Eheakte vor dem Notar

Um in einem Notariat zu heiraten, ist es notwendig, bestimmte Unterlagen vorzulegen, darunter das Eheakten, dessen Bedeutung für die zukünftige Feier grundlegend ist, sowie die Eheurkunde.

Damit ihr die genauen Informationen habt und eure Verbindung beschleunigen könnt, möchten wir euch erklären, was es ist, welche Dokumente erforderlich sind, wo man es beantragen kann und andere Fragen, die ihr uns gewöhnlich stellt, wenn ihr ein Eheakten in Barcelona vor einem Notar beantragt.

Es ist jedoch sehr wichtig, dass ihr wisst, dass wir von JLA Notarios – Notariat Barcelona nur die Eheakten bearbeiten können, die uns vom Notarkollegium von Katalonien zugewiesen werden, da sie laut Gesetz nach Reihenfolge verteilt werden müssen.

Was ist die Heiratsakte?

Es handelt sich um ein Dokument, das bestätigt, dass zwei Personen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllen. Das heißt, es bescheinigt, dass keine rechtlichen Hindernisse bestehen (wie eine nicht aufgelöste vorherige Ehe), dass keiner der Ehepartner zur Heirat gezwungen wird und dass der Wille zur Eheschließung echt ist, wodurch so Scheinehen ausgeschlossen werden.

Dieses Verfahren kann bei verschiedenen Beamten durchgeführt werden, wobei die Notare die Hauptverantwortlichen für die Abwicklung sind. Außerdem ist es eine unverzichtbare Voraussetzung für die Eheschließung.

Das Eheverfahren vor dem Notar verläuft in drei Phasen:

  1. Zuweisung des Notars: Die Interessenten müssen die Durchführung des Eheverfahrens beim zuständigen Notarkollegium beantragen, das einen Notar für den Prozess zuweist.
  2. Abwicklung des Verfahrens vor dem Notar: Nach der Zuweisung des Notars erfolgt die vorherige Anhörung der zukünftigen Ehepartner und der Zeugen, die die Echtheit der Eheschließungseinwilligung und das Fehlen rechtlicher Hindernisse nachweisen müssen.
  3. Abschluss des Protokolls und Entscheidung über das Verfahren: Der zugewiesene Notar erlässt nach Prüfung der Unterlagen und der Zeugenaussagen eine Entscheidung, in der er:
    • die Rechtsfähigkeit der Ehepartner erklärt und die Eheschließung erlaubt.
    • oder das Verfahren ablehnt, wenn festgestellt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Aus diesem Grund wird das notarielle Eheverfahren als doppelte notarielle Urkunde formalisiert, um die Rechtssicherheit des Verfahrens zu gewährleisten.

Standesamt für die Heiratsakte

Die Voruntersuchung für die Eheschließung kann direkt beim Notariat durchgeführt werden, wodurch es seit dem 30. April 2021 zu einem schnellen Verfahren geworden ist. Früher konnte dies nur beim Standesamt beantragt werden, jedoch kann es jetzt beim Notar erledigt werden, ohne dass ein anderer Behörde eingeschaltet werden muss. Allerdings muss der Notar vom Notarkollegium jeder autonomen Gemeinschaft zugewiesen werden.

Welche Vorteile hat die Abwicklung eines Eheverfahrens vor einem Notar im Vergleich zum Standesamt?

Der Hauptvorteil ist die Schnelligkeit, mit der die Heiratsurkunde erhalten werden kann und die Bequemlichkeit, Datum und Uhrzeit für den Termin auszuwählen.

Außerdem können Sie auf rechtliche Beratung zu Beziehungsfragen wie dem zivilrechtlichen Wohnsitz oder den Eheverträgen zählen.

Welcher Notar ist für das Eheverfahren zuständig?

Für die Unterzeichnung des vor der Eheschließung erforderlichen Verfahrens kann kein Notar gewählt werden. Es ist nur die Tätigkeit desjenigen möglich, der im Gemeindegebiet der Ehepartner ansässig ist. Im Fall von Großstädten, in denen es mehrere Notariate gibt, ist es die Notarkammer der jeweiligen autonomen Gemeinschaft, die den Notar bestimmt, der das Verfahren durchführen muss, zum Beispiel, wenn ein Eheverfahren in Barcelona bearbeitet wird.

Schritte zur Einleitung der Eheakte: Wie beantragt man die Eheakte beim Notar?

Wenn du dich fragst, wie man das Eheverfahren einleitet, bieten wir dir alle Informationen Schritt für Schritt an:

Schritt 1: Antrag auf Eheakten beim Notarkammer

Zunächst muss ein Antrag zur Bearbeitung der Heiratsakte beim Notarkammer der Autonomen Gemeinschaft, in der wir gemeldet sind, eingereicht werden. Dies kann persönlich oder über das Webportal erfolgen. Es wird erforderlich sein, ein Formular mit der Identität der zukünftigen Ehepartner auszufüllen und Folgendes beizufügen:

  • eine Kopie der Ausweisdokumente (DNI, Reisepass oder NIE).
  • die Meldebescheinigung.

Wenn die Ehepartner nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es notwendig, das von der zuständigen Behörde ausgestellte Zertifikat vorzulegen, das den Inhalt und die Gültigkeit des ausländischen Rechts bestätigt, das die Ehefähigkeit bescheinigt, oder ersatzweise das von den Behörden ihres Landes ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis.

Die Notarkammer wird den Notar zuweisen, zu dem Sie gehen müssen. Die Kammer wird die Ernennung und die damit verbundenen Daten des Notars mitteilen. Den Ehepartnern werden der Name des Notars, seine Adresse und Kontaktinformationen zur Verfügung gestellt.

Schritt 2: Eröffnung der Ehesache Welche Dokumente sind für die vorläufige Eheurkunde beim Notar erforderlich?

Sie müssen dem Notar die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Heiratsantrag, unterschrieben von den zukünftigen Ehepartnern. Er muss deren Identifikation, die der Zeugen und die damit zusammenhängenden Informationen über gemeinsame Kinder sowie den Ort und die Behörde, bei der die Eheschließung erfolgen soll, enthalten.
  • Identifikationsdokumente der zukünftigen Ehepartner (DNI, NIE oder gültiger Reisepass).
  • Identifikationsdokumente von zwei Zeugen, die zur Notariatsstelle kommen müssen, um dieses Verfahren zu unterschreiben.
  • Meldebescheinigungen der Ehepartner oder eine Bescheinigung des Konsulats, falls man im Ausland gewohnt hat.
  • Geburtsurkunden der Ehepartner, ausgestellt vom Standesamt, falls diese nicht elektronisch abgerufen werden können.

Außerdem,

  • Falls erforderlich, muss die vollständige Heiratsurkunde früherer Ehen mit Randvermerk über Scheidung, deren Nichtigkeit oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners vorgelegt werden.
  • Bei ausländischen Personen: die Heiratsfähigkeitserklärung oder Ledigkeitsbescheinigung (je nach Herkunftsland).
  • Bei Personen mit besonderen Situationen: das ärztliche Gutachten, das die Fähigkeit zur Einwilligung nachweist.
  • Bei gerichtlichen Beschlüssen mit Dispensation: die Zeugenaussage oder elektronische Kopie des Beschlusses.
  • Das Führungszeugnis, falls erforderlich.
  • Wenn einer der Ehepartner nicht anwesend sein kann: die beglaubigte Kopie der Vollmacht zur Eheschließung.

Die Dokumente der Ehepartner müssen Originale sein und dürfen nicht älter als drei Monate sein; im Falle von Ausländern müssen sie apostilliert sein.

Dennoch sollten Sie wissen, dass wir Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente helfen, wenn uns die Notarkammer als Notare von Barcelona für Ihr Verfahren zuweist.

Wer kann Zeuge in einem notariellen Verfahren sein?

Zeugen können die Verwandten oder Familienangehörigen der zukünftigen Ehepartner sein. Es ist nicht erforderlich, dass es dieselben Personen sind, die während der Eheschließung als Zeugen auftreten.

Schritt 3: Bearbeitung der Heiratsakte im Notariat: die vorherige Heiratsurkunde

Anschließend müssen sich die zukünftigen Ehegatten in der Notariatskanzlei für die notarielle Akte zusammen mit den von ihnen ausgewählten Zeugen versammeln. Der Zweck davon ist die Überprüfung der vorgelegten Dokumente und deren Übereinstimmung mit dem Gesetz sowie die Feststellung der Ehefähigkeit der Beteiligten, ohne dass Hindernisse oder andere Schwierigkeiten vorliegen, und dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt.

Der Notar wird jeden der zukünftigen Ehepartner einzeln anhören sowie die Zeugen, die volljährig sein müssen. Ebenso wird er die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Dokumentation und die gemachten Angaben zu überprüfen sowie sicherzustellen, dass beide die Absicht zur Eheschließung haben.

Abschließend wird nach Überprüfung der Informationen und der Bereitstellung der notwendigen Auskünfte die Eheakte autorisiert, die ein Protokoll darstellt, in dem der Notar die Ehe genehmigt, bekannt als vorläufige Eheakte.

Schritt 4: Notarielle Rechtsberatung in der Akte

Nachdem die vorläufige Eheakte beim Notar genehmigt wurde, können Sie einen neuen Notar wählen oder denselben für die Feier Ihrer Ehe wählen.

Wenn Sie denselben wählen, wird er Sie über die verschiedenen Güterstände und Ihre zivile Nachbarschaft informieren und beraten.

Wirtschaftliche Regime

Die ehelichen Güterstände geben an, wie das Paar seine Ehe verwalten möchte. Wenn kein Vertrag besteht, gelten in Katalonien die Ehen nach dem Gütertrennungsprinzip; im allgemeinen Recht hingegen gilt der Zugewinngemeinschaft.

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gesellschaft der Zugewinne. Dieser Güterstand besagt, dass das Vermögen und die Gewinne seit der Eheschließung sowie die Schulden beiden zu gleichen Teilen gehören und im Falle einer Scheidung zur Hälfte aufgeteilt werden.

Bei der Gütertrennung gehören die Vermögen jedem Ehepartner allein und es gibt im Falle einer Scheidung keine aufzuteilenden Güter. Wenn kein anderer Güterstand festgelegt ist, gilt in Katalonien und auf den Balearen dieser.

Falls Sie einen anderen Güterstand als den Ihrer autonomen Gemeinschaft geltenden wählen möchten, müssen Sie Eheverträge vor einem Notar abschließen.

Schritt 5: Die Eheschließung beim Notar

Nachdem das Vorverfahren zur Eheschließung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde, können Sie Ihre Hochzeit feiern... . Sie können alle Informationen in unserem Service über Eheschließung beim Notar einsehen.

Kann die Eheschließungsakte verweigert werden?

Tatsächlich kann der Notar das Eheverfahren ablehnen aus verschiedenen Gründen. Hauptsächlich liegen rechtliche Voraussetzungen oder der Verdacht auf Betrug vor, aber es kann auch daran liegen, dass Dokumente fehlen oder dass einige davon abgelaufen sind, dass Fehler in den Dokumentendaten auftauchen, dass eine Scheinehe oder eine Ehe aus Zweckmäßigkeit festgestellt wird oder sogar, dass einem der zukünftigen Ehepartner die rechtliche Fähigkeit dazu fehlt.

Es kann auch vorkommen, dass eine nicht aufgelöste Ehe besteht, dass das Fehlen der freien Zustimmung eines der Beteiligten festgestellt wird oder Probleme aufgrund eines unregelmäßigen Aufenthaltsstatus vorliegen.

Wie dem auch sei, wird es notwendig sein, dass der Notar den Grund für die Ablehnung begründet und erläutert sowie die Mitteilung darüber durch eine Benachrichtigung erfolgt.

Was ist der Widerspruch?

Sie sollten wissen, dass Sie Widerspruch einlegen können, falls Ihnen das Vorverfahren zur Eheschließung verweigert wird, und gegen den notariellen Beschluss vorgehen können. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Rechtsmittel, das der Überprüfung des erlassenen Aktes dient.

Wie lange ist die Frist für den Widerspruch?

Es steht eine Frist von einem Monat ab der Zustellung der Entscheidung zur Verfügung, um einen Einspruch einzulegen bei der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit. Diese Behörde hat eine Frist von 6 Monaten, um die Entscheidung zu beraten und zu treffen. Wird der Einspruch abgelehnt, kann nur vor den Gerichten Berufung eingelegt werden.

Andere verwandte Fragen

Es gibt keine spezifische Frist, da es von den einzureichenden Dokumenten abhängt, aber sobald diese eingereicht wurden, ist es ein Verfahren, das zügig und effizient durchgeführt wird und höchstens etwa zwei Wochen dauert.


Die Gültigkeit der notariellen Urkunde des Eheaktenverfahrens ist auf 12 Monate ab Ausstellungsdatum beschränkt.


Der Preis für notarielle Handlungen wird von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung zum NOTARIELLEN GEBÜHRENTABELLE (RD 1426/1989 vom 17. November, mit der die Gebührentabelle für Notare geregelt wird).

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich „Kontakt“ im Fußbereich der Website, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Es ist jedoch auch der Kostenaufwand für das vorherige Verfahren des Eheaktenverfahrens zu berücksichtigen. Orientierend können wir Ihnen mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Formalisierung eines EHEAKTENVERFAHRENS zwischen 420 und 600 € inklusive Mehrwertsteuer liegt.

Dieser Richtpreis ist für ein Dokument mit üblichen Inhalten (40 Seiten) berechnet, und die Preisspanne hängt weitgehend vom Umfang der Dokumente ab, die in die Akte aufgenommen werden müssen, was je nach Fall variiert und davon, ob Dokumente ausländischer Länder mit größerem Umfang als üblich vorliegen.


Eheakte in Barcelona mit JLA Notarios

Wir möchten die notwendigen Informationen bereitstellen, um Ihr Eheverfahren beim Notar zu beschleunigen, damit der Ablauf Ihrer Hochzeit einfacher wird. Bei JLA Notarios sind wir eine auf Familienleistungen spezialisierte Notariatskanzlei in Barcelona. Zögern Sie nicht, sich bei uns zu informieren, wenn Sie Ihre standesamtliche Trauung beim Notar feiern möchten und alle Ihre Unsicherheiten vor diesem besonderen Tag klären wollen, auch wenn Sie das vorherige Eheverfahren nicht mit uns durchgeführt haben.

Unsere Notariatskanzlei in Barcelona verfügt über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um das vorherige Eheverfahren bearbeiten zu können. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und können Ihnen eine persönliche Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Erhalten Sie Ihr Eheverfahren ganz einfach. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail an bcn@jlanotarios.com und erhalten Sie persönliche Betreuung.

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