Familienzusammenführung vor dem Notar
Als Familienzusammenführung kennen wir das rechtliche Verfahren, durch das eine ausländische Person mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in Spanien die Genehmigung erhalten kann, damit ihre Familienangehörigen aus einem anderen Land in unser Land reisen können, um dort zu arbeiten und zu wohnen. In vielen Fällen erfordert dieser Prozess die Familienzusammenführung vor dem Notar, ein Verfahren, das es ermöglicht, familiäre Bindungen nachzuweisen und den Antrag bei den zuständigen Behörden zu formalisieren.
Wie funktioniert die Familienzusammenführung in Spanien?
Das Königliche Dekret 1155/2025 vom 19. November genehmigt die Verordnung zum Organischen Gesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration und behandelt die Familienzusammenführung im Titel IV, Kapitel II.
Das Verfahren der Familienzusammenführung für Ausländer (oder Allgemeines Regime)
Es gibt 4 Arten der Familienzusammenführung in Spanien und das Verfahren für jede von ihnen variiert je nach ihrem Regime.
Im allgemeinen Regime würde die Familienzusammenführung zwischen nicht-europäischen Ausländern (ausländische Familienangehörige, die außerhalb der Europäischen Union wohnen) stattfinden. Um dieses Verfahren zu beantragen, müssen Sie sich an das Ausländeramt Ihrer Provinz oder an die Regierungsdelegation (oder Unterdelegation) Ihrer autonomen Gemeinschaft wenden. Dort kann das Verfahren bearbeitet werden und wenn der Antrag genehmigt wird, wird das Visum beim spanischen Konsulat im Herkunftsland des Familienangehörigen beantragt. Sobald der Familienangehörige nach Spanien reist, muss er die Ausländer-Identitätskarte (TIE) erhalten.
Für die gemeinschaftliche Familienzusammenführung (Familienangehörige von Personen, die in der EU wohnen), gibt es andere Verfahren wie das des gemeinschaftlichen Familienangehörigen, da die EU die Freizügigkeit der Personen erlaubt. Ebenso können Familienzusammenführungen aus humanitären Gründen und bei Flüchtlingen oder Asylberechtigten durch andere Prozesse erfolgen.
Welche Familienangehörigen kann ich in Spanien zusammenführen?
- Ehepartner oder Lebenspartner. Das Zusammenleben oder die bestehende Beziehung kann durch den gemeinsamen Wohnsitz, gemeinsam abgeschlossene Lebensversicherungen, gemeinsames Eigentum und gemeinsame Kinder nachgewiesen werden.
- Eigene minderjährige Kinder unter 18 Jahren, Kinder des Partners oder gemeinsame Kinder. Ebenfalls volljährige behinderte Nachkommen und diejenigen, die unter ihrer Vormundschaft stehen.
- Eltern und Großeltern des Zusammenführenden und des Ehepartners, sofern ein langfristiger Aufenthalt (länger als 5 Jahre) besteht. Ebenfalls die Eltern und Großeltern des Ehepartners, sofern dieser sie unterhalten kann, sie älter als 65 Jahre sind und Bedingungen vorliegen, die diesen Akt rechtfertigen. Solange einer der Eltern oder Großeltern diese Bedingung erfüllt, kann auch dessen Partner zusammengeführt werden. Darüber hinaus kann die Familienzusammenführung in Spanien von Eltern und Großeltern unterhalb dieses Alters erfolgen, sofern nachgewiesen wird, dass sie mit dem Zusammenführenden in ihrem Land gelebt haben, unter dessen oder des Ehepartners Vormundschaft stehen, unfähig sind oder sich nicht selbst versorgen können.
Die Urkunde der Familienzusammenführung beim Notar
Obwohl die zuvor genannten Stellen für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und die Genehmigung der Familienzusammenführung in Spanien verantwortlich sind, gibt es Notare für Familienzusammenführung, die auf bestimmte Eingriffe spezialisiert sind, um diese zu erleichtern. Dies liegt daran, dass diese Stellen häufig die Urkunde der Familienzusammenführung verlangen, eine Untervariante der Erklärungserklärung, die beim Notar ausgestellt wird, um diesen Antrag zu unterstützen.
Wozu dient das Protokoll der Familienzusammenführung im Notariat?
In den Notariaten für Familienzusammenführungsurkunden wird dieses Dokument mit dem Ziel bearbeitet:
Die Absicht bekunden, einen Angehörigen vor einem Notar zusammenzuführen
Der Zusammenführende drückt seinen Willen aus, einen bestimmten Angehörigen wie seinen Ehepartner, Kinder oder Eltern zusammenzuführen. Durch diese Erklärung wird sichergestellt, dass sein Wille ernsthaft und verbindlich ist.
Den familiären Zusammenhang vor dem Notar nachweisen
Wenn die Originaldokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden nicht leicht zu beschaffen sind oder Zweifel an ihrer Echtheit bestehen, kann die familiäre Beziehung vor einem Notar bestätigt werden zwischen dem Antragsteller und dem Familienmitglied, das zusammengeführt werden soll. Die Urkunde zur Familienzusammenführung kann von zusätzlichen Beweismitteln (wie Fotos, Zeugenaussagen oder eidesstattlichen Erklärungen anderer Familienmitglieder) begleitet werden, die die familiäre Beziehung unterstützen.
Erklärung der wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Familienmitglied im Gütergemeinschaftssystem
Für die Familienzusammenführung von Angehörigen wie Eltern oder Kindern über 21 Jahren ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, nachzuweisen, dass der Zusammenführende in der Lage ist, seinen Angehörigen wirtschaftlich zu unterstützen. Im Protokoll wird offiziell erklärt, dass der zusammenzuführende Angehörige wirtschaftlich abhängig ist, keine anderen Lebensunterhaltmittel hat und der Zusammenführende ihm finanzielle Unterstützung gewährt. Aus diesem Grund können bei Fällen der Familienzusammenführung aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit des Angehörigen Nachweise über Einkünfte (wie Gehaltsabrechnungen oder Banküberweisungen) beigefügt werden. So übernimmt er die Verantwortung für den Unterhalt seines Angehörigen, die Unterkunft und andere notwendige Ausgaben während seines Aufenthalts.
Die Beförderung von Minderjährigen genehmigen
Wenn ein Minderjähriger nach Spanien reist, um sich mit dem Wiedervereinigungsperson zu treffen, und einer der Elternteile nicht mit ihm reist, ist die ausdrückliche Zustimmung dieses abwesenden Elternteils erforderlich. Die notarielle Genehmigungsurkunde ermöglicht es dem Elternteil, der nicht mit dem Kind reist, schriftlich zu genehmigen, dass sein Kind nach Spanien reist, sei es allein oder mit einem Dritten (zum Beispiel mit einem Großelternteil oder einem Vormund). Der Notar bestätigt, dass die Zustimmung frei und freiwillig gegeben wird und gewährleistet somit, dass es keine Widersprüche oder rechtlichen Probleme für die Verbringung des Minderjährigen gibt.
Bearbeitung einer Familienzusammenführungsurkunde beim Notar
Dokumentation für das Protokoll der Familienzusammenführung
Die für diese notarielle Urkunde erforderlichen Dokumente sind:
- DNI, NIE oder Reisepass des Familienmitglieds, das die Zusammenführung beantragt
- Identifikation der Familienmitglieder, die zusammengeführt werden sollen
Falls gewünscht, können weitere Dokumente eingereicht werden
- Nachweise der familiären Beziehung wie Geburts- oder Heiratsurkunden
- Arbeitsvertrag und Einkommensnachweis
- Nachweis der Verfügbarkeit einer angemessenen Wohnung
Sobald Sie die notarielle Urkunde erhalten, müssen Sie sich beim Konsulat vorstellen. Das Familienmitglied muss diese bei der Einreise nach Spanien vorlegen.
Eine Vollmacht erstellen, um die Verwaltung des Verfahrens zu delegieren
Manchmal kann der Zusammenführende nicht persönlich zu den Behörden gehen, um den Antrag auf Familienzusammenführung zu bearbeiten, und kann daher eine notarielle Vollmacht an eine vertrauenswürdige Person erteilen, damit diese die Formalitäten in seinem Namen erledigt (Übergabe von Dokumenten, Einreichung von Anträgen oder Empfang von Benachrichtigungen).
Diese notarielle Vollmacht muss vom Notar registriert und beglaubigt werden und ist ein Dokument, das sicherstellt, dass die Behörden den Bevollmächtigten als eine Person anerkennen, die befugt ist, im Namen des Zusammenführenden zu handeln.
Online eine Familienzusammenführung verwalten
Es ist jedoch bereits möglich, die Bescheinigung zur Familienzusammenführung online über eine Online-Notariatsstelle zu beantragen, wodurch Sie die erforderlichen Unterlagen verwalten können, ohne sich fortbewegen zu müssen. Beantragen Sie die notarielle Bescheinigung, legen Sie die erforderlichen Dokumente vor und erhalten Sie bei jedem Schritt des Prozesses persönliche Beratung.
Was passiert nach der Gewährung?
Nach der Genehmigung muss der Ausländer das Visum beim spanischen Konsulat oder der Botschaft im Land seines Wohnsitzes beantragen. Die Ausstellung des Visums dauert ungefähr 2 Monate.
Danach wird es im Reisepass eingetragen und ist drei Monate gültig, Zeitraum, in dem die Einreise nach Spanien erfolgen muss.
Fragen im Zusammenhang mit dem Protokoll zur Familienzusammenführung
Die Ausländer-Identitätskarte (TIE) muss bei der Ausländerbehörde oder der Polizeiwache beantragt werden.
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. In manchen Fällen wird die Aufenthaltsdauer des Wiedervereinigenden berücksichtigt.
Die Familienzusammenführung kann verlängert werden. Dazu muss der Zusammenführende die Verlängerung beantragen und der Zusammengeführte sie vorlegen.
In dieser Situation kann die nachgezogene Person eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer beantragen, sofern sie einen Arbeitsvertrag besitzt.
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Staatsbürgerschaftseid
Hinter jeder Staatsbürgerschaftseidesleistung steckt eine Geschichte von Überwindung, Opfer und Warten.
Bei JLA Notarios wissen wir, was dieser Moment bedeutet, und bieten einen einfühlsamen, agilen und schnellen Service, der über die eigentliche Eidesleistung hinaus berät und den zukünftigen Anforderungen voraus ist, die der neue spanische Staatsbürger benötigen wird.
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Haager Apostille
Einer der Haupteffekte der Globalisierung ist die Zunahme internationaler Handlungen und Geschäfte sowie der Austausch nicht nur von Informationen, sondern auch von Dokumenten zwischen den verschiedenen Staaten und zwischen Privatpersonen. Daher sind Verfahren erforderlich, die diesen Austausch erleichtern und beschleunigen, wie es bei der Apostille von Den Haag in Barcelona der Fall ist.
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Die Bürokratie des Finanzamts kann viele Kopfschmerzen verursachen.
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