Protokoll der Nichterscheinen

Was ist ein Nichterscheinensprotokoll und wie kann es Sie betreffen? Wenn Sie sich in einem Notariat hätten vorstellen müssen und dies nicht getan haben, sollten Sie wissen, was dieses Dokument bedeutet.

Als Notare in Barcelona für notarielle Urkunden möchten wir im Verlauf dieses Textes erklären, was das Nichterscheinensprotokoll bedeutet und welche Auswirkungen es für die Beteiligten hat.

Was ist das Protokoll der Nichterscheinen?

Das Protokoll der Nichterscheinen ist ein notarielles Dokument, das vor einem Notar ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person, die zu einer Notariatsstelle erscheinen sollte, dies nicht getan hat, als sie es hätte tun müssen. Es wird auch als Abwesenheitsprotokoll oder Nichterscheinensprotokoll bezeichnet.

Bestimmte rechtliche Angelegenheiten erfordern die Anwesenheit in einem Notariat, wie zum Beispiel die Unterzeichnung einer öffentlichen Urkunde oder das Ergreifen einer Maßnahme nach einer notariellen Aufforderung. Es ist üblich, dass von einem Schuldner die Anwesenheit aufgrund einer privaten Vereinbarung über Zahlungsaufschub verlangt wird.

Dennoch sind diese Arten von Protokollen auch bei Kaufverträgen üblich. Sie treten auf, wenn eine der Parteien zur Notariatsstelle geladen wird, um die Kaufurkunde zu beurkunden, aber nicht erscheint. In diesen Fällen kann die Partei, die erschienen ist, sei es der Käufer oder der Verkäufer, die Ausstellung eines notariellen Protokolls beantragen, um das Nichterscheinen der anderen Partei zu bestätigen. Dieses Dokument dient hauptsächlich dazu, die Einbehaltung der Anzahlung zu rechtfertigen. Das heißt:

  • Wenn der Verkäufer nicht erscheint, kann der Käufer die geleistete Anzahlung behalten.
  • Wenn der Käufer nicht erscheint, hat der Verkäufer das Recht, das Doppelte der Anzahlung als Entschädigung zu verlangen.

Welche Konsequenzen hat das Protokoll der Nichterscheinen?

Die Auswirkungen des Protokolls der Nichterscheinen können je nach Situation unterschiedlich sein, aber was das Protokoll der Nichterscheinen immer zu bestätigen sucht, ist die Abwesenheit einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt im Notariat. Aus dieser Abwesenheit können die rechtlichen Folgen resultieren, die je nach Einzelfall zutreffen.

Die Rolle des Notars im Protokoll der Nichterscheinen

Die Rolle des Notars ist grundlegend in diesem Abwesenheitsprotokoll, da er das Schriftstück verfasst, in dem detailliert wird, dass eine der geladenen Parteien nicht erschienen ist, und das Datum sowie die angegebene Uhrzeit festhält. Auf diese Weise wird die Abwesenheit dokumentiert und das Protokoll ausgestellt.

Die Abwesenheitsprotokolle werden vom Antragsteller des Protokolls unterschrieben, und der Notar wird das öffentliche Dokument beglaubigen.

Was die Funktion des Notars betrifft, so bestätigt er in diesem Dokument nicht, dass jemand nicht erschienen ist, noch tritt er als ziviler Zeuge im Protokoll auf, sondern stellt lediglich das Abwesenheitsprotokoll aus, das von der anderen antragstellenden Partei wegen der fehlenden Anwesenheit zu diesem Zeitpunkt gewünscht wird.

Dieses notarielle Protokoll vermeidet Probleme für die Antragsteller, da sie ihre Erfüllung notariell nachweisen können und das Nichterfüllen der anderen Partei, was rechtliche Bedeutung haben kann.

Erforderliche Dokumente für das Protokoll der Nichterscheinen

Bei einem notariellen Nichterscheinen ist Folgendes vorzulegen:

  • Gültiges Ausweisdokument der Person, die das Protokoll unterschreiben wird, und gegebenenfalls der Gesellschaft, die sie vertritt. Handelt es sich um eine Gesellschaft, müssen die Dokumente der Gesellschaft und des Geschäftsführers vorgelegt werden.
  • Identifikation der nicht erscheinenden Person und Angabe des Grundes, warum sie erscheinen musste.

Wie viel kostet ein Nichterscheinen-Protokoll?

Der Grundpreis für dieses Verfahren ist von der Regierung geregelt und wird durch den Notar-Tarif (RD 1426/1989 vom 17. November, der den Tarif der Notare regelt) festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Aspekte wie die Anzahl der Seiten, die ausgestellten beglaubigten und einfachen Kopien, Vermerke und mögliche Anfragen im Handelsregister die endgültigen Kosten dieser notariellen Handlung verändern können.

Am besten ist es, wenn Sie ein individuelles Angebot erhalten möchten, dass Sie uns unverbindlich kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich „Kontakt“ im Fußbereich der Website, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Rechtsvorschrift der übliche Preis für die Beurkundung einer Nichterscheinenserklärung im Unternehmensbereich etwa zwischen 120 und 160 € inklusive Mehrwertsteuer liegt.

Dieser Richtpreis ist für ein Dokument mit üblichem Inhalt und Umfang sowie der Ausstellung einer einzigen beglaubigten Kopie und einer einfachen Kopie berechnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Anwesenheitsprotokoll oder Lebensbescheinigungsprotokoll und dem Abwesenheitsprotokoll?

Das Erscheinenprotokoll bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit vor einem Notar erschienen ist, während die Lebensbescheinigung bestätigt, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt lebt. Das Nichterscheinenprotokoll hingegen zeigt an, dass die Person nicht erschienen ist, ohne dass ein Grund bekannt ist.

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