Widerruf der Vollmacht

Die Widerrufung einer Vollmacht ist ein notarielles Dokument, das es ermöglicht, eine zuvor erteilte Vollmacht unwirksam zu machen, sei es eine zivilrechtliche Vollmacht einer Person oder einer Gesellschaft. Als Notare in Barcelona, die auf Vollmachten spezialisiert sind, möchten wir Ihnen erklären, dass eine notarielle Vollmacht widerrufen werden kann, die Bedeutung des Widerrufs und alle Informationen darüber, wie man die notarielle Vollmacht durch öffentliche Urkunde widerruft.

Sie sollten wissen, dass Sie Ihre Vollmacht durch Unterschrift bei JLA Notarios – Notaria Barcelona widerrufen können oder durch ein vollständig digitales Verfahren mittels Online-Unterschrift des Widerrufs der Vollmacht per Videokonferenz über das Bürger-Notarportal. Die Kosten sind bei einem Online-Verfahren oder einem Präsenzverfahren gleich, konsultieren Sie uns bei jeglichen Fragen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was ist die Widerrufung einer Vollmacht?

Wie bereits erwähnt, ist die Widerruf der Vollmacht ein notarielles Dokument, das als öffentliche Urkunde erstellt wird, in dem die Erteilung der Vollmacht aufgehoben wird, die eine Person einer anderen erteilt hat, damit diese sie vertreten und in ihrem Namen handeln kann.

In der Regel kann die Vollmacht zur Durchführung von Rechtsgeschäften und Rechtsakten erteilt werden. Als Vollmachtgeber wird die Person bezeichnet, die die Vollmacht erteilt, während der Bevollmächtigte die Person ist, die sie erhält. So können sowohl Privatpersonen (natürliche Personen) als auch juristische Personen (Unternehmen) eine Vollmacht erteilen.

Der notariell beurkundete Widerruf der Vollmacht kann jederzeit durch den Gang zum Notar durchgeführt werden, und es können alle Arten von Vollmachten widerrufen werden, außer den unwiderruflichen (weil sie im Interesse des Bevollmächtigten oder eines Dritten erteilt wurden und für die Abwicklung eines zeitlich begrenzten Rechtsgeschäfts bestehen). Ebenso kann der Vollmachtgeber auch eine Urkunde teilweise widerrufen und einschränken, indem er eine Urkunde über den teilweisen Widerruf der Vollmacht erstellt.

Der Widerruf der Vollmacht unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch des allgemeinen Rechts und dem Bürgerlichen Gesetzbuch von Katalonien.

Wer kann eine Vollmacht widerrufen?

Die Vollmacht kann nur von dem widerrufen werden, der sie erteilt hat. Die Vollmacht und der Widerruf sind einseitig, und daher ist keine Mitwirkung des Bevollmächtigten erforderlich; es genügt, dass derjenige, der die Vollmacht erteilt hat, den Widerruf unterschreibt.

Im Falle einer von einer natürlichen Person erteilten Vollmacht wird der Widerruf stets vom Vollmachtgeber vorgenommen. Die von einer Gesellschaft erteilten Vollmachten werden hingegen von einem Vertreter der Gesellschaft widerrufen (in diesem Fall kann es sein, dass es sich um einen anderen Vertreter handelt als den, der die Vollmacht erteilt hat). Im Falle von insolventen Gesellschaften muss der Widerruf der Vollmacht vom Insolvenzverwalter vorgenommen werden.

Gründe für die Widerrufung der Vollmacht durch den Vollmachtgeber

Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange derjenige, der sie erteilt hat, sie widerrufen möchte, ohne dass es einer spezifischen Ursache bedarf. Dennoch gibt es häufige Gründe, die zum Widerruf einer notariellen Vollmacht führen, wie zum Beispiel:

  • Der Vollmachtgeber hat das Vertrauen in den Bevollmächtigten verloren, weil dieser die Vollmacht nachlässig genutzt oder wirtschaftlichen Schaden verursacht hat.
  • Die Vollmacht wurde für eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Rechtsgeschäft erteilt, das bereits abgewickelt wurde.
  • Der Bevollmächtigte möchte die ihm erteilten Vorgänge selbst durchführen.
  • Der Verlust der Geschäftsfähigkeit des Bevollmächtigten.

Wenn einer dieser Fälle eintritt und um zu verhindern, dass der Bevollmächtigte weitere Handlungen vornimmt, wird die Urkunde über den Widerruf der Vollmacht erstellt. Ihr Zweck ist die Unbrauchbarmachung oder Ungültigmachung, damit sie in Zukunft nicht mehr verwendet werden kann. Auf diese Weise versucht der Vollmachtgeber zu verhindern, dass die Vollmacht weiterhin genutzt wird.

Neben den oben genannten freiwilligen Gründen gibt es gesetzliche Gründe, aufgrund derer eine Vollmacht als widerrufen gilt. Zum Beispiel:

  • Auflösung und Erlöschen der Gesellschaft.
  • Erklärung der Abwesenheit, die vom Abwesenden erteilt wurde.
  • Mit der Annahme der Klage auf Nichtigkeit, Trennung oder Scheidung werden die Vollmachten widerrufen, die einer der Ehegatten dem anderen erteilt hat.
  • Im Todesfall des Vollmachtgebers.
  • Durch nachträglichen Verlust der Geschäftsfähigkeit, es sei denn, diese Umstände wurden vorhergesehen.

Wie widerruft man die Vollmacht?

Die Widerrufung einer Vollmacht kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Beim ausdrücklichen Widerruf wird vom Bevollmächtigten die Rückgabe der beglaubigten Kopie der Vollmacht verlangt (da der Bevollmächtigte diese vorlegen muss, um sie verwenden zu können). Mit dieser Maßnahme wird die Nutzung der erteilten Befugnisse verhindert. Beim stillschweigenden Widerruf erledigt der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten selbst oder erteilt die Vollmacht einer anderen Person erneut.

Es gibt Fälle, in denen der Bevollmächtigte seine beglaubigte Kopie nicht herausgeben möchte oder behauptet, sie nicht zu finden. Um eine Vollmacht offiziell zu widerrufen, muss man zu einem Notar gehen, um eine Urkunde über den Widerruf der Vollmacht zu erstellen. Man kann zu dem Notar gehen, der die ursprüngliche Urkunde verfasst hat, oder zu einem neuen. Es ist wichtig, dass die Urkunde über die Erteilung der Vollmacht vorgelegt wird oder zumindest die ursprüngliche Vollmacht identifiziert wird.

Benachrichtigung über die Widerrufung der Vollmacht

Der Notar wird die Urkunde erstellen und dem Bevollmächtigten die notarielle Widerrufserklärung mitteilen, wobei er die Benachrichtigung gemäß dem gesetzlichen Verfahren dokumentiert, um die Wirkungen des Widerrufs zu erzielen.

Es ist wichtig, dass diese notarielle Benachrichtigung des Widerrufs der Vollmacht erfolgt, da, wenn die widerrufene Vollmacht genutzt wird, ohne dass der Widerruf mitgeteilt wird, das Gesetz bestimmt, dass der Vollmachtgeber an die Vereinbarungen seines Vertreters gebunden bleibt.

Ebenso muss der Notar den Widerruf auch der ursprünglichen Notariatsstelle mitteilen, falls die Vollmacht vor einem anderen Notar als dem Notar, der den Widerruf bearbeitet, unterzeichnet wurde. In diesem Fall wird in der Originalurkunde vermerkt, dass die Vollmacht außer Kraft gesetzt wurde, um zukünftige Ausgaben von Kopien an den widerrufenen Bevollmächtigten zu vermeiden.

Die Rolle des Notars bei der Widerrufung einer Vollmacht: Widerruf der Vollmacht durch öffentliche Urkunde

Der Notar ist ein Rechtsfachmann, der die Rechtmäßigkeit und Echtheit verschiedener Transaktionen garantiert. Außerdem gehört zu seinen Aufgaben, unparteiisch und kostenlos zu beraten und Empfehlungen zu geben. Ganz gleich, welchen Vorgang Sie in Erwägung ziehen, legen Sie uns Ihre Zweifel dar und stellen Sie die notwendigen Anfragen.

Im Falle der Widerrufung von Vollmachten sorgt der Notar dafür, dass der Widerruf in gesetzlich vorgeschriebener Form in einer öffentlichen Urkunde erfolgt und dass der Widerruf gemäß dem im Gesetz festgelegten Verfahren bekannt gemacht wird. Daher garantiert der Notar, dass der Widerruf rechtmäßig ist und die widerrufenden Wirkungen eintreten.

Der Widerruf von Vollmachten kann online abgewickelt werden, per Videokonferenz, gemäß dem Gesetz 11/2023. Zögern Sie nicht, uns für diesen Vorgang zu kontaktieren, wenn Sie ihn online durchführen möchten, unabhängig von der Region, in der Sie sich befinden. Sie können daher wählen, ob Sie Ihren Widerruf online oder persönlich in unserer Notariatskanzlei an der Avenida Diagonal in Barcelona abwickeln möchten.

Dokumente zur Widerrufung der Vollmacht

Wir unterscheiden die Dokumente je nachdem, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.

Im Falle von Privatpersonen (natürliche Personen) müssen zur Widerrufung der Vollmacht folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Identifikationsdokument.
  • Kopie der Vollmacht, die erteilt wurde und widerrufen werden soll. Falls keine Kopie vorliegt, müssen Angaben wie Name und Nachname des Notars, der die Vollmacht erteilt hat, das Datum, der Ort und die Protokollnummer bereitgestellt werden.

Bei Unternehmen (juristische Personen) werden für die Unterzeichnung des Widerrufs benötigt:

  • Identifikationsdokument des Vertreters der Gesellschaft.
  • Dokumente, die die Existenz der Gesellschaft und die Befugnisse des Vertreters nachweisen. Wenn es sich um einen Geschäftsführer handelt, kann dies durch handelsrechtliche Informationen ersetzt werden.
  • Urkunde über die wirtschaftlich Berechtigten (notarielle Urkunde, in der die Gesellschafter identifiziert werden, die mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals des Unternehmens besitzen).

Häufig gestellte Fragen und Kosten der Widerrufung von Vollmachten

Der Preis für notarielle Handlungen ist von der Regierung geregelt und entspricht der Verordnung des NOTARHONORARVERZEICHNISSES (RD 1426/1989 vom 17. November, das das Honorarverzeichnis der Notare regelt).

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Beim Preis der Widerrufung spielt es eine Rolle, ob eine Benachrichtigung erforderlich ist oder nicht und wie viele Benachrichtigungen vorgenommen werden müssen.

Wenn Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich kontaktieren, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die notarielle Beurkundung eines Widerrufs einer notariellen Vollmacht etwa 75 € inklusive Mehrwertsteuer beträgt.


Falls der Bevollmächtigte eine bereits widerrufene und mitgeteilte Vollmacht verwendet, kann er für verursachte Schäden und Verluste haftbar gemacht werden, könnte sich strafbar machen, und je nach Fall kann die Handlung keine Wirkung entfalten.


Das bestmögliche Mittel ist, dass die Person, die die widerrufene Vollmacht erhalten hat, eine Kopie der widerrufenen Vollmacht übergibt. Diese Tatsache zusammen mit dem Widerruf beim Notar ermöglicht es, sicherzustellen, dass die Vollmacht nicht erneut verwendet wird.

Wenn der Bevollmächtigte nicht kooperiert und die Vollmacht nicht übergibt, muss der notarielle Widerruf in Anspruch genommen werden, bei dem die Übergabe einer Kopie verlangt wird.


Wenn einer der Ehegatten anderen Vollmachten erteilt hat, werden diese ohne die Notwendigkeit, einen Notar aufzusuchen, widerrufen, wenn eine Klage auf Annullierung, Trennung oder Scheidung eingereicht wird. Daher erlöschen im Falle einer Scheidung die Vollmachten zwischen den Ehegatten automatisch.


Widerruf von Vollmachten in Handelsgesellschaften

Wer erteilt die Widerrufung der Vollmacht in Handelsgesellschaften?

Im Falle von juristischen Personen oder Gesellschaften erfolgt die Widerrufung durch denjenigen, der Geschäftsführer der Gesellschaft ist, auch wenn es sich um eine andere Person als den Geschäftsführer handelt, der die Vollmacht erteilt hat. Außerdem kann neben dem Geschäftsführer eine Vollmacht widerrufen, wer eine Vollmacht der Gesellschaft besitzt, die dies erlaubt.

Der Widerruf bei gesamtschuldnerischen Geschäftsführern

Im Falle von gesamtschuldnerischen Geschäftsführern kann jeder von ihnen die Vollmacht widerrufen, die ein anderer Geschäftsführer erteilt hat.

Die Widerrufung bei gemeinschaftlichen Geschäftsführern

In Gesellschaften mit gemeinschaftlicher Vertretung ist die gemeinsame Unterschrift aller gemeinschaftlichen Geschäftsführer erforderlich, um eine Vollmacht zu widerrufen.

Widerruf der Vollmacht im Handelsregister

Sobald die Widerrufsurkunde der Vollmacht vorliegt, ist es ratsam, zum Handelsregister zu gehen und die von der Handelsgesellschaft erteilte Vollmacht aus dem Register löschen zu lassen. Im Handelsregister werden nur Generalvollmachten eingetragen. Im Falle des Widerrufs einer allgemeinen Handelsvollmacht können wir von JLA Notarios dafür sorgen, dass die widerrufene Vollmacht aus dem Register entfernt wird.

JLA Notarios, Notariat für die Widerrufung der Vollmacht

Unsere Notarstelle in Barcelona verfügt über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um die Widerrufung einer Vollmacht einer Gesellschaft oder einer Privatperson zu verwalten.

Bei JLA Notarios arbeiten wir einfühlsam und dynamisch und setzen neue Technologien in allen Verfahren für Ihren Komfort und Ihre Bequemlichkeit ein. Unser Ziel als Online-Notarstelle ist es, die Transaktionszeiten Ihres Verfahrens zu optimieren und Sie über Neuerungen, die während des Verfahrens auftreten, auf dem Laufenden zu halten.

Nehmen Sie Kontakt auf mit uns für eine Erstberatung. Wir helfen Ihnen während des gesamten Prozesses, beantworten Ihre Fragen und verwalten Ihre Angelegenheit effizient. Denken Sie daran, dass Sie wählen können, ob Sie in den Büros von JLA Notarios – Notarstelle Barcelona, gelegen an der Avenida Diagonal, unterschreiben oder vollständig online von jedem Ort in Spanien aus unterschreiben möchten.

Sie können uns per E-Mail unter bcn@jlanotarios.com kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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