Trennungen und Scheidung beim Notar

In diesem Abschnitt werden wir das Verfahren der Trennungen und Scheidungen beim Notar behandeln, da sie als unterschiedliche Rechtsfiguren festgelegt sind. Deshalb werden wir sie unterscheiden und den Prozess sowie dessen Abwicklung in unserer Notariat in Barcelona erklären.

Sowohl die Scheidung durch Notar als auch die Trennung sind im Zivilrecht und im Gesetz 15/2015 über die freiwillige Gerichtsbarkeit geregelt, das den Notaren die Befugnis erteilte, einvernehmliche Trennungen und Scheidungen ohne minderjährige Kinder zu formalisieren und so die Arbeit der Richter zu entlasten.

Wie man sich scheiden lässt? Die Scheidung beim Notar

Das Hauptmerkmal der Scheidung beim Notar ist, dass sie im Gegensatz zur Trennung dazu dient, die eheliche Bindung zwischen den Personen aufzulösen und somit auch die Beendigung ihres ehelichen Güterstands bedeutet. Im Falle einer späteren Versöhnung des Paares müssen sie erneut heiraten, da die Bindung erloschen ist, im Gegensatz zur Trennung.

Als Notare für Scheidungen in Barcelona müssen wir betonen, dass dieses Verfahren immer bei Ehegatten erfolgen muss, die sich einvernehmlich darauf einigen und keine minderjährigen oder abhängigen Kinder haben.

Trennung vor dem Notar

Die Trennung vor dem Notar erfolgt bei der Auflösung des Zusammenlebens eines Paares, ohne dass die Ehe aufgelöst wird, und geht mit der Beendigung des wirtschaftlichen Regimes einher. Sie tritt meist ein, wenn ein Paar momentan keine vollständige Auflösung der Ehebindung wünscht oder als vorheriger Schritt zur Scheidung, aber in jedem Fall, wenn eine notarielle Trennung durchgeführt wird, ist im Falle einer Versöhnung keine erneute Eheschließung erforderlich, da die Ehebindung weiterhin besteht, jedoch muss eine Versöhnungsurkunde erstellt werden.

So wird im Falle einer Versöhnung die Trennung vor dem Notar ihre Wirkung verlieren, während bei der Scheidung vor dem Notar eine erneute Eheschließung erforderlich ist, weshalb dies ein idealer Vorgang für Paare ist, die sich Zeit geben möchten oder deren Zukunft noch nicht ganz klar ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Trennung auch als bestimmend für die Vermögensverwaltung jedes Getrennten wirkt, da das von den Ehegatten vereinbarte wirtschaftliche Regime, sei es Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung, erlischt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Scheidung durch Notar und für die einvernehmliche Trennung vor dem Notar?

Es müssen bestimmte Voraussetzungen für die notarielle Scheidung oder Trennung erfüllt sein, um entweder das eine oder das andere zu bearbeiten. Wir erklären sie im Folgenden:

  • Es muss die Zustimmung beider Partner zur Auflösung dieser Verbindung vorliegen. Andernfalls, wenn keine einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird, sollte ein streitiges Scheidungsverfahren angewendet werden.
  • Es müssen mindestens 3 Monate seit der Eheschließung vergangen sein: mit Ausnahme des Nachweises eines Risikos für das Leben, die körperliche oder moralische Unversehrtheit, die Freiheit und sexuelle Unversehrtheit des Ehepartners, der die Scheidung einreicht, oder wenn eine Gefahr für die Kinder besteht.
  • Die Frau darf nicht schwanger sein.
  • Es dürfen keine minderjährigen oder entmündigten Kinder vorhanden sein. Wenn sie volljährig sind und wirtschaftlich von den Eltern abhängig sind, müssen sie ihre Zustimmung zu den festgelegten Maßnahmen geben. Im Falle minderjähriger Kinder muss die Scheidung oder die einvernehmliche Trennung mit Kindern vor der zuständigen Gerichtsbehörde bearbeitet werden.
  • Sie müssen von einem zugelassenen Rechtsanwalt begleitet und vertreten werden.
  • Außerdem ist für die Expressscheidung oder notarielle Trennung erforderlich, dass einer der beiden Ehepartner in Spanien wohnt und dies mit der entsprechenden Meldebescheinigung nachgewiesen wird.

Die Erleichterungen für diejenigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, machen das Verfahren zu einem schnellen und einfachen Prozess, der den Namen Expressscheidung beim Notar erhalten hat.

Was sind die Schritte für das Verfahren der Scheidung beim Notar oder der ehelichen Trennung vor dem Notar?

Der erste Schritt ist, uns zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren. Wir informieren Sie über die zusammenzutragenden Dokumente. Wenn Sie und Ihr Ex-Partner sich für eine einvernehmliche Trennung oder Scheidung vor dem Notar entschieden haben, sollten Sie wissen, dass Sie einen schnellen Ablauf für die Abwicklung erhalten, im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren. Außerdem steht Ihnen die Beratung eines Notars zur Verfügung, einer juristischen und fachlichen Person des Rechts, die Sie jederzeit beraten wird und die bestätigt, dass das Dokument, das Sie unterschreiben werden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Für dieses Verfahren benötigen Sie auch einen Anwalt, der eine Regelungsvereinbarung erstellt und an das Notariat sendet, in der die getroffenen Maßnahmen festgelegt sind, die den zukünftigen Vertrag beeinflussen und über die wir später sprechen werden. Sobald geprüft wurde, dass die Regelungsvereinbarung die Anforderungen des Notariats erfüllt, wird ein Termin für die Unterzeichnung der Scheidung oder der notariellen Trennung festgelegt.

Der Notar wird auch auf mögliche nachteilige Vereinbarungen für die Beteiligten oder solche, die Auswirkungen auf ihre Kinder haben könnten, hinweisen, falls dies festgestellt wird. Sollte dies der Fall sein, führt dies zur Nichtgenehmigung der Urkunde.

Am festgelegten Tag müssen beide Mitglieder des Ex-Paares zusammen mit ihrem Anwalt erscheinen. Während des Verfahrens müssen sie nach der Verlesung der Urkunde ihr Einverständnis zeigen und diese unterschreiben. Es wird kein Urteil im eigentlichen Sinne geben, sondern eine öffentliche Urkunde über die Scheidung oder Trennung, die dieselbe Wirkung entfaltet.

Die Urkunde wird am selben Tag oder am nächsten Werktag nach der Unterzeichnung elektronisch an das Standesamt übermittelt und dort eingetragen.

Auswirkungen des Verfahrens

Die Folgen dieser beiden Verfahren umfassen:

  • Auflösung der ehelichen Bindung im Falle einer Scheidung.
  • Aussetzung des gemeinsamen Lebens und die Möglichkeit, dass die Ehegatten getrennt leben, ohne dass dies als Verlassen des Familienhauses gilt.
  • Automatische Widerrufung der zwischen den Beteiligten erteilten Vollmachten.
  • Die Möglichkeit des Widerrufs von Schenkungen, wenn diese aus Anlass der Ehe erfolgen.
  • Der Verlust von Erbrechten.
  • Das Ende des ehelichen Güterstands.
  • Die Vermutung der Vaterschaft bei Kindern, die nach der Auflösung und 300 Tagen nach der Beurkundung geboren werden, entfällt.

Dokumente für die Trennung und Scheidung beim Notar

Um die einvernehmliche notarielle Scheidung oder eine Trennung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Den Vorschlag der Regelungsvereinbarung, der von dem Paar unterschrieben sein muss.
  • Personalausweis der Ehegatten und der sie vertretenden Anwälte zusammen mit deren Berufsausweis.
  • Personalausweis der volljährigen oder emanzipierten Kinder.
  • Geburtsurkunde der Kinder oder Familienbuch und Nachweis der Emanzipation.
  • Heiratsurkunde.
  • Meldebescheinigung, die die Zuständigkeit des Notars belegt und vom Rathaus der Gemeinde ausgestellt sein muss.
  • Außerdem muss die Vereinbarung von einem Rechtsanwalt unterschrieben werden.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit notariellen Trennungen und Scheidungen

Obwohl eine der häufigsten Fragen an unsere Notare die Möglichkeit ist, eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt durchzuführen, wird für jedes Ehegattenmitglied oder für beide (da das Ende der Ehe einvernehmlich ist) ein Anwalt benötigt. Der Anwalt wird außerdem die zuvor erwähnte Regelungsvereinbarung verfassen, damit der Notar bei der Scheidung einen Termin für die Unterzeichnung der öffentlichen Scheidungsurkunde festlegen kann. Dieselben Anforderungen gelten für die eheliche Trennung vor dem Notar.


Es handelt sich um ein Dokument, in dem die neuen wirtschaftlichen und familiären Richtlinien aufgeführt sind, die ab diesem Zeitpunkt gelten, wie zum Beispiel:

  • Die Abwicklung der festgelegten Eheverträge, die das gemeinsame Vermögen aufteilen, insbesondere das Zugewinngemeinschaftsvermögen.
  • Die Nutzung der Familienwohnung: Es muss angegeben werden, welcher Ehepartner weiterhin darin wohnen wird und wie die mit der Miete, Hypothek oder Steuern verbundenen Kosten aufgeteilt werden.
  • Mögliche Unterhaltszahlungen aufgrund wirtschaftlicher Ungleichgewichte: Falls ein Ehepartner Anspruch auf eine Ausgleichszahlung infolge der Trennung oder Scheidung hat, werden Höhe und Dauer festgelegt.
  • Zahlungen ausstehenden Belastungen, wie die Bearbeitung der Angelegenheit erfordert.

Diese Vereinbarungen können zwangsweise durchgesetzt werden. Außerdem sind sie änderbar, falls die Beteiligten die vereinbarten Bedingungen ändern möchten, vorausgesetzt, dies erfolgt vor demselben Notar und dieselben Teilnehmer sind anwesend. Die entsprechende Änderung muss ebenfalls im Standesregister eingetragen werden.


In den Fällen der notariellen Trennung, in denen eine Versöhnung des Paares erfolgt, kann eine öffentliche Urkunde der Versöhnung ausgestellt werden, in der angegeben wird, dass das eheliche Leben wieder aufgenommen wird und die getroffenen Maßnahmen aufgehoben werden. Diese Versöhnung kann ausdrücklich sein, wenn sie klar und eindeutig angegeben wird, oder stillschweigend, wenn die Wiederaufnahme des Zusammenlebens offensichtlich wird.


Steuern nach der Scheidung und Trennung beim Notar

Für diejenigen Ehen mit Gütergemeinschaftsregelung ist zu beachten, dass die Urkunde als von der ITPAJD befreit zu liquidieren ist.

Die Gütertrennung unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer bei Zuweisungen, da nichts aufgeteilt werden muss. Allerdings müssen bei Austausch von Vermögenswerten oder Überzuteilungen die entsprechenden Steuern entrichtet werden. Ebenso unterliegen die Zuweisungen nicht der Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken städtischer Natur.

Außerdem werden im Falle von vereinbarten Unterhaltszahlungen diese für den empfangenden Ehegatten als Arbeitseinkommen betrachtet, während der zahlende Ehegatte diese vom zu versteuernden Einkommen abziehen kann. Unterhaltsleistungen zugunsten der Kinder sind für die Empfänger steuerfrei, während der Zahlende eine steuerliche Begünstigung erhält.

Expressscheidung vor dem Notar oder Trennung: Kann ich jeden beliebigen Notar wählen?

Für eine Trennung oder Scheidung beim Notar ist nur der Notar des Ortes des letzten gemeinsamen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Personen, die sich scheiden lassen möchten, zuständig. Wenn Sie ein Express-Scheidungsverfahren in Barcelona benötigen, wird unser Team von Notaren und Fachleuten von vielen Kunden auf Google besonders empfohlen.

Es ist erforderlich, dass Sie eine Meldebescheinigung vorlegen, wie bereits zuvor ausdrücklich erwähnt, um die örtliche Zuständigkeit des Notars zu gewährleisten.

Wie viel kostet die Scheidung beim Notar? Und die Trennung?

Diese Vorgänge vor dem Notar sind günstiger als die Wahl der gerichtlichen Option. Der Preis für notarielle Handlungen ist von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung des Notartarifs (RD 1426/1989 vom 17. November, der den Tarif der Notare regelt).

Trotz der regulierenden Verordnung kann der genaue Preis eines notariellen Dokuments nicht genau berechnet werden, ohne dessen konkreten Inhalt zu kennen, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Faktoren den Preis verändern können.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich „Kontakt“, den Sie im Fußbereich der Website finden, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Beurkundung einer Scheidung vor dem Notar zwischen 220 und 400 € liegt, einschließlich Mehrwertsteuer und staatlichem Stempelpapier.

Dieser Richtpreis ist für die Trennungsregelungen berechnet, mit einem Dokument von 15 Seiten und der Ausstellung von drei beglaubigten Kopien und zwei einfachen Kopien.

JLA Notarios: Expressscheidung in Barcelona und notarielle Trennung

Wie Sie feststellen konnten, sind Trennungen und Scheidungen bei einem Notar ein schneller und effizienter Vorgang. Bei JLA Notarios sind wir Notare, die auf Familiendienstleistungen in Barcelona spezialisiert sind. Zögern Sie nicht, sich bei uns zu informieren, wenn Sie sich scheiden lassen oder trennen möchten und lassen Sie sich beraten und alle Ihre Unsicherheiten vor der Unterzeichnung der Urkunde klären.

Unsere Notariatskanzlei in Barcelona verfügt über ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, um Ihre Trennungs- oder Scheidungsurkunde in Barcelona bearbeiten zu können. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und können Ihnen eine persönliche Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, wobei wir jederzeit Ihre Fragen und Anliegen beantworten.

Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail an bcn@jlanotarios.com und erhalten Sie persönliche Betreuung.

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