Legitimierung der Unterschrift vor dem Notar

Die Beglaubigung einer Unterschrift vor einem Notar in Barcelona durch unsere Notarkanzlei ist ein schneller Vorgang, der es ermöglicht, eine Unterschrift zu bestätigen, damit sie in Verwaltungsverfahren verwendet werden kann. Heutzutage ist es üblich, diesen Vorgang aufgrund des beschleunigten Lebensrhythmus und der Delegation von Aufgaben an Dritte durchzuführen.

Aus diesem Grund möchten wir erklären, was es bedeutet, eine Unterschrift zu beglaubigen und auch, wie sie bei ausländischen Dokumenten angewendet wird, sowie den Vorgang vor dem Notar für die Urkunde zur Beglaubigung der Unterschrift, wobei wir uns auf die Beglaubigungen von Dokumenten konzentrieren, die im Ausland Wirkung entfalten sollen, was in der Notarwelt als Urkunden nach Artikel 207 der Notarordnung bekannt ist.

Was bedeutet es, eine Unterschrift zu beglaubigen?

Es handelt sich um eine notarielle Urkunde, die bestätigt, dass eine Unterschrift auf einem Dokument einer bestimmten Person gehört, beglaubigt durch einen Notar, der dies bezeugt.

Die Regel ist, dass nur Unterschriften von Dokumenten beglaubigt werden können, die alle steuerlichen Anforderungen erfüllt haben und für die keine gesetzliche Vorschrift die Form der öffentlichen Urkunde oder Police verlangt. Die Ausnahme besteht darin, dass Dokumente beglaubigt werden können, die nur im Ausland Wirkung entfalten, auch wenn sie einige der Vorschriften der spanischen Gesetzgebung nicht erfüllen, vorausgesetzt, die Beglaubigung erfüllt die Anforderungen des Artikels 207.2 der Notariatsverordnung.

Optionen zur Legitimierung einer Unterschrift vor einem Notar

Wir finden verschiedene Möglichkeiten, damit die Legitimierung erfolgt. Es kann sein:

  • Durch persönliche Unterschrift vor dem Notar.
  • Vom Unterzeichner vor einem Notar anerkannt.
  • Durch persönliche Kenntnis des Notars.
  • Durch Abgleich mittels Personalausweis.
  • Durch Abgleich mit einer anderen legitimierten Unterschrift.
  • Durch Abgleich mit dem Protokoll oder Notarbuch.

Legitimierung der Unterschrift für ausländisches Dokument

Ebenso ist eine der häufigsten Unterschriftsbeglaubigungen die, damit bestimmte private Dokumente im Ausland anerkannt werden können. Sie ermöglicht die Sicherstellung, dass eine Unterschrift gültig und in anderen Ländern anerkannt ist, damit das Dokument Wirkung entfaltet und die Formvorschriften der ausländischen Gesetzgebung erfüllt werden. Es handelt sich um die Beglaubigung von Dokumenten, die nach spanischem Recht hier als öffentliche Urkunde zirkulieren sollten und nach ausländischem Recht durch eine einfache Beglaubigung erfolgen kann.

Dieses Beglaubigungsprotokoll finden wir in der Notarverordnung, konkret in Artikel 207. Es hat die Besonderheit, dass seine Folgen im Ausland gelten, in dem es Wirkung entfalten soll, und nicht in Spanien, weshalb ein Dokument beglaubigt werden kann, das nach den allgemeinen Regeln in Spanien nicht beglaubigt werden könnte.

Diese Beglaubigungen sind in der Praxis häufig, da heutzutage viele Personen Beziehungen zu anderen Ländern pflegen. Und obwohl sie in Spanien leben, beinhalten diese Beziehungen die Vorlage von Dokumenten in anderen Ländern, seien es Erklärungen, Verwaltungsbeschwerden, Einwendungen usw.…

Es ist möglich, eine Unterschriftsbeglaubigung für ein Dokument, das im Ausland Wirkung entfalten soll, beim Notar zu beantragen, das in der Amtssprache des Ortes verfasst ist, an dem es ausgestellt wird. In unserer Notarkanzlei in Barcelona können Unterschriften auf Katalanisch oder Spanisch beglaubigt werden. Ebenso kann das Protokoll erstellt werden, wenn die vor dem Notar beglaubigte Unterschrift zu einem Dokument gehört, das in einer Sprache verfasst ist, die einer der Notare von JLA Notarios kennt. So können wir bei JLA Notarios Unterschriften von Dokumenten auf Englisch, Französisch, Portugiesisch und Italienisch beglaubigen.

Die Haager Apostille

Es handelt sich um ein Verfahren zur Beglaubigung der Echtheit von Dokumenten mit internationalem Charakter, das es ermöglicht, dass von einer Behörde ausgestellte Dokumente in einem anderen Land anerkannt werden und Wirkung entfalten. Dazu wird ein Stempel hinzugefügt, der garantiert, dass die Haager Übereinkunft vom 5. Oktober 1961 eingehalten wird.

Gerichtlich, verwaltungstechnisch und notarielle Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, müssen apostilliert werden.

Wenn Sie ein Dokument apostillieren lassen müssen, das von unserer Notarkanzlei beglaubigt wurde, können wir für Sie die Beschaffung der Apostille bei der Notarkammer übernehmen.

Bei welchen Arten von Transaktionen ist die Unterschriftslegitimation für ein ausländisches Land anwendbar?

Es ist üblich, es zu finden in:

  • Gesellschaftsvereinbarungen in Verwaltungsorganen ausländischer Unternehmen.
  • Anträge oder Einwendungen zur Vorlage im Ausland bei der Verwaltung dieses Landes.
  • Genehmigung, dass Dritte im Ausland Vorgänge durchführen.
  • Willenserklärungen für Gerichtsverfahren.

Wie legitimiert man eine Unterschrift vor einem Notar?

Um dieses Protokoll zur Beglaubigung der Unterschrift eines Dokuments, das nur im Ausland Wirkung entfalten soll, zu erstellen, müssen Sie zu einem Notariat gehen. Am Tag des Termins wird der Notar Sie identifizieren und Sie werden das Dokument unterschreiben, sodass wir überprüfen können, dass diese Unterschrift von Ihnen stammt und eine Beglaubigung möglich ist.

Der Notar wird nur überprüfen, dass die Unterschrift zu der Person gehört, die sich ausweist, jedoch nicht den Inhalt des vorgelegten Dokuments, daher übernimmt er keine Verantwortung für den Inhalt, sondern nur für die Unterschrift.

Eine Fotokopie des vom Kunden vorgelegten Dokuments wird in die Originalakte des Protokolls aufgenommen.

Die Rolle des Notars bei der Beglaubigung der Unterschrift im Protokoll

Der Notar ist eine unparteiische Rechtsfigur. Er ist ein öffentlicher Beamter, der die Beglaubigung vornimmt und die Urkunde, die vor seiner Person erstellt wurde, beglaubigt. Seine Figur verleiht dem Dokument öffentliche Glaubwürdigkeit, wodurch die Legitimation der Unterschrift des Dokuments erreicht wird und dies in einer notariellen Urkunde festgehalten wird.

Die vor dem Notar beglaubigte Unterschrift bietet allen Beteiligten der durchgeführten Handlung Rechtssicherheit, da die Notare dem Dokument Echtheit und Wahrhaftigkeit verliehen haben. Im Falle der Beglaubigung von Unterschriften für Ausländer ermöglicht dies die Verwendung außerhalb des Landes.

Der erste Schritt wird sein, eine Notariatskanzlei für die Beglaubigung von Unterschriften in Barcelona zu kontaktieren, also vereinbaren Sie einen Termin beim Notar.

Erforderliche Dokumente für das Protokoll zur Beglaubigung der Unterschrift

Am Tag des Termins müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Gültiger Ausweis der Personen, die das Protokoll unterschreiben.
  • Das zu beglaubigende Dokument.

Wie viel kostet die Beglaubigung einer Unterschrift beim Notar? Der Preis in Spanien:

Die Kosten für die Beglaubigung einer Unterschrift vor einem Notar sind geregelt und werden durch die Notarordnung sowie bestimmte Aspekte wie die Anzahl der Seiten, die ausgestellten beglaubigten und einfachen Kopien, die Vermerke und die Einsicht im Handelsregister bestimmt.

Wenn Sie ein individuelles Angebot erhalten möchten, empfehlen wir Ihnen, uns unverbindlich zu kontaktieren. Wenn Sie uns das zu beglaubigende Dokument zusenden, können wir Ihnen die genauen Kosten der Transaktion mitteilen. Das Kontaktformular auf dieser Webseite, der Abschnitt Kontakt, den Sie im Fußbereich der Webseite finden, der direkte Zugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, das Senden einer E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder ein Anruf unter der Telefonnummer 93 159 17 62 sind die verschiedenen Kommunikationswege, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Rechtsvorschriften der übliche Preis für die Durchführung einer Beglaubigung der Unterschrift eines Dokuments, das im Ausland Wirkung entfalten soll, die von einer Privatperson beantragt wird, etwa 120 € inklusive Mehrwertsteuer beträgt, wobei dies vom zu beglaubigenden Dokument abhängt und je nach Inhalt und Umfang höher ausfallen kann.

Zusätzlich, wenn Sie eine Haager Apostille wünschen, sind die Kosten für diesen Service zu entrichten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, und wir können Ihnen den genauen Betrag für das benötigte Verfahren nennen.

Andere Fragen im Zusammenhang mit der Legitimierung der Unterschrift

Diese Gesetzgebung ist im Artikel 207 der Notarordnung zu finden.


Sie finden sie in der Notariatsverordnung in den Artikeln 256 bis 264. Die Befugnis des Notars für diese Funktion ist im Notariatsgesetz verankert.


Die Gültigkeit des Dokuments ist auf unbestimmte Zeit, es sei denn, der Notar gibt etwas anderes an.


Beglaubigungsurkunde der Unterschriften für das Ausland in Barcelona mit JLA Notarios

Wir möchten die notwendigen Informationen bereitstellen, damit Sie relevante Daten erhalten können, um eine Unterschriftsbeglaubigung vor einem Notar zu erstellen. Bei JLA Notarios sind wir eine auf Notarielle Urkunden in Barcelona spezialisierte Notariatskanzlei mit ausgeprägter Erfahrung. Zögern Sie nicht, sich bei uns zu informieren, wenn Sie eine beantragen möchten. Wir werden all Ihre Unsicherheiten klären und Sie jederzeit beraten.

Unsere Notariatskanzlei in Barcelona verfügt über ein Team hochqualifizierter und erfahrener Notare, um eine Unterschriftsbeglaubigung bearbeiten zu können. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und können Ihnen eine persönliche Beratung anbieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail an bcn@jlanotarios.com.

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