Inhaltsverzeichnis (13)
  • Teilungserklärung für Wohnungseigentum
  • Notariat für Wohnungseigentumsgesetz
  • Die Rolle des Notars bei der horizontalen Teilung
  • Dokumente für eine horizontale Teilung vor dem Notar
  • Die horizontale Teilungsurkunde beim Notar
  • Kann die Urkunde der horizontalen Teilung geändert werden?
  • Wie und wann wird die horizontale Teilung bei einem Neubau durchgeführt?
  • Die horizontale Teilung in einem alten Gebäude
  • Die horizontale Teilung in Geschäftsräume
  • Abwicklung einer horizontalen Teilung online oder im Notariat: Vorteile, Preis und häufig gestellte Fragen
  • Eine horizontale Teilung eines Gebäudes online durchführen
  • Wie viel kostet es, eine horizontale Teilung vor einem Notar zu beurkunden?
  • JLA Notarios, Notariat für horizontale Teilung

Teilungserklärung für Wohnungseigentum

Die horizontale Teilung einer Wohnung erfordert eine Urkunde über die horizontale Teilung des Gebäudes und die Eintragung dieser Urkunde im Grundbuch. Auf diese Weise werden die verschiedenen Wohnungen und Geschäftsräume getrennt und können verschiedenen Eigentümern gehören.

Als Ausgangspunkt sollten Sie wissen, dass wir mit dem Gesetz 11/2023 Ihre horizontale Teilung persönlich abwickeln können, indem Sie in den Büros von JLA Notarios, unserer Notarkanzlei an der Diagonal in Barcelona, unterschreiben, oder wir können eine horizontale Teilung telematisch abwickeln, über das Notarportal für Bürger, von jedem Ort in Spanien aus, an dem Sie sich befinden, mit notarieller Videokonferenzunterzeichnung, ohne Ihr Zuhause oder Unternehmen verlassen zu müssen.

Notariat für Wohnungseigentumsgesetz

Die horizontale Teilung eines Gebäudes ist ein rechtliches Regime, durch das ein Eigentum segmentiert und Räume organisiert werden, um private und gemeinsame Bereiche zu schaffen. Daher werden im Grundbuch der horizontalen Teilung die Bereiche des Privateigentums (privative Elemente wie Wohnungen, Garagen oder Abstellräume) identifiziert und die Gemeinschaftsbereiche (wie der Eingang, die Treppen und Terrassen) abgegrenzt.

Die Immobilien, auf die die horizontale Teilung angewendet wird, sind normalerweise gebaute oder im Bau befindliche Gebäude, in denen private und gemeinsame Elemente zusammenleben. Es können jedoch auch horizontale Eigentümergemeinschaften in Reihenhäusern (liegende horizontale Teilung) und in freistehenden oder Doppelhäusern (horizontale Teilung eines Immobilienkomplexes) geschaffen werden.

Die im allgemeinen Recht anwendbare Regelung ist das Gesetz über das Wohnungseigentum vom 21. Juli 1960. Im katalanischen Recht ist die grundlegende Norm der detaillierte Artikel 553 des Zivilgesetzbuchs von Katalonien. Darüber hinaus müssen diese Vorschriften mit dem Städtebaurecht integriert werden.

Die Rolle des Notars bei der horizontalen Teilung

Der Notar ist zugleich Beamter und Jurist und hilft Privatpersonen dabei, ihre Angelegenheiten auf die rechtlich angemessenste Weise zu regeln, wobei er gleichzeitig die Einhaltung des Gesetzes und den Schutz aller Personen gewährleistet, die an der Unterzeichnung notarieller Dokumente beteiligt sind.

Im Falle von Teilungserklärungen wird der Notar dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Anforderungen für die ordnungsgemäße Begründung des Wohnungseigentums erfüllt werden.

Bei JLA Notarios bieten wir einen umfassenden Service im Bereich der Teilungserklärungen an, sodass wir auf Wunsch die Steuern und die Eintragung der von Ihnen persönlich oder online mit unserem Notariat unterzeichneten Urkunden im Register übernehmen können.

Dokumente für eine horizontale Teilung vor dem Notar

Wenn Sie wissen müssen, wie man die horizontale Teilung eines Gebäudes erhält, ist dies die erforderliche Dokumentation, die Sie dem Notar in den üblichen Fällen vorlegen müssen:

  • Gültige Ausweisdokumente von jedem der Erklärenden. Falls eine Gesellschaft unterschreibt, werden die Dokumente der Gesellschaft benötigt.
  • Architektenzertifikat: Dokument, in dem der Architekt des Gebäudes die Merkmale der Immobilie hervorhebt und die privaten und gemeinschaftlichen Bereiche detailliert beschreibt.
  • Maßstabsgetreuer Plan der Immobilie, in dem die privaten Elemente dargestellt sein müssen.
  • Von der Stadtverwaltung genehmigte behördliche Lizenz, die die horizontale Teilung oder die Änderung der horizontalen Teilung genehmigt. In der Regel ist diese nicht erforderlich, wenn die Arbeiten mit der Baugenehmigung übereinstimmen.
  • Gemeinschaftsstatuten: Dieses Dokument enthält die Regeln und regelt das Zusammenleben sowie die Nutzung der privaten und gemeinschaftlichen Bereiche der Immobilie.

Was Sie wissen sollten, ist, dass wir Sie von den Notariaten bei der Zusammenstellung aller Ihrer Dokumente unterstützen, wobei wir stets auf Ihren konkreten Fall eingehen.

Die horizontale Teilungsurkunde beim Notar

Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die als öffentliches und konstitutives Dokument der Gemeinschaft eines Gebäudes mit seinen verschiedenen Einheiten festgelegt wird. Sie dient als rechtliches Instrument, das dazu beiträgt, die Beziehungen zwischen den verschiedenen Eigentümern zu regeln.

In der Teilungserklärung wird das Gebäude als Ganzes beschrieben, die Sondereigentumseinheiten und die Gemeinschaftselemente.

Eines der wichtigen Elemente, die in der Teilungserklärung enthalten sein müssen, sind die Gemeinschaftsstatuten und der Beteiligungsanteil an den Gemeinschaftskosten.

Es ist erforderlich, dass die Teilungserklärung von den Eigentümern aller Sondereigentumsbereiche und vom Notar unterschrieben wird.

Nach der Beurkundung durch den Notar muss die Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen werden. Dies ist ein Service, den wir, falls Sie wünschen, für Sie erledigen können.

Kann die Urkunde der horizontalen Teilung geändert werden?

Für die Änderung dieser Urkunde ist es erforderlich, eine Änderungsurkunde für diese Immobilie zu erstellen. Dazu ist die Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich und die Einhaltung der Gesetzgebung entsprechend der durchzuführenden Änderung.

Wenn Sie eine horizontale Teilung ändern müssen, konsultieren Sie uns und wir werden Ihnen das Verfahren in Ihrem konkreten Fall erläutern.

Wie und wann wird die horizontale Teilung bei einem Neubau durchgeführt?

Bei Neubauten ist es möglich, die horizontale Teilung vor einem Notar vor oder nach Fertigstellung des Baus zu unterzeichnen.

Die horizontale Teilung in einem alten Gebäude

Um die horizontale Teilung in einem alten Gebäude, das nicht horizontal geteilt wurde, zu bearbeiten, gilt die allgemeine Regel, dass die Einstimmigkeit aller Eigentümer des Gebäudes erforderlich ist.

Die horizontale Teilung in Geschäftsräume

Die Geschäftsräume können in zwei Einheiten aufgeteilt werden, sofern die Gemeinschaftsstatuten dies erlauben, ebenso wie die städtebauliche Gesetzgebung. Es ist eine Angelegenheit, die am besten von der Notarkammer von Fall zu Fall analysiert wird.

Abwicklung einer horizontalen Teilung online oder im Notariat: Vorteile, Preis und häufig gestellte Fragen

Im Folgenden bieten wir weitere Informationen darüber, wie eine horizontale Teilung beim Notar durchgeführt wird, zusammen mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Verfahren.

Eine horizontale Teilung eines Gebäudes online durchführen

Derzeit ist es möglich, eine horizontale Teilung online durchzuführen, da es den Notariaten in zahlreichen Bereichen erlaubt ist, als Online-Notariat zu arbeiten. Mit der Genehmigung des Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai können wir seit dem 9. November 2023 horizontale Teilungen, Neubauten und Handelsdokumente vollständig elektronisch abwickeln, ohne dass ein persönliches Erscheinen in unserem Notariat erforderlich ist.

Wie viel kostet es, eine horizontale Teilung vor einem Notar zu beurkunden?

Der Preis für die Teilungserklärungen vor dem Notar ist von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung zum NOTARHONORARVERZEICHNIS (RD 1426/1989 vom 17. November, das das Notarhonorarverzeichnis regelt).

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können.

Wenn Sie ein auf Ihren Fall zugeschnittenes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website, über den Bereich Kontakt, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62 tun.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Beurkundung einer Teilungserklärung im Wert von 50.000 € bei 760 € liegt, inklusive Mehrwertsteuer. Im Fall einer Teilungserklärung im Wert von einer halben Million Euro liegt der Preis bei etwa 1.100 €.

Dieser Richtpreis ist für eine Teilungserklärung in dieser Höhe und mit einem normalen Umfang der Urkunde und der Anhänge berechnet.

Außerdem sollten Sie wissen, dass JLA Notarios einen umfassenden Service für Teilungserklärungen anbietet, sodass wir auf Wunsch auch die Zahlung der AJD-Steuer (Beurkundete Rechtsakte) und der Grundbucheintragung für Sie abwickeln können.

Weitere häufig gestellte Fragen zur horizontalen Teilung vor dem Notar

Die Beurkundung der horizontalen Teilung zieht die Besteuerung der Grunderwerbsteuer und der dokumentierten Rechtsakte in ihrer Form der dokumentierten Rechtsakte nach sich. In Katalonien beträgt der Steuersatz 1,5 % und wir können die Steuerkosten in jeder autonomen Gemeinschaft berechnen, die eine horizontale Teilung abwickeln muss.

Die Eigentümer, die die Urkunde ausstellen, haben ab der Unterzeichnung einen Monat Zeit für die Verwaltung und Zahlung der Steuer. Wie bereits erwähnt, können wir die Zahlung der Steuern für Ihre horizontale Teilung in Ihrem Namen abwickeln.


Die allgemeine Regel ist, dass man Eigentümer eines Sondereigentums sein muss, wenn die horizontale Teilung durchgeführt wurde, außer in einigen Restfällen. Daher sollten Sie, wenn Sie eine Wohnung oder ein Geschäft in einem Gebäude kaufen möchten, darauf bestehen, dass dieses horizontal geteilt ist.


Es kann gekauft werden, solange es sich um ein Grundstück oder eine eigenständige Wohnung mit eigenem Grundbuchauszug handelt. Es kann keine Wohnung als Sondereigentum gekauft werden, die sich innerhalb eines Wohngebäudes ohne horizontale Teilung befindet, da ohne horizontale Teilung eine Miteigentümerschaft erworben wird.


Das Zivilgesetzbuch von Katalonien unterscheidet drei Arten der horizontalen Teilung:

  • Einfache horizontale Teilung: Gebäude mit direktem Zugang zur öffentlichen Straße und gemeinschaftlichem Treppenhaus.
  • Komplexe horizontale Teilung: Komplex aus unabhängigen Gebäuden mit verschiedenen Untergemeinschaften und unterschiedlichen Eingängen, die durch Gärten, Schwimmbäder oder Garagen miteinander verbunden sind.
  • Horizontale Eigentumsform nach Parzellen: Grundstücke, die als Baugrundstücke betrachtet werden, mit untrennbarem Charakter und gemeinschaftlichen Elementen.

Wenn Sie zusammen mit anderen ein Haus ohne horizontale Teilung geerbt haben, teilen sich alle Erben das Haus zu gleichen Anteilen, und es ist die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich, um zu verkaufen oder zu vermieten. So ermöglicht bei einer Erbschaft der Erbschaftsvorgang zusammen mit der horizontalen Teilung, dass verschiedene Geschäftsräume oder Wohnungen an verschiedene Erben verteilt werden.


JLA Notarios, Notariat für horizontale Teilung

Bei JLA Notarios, unserer Notariat in Barcelona, verfügen wir über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um Ihre Teilungserklärung zu bearbeiten. Wir sind Experten im Immobilienrecht und in der Stadtplanung, arbeiten einfühlsam und dynamisch und setzen neue Technologien in allen Verfahren ein.

Sie können bei uns unterschreiben, indem Sie unsere modernen Räumlichkeiten unseres Notariats an der Avenida Diagonal in Barcelona aufsuchen oder über unser Online-Notariat unterschreiben, da Sie derzeit über das Notariatsportal für Bürger die Teilungserklärung online mit uns unterschreiben können, ohne zum Notariat zu kommen, mittels Unterschrift per notarieller Videokonferenz.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Sie können uns über WhatsApp, das Kontaktformular, die Telefonnummer 931591762 und die E-Mail bcn@jlanotarios.com erreichen. Buchen Sie jetzt Ihre erste Beratung bei JLA Notarios, wir helfen Ihnen gerne, die beste rechtliche Lösung für Ihren konkreten Fall zu finden.

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