frage, ob der Bevollmächtigte vor der Eintragung der Vollmacht handeln kann. In diesem Zusammenhang erklärte die Entscheidung vom 25. Mai 2017 der Generaldirektion der Register und des Notariats, dass „in Bezug auf die freiwillige Vertretung auf Grundlage einer nicht eingetragenen allgemeinen Vollmacht oder einer besonderen Vollmacht hat diese Leitstelle im Bereich des Grundbuchs erklärt, dass das Fehlen der Eintragungsangabe im Handelsregister als Nachweis für das gültige Bestehen der behaupteten Vertretung durch den Vermerk im eintragungsfähigen Titel ersetzt werden kann, wenn diese Daten und Dokumente die gültige Ernennung des gesellschaftlichen Vertreters oder Bevollmächtigten belegen, da er mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen und Formalitäten durch ein zuständiges, ordnungsgemäß einberufenes Organ ernannt wurde und die Ernennung zum Zeitpunkt der Bestellung gültig war, einschließlich der Annahme der Ernennung und gegebenenfalls der Benachrichtigung oder Zustimmung der Inhaber der vorherigen eingetragenen Ämter in einer Weise, die die Eintragungssituation mit der außergerichtlichen Situation kompatibel und kohärent macht.“

Bezüglich der besonderen handelsrechtlichen Vollmacht ist keine Eintragung der besonderen handelsrechtlichen Vollmachten im Handelsregister erforderlich, da die Person, der die Vollmacht erteilt wurde, diese verliert, sobald die Handlung ausgeführt wird, für die sie erteilt wurde.

Eine handelsrechtliche Vollmacht telematisch mit einem Notar erstellen

Es ist wichtig zu wissen, dass Notariate wie JLA Notarios die Möglichkeit bieten, notarielle Dienstleistungen online abzuwickeln, was eine schnellere Bearbeitung und mehr Komfort für den Kunden ermöglicht, mit entsprechender Zeitersparnis. In unserem Fall können wir als technologisch fortschrittliches Online-Notariat die Erteilung einer Online-Handlungsvollmacht mittels Autorisierung per Videokonferenz abwickeln und bieten dabei erhebliche Vorteile bei notariellen Handelsgeschäften.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Handlungsvollmacht von jedem Ort in Spanien aus zu bearbeiten! Sie erhalten einen persönlichen, bequemen und effizienten notariellen Service.

Preise für Handelsvollmachten in der Notarkanzlei

Der Preis für notarielle Handlungen wird von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung über die Notarhonorare (RD 1426/1989 vom 17. November, mit dem die Notarhonorare geregelt werden).

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten, die Anzahl der Vollmachtgeber und Bevollmächtigten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich „Kontakt“ im Fußbereich der Website, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Zur Orientierung können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Beurkundung einer allgemeinen handelsrechtlichen Vollmacht zwischen 125 und 175 € inklusive Mehrwertsteuer liegt.

Der übliche Preis für die Beurkundung einer besonderen handelsrechtlichen Vollmacht liegt zwischen 90 und 150 € inklusive Mehrwertsteuer.

Diese Richtpreise sind für ein Dokument mit üblichen Inhalten (9 Seiten) berechnet und beinhalten die Ausstellung einer einzigen beglaubigten Kopie und einer einfachen Kopie, ausgestellt von einer Gesellschaft.

FAQ Über Handelsvollmachten

Die Widerrufung der handelsrechtlichen Vollmacht erfolgt in der Regel aufgrund des Vertrauensverlustes der bevollmächtigenden Gesellschaft und des daraus resultierenden Entzugs der Vollmacht. Sie kann auch dann erfolgen, wenn die bevollmächtigende Gesellschaft die Dienste des Bevollmächtigten nicht mehr benötigt. Wie dem auch sei, wird die Vollmacht in einem Notariat durch öffentliche Urkunde widerrufen. In diesem Zusammenhang ist die einfache Kopie, die der bevollmächtigenden Gesellschaft bei der Erteilung der Vollmacht ausgehändigt wurde, von entscheidender Bedeutung, damit der Notar die vorherigen Informationen wiedererlangen kann.

Sobald die Widerrufsurkunde verfasst ist, ist der Notar verpflichtet, den Bevollmächtigten zu benachrichtigen, damit dieser nicht erscheint und eine Kopie der Vollmacht in seinem Besitz hat.


Der Bevollmächtigte einer Handelsgesellschaft kann auf eine Vollmacht verzichten, indem er eine Urkunde ausstellt, in der sein Verzicht vermerkt ist. Diese Urkunde muss der Gesellschaft auf nachweisbare Weise mitgeteilt werden.


Die Vollmacht erlischt durch die schriftliche Widerrufserklärung der Vollmacht oder durch den Verzicht auf die Vollmacht. Es können jedoch auch andere Gründe für das Erlöschen der Vollmacht eintreten, wie der Tod des Bevollmächtigten oder seine Geschäftsunfähigkeit.


Die internationale Handelsmacht

Spanische Handelsvollmachten haben internationale Anerkennung, sofern sie apostilliert sind. Durch die Haager Apostille, eine Anmerkung im privaten Dokument oder der Urkunde, wird deren Echtheit bestätigt. Dies liegt daran, dass unser Land zusammen mit vielen anderen Teil des Haager Übereinkommens ist, einem internationalen Vertrag, in dem die unterzeichnenden Länder eine Apostille verwenden, um das Dokument für die Verwendung im Ausland zu legalisieren.

Bei JLA Notarios können wir die notarielle Apostille für die in unserer Notariatskanzlei unterzeichneten Vollmachten für Kunden, die dies wünschen, beschaffen. Dies ist ein ergänzender Service zur Unterzeichnung der notariellen Vollmacht, den wir anbieten, weil unsere Kunden diese Dienstleistungen regelmäßig nachfragen. Daher bieten wir einen umfassenden Service bei der Verwaltung notarieller Vollmachten und handelsrechtlicher Dienstleistungen für unsere Kunden an und können alle ergänzenden Formalitäten übernehmen, die für die in unserer Notariatskanzlei unterzeichneten Urkunden erforderlich sind.

Notariat für Handelsangelegenheiten mit JLA Notarios

Unsere Notar in Barcelona verfügt über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um eine handelsrechtliche Vollmacht zu erteilen. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und können Ihnen eine persönliche Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, wobei wir jederzeit Ihre Fragen und Anliegen beantworten.

Bei JLA Notarios arbeiten wir einfühlsam und dynamisch und setzen neue Technologien in allen Verfahren zu Ihrem Komfort und Ihrer Bequemlichkeit ein. Unser Ziel als Online-Notariat, bei dem wir viele notarielle Dienstleistungen elektronisch abwickeln, ist es, die Transaktionszeiten Ihres Verfahrens zu optimieren und Sie über Neuerungen während des Prozesses auf dem Laufenden zu halten. Wählen Sie uns als Ihren Notar, um einen exzellenten Service zu erhalten. Sie können wählen, ob Sie persönlich in unserem Notariat im Zentrum von Barcelona unterschreiben oder per notarieller Videokonferenz ohne Anreise von jedem Ort aus, an dem Sie sich befinden.

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