Machtübertragung

Die Ersatzvollmacht zusammen mit anderen Mitteln wie der Untervollmacht stellen Optionen innerhalb der Spezialisierung auf notarielle Dienstleistungen im Bereich der Vollmachten unserer Notaría en Barcelona dar. Deshalb möchten wir Sie in das, was die Ersatzvollmacht bedeutet, einführen, wie man sie Schritt für Schritt bearbeitet und die übrigen damit verbundenen Angelegenheiten wie Optionen zum Verzicht und Widerruf.

Was ist Machtübertragung?

Die Vollmachtsvertretung tritt ein, wenn ein Bevollmächtigter, dem Vollmachten erteilt wurden, diese an einen Dritten überträgt, sei es, weil er sie nicht ausüben kann oder will. Während dieses Verfahrens endet die Handlungs- und Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers. Die Person, die den ursprünglichen Bevollmächtigten ersetzt, wird rechtlich als Vertreter bezeichnet und ist ab diesem Zeitpunkt für die vorherigen Aufgaben des Bevollmächtigten zuständig.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Bevollmächtigter eine Vollmachtsvertretung beantragen könnte. Dazu gehören eine mögliche Unfähigkeit, die Unmöglichkeit, das übernommene Amt auszuüben, oder sogar der Verlust des Vertrauensverhältnisses zum Vollmachtgeber.

Durch die Vollmachtsvertretung wird die Pflicht vermieden, die Vollmacht zu widerrufen und eine neue Vollmacht zu erstellen, was den Beteiligten Zeit- und Ressourcenvorteile bringt. Ebenso ist zu erwähnen, dass die Vertretung sowohl bei Privatpersonen als auch bei Handelsgesellschaften, die eine Vertretung benötigen, beantragt werden kann.

Wir erinnern daran, dass die Erteilung von Vollmachten, zu der auch die Vollmachtsvertretung gehört, auf dem tiefen Vertrauen zwischen Vollmachtgeber und Vertreter beruht, da Fahrlässigkeit oder Vorsatz wirtschaftliche und vermögensrechtliche Folgen für den Vollmachtgeber haben können. Deshalb empfehlen wir stets die Aufnahme von Klauseln in dieses notarielle Dokument, die die Vertretungs- oder Untervollmachtsregelungen spezifizieren.

Die zivilrechtliche Vollmachtsvertretung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zwischen den Artikeln 1709 und 1721 geregelt; im Zivilgesetzbuch von Katalonien im Artikel 622-26; und im Handelsrecht in den Artikeln 261 und 296 des Handelsgesetzbuchs.

Unterschied zwischen Vollmachtsübertragung und Untervollmacht

Wenn wir die Stellvertretung der Vollmacht mit der Untervollmacht vergleichen, bewirkt die Stellvertretung eine Übertragung der Vollmacht vom Bevollmächtigten auf den Stellvertreter, wobei der Bevollmächtigte, wie bereits erwähnt, die Handlungs- und Vertretungsbefugnisse verliert. Der Unterschied zwischen Stellvertretung und Untervollmacht besteht darin, dass der Bevollmächtigte bei der Untervollmacht alle oder einige der Befugnisse an einen Dritten delegiert, sich im Gegensatz zur Stellvertretung jedoch nicht von der Vollmacht löst, sondern weiterhin als Bevollmächtigter tätig ist.

Auswirkungen des Machtwechsels

Daher bedeutet die Abwicklung einer Vollmachtsvertretung die Übertragung der Vollmacht vom Bevollmächtigten auf den Stellvertreter, wodurch der Bevollmächtigte seine Stellung verliert und der Stellvertreter die Vertretungsmacht des Vollmachtgebers erhält. Die Figur des Stellvertreters kann seinen Vollmachtgeber rechtlich in Geschäftstransaktionen vertreten, wie zum Beispiel bei der Unterzeichnung von Verträgen oder Kaufverträgen, bei Reisen oder Abwesenheiten, im Bereich von Handelsgesellschaften, bei Gesundheitsproblemen oder Unfähigkeit und sogar bei der Delegation spezifischer Vollmachten.

Ersetzung der Vollmacht für Rechtsstreitigkeiten oder Ersetzung der Vollmacht von einem Anwalt zum anderen

In diesem Fall sprechen wir von der Vertretung einer Person, die eine andere in Rechtsstreitigkeiten vertritt. So muss im Fall eines Anwalts, der als Vertreter eines Vollmachtgebers handelt und ersetzt werden muss, zum Beispiel durch ein Mitglied seiner Kanzlei, rechtlich die Schritte zur Ersetzung oder Untervollmachtserteilung eingeleitet werden.

Wie wird eine Vollmachtsübertragung durchgeführt?

Damit eine Vertretungsvollmacht übertragen werden kann, darf der Vollmachtgeber bei der Erteilung der ursprünglichen Vollmacht nicht festgelegt haben, dass eine Vertretungsvollmacht untersagt ist. Daher ist es im Falle, dass der Vollmachtgeber seine Funktionen nicht ausüben kann oder möchte, möglich, die folgenden Fälle zu unterscheiden:

  • Die Vollmacht enthält eine Klausel, die die Vertretung erlaubt: In diesem Fall, wenn ein bestimmter Vertreter benannt wurde, ist gemäß dem Willen des Vollmachtgebers unter dessen Verantwortung zu handeln. Wenn keine bestimmte Person als Vertreter benannt wurde, kann der Bevollmächtigte diese Person durch Erteilung einer Vertretungsvollmacht ernennen, ohne dass dies die Verantwortung des Bevollmächtigten für die Handlungen des Vertretenen beeinträchtigt.
  • Die Vollmacht enthält eine Klausel, die die Vertretung ausdrücklich verbietet: In diesem Fall kann die Vollmacht nicht vertreten werden, es sei denn, der Vollmachtgeber bestätigt dies später, da sie sonst ungültig wäre, oder der Vollmachtgeber erteilt eine neue Vollmacht zugunsten einer anderen Person.
  • Es wurde weder die Möglichkeit der Vertretung noch deren Verbot angegeben: Wenn die Vollmacht nichts über die Möglichkeit der Vertretung sagt, muss man zwischen der Vollmacht nach dem allgemeinen Zivilrecht oder dem katalanischen Recht unterscheiden:
    • Allgemeines Zivilrecht: In diesem Fall kann die Vollmacht zugunsten einer anderen Person vertreten werden, ohne dass dies die Verantwortung des Bevollmächtigten beeinträchtigt.
    • Katalanisches Zivilrecht: Nach katalanischem Recht kann die Vollmacht, wenn nichts gesagt wird, nicht vertreten werden. Es wird so gehandelt, als ob es verboten wäre.

Der Ersatz im Handelsbereich

Im Gegensatz zum Zivilrecht ist im Handelsrecht die Vertretung durch einen Stellvertreter grundsätzlich verboten, es sei denn, sie wurde ausdrücklich in der Handelsvollmacht erlaubt. Daher ist im Handelsrecht eine Vertretung durch einen Stellvertreter nur zulässig, wenn die Vollmacht dies ausdrücklich gestattet.

Die Vollmachtsersatzurkunde

Wenn Sie Bevollmächtigter sind und eine Urkunde zur Ersetzung der Vollmacht erstellen müssen, sollten Sie einen Termin bei einem Notariat vereinbaren. Notare sind Rechtsexperten, die die Rechtmäßigkeit und Echtheit der Transaktionen gewährleisten. Sie werden über die rechtlichen und finanziellen Risiken sowie über mögliche Interessenkonflikte informiert, die je nach Bereich, in dem die Ersetzung durchgeführt wird, auftreten können, sei es bei Privatpersonen oder Handelsgesellschaften.

Um das, was manchmal als Urkunde zur Ersetzung der Vollmacht bezeichnet wird, zu erstellen, ist nur die persönliche Vorsprache des Bevollmächtigten im Notariat erforderlich. Die Abwicklung einer Vollmachtsersetzung erfordert die notarielle Unterzeichnung der Urkunde zur Ersetzung der Vollmacht. Der Bevollmächtigte, der die Ersetzung zugunsten des Ersatzbevollmächtigten erteilt, wird unterschreiben, ohne dass der Ersatzbevollmächtigte unterschreiben muss. Nach der Unterzeichnung wird dem Bevollmächtigten die beglaubigte Kopie der Vollmachtsersetzung übergeben, damit er sie dem benannten Ersatzbevollmächtigten aushändigen kann.

Dokumentation für die Urkunde zur Ersetzung der Vollmacht in Spanien

Am Tag der Vereinbarung müssen Sie als Privatperson die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Gültiger Ausweis.
  • Beglaubigte Kopie der Vollmacht, die den Willen des Vollmachtgebers hinsichtlich der Möglichkeit der Ersetzung nachweist.

Im Falle von Unternehmen oder juristischen Personen sind die Unterlagen erforderlich, die die Existenz der Gesellschaft und die erteilte Vollmacht mit Ersetzungsbefugnis nachweisen.

Wie viel kostet der Ersatz der Vollmacht?

Der Preis für notarielle Handlungen ist von der Regierung geregelt und entspricht der Verordnung des NOTARHONORARS (RD 1426/1989 vom 17. November, mit dem das Notarhonorar geregelt wird).

Im Allgemeinen kann der genaue Preis eines notariellen Dokuments erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können.

Im Fall einer Vollmachtsersatzurkunde variiert die Kosten je nachdem, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.

Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen beeinflussen ebenfalls leicht den Endpreis.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Abschnitt Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com93 159 17 62.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis im Fall der Ersatzvollmacht im Handelsbereich, da mehr Formalitäten und Dokumente der Gesellschaften erforderlich sind, zwischen 120 und 250 € liegt. Die Beurkundung einer Ersatzvollmacht im Zivilbereich, die von einer natürlichen Person erteilt wird, liegt zwischen 60 und 90 €.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Vollmachtsersetzung

Es liegt im Ermessen des Stellvertreters, auf die Stellvertretung der Vollmacht zu verzichten, wenn er dies wünscht. Er kann aufhören, die Vollmacht als solche zu nutzen, seine beglaubigte Kopie vernichten oder eine öffentliche Urkunde über den Verzicht auf die Stellvertretung der Vollmacht erstellen lassen. Die öffentliche Urkunde ist besonders interessant, um spätere Probleme nach dem Verzicht zu vermeiden.


Der Vollmachtgeber kann die Ersetzung der Vollmacht jederzeit widerrufen und damit die Nutzung der Vollmacht aufheben. Es kommt häufig vor, dass dies vorzeitig geschieht, wenn das Vertrauen zum Bevollmächtigten gebrochen wurde oder man mit dem vom ursprünglichen Bevollmächtigten benannten Ersatz nicht einverstanden ist, wodurch die Möglichkeit verweigert wird, diesen nach der Ersetzungsurkunde zu bestätigen. Dazu muss dem Ersatzbevollmächtigten die Abberufung seines Amtes nachweislich mitgeteilt werden.


Die Dauer der Vertretung hängt von der Dauer ab, die bei der Erteilung der ursprünglichen Vollmacht festgelegt wurde.


Für den Fall, dass mehrere Bevollmächtigte benannt wurden, können diese ihre entsprechenden Vertreter ernennen, sofern dies vorgesehen ist.


JLA Notarios, Notariat für die Ersetzung von Vollmachten

Bei JLA Notarios sind wir auf die Erstellung der Ersetzungsvollmacht spezialisiert. In unserer Notariatskanzlei in Barcelona finden Sie ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, die Ihnen eine Notarvollmacht in Barcelona ausstellen können. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und bieten Ihnen eine persönliche Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, wobei wir jederzeit Ihre Fragen und Anliegen beantworten.

Bei JLA Notarios arbeiten wir einfühlsam und dynamisch und setzen neue Technologien in allen Verfahren zu Ihrem Komfort und Bequemlichkeit ein. Unser Ziel ist es, die Transaktionszeiten Ihres Vorgangs zu optimieren und Sie über alle Neuerungen während des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten. Außerdem können Sie jetzt auch eine Ersetzungsvollmacht online von überall in Spanien aus auf die schnellste und bequemste Weise per Videokonferenz mit unserer Online-Notariatskanzlei unterschreiben.

Wählen Sie uns als Ihren Notar, um einen exzellenten Service zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung in unseren Büros oder erteilen Sie notarielle Vollmachten online mittels digitaler Unterschrift. Wir helfen Ihnen während des gesamten Prozesses, beantworten Ihre Fragen und verwalten Ihre Angelegenheiten effizient. Buchen Sie jetzt Ihre erste Beratung bei JLA Notarios.

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