Lebenspartnerschaft vor dem Notar

Wenn Sie nach einiger Zeit mit Ihrem Partner Ihre Beziehung formalisieren möchten, kann die Eintragung als eingetragene Lebenspartnerschaft vor einem Notar in Barcelona die ideale Option sein. Wir möchten Ihnen die Vorteile, Nutzen, Rechte, auf die Sie Anspruch haben, und den Prozess zur Erlangung der Urkunde zur Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft erklären.

Notar für eingetragene Lebenspartnerschaft in Barcelona

Unabhängig vom Alter oder Geschlecht der Mitglieder, wenn ein Paar seine Beziehung formalisieren möchte, kann es sich für die Ehe oder für andere Formen juristischer Institutionen wie die eingetragene Lebenspartnerschaft (auch bekannt als stabile Partnerschaft oder faktische Lebensgemeinschaft) entscheiden. Für das Recht werden sowohl Ehen als auch eingetragene Lebenspartnerschaften als Familien betrachtet, wobei die Voraussetzungen für die Gründung des einen oder anderen Familienmodells unterschiedlich sind, wobei die Gründung einer Ehe komplexer und langsamer ist.

In Spanien gibt es jedoch keine staatliche Regelung für die eingetragene Lebenspartnerschaft, wobei heute die Mehrheit der Autonomen Gemeinschaften rechtliche Bestimmungen erlassen hat. Somit ist die Regelung zu beachten, die für die Autonome Gemeinschaft gilt, in der das Paar lebt. Und man muss daher wissen, dass es gewisse Unterschiede in der Regelung und Behandlung gibt, die eingetragene Lebenspartnerschaften in den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften erhalten.

Dies führt dazu, dass es in jedem Gebiet bestimmte Unterschiede und Besonderheiten gibt, die bekannt sein müssen. Nichtsdestotrotz ist es als Ausgangspunkt üblich, dass einer der Wege zur Gründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor einem Notar erfolgt und diese Formalisierung in ganz Spanien Gültigkeit hat.

Lebenspartnerschaft vor dem Notar in Katalonien

Im Fall von Katalonien wird die eingetragene Lebenspartnerschaft im Zweiten Buch des katalanischen Zivilgesetzbuchs, Titel III, Kapitel IV mit dem Titel „stabile Partnerschaft“ geregelt. Außerdem wird ihre Regelung durch weitere Verordnungen und Anordnungen ergänzt, die die Situation ordnen.

Der Vorteil, in Katalonien eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen, besteht darin, dass diese autonome Gemeinschaft keine Mindestdauer des Zusammenlebens der Partner für die Registrierung verlangt und davon ausgeht, dass eine Partnerschaft besteht, wenn die Partner ununterbrochen zwei Jahre zusammengelebt haben oder ein gemeinsames Kind haben. Das Problem in diesem Fall ist, dass sie, um gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber der Verwaltung, wirksam zu sein, im Register der stabilen Partnerschaften von Katalonien eingetragen sein muss.

Notariat für eingetragene Lebenspartnerschaft in Barcelona

Wenn Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründen möchten, müssen Sie einen Termin in der Notarkanzlei vereinbaren und beide Partner persönlich zur Notarkanzlei kommen, um die Urkunde zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor dem Notar zu unterschreiben. Die Unterzeichnung der Urkunde der Lebenspartnerschaft muss persönlich in der Notarkanzlei erfolgen.

Von der Notarkanzlei wird verlangt, dass Sie die Realität Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Dokumenten nachweisen, wie zum Beispiel dem Melderegister, in dem vermerkt ist, dass die Partner der Lebenspartnerschaft unter derselben Adresse wohnen, oder durch Zeugen.

Außerdem kann es je nach Fall und Gebiet weitere Anforderungen geben, wie dass das Melderegister eine bestimmte Dauer aufweisen muss oder dass Zeugen bei der Unterzeichnung anwesend sind, die die Realität Ihrer Partnerschaft bestätigen. Wahrscheinlich werden auch das Personal der Notarkanzlei und der Notar Sicherheitsfragen stellen, die die Realität Ihrer Lebenspartnerschaft gewährleisten.

Falls der Notar und die Partner der Lebenspartnerschaft nicht dieselbe Sprache sprechen, muss bei der Unterzeichnung ein Übersetzer anwesend sein. Der Übersetzer muss nicht offiziell sein und wird von den Partnern der Lebenspartnerschaft ausgewählt.

Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Wenn du eine formelle Beziehung hast, ist es möglich, dass du dich fragst, welche Rechte du als eingetragener Lebenspartner hättest. Konzentrieren wir uns auf die Rechte, die eingetragene Lebenspartner in Katalonien haben, so muss man wissen, dass die allgemeine Vorstellung ist, dass eingetragene Lebenspartner praktisch die gleiche Behandlung wie Ehepaare erhalten. Die Rechte der eingetragenen Lebenspartner in Katalonien sind folgende:

  • Gleiche steuerliche Behandlung wie bei einer Ehe in den meisten Fällen, mit Befreiungen bei Übertragungen zwischen Ehegatten.
  • Berufung auf die gesetzliche Erbfolge des eingetragenen Lebenspartners, nach den Kindern und nur bei Fehlen eines Testaments, in dem eine andere Person als Erbe benannt wird.
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.
  • Mögliche Subrogation im Mietvertrag des Partners.
  • Zugang zur Adoption von Minderjährigen.
  • Entschädigungen bei Tod des anderen Partners durch Dritte.
  • Bezahlte Freistellungen im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod des Partners.
  • Möglichkeit, Witwen- oder Witwerrenten zu erhalten, sofern dies zutrifft.
  • Weitere steuerliche Vorteile im Steuerrecht.
  • Erhalt von 15 Kalendertagen bei Registrierung als eingetragener Lebenspartner (aufgrund des Dekrets-Gesetzes 5/2023).
  • Recht auf das Hausrat der Wohnung.
  • Notwendigkeit der Zustimmung des anderen Partners für den Verkauf der Familienwohnung.

Lebenspartnerschaft mit Ausländer: eingetragene Partnerschaft in Barcelona

Ausländer, die in Katalonien ansässig sind, können auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, ohne dass es erforderlich ist, dass ein Partner Katalane oder Spanier ist.

Außerdem kann, wenn einer der Partner die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der Europäischen Union beantragt werden, und es wird Zugang zur Gesundheitsversorgung der Sozialversicherung als Begünstigter gewährt, sofern die Einwanderungsanforderungen erfüllt sind und das entsprechende Verwaltungsverfahren durchlaufen wird.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Barcelona eingehen

Wenn Sie eine notarielle Urkunde einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichten möchten und persönlich in Barcelona unterschreiben können, können Sie mit uns eine öffentliche Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft bearbeiten lassen. Wir werden die Fragen klären, die nach den in diesem Artikel bereitgestellten Informationen noch offen geblieben sind.

Öffentliche Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Der notarielle Weg stellt die schnellste Form dar, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu formalisieren.

Vereinbaren Sie einen Termin, und am vereinbarten Tag müssen nur Sie und Ihr Partner erscheinen. Allerdings müssen Sie vorher die Unterlagen zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vorlegen und die Urkunde persönlich unterschreiben. Eine der häufigsten Fragen unserer Kunden lautet: „Wann ist man eingetragene Lebenspartnerschaft?“. Der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Urkunde gilt als der Moment ihrer Begründung.

Nach der Unterzeichnung der Urkunde zur eingetragenen Lebenspartnerschaft senden wir vom Notariat eine Kopie Ihrer Lebenspartnerschaft an das Register für stabile Partnerschaften in Katalonien. Dieses Register wird Ihnen nach der Eintragung Ihrer Partnerschaft eine Bescheinigung über die Eintragung Ihrer Partnerschaft im Standesamt per E-Mail zusenden. Obwohl die Lebenspartnerschaft bereits mit der Unterzeichnung der Urkunde beim Notar begründet wird, kann diese Bescheinigung, die die Eintragung im Register bestätigt, ein wichtiges Dokument sein, da sie in den meisten Einwanderungsverfahren als Beleg vorgelegt werden muss.

Die Rolle des Notars bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Der Notar ist verantwortlich für die Ausarbeitung der öffentlichen Urkunde der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in der beide Partner anerkennen, zusammenzuleben, und in der sie vereinbaren, eine stabile Lebensgemeinschaft zu begründen.

Außerdem wird das Personal der Notariatskanzlei und der Notar Ihnen die Möglichkeiten erklären, wie Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse regeln können (wie die Wahl eines gemeinsamen Wirtschaftssystems) und Sie in Fragen der Erbfolge oder der Nachkommenschaft beraten.

Ebenso sollten Sie wissen, dass es ratsam ist, die Folgen der Beendigung des Zusammenlebens zu vereinbaren. Falls in Zukunft eine Trennung des Paares notwendig wird, kann der Notar auch die öffentliche Urkunde zur Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bearbeiten.

Zu den Vorteilen dieses Verfahrens der nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor dem Notar zählen die Beratung, die Rechtmäßigkeit und die öffentliche Glaubwürdigkeit, die die notarielle Beurkundung verleiht, zusammen mit der Schnelligkeit des notariellen Verfahrens.

Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Akt der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur durch persönliche Unterschrift in der von Ihnen gewählten Notariatskanzlei errichten können. Wenn Sie ein Notariat in Barcelona für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Dokumentation für die eingetragene Lebenspartnerschaft

Die Dokumente, die Sie der Notarkanzlei für die Unterzeichnung der Lebenspartnerschaftsurkunde mindestens vorlegen müssen, sind folgende:

  • Gültiges Ausweisdokument: DNI der Partner, Reisepass oder Aufenthaltstitel, falls ausländisch
  • Meldebescheinigung (außer wenn das Paar ein gemeinsames Kind hat, dann genügt einfach das Familienbuch oder die Geburtsurkunde der Kinder)

Vereinbarungen zur Vorsorge bei Trennung in der Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft

In Katalonien können die Wirkungen, die nach dem Ende des Zusammenlebens in einer Lebenspartnerschaft eintreten, in der öffentlichen Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft vereinbart werden. Es wird empfohlen, diese zusammen mit der Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu bearbeiten, um die rechtlichen Folgen der Trennung festzulegen und Konflikte in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vermeiden. Üblicher Gegenstand der Vereinbarungen zur Vorsorge bei Trennung sind sowohl minderjährige Kinder als auch die Nutzung der Wohnung.

Unter den Vereinbarungen ist es am häufigsten, ein Gütertrennungsregime zu vereinbaren, das garantiert, dass jedes Familienmitglied getrenntes Eigentum und finanzielle Autonomie hat. Ebenfalls sehr häufig ist der Verzicht auf Ausgleichszahlungen und Unterhaltsansprüche zwischen den Mitgliedern eines Paares nach der Trennung der Lebensgemeinschaft.

Weitere Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder festen Partnerschaft

Lebensgemeinschaften haben verschiedene Synonyme, mit denen sie sowohl von der Bürgerschaft als auch vom Gesetz bezeichnet werden, das manchmal unterschiedliche Begriffe verwendet, wenn es sich auf Lebensgemeinschaften bezieht. So sind die Begriffe nichteheliche Lebensgemeinschaft, feste Partnerschaft und stabile Verbindung Synonyme für Lebensgemeinschaften.


In diesem Fall, wenn man Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war und verwitwet ist, muss eine ununterbrochene Zusammenlebensdauer von mehr als 5 Jahren dokumentiert werden, die vor einem Notar oder im Register für stabile Partnerschaften nachgewiesen wird. Außerdem muss der Verstorbene in den letzten 5 Jahren 500 Tage Beiträge gezahlt haben oder insgesamt 15 Jahre Beiträge geleistet haben. Wenn diese Voraussetzungen und die weiteren in der autonomen Gesetzgebung festgelegten Bedingungen erfüllt sind, kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen.


Minderjährige, die nicht emanzipiert sind, können keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, ebenso wenig Verwandte in gerader Linie oder Seitenverwandte (zweiten Grades). Auch Ehepaare, die nicht tatsächlich getrennt leben, oder Personen, die mit anderen Personen als Paar zusammenleben, dürfen keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.


Nach dem Zivilgesetzbuch von Katalonien können verheiratete und tatsächlich getrennte Personen, das heißt, die nicht mehr mit ihrem Ehepartner zusammenleben, auch wenn sie keine gerichtliche Trennung oder Scheidung erwirkt oder beantragt haben, eine Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person eingehen.


Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird aufgelöst, wenn das Paar aufhört zusammenzuleben, wenn dies aus freiem Willen oder durch den Tod eines Partners beschlossen wird, durch eine in einer Urkunde formalisierte Vereinbarung oder durch eine nachweisliche Mitteilung eines der Partner an den anderen.

 

Daher, wenn Sie die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor einem Notar schnell und zuverlässig bestätigen möchten, können Sie dies durch die Unterzeichnung einer Auflösungsurkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft tun. Für die Unterzeichnung reicht es aus, wenn einer der Partner erscheint, und das Notariat kann alle weiteren Formalitäten übernehmen, einschließlich der Eintragung der Auflösung der Lebenspartnerschaft im Register.


Nein, gemäß dem derzeit von der Finanzverwaltung angewandten Kriterium. Dies bedeutet, dass sie nicht gemeinsam für die Einkommensteuer (IRPF) veranlagen können und die steuerlichen Vorteile verlieren würden, die sie als Ehepaar hätten erhalten können. Dennoch sollten Sie wissen, dass man außer in bestimmten Fällen in der Regel mehr zahlt, wenn man die Steuererklärung gemeinsam statt getrennt abgibt.


Ein Hauptvorteil der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe besteht darin, dass das Verfahren der Beurkundung vor dem Notar viel einfacher ist. Am Tag des Termins, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben und die eingetragene Lebenspartnerschaft tatsächlich besteht, werden Sie die Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft unterschreiben und eine Kopie der Urkunde erhalten.

Danach wird vom Notariat eine Kopie an das Register der eingetragenen Lebenspartnerschaften gesendet, das die Partnerschaft eintragen und eine Bestätigung der Eintragung an die in der Urkunde der Lebenspartnerschaft angegebene E-Mail-Adresse senden wird.


Die Kosten für die Abwicklung einer Lebenspartnerschaftsurkunde vor einem Notar sind durch die Notarordnung (RD 1426/1989 vom 17. November, die die Gebührenordnung der Notare regelt), die Anzahl der Seiten, die beglaubigten und einfachen Kopien für die Beteiligten sowie die Verwaltung der elektronischen Kopie für das Register der eingetragenen Lebenspartnerschaften bestimmt.

Im Allgemeinen ist zu beachten, dass der genaue Preis eines notariellen Dokuments erst berechnet werden kann, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der angeforderten Kopien eines Dokuments, die enthaltenen Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.

Wenn Sie ein unverbindliches, detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Abschnitt Kontakt, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Rechtsvorschriften der übliche Preis eines Notars für die Beurkundung einer Lebenspartnerschaft zwischen 150 und 270 € inklusive Mehrwertsteuer liegt.

Dieser Richtpreis ist für ein Dokument mit üblichen Inhalten (7 Seiten) und der Ausstellung einer einzigen beglaubigten Kopie, einer einfachen Kopie und einer elektronischen Kopie für das Register der eingetragenen Lebenspartnerschaften berechnet.


Eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Barcelona mit JLA Notarios formalisieren

Unsere Notarstelle in Barcelona verfügt über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um Ihre Urkunde als eingetragene Lebenspartnerschaft in Barcelona bearbeiten zu können. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und können Ihnen eine persönliche Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, wobei wir jederzeit Ihre Fragen und Anliegen beantworten.

Ja, es wird erforderlich sein, um Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in Barcelona zu bearbeiten, dass Sie persönlich Ihre Urkunde in den Büros von JLA Notarios, die sich in unserer Notarstelle an der Avenida Diagonal in Barcelona befinden, unterschreiben.

Nehmen Sie Kontakt auf mit uns für eine erste Beratung. Wir helfen Ihnen während des gesamten Prozesses, beantworten Ihre Fragen und verwalten Ihre Angelegenheiten effizient. Buchen Sie jetzt Ihre erste Beratung bei JLA Notarios.

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