Inhaltsverzeichnis (14)
  • Vorbeugende Vollmacht im Falle von Unfähigkeit
  • Was ist eine präventive Vollmacht?
  • Die Bedeutung des Willens in der präventiven Macht
  • a) Wer wird die Macht aufgrund von Unfähigkeit ausüben und wie?
  • Die gemeinschaftliche Präventionsbefugnis und die solidarische Präventionsbefugnis
  • b) Welche Befugnisse können in der notariellen Vollmacht bei Geschäftsunfähigkeit enthalten sein?
  • c) Wann kann die präventive Macht ausgeübt werden?
  • d) Kann die Vorsorgevollmacht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit Einschränkungen oder Kontrollen enthalten?
  • Wie erteilt man eine vorsorgliche Vollmacht?
  • Die Rolle des Notars in der präventiven Macht
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine vorsorgliche Vollmacht zu erteilen?
  • Vollmacht wegen nachträglicher Geschäftsunfähigkeit
  • Wie viel kostet es, eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit zu erstellen?
  • Eine vorsorgliche Vollmacht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit bei JLA Notarios erstellen

Vorbeugende Vollmacht im Falle von Unfähigkeit

In diesem Artikel möchten wir eine Erklärung zur Vorsorgevollmacht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit geben. Denn eine der Hauptfragen, die viele Mandanten in Notariatskanzleien stellen, ist die Notwendigkeit, eine Lösung für ein so wichtiges Thema wie die Geschäftsunfähigkeit eines Familienmitglieds oder die, die der Betroffene selbst in der Zukunft erleiden könnte, zu finden, aufgrund der damit verbundenen vermögensrechtlichen und persönlichen Konsequenzen.

Unter anderen Lösungen und sicherlich die schnellste, kostengünstigste und die, die den Willen des Betroffenen am meisten berücksichtigt, ist die Figur der Vorsorgevollmacht im Falle der Geschäftsunfähigkeit. Aus diesem Grund möchten wir in den folgenden Zeilen als Notare in Barcelona einige kleine Richtlinien geben, die als Leitfaden dienen können.

Was ist eine präventive Vollmacht?

Das Problem, das eine mögliche Geschäftsunfähigkeit aufwirft, kann durch verschiedene Institutionen gelöst werden, wie die Vormundschaft oder die Pflegschaft, je nach Fall, aber es sind langsame und komplizierte Verfahren. Dennoch kann auch auf die Figur der präventiven Vollmacht zurückgegriffen werden, die nichts anderes ist als eine einfache notarielle Vollmacht, deren Zweck die Sorge um das Vermögen und sogar um die eigene Person im Hinblick auf eine zukünftige Geschäftsunfähigkeit ist. Das heißt, es handelt sich um ein notarielles Dokument, in dem die betroffene Person einer anderen Person mehr oder weniger umfassende Befugnisse erteilt, um ihr Vermögen und/oder ihre Person im Falle einer Geschäftsunfähigkeit zu verwalten.

Was wir gerade dargelegt haben, lässt sich besser mit einem Beispiel verstehen. Stellen wir uns eine ältere Person vor, die im Laufe ihres Lebens ein Vermögen erworben hat und die aus verschiedenen Gründen besondere Pflege benötigt, was erhebliche Kosten für sie und ihre Angehörigen mit sich bringen würde, und zudem geschäftsunfähig wird, was es ihr unmöglich macht, sich selbst um ihre Person und ihr Vermögen zu kümmern. Es können zwei Situationen eintreten:

  • Wenn keine Vollmacht erteilt wurde, könnte die betroffene Person ihre Vermögenswerte nicht verkaufen oder darüber verfügen, um ihre Bedürfnisse zu decken, und nicht einmal persönliche oder medizinische Entscheidungen treffen. In diesem Fall bestünde die Lösung in einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit, der Ernennung eines Vormunds oder Pflegers und sogar der vorherigen gerichtlichen Genehmigung bei jedem Verkauf eines Vermögenswertes. Dies würde Zeit- und Geldkosten verursachen.
  • Wenn eine präventive Vollmacht erteilt wurde, könnte die von ihr benannte Person hingegen Vermögenswerte verkaufen, verwalten und die Kosten für ihre Pflege decken, ohne dass ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss, was die Pflege der eigenen Person erleichtert und den Angehörigen mehr Sicherheit gibt.

Die Bedeutung des Willens in der präventiven Macht

Das Hauptmerkmal dieser Dokumente, neben der Einfachheit, Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Ausstellung, ist die Bedeutung des Willens desjenigen, der sie ausstellt. Es ist der Betroffene selbst, und möglicherweise zukünftige Geschäftsunfähige, der entscheidet, wer die Verwaltung seiner Person und seines Vermögens übernehmen wird, welche Vollmachten ihm erteilt werden oder der Zeitraum, in dem diese Befugnisse ausgeübt werden. Das heißt, es ist der Betroffene selbst, der von der Geschäftsunfähigkeit betroffen sein kann und der seine persönliche und vermögensrechtliche Situation sowie die seines Umfelds am besten kennt, der entscheidet, wer, wie und wann die Vertretung ausgeübt wird, ohne dass ein fremder Dritter, wie etwa ein Richter, diesen Willen ersetzt.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Punkte, die bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht zu beachten sind.

a) Wer wird die Macht aufgrund von Unfähigkeit ausüben und wie?

Diese Entscheidung ist natürlich die wichtigste, die derjenige, der die Vollmacht erteilt, berücksichtigen muss. Wem wird er die Aufgabe anvertrauen, sich um seine Person und sein Vermögen zu kümmern? Logischerweise sollten es Personen seines größten Vertrauens und seiner Nähe sein, in der Regel Personen aus seinem engsten Umfeld, sei es der Ehepartner, seine Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister usw. Es ist zu beachten, dass wir Notare bei der Ausübung unserer Funktionen darauf achten, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht der angegebenen Person erteilen möchte und dass sein Wille zur Erteilung nicht erzwungen oder beeinträchtigt wurde, wodurch die Interessen der betroffenen Person geschützt werden.

Die gemeinschaftliche Präventionsbefugnis und die solidarische Präventionsbefugnis

Die Vollmacht kann auf eine einzige Person übertragen werden, aber auch auf mehrere, sei es, damit sie die Macht gleichzeitig ausüben oder damit sie von einer einzigen Person ausgeübt wird und, falls diese ausfällt, von einer anderen. Für den Fall, mehrere Personen zu benennen, die die Vertretung gemeinsam ausüben sollen (das heißt, bei der gemeinschaftlichen Vorsorgevollmacht) ist es wichtig zu entscheiden:

  • Ob sie gemeinschaftlich erteilt wird, das heißt, ob für jede Handlung mehrere Personen gemeinsam handeln müssen und für jede Handlung einvernehmlich sind. Zum Beispiel, dass für einen Verkauf das gemeinsame Handeln des Ehegatten und eines der Kinder oder aller Kinder erforderlich ist. Dies bietet größere Sicherheit, nicht nur für die zukünftig geschäftsunfähige Person, sondern auch für diejenigen, die im Namen des Vertretenen handeln, da mögliche zukünftige Konflikte zwischen ihnen vermieden werden können.
  • Ob sie einzeln erteilt wird, in diesem Fall kann, obwohl mehrere Personen benannt wurden, jede von ihnen getrennt von den anderen handeln. Im vorherigen Beispiel reicht die Zustimmung des Ehegatten oder eines einzelnen Kindes aus, um eine Immobilie zu verkaufen, was mehr Schnelligkeit und Leichtigkeit beim Handeln ermöglicht, aber zu möglichen Konflikten zwischen den Bevollmächtigten führen kann.

Es ist wichtig klarzustellen, dass die Person, die die Vollmacht erteilt, diese jederzeit widerrufen kann, indem sie sich an jeden Notar wendet, wann immer sie dies wünscht oder wenn sie das Vertrauen in die zuvor benannten Personen verliert.

b) Welche Befugnisse können in der notariellen Vollmacht bei Geschäftsunfähigkeit enthalten sein?

Wer die Vollmacht erteilt, kann frei wählen, welche Befugnisse er den Personen seines Vertrauens geben möchte, und sogar entscheiden, ob sich diese auf sein gesamtes Vermögen oder auf bestimmte Güter beziehen sollen. So können wir unterscheiden zwischen:

  • Generalvollmacht: umfasst alle möglichen Befugnisse, einschließlich Verkauf und Vermietung von Gütern, Vertretung bei Erbschaften, Geschäftsführung, Verwaltung und Verfügung über Bankguthaben und sogar medizinisch-sanitäre Entscheidungen. Ausgenommen wären zum Beispiel die Befugnis, die Güter des Vertretenen zu verschenken.
  • Spezialvollmacht: ist die, die die Vollmacht auf eine oder mehrere Befugnisse oder auf ein oder mehrere Güter beschränkt. Zum Beispiel, dass er über das auf den Bankkonten vorhandene Geld verfügen kann, aber die Immobilien nicht verkaufen darf, oder dass er nur dieses oder jenes Haus verkaufen darf.

Es ist zu beachten, dass je umfangreicher die gewährten Befugnisse sind, desto größer das Missbrauchsrisiko durch denjenigen ist, der die Befugnisse erhält. Die Generalvollmacht wird daher umgangssprachlich auch als Ruinvollmacht bezeichnet, weshalb es sehr wichtig ist, genau zu analysieren, wem die Vollmacht erteilt wird.

c) Wann kann die präventive Macht ausgeübt werden?

Bezüglich dieses Punktes kann die Vollmacht wirksam werden, wenn der Vollmachtgeber dies wünscht. Es ist sehr üblich, dass derjenige, der die Vollmacht erteilt, möchte, dass der Empfänger die Vollmacht von Anfang an nutzt, auch wenn er nicht geschäftsunfähig ist, aber dennoch wünscht, dass die Vollmacht im Falle einer späteren Geschäftsunfähigkeit weiter genutzt werden kann, da die Vollmacht sonst bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit unwirksam wäre.

Es kann auch eine reine Vorsorgevollmacht erteilt werden, das heißt eine Vollmacht, deren Wirksamkeit nicht von Anfang an besteht, sondern erst, wenn der Vertretene geschäftsunfähig wird. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte, um die Vollmacht nutzen zu können, diese Situation beispielsweise durch ein ärztliches Attest nachweisen.

d) Kann die Vorsorgevollmacht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit Einschränkungen oder Kontrollen enthalten?

Ja, es können die gewünschten Beschränkungen aufgenommen werden. Einige Beschränkungen haben wir bereits erwähnt; der Beginnzeitpunkt der Vollmacht; die Befugnisse, die erteilt werden; die Art der Ausübung der Vollmacht, sei es einzeln oder gemeinsam. Dies sind Beschränkungen, die derjenige, der eine Vollmacht erteilt, berücksichtigen kann.

Unter anderen Beschränkungen kann entschieden werden, dass für den Verkauf bestimmter Güter eine gerichtliche Kontrolle erforderlich ist oder nicht und dass der Verkauf vom Richter selbst genehmigt werden muss. Dies verleiht natürlich demjenigen, der die Vollmacht erteilt, viel mehr Sicherheit, ist aber auch komplizierter und kostspieliger zu erlangen und kann dem Zweck widersprechen, für den die Vollmacht erteilt wurde. Die Schnelligkeit und Kostensenkung.

Wie erteilt man eine vorsorgliche Vollmacht?

Um eine vorsorgliche Vollmacht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit zu beantragen, müssen Sie sich an ein Notariat wenden, um eine Vollmachtsurkunde zu erstellen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Notariat in Barcelona. Das Verfahren ist recht einfach und es muss nur ein Fähigkeitstest Ihrer Person durchgeführt werden.

Daher ist es zur Erteilung einer vorsorglichen Vollmacht erforderlich, zur Unterzeichnung der vorsorglichen Vollmacht im Notariat zu erscheinen und über ausreichende Geschäftsfähigkeit zu verfügen.

Die Rolle des Notars in der präventiven Macht

Wir beraten Sie über die Bedeutung der Erteilung der Vollmacht an die geeignete Person, die Art der im Falle einer späteren Geschäftsunfähigkeit verliehenen Befugnisse und den Ausschluss bestimmter Befugnisse, falls dies erforderlich sein sollte, wann die vorsorgliche Vollmacht bei Geschäftsunfähigkeit beginnen kann, wie das Auftreten der Geschäftsunfähigkeit anzugeben ist und welche Kontrollmaßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.

Der Notar ist ein Jurist, der Sie unparteiisch berät, um die beste Lösung für jede Notwendigkeit zu finden und eine endgültige Lösung zu gewährleisten, die den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. So beglaubigt er die Dokumente und Rechtsakte, um die rechtliche Gültigkeit der Transaktionen sicherzustellen und Ihre Interessen zu schützen.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine vorsorgliche Vollmacht zu erteilen?

Die notwendigen Voraussetzungen zur Erteilung einer Vollmacht sind im Wesentlichen drei:

  • Den Willen haben, die Vollmacht zu erteilen, und die Folgen der Erteilung kennen und verstehen. An diesem Punkt kommt die Funktion des Notars ins Spiel, um zu überprüfen, dass die Person, die die Vollmacht erteilt, dies nicht unter Zwang oder Täuschung tut, sondern freiwillig, und vor allem, um die Beratung und Hilfe zu leisten, die sie völlig kostenlos benötigt.
  • Mit dem entsprechenden Ausweisdokument erscheinen.
  • Persönliche Daten der Person oder Personen, denen die Vollmacht erteilt werden soll.

Vollmacht wegen nachträglicher Geschäftsunfähigkeit

Wenn in der Vollmacht festgelegt wird, dass die Wirkungen nur im Falle einer nachträglich eingetretenen Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers eintreten, gilt die in der Vollmacht getroffene Regelung. Üblicherweise wird in der Vollmacht festgelegt, dass sie nur im Falle einer nachträglich eingetretenen Geschäftsunfähigkeit wirksam wird, dass der Bevollmächtigte, der die Vollmacht ausübt, medizinische Gutachten vorlegt, die die nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers bestätigen, und diese der Vollmacht beigefügt werden.

Wie viel kostet es, eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit zu erstellen?

Im Allgemeinen ist zu sagen, dass der Preis für notarielle Handlungen von der Regierung geregelt wird und sich nach der Verordnung des NOTARIELLEN TARIFS (RD 1426/1989 vom 17. November, der den Tarif der Notare regelt) richtet.

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch nicht mit absoluter Genauigkeit berechnet werden, bis dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, indem Sie eine E-Mail an bcn@jlanotarios.com senden oder uns unter der Telefonnummer 93 159 17 62 anrufen.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht zwischen 150 und 250 € inklusive Mehrwertsteuer liegt.

Dieser Richtpreis ist für ein Dokument mit üblichen Inhalten (8 Seiten) und der Ausstellung einer einzigen beglaubigten Kopie sowie zwei einfachen Kopien berechnet.

Im Falle der Abwicklung einer gegenseitigen Vorsorgevollmacht zwischen den beiden beteiligten Personen würde der Preis zwischen 150 und 290 € inklusive Mehrwertsteuer liegen.

Die Preisunterschiede ergeben sich unter anderem daraus, dass es verschiedene mögliche Ausgestaltungen einer Vorsorgevollmacht gibt, sodass die Vollmacht mehr oder weniger umfangreich sein kann und entweder ab der Erteilung wie eine normale Generalvollmacht und zusätzlich vorsorglich wirken kann oder aber rein vorsorglich ausgestaltet ist.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit der vorsorglichen Betreuung in Katalonien aufgrund von Geschäftsunfähigkeit

Unter bestimmten Umständen kann der Vollmachtgeber die Geschäftsfähigkeit wiedererlangen und die Vollmacht widerrufen, wobei dies durch die entsprechenden medizinischen Gutachten und durch die entsprechende notarielle Intervention, die die Geschäftsfähigkeit garantiert, nachgewiesen wird. Sie können auch durch gerichtliche Anordnung widerrufen werden.


Bei der Erteilung der Vorsorgevollmacht ist es wichtig festzulegen, dass die erteilte Vollmacht auch im Falle einer später eintretenden Geschäftsunfähigkeit weiterhin genutzt werden kann, sodass sie zum Zeitpunkt des Bedarfs wirksam ist. Daher kann eine Vollmacht nur vorsorglich sein, die im Falle der Geschäftsunfähigkeit Wirkung entfaltet, oder allgemein und vorsorglich, in welchem Fall sie bereits jetzt Wirkung zeigt und zudem im Falle der Geschäftsunfähigkeit bestehen bleibt.


Ein Notar kann eine Person nicht entmündigen. Wie bereits erwähnt, muss der Notar bei der Erteilung einer vorsorglichen Vollmacht in der Notariatskanzlei sicherstellen, dass der Unterzeichner der Vollmacht bei voller Geisteskraft ist. Daher gibt es keine von einer nicht geschäftsfähigen Person erteilte Vollmacht, da diese notariell nicht beurkundet wird. Zum Beispiel gibt es keine notarielle Vollmacht für Personen mit seniler Demenz oder eine notarielle Vollmacht wegen Geschäftsunfähigkeit, sondern es muss zuvor durch die vorsorgliche Vollmacht gehandelt worden sein, bevor dieser Zeitpunkt eintritt.


Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit können nur durch ein gerichtliches Verfahren als solche erklärt werden, in dessen Verlauf ihnen ein Vertreter zugewiesen wird. Der Vertreter hat nicht die volle Befugnis, das Vermögen zu verwalten, da für bestimmte Handlungen eine gerichtliche Genehmigung erforderlich ist. So kann eine notarielle Vollmacht für eine geschäftsunfähige Person nur erteilt werden, wenn zuvor eine vorsorgliche Vollmacht erteilt wurde.


Daher, wenn Sie Angelegenheiten für einen Angehörigen oder eine ältere Person regeln müssen, haben Sie zwei Möglichkeiten: entweder eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, wenn die Person bei voller geistiger Gesundheit ist, oder im Gegenteil, die gerichtliche Betreuung zu beantragen. Dies ist auch die Antwort darauf, wie man eine psychisch kranke Person entmündigt.


Eine vorsorgliche Vollmacht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit bei JLA Notarios erstellen

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht im Falle einer Geschäftsunfähigkeit ist eines der Verfahren, auf die wir in unserer Notarkanzlei spezialisiert sind. Die Abwicklung erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung und Individualisierung, damit sie auf die bestmögliche Weise abgeschlossen wird und spätere Probleme vermieden werden.

Dank der Ausbildung und Erfahrung des gesamten Teams bietet JLA Notarios die passendsten rechtlichen Lösungen in den verschiedenen Bereichen, die die Person und ihr Vermögen betreffen, mit dem Ziel, Sie bei Ihren Anfragen kostenlos beraten zu können. Mit einem nahbaren und freundlichen Umgang vom ersten Kontakt an arbeitet JLA Notarios dynamisch und empathisch, stets auf maximale Effizienz und beste Rentabilität für jeden Kunden bedacht, wobei die Anliegen jeder Person oder Firma individuell und zu deren vollster Zufriedenheit behandelt werden. Dafür setzt JLA Notarios neue Technologien in allen Verfahren ein, minimiert die Besuche im Notariat und optimiert die Bearbeitungszeiten. Aus diesem Grund haben wir uns auch zu einem Online-Notariat gewandelt.

Kontaktieren Sie uns also gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Sie können auch unser umfangreiches Angebot an Notarvollmachten in Barcelona einsehen.

JLA Notarios-Notaría Barcelona ist eine Notarkanzlei mit Sitz in Barcelona und spezialisiert auf Vorsorgevollmachten in Katalonien im Falle von Geschäftsunfähigkeit. Wir freuen uns, Sie zu betreuen und Ihnen bei Ihren Anliegen behilflich zu sein.

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