Untervollmacht der Vollmacht

Die Untervollmacht ist eine der Handlungen, die in unserer Notaría in Barcelona stattfinden und gehört zum Spezialgebiet unserer notariellen Dienstleistungen im Bereich Vollmachten in Barcelona. Deshalb möchten wir Ihnen näherbringen, was Untervollmacht bedeutet, wie man sie Schritt für Schritt bearbeitet und weitere damit zusammenhängende Angelegenheiten.

Was ist eine Untervollmacht?

Als Untervollmacht wird die Erteilung von Vollmacht durch eine bevollmächtigte Person an einen Dritten bezeichnet. Dieses Mittel kann sowohl im Handels- als auch im Zivilrecht vorkommen. Das Charakteristischste im Falle der Untervollmacht ist, dass sowohl der Bevollmächtigte als auch der Unterbevollmächtigte Funktionen haben und jeder von ihnen die im Vollmachtsschreiben und in der Untervollmacht festgelegten Funktionen ausüben kann.

Damit die Untervollmacht zustande kommt, muss ein Vollmachtgeber (das heißt die Person, die ursprünglich die Vollmacht oder Befugnis erteilt) zunächst einem Bevollmächtigten eine Vollmacht erteilen. Die Untervollmacht entsteht, wenn dieser Bevollmächtigte diese Vollmacht an einen Dritten delegiert, damit dieser als Unterbevollmächtigter handelt.

Die Übertragung der Vollmacht vom Bevollmächtigten auf den Unterbevollmächtigten kann teilweise oder vollständig sein, und dieser kann die Vertretungsfunktionen ausüben, die ihm der Bevollmächtigte überträgt. Tatsächlich hebt die Erteilung der Vollmacht die vorherige nicht auf, und sie können gleichzeitig koexistieren, wobei beide im Namen ihres Vollmachtgebers vertreten und handeln.

Die Untervollmacht tritt meist dann ein, wenn der Bevollmächtigte seine Funktion nicht ausüben kann, sei es wegen Krankheit, vorübergehender Unfähigkeit oder hoher Arbeitsbelastung, und so die Pflicht vermeidet, die erteilte Vollmacht zu widerrufen. Dennoch kann sie auch ohne das Vorliegen dieser Voraussetzungen genutzt werden.

Es handelt sich um ein Mittel, das die ursprüngliche Vollmachtserteilung modifiziert und ist geregelt in den Artikeln 1709 bis 1721 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; im Artikel 622-26 des katalanischen Zivilgesetzbuchs; und in den Artikeln 261 und 296 des Handelsgesetzbuchs.

Können alle Vollmachten untervollmachtigt werden?

Die Antwort lautet nein. Die Vollmacht zur Handlung im Namen des Vollmachtgebers und seine Vertretung durch den Bevollmächtigten basiert auf einer strengen Vertrauensbeziehung, weshalb die Untervollmacht eine Lücke im übertragenen Auftrag verursachen könnte.

Als allgemeine Regel ist es im Bereich der zivilrechtlichen Vollmachten möglich, dass der Bevollmächtigte anderen Personen Untervollmachten erteilt, um den Auftrag zu erfüllen, es sei denn, in der Vollmacht wurde die Untervollmacht ausdrücklich verboten, mit Ausnahme des katalanischen Rechts, wo die Untervollmacht ausdrücklich in der Vollmacht genehmigt werden muss, da sie sonst nicht erteilt werden kann.

Im Bereich der handelsrechtlichen Vollmachten gilt hingegen eine ähnliche Regel wie im katalanischen Zivilrecht, sodass davon ausgegangen wird, dass eine Untervollmacht einer handelsrechtlichen Vollmacht nicht möglich ist, es sei denn, sie wurde in der Vollmacht ausdrücklich erlaubt.

Merkmale der Unterbevollmächtigung oder Delegation

Damit die Bevollmächtigung wirksam wird, ist es erforderlich, dass sie im Falle einer zivilrechtlichen Vollmacht nicht ausdrücklich verboten ist oder im Falle einer handelsrechtlichen Vollmacht oder einer nach katalanischem Recht erteilten Vollmacht ausdrücklich erlaubt ist.

Alle Untervollmachten, die erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber dies ausdrücklich verbietet oder wenn es sich um eine handelsrechtliche Vollmacht handelt, bei der die Untervollmacht nicht ausdrücklich genehmigt ist, sind für nichtig und ungültig zu erklären, unbeschadet der Haftung des Unterbevollmächtigten.

Darüber hinaus muss der Unterbevollmächtigte über volle geistige Fähigkeiten verfügen, die Bedeutung der Handlungen, die er ausführen wird, verstehen und älter als 18 Jahre sein.

Untervollmacht und Stellvertretungsvollmacht

Ersetzung und Untervollmacht sind zwei häufige Konzepte in unseren notariellen Dienstleistungen bei Vollmachten in Barcelona. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass beim Untervollmacht der Bevollmächtigte und der Unterbevollmächtigte die Vollmacht teilen, während bei der Ersetzung der Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis verliert, die nur vom Ersatzbevollmächtigten ausgeübt werden kann.

Handlungsvollmacht im Handelsrecht

Die Untervollmacht ist ein häufig genutztes Mittel in Handelsgesellschaften, um die Vertretungsbefugnis des Unternehmens zu übertragen und im Namen des Unternehmens zu handeln. Einer der Unterschiede zwischen dieser und der zivilrechtlichen Untervollmacht besteht darin, dass in Gesellschaften die Untervollmacht nur erteilt werden kann, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis zur Delegation der Vollmacht vorliegt. Somit kann die handelsrechtliche Untervollmacht auch dann erteilt werden, wenn ein Bevollmächtigter, der die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten besitzt, diese vergibt.

Durch die Nutzung der Untervollmacht durch den Bevollmächtigten können Zeit- und Ressourcenvorteile erzielt werden. Zum Beispiel stellen Sie sich vor, jemand erteilt seinem Anwalt eine Vollmacht. Dieser könnte dann anderen Anwälten seiner Kanzlei Untervollmachten erteilen, um den Vollmachtgeber in Zeiten hoher Arbeitsbelastung oder für spezifische Verfahren zu vertreten.

Untervollmacht mit Prozessbevollmächtigtem

In diesem Fall bewirkt die Untervollmacht bei Prozessbevollmächtigten, dass diese letzteren den Vollmachtgeber in Gerichtsverfahren in strafrechtlichen, zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen, handelsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Wie im vorherigen Fall können mehrere Prozessbevollmächtigte als Unterbevollmächtigte benannt werden, um verschiedene Gerichtsorgane anrufen zu können.

Untervollmachtsurkunde in Barcelona

Um es zu erteilen, muss ein notarielles Dokument, bekannt als öffentliche Urkunde der Untervollmacht, erstellt werden. Am einfachsten ist es, wenn es bereits in der ursprünglichen Vollmachtsurkunde vorgesehen ist, damit es durchgeführt werden kann, welche dem Notar zur Bearbeitung der Untervollmacht vorgelegt werden muss. Falls die Möglichkeit der Untervollmacht nicht aufgeführt ist oder nicht verboten wurde, muss die Urkunde der Untervollmacht ebenfalls vom Vollmachtgeber bestätigt werden, um sicherzustellen, dass keine Haftung des Bevollmächtigten besteht, der die Untervollmacht erteilt. Wie dem auch sei, wenn eine Untervollmacht bearbeitet wird, ist es ratsam, dass der Bevollmächtigte, der die Vollmacht erteilt, dies seinem Vollmachtgeber nachweislich mitteilt.

Die Rolle des Notars bei der Untervollmachtserteilung

Wenn Sie Bevollmächtigter sind und eine Urkunde über eine Untervollmacht bearbeiten lassen müssen, vereinbaren Sie einen Termin in unserer Notariatskanzlei in Barcelona. Es ist nur Ihre Anwesenheit und Unterschrift erforderlich, ohne dass Ihr Vollmachtgeber oder Unterbevollmächtigter erscheinen muss. Es ist ratsam, dass der Vollmachtgeber darüber informiert ist, dass die Untervollmacht erteilt wurde.

Damit ein Unterbevollmächtigter seine Aufgaben ausüben kann, benötigt er eine beglaubigte Kopie der notariell erteilten Originalvollmacht sowie die Urkunde über die Untervollmacht. Wenn beide die Vollmacht gleichzeitig ausüben wollen, muss jeder eine beglaubigte Kopie der Originalvollmacht besitzen.

Ebenso ist zu beachten, dass der Notar, der die Vollmacht ursprünglich bearbeitet hat, gemäß der Notariatsordnung informiert werden muss.

Während des Verfahrens bei JLA Notarios, unserem Notariat in Barcelona, werden Sie von Rechtsexperten beraten, um die Rechtmäßigkeit und Echtheit der Transaktionen zu gewährleisten. Sie werden über rechtliche und finanzielle Risiken sowie über mögliche Interessenkonflikte informiert, sowohl bei Privatpersonen als auch bei handelsrechtlichen Untervollmachten.

Dokumentation für die Untervollmachtserteilung in Spanien

Die Dokumentation muss im Falle von Privatpersonen wie folgt sein:

  • Gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten, der eine Untervollmacht erteilen wird
  • Beglaubigte Kopie der Vollmacht, die die vom Vollmachtgeber festgelegten Bestimmungen überprüft

Im Falle von Unternehmen oder juristischen Personen:

  • Gültige Ausweisdokumentation des Bevollmächtigten, der die Untervollmacht erteilen wird
  • Dokumente, die die Existenz der Gesellschaft nachweisen
  • Beglaubigte Kopie der Vollmacht, die Gegenstand der Untervollmacht sein wird.

Im Falle ausländischer Unternehmen müssen sie die NIF, die übersetzten und apostillierten Gesellschaftsdokumente, ihre Eintragungsbescheinigung im Register sowie die NIE oder den Reisepass des Vertreters vorlegen.

Wie viel kostet es, eine Untervollmacht zu erstellen?

Der Preis für notarielle Handlungen wird von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung zum NOTARIELLEN GEBÜHRENTABELLE (RD 1426/1989 vom 17. November, mit der die Gebührentabelle für Notare geregelt wird).

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können.

Im Falle einer Untervollmacht variiert die Kosten je nachdem, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.

Die Anzahl der angeforderten Kopien eines Dokuments, die enthaltenen Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen beeinflussen ebenfalls geringfügig den Endpreis.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Abschnitt Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Zur Orientierung können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis im Falle einer Untervollmacht einer Handelsvollmacht, da mehr Formalitäten und die Dokumentation der Gesellschaft erforderlich sind, zwischen 120 und 250 € liegt. Die Beurkundung einer Untervollmacht einer zivilrechtlichen Vollmacht, die von einer natürlichen Person erteilt wird, liegt zwischen 60 und 95 €.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Untervollmacht

Es wird so lange dauern wie die Vollmacht, die dem Bevollmächtigten erteilt wird. Das heißt, wenn einem Bevollmächtigten eine Vollmacht für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt wurde, wird der Unterbevollmächtigte die gleiche festgelegte Zeit für die Ausübung der Befugnisse haben.


Die Widerrufung einer Untervollmacht kann sowohl durch den Bevollmächtigten (zum Beispiel, wenn er eine Krankheit oder Unfähigkeit überwunden hat und die Befugnisse allein ausüben kann) als auch durch den Vollmachtgeber erfolgen, indem die ursprüngliche Vollmachtsurkunde für den Bevollmächtigten widerrufen wird. Dies muss dem Unterbevollmächtigten nachweislich mitgeteilt werden.


Ebenso kann jede Person, die auf eine Untervollmacht verzichten möchte, dies tun, sei es durch Vernichtung der ihr erteilten Originalvollmacht oder durch öffentliche Urkunde des Verzichts. Die Verzichtserklärung des Unterbevollmächtigten ist die beste Methode, um auf eine Vollmacht zu verzichten und sicherzustellen, dass der Verzichtende nach dem Verzicht auf die Vollmacht keinerlei Verantwortung mehr trägt.


Der Bevollmächtigte trägt keine Verantwortung für das, was der Unterbevollmächtigte getan hat, solange die Unterbevollmächtigung erlaubt war. Es gibt jedoch Fälle, in denen er haften muss, wie zum Beispiel wenn der Bevollmächtigte eine Unterbevollmächtigung erteilt hat, die vom Vollmachtgeber ausdrücklich verboten wurde, oder wenn die Untervollmacht erlaubt war, der ernannte Unterbevollmächtigte jedoch offensichtlich unfähig oder zahlungsunfähig war.

Und zwar kann der Unterbevollmächtigte, insbesondere bei Handelsgeschäften, persönlich für die Schulden der Gesellschaft oder für Handlungen, die nachlässig ausgeführt wurden, in den genannten Fällen verantwortlich gemacht werden, da er im Namen des Vollmachtgebers und nicht im Namen des Bevollmächtigten handelt.


Falls Sie mehreren Bevollmächtigten Vertretungsmacht erteilt haben und sofern die Möglichkeit besteht, können mehrere Unterbevollmächtigte für die Abwicklung von Angelegenheiten benannt werden.


JLA Notarios, Notariat für Untervollmachtserteilung von Vollmachten

Bei JLA Notarios sind wir auf die Erstellung der Untervollmacht spezialisiert. In unserer Notariatskanzlei in Barcelona finden Sie ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um eine Notarvollmacht in Barcelona zu erteilen. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und können Ihnen eine persönliche Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, wobei wir jederzeit Ihre Fragen und Anliegen beantworten.

Bei JLA Notarios arbeiten wir einfühlsam und dynamisch und setzen neue Technologien in allen Verfahren für Ihren Komfort und Ihre Bequemlichkeit ein. Unser Ziel ist es, die Transaktionszeiten Ihres Vorgangs zu optimieren und Sie über alle Neuerungen während des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten. Außerdem können Sie jetzt eine Untervollmacht von überall in Spanien aus auf die schnellste und bequemste Weise per Videokonferenz mit unserem Online-Notariat unterschreiben.

Wählen Sie uns als Ihren Notar, um einen exzellenten Service zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung in unseren Büros oder erteilen Sie notarielle Vollmachten online mittels digitaler Unterschrift. Wir helfen Ihnen während des gesamten Prozesses, beantworten Ihre Fragen und verwalten Ihre Angelegenheiten effizient. Buchen Sie jetzt Ihre erste Beratung bei JLA Notarios.

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