Reisegenehmigung für Minderjährige vor dem Notar

Wenn ein Minderjähriger ohne Begleitung seiner Eltern reist, kann das Gesetz eine Reisegenehmigung verlangen. Dieses Dokument bescheinigt die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vormünder und garantiert, dass die Reise des Minderjährigen sicher und gemäß den Vorschriften erfolgt.

Die Reisevollmacht für Kinder beim Notar ist ein Verfahren mit voller rechtlicher Gültigkeit in Spanien und im Ausland. Wenn Sie eine einfache, schnelle und mit allen rechtlichen Garantien Verwaltung benötigen, um Probleme an Flughäfen, Grenzen oder während der Reise zu vermeiden, informieren wir Sie, wie Sie diese notarielle Vollmacht für Reisen beantragen können.

Schritte zur Beantragung eines notariell beglaubigten Schreibens für Reisen bei der Notarkammer

Die Reisevollmacht für Minderjährige ist eine notarielle Vollmacht mit Gültigkeit vor den Behörden und internationaler Anerkennung. Um diese zu beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Reisevollmacht. Dies ist die schnellste Möglichkeit, das notariell beglaubigte Schreiben für die Reise zu erhalten und bietet zudem größere Sicherheit und Garantien.

Am gewählten Tag ist es wichtig, dass beide Elternteile zur Erteilung der Reisevollmacht für das Kind erscheinen. Wenn das Kind jedoch nur mit einem Elternteil reist, reicht es aus, wenn der Elternteil, der nicht mit dem Kind reist, die Erlaubnis erteilt.

Wenn die Eltern getrennt sind, müssen die Begriffe Sorge, Obhut und elterliche Sorge unterschieden werden. So muss, auch wenn ein Elternteil die Obhut hat, bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Reisevollmacht von beiden erteilt werden.

Das Erscheinen der Eltern und Vormünder ist eine der komplexesten Situationen aufgrund der Vielzahl von möglichen Fällen. Zum Beispiel:

  • Im Falle des Todes eines Elternteils muss dies mit der Sterbeurkunde nachgewiesen werden.
  • Wenn einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen wurde, ist ein entsprechendes Urteil erforderlich.
  • Wenn ein Elternteil im Ausland lebt: Dieser muss dem in Spanien lebenden Elternteil eine spezielle Vollmacht erteilen, um ihn zu vertreten. Beachten Sie, dass diese aufgrund der Herkunft apostilliert werden muss.
  • Wenn der Minderjährige begleitet wird, müssen die Identifikationsdaten der begleitenden Person angegeben werden.
  • Weitere einzureichende Dokumente hängen von den bereits genannten familiären Umständen ab.

Ebenso ist es möglich, dass die Vollmacht von nur einem der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen akzeptiert wird (vorausgesetzt, dieser bestätigt die Zustimmung des anderen), außer in Fällen von Wohnsitzwechsel oder Reisen mit Risiko für die körperliche Unversehrtheit oder Sicherheit des Kindes. In solchen Fällen muss die Vollmacht von beiden Elternteilen akzeptiert werden.

Die Dokumente werden überprüft und die Eltern oder Vormünder identifiziert, wobei die Anwesenden das Protokoll unterschreiben. Die Reisevollmacht wird unter notarieller öffentlicher Beglaubigung ausgestellt und kann, falls erforderlich, die Begleitperson bevollmächtigen, um im Falle von verlorenen Dokumenten oder medizinischen Einwilligungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Außerdem sollten Sie wissen, dass JLA Notarios einen umfassenden Service für die in unserer Notarkanzlei in Barcelona unterzeichneten Dokumente anbietet. Wenn Sie es benötigen und für angemessen halten, können wir die Beschaffung der Apostille für Ihre Reisevollmacht übernehmen.

Dokumente für die notariell beglaubigte Reiseerlaubnis für Minderjährige außerhalb des Staatsgebiets

Für die Erstellung der Urkunde müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Gültige Ausweisdokumente der Elternteile, die die Genehmigung erteilen
  • Familienbuch, Geburtsurkunde des Minderjährigen, ausgestellt vom zuständigen Standesamt oder Nachweis über das Sorgerecht
  • Die Daten des Minderjährigen

Außerdem kann es in bestimmten Fällen erforderlich sein, weitere Dokumente wie Todesbescheinigungen des verstorbenen Elternteils, Bescheinigung über das Bestehen eines gesetzlichen Vormunds oder das Originalzeugnis des Urteils, dass der Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde vorzulegen. Es gibt auch Situationen, in denen die Elternteile jeweils in verschiedenen Ländern wohnen und daher eine Vollmacht für die Durchführung des Verfahrens erteilt werden muss.

Erforderliche Dokumente für die Reisegenehmigung für Kinder innerhalb Spaniens beim Notar

  • DNI, NIE oder Reisepass des Minderjährigen
  • DNI, NIE oder Reisepass der Eltern
  • DNI, NIE oder Reisepass der verantwortlichen Person während der Reise (falls zutreffend)
  • Dokumentation im Zusammenhang mit dem Ziel (Aufenthaltsort) und der Dauer der Reise (einschließlich Daten).

Reisevollmacht für Kinder und Jugendliche

In der Urkunde wird die Genehmigung erklärt, dem Minderjährigen die Reise zu erlauben, es werden die Eltern des Minderjährigen und der Minderjährige selbst identifiziert, die Reisedaten zusammen mit dem Zweck und dem Abfahrts- und Ankunftsort angegeben. Außerdem ist es wichtig, zur Erhöhung der Sicherheit, das Transportmittel, die begleitende Person des Minderjährigen sowie diejenigen, die während des Auslandsaufenthalts für ihn verantwortlich sind, zusammen mit deren Identifikation und Wohnsitz, hinzuzufügen.

Es ist auch möglich, bei fortlaufenden Reisen eines Minderjährigen eine generische Urkunde für mehrere Reisen zu erstellen. Dies kommt häufig bei Minderjährigen vor, die an Sportwettkämpfen im Ausland teilnehmen.

Wann erhält man die Urkunde?

Vor Abschluss des Termins wird die beglaubigte Kopie der notariell beglaubigten Reiseerlaubnis übergeben, um sie der Polizei oder Guardia Civil vorzeigen zu können, sobald dies verlangt wird.

Was passiert nach der Erstellung der Reiseurkunde beim Notar?

Der Notar, der die Genehmigung für Reisen von Minderjährigen bearbeitet, wird eine beglaubigte Kopie der Urkunde ausstellen, die den Grenzschutzbeamten, sei es an Luft-, Land- oder Seegrenzposten, vorgezeigt werden muss. Außerdem wird diese Urkunde elektronisch von der Notarkanzlei an die Sicherheitskräfte übermittelt, um ihnen die Authentifizierung des Dokuments oder die Überprüfung einer möglichen Widerrufung zum Zeitpunkt der Vorlage auf der Reise zu erleichtern.

Wann ist die Apostille bei einer notariellen Reisevollmacht erforderlich?

Nach der geltenden Gesetzgebung ist eine Apostille für Dokumente erforderlich, die außerhalb der Europäischen Union verwendet werden sollen. Daher ist sie grundsätzlich für Reisen von Minderjährigen außerhalb der EU notwendig.

Sie sollten wissen, dass wir bei JLA Notarios bestrebt sind, einen umfassenden Service bei der Bearbeitung der Reisegenehmigung anzubieten, weshalb wir für Sie die Beschaffung der Apostille für eine in unserer Notarkanzlei in Barcelona unterzeichnete Reisegenehmigung übernehmen können.

Wie viel kostet eine notarielle Genehmigung zum Reisen?

Der Preis für notarielle Handlungen ist von der Regierung geregelt und richtet sich nach der Verordnung zum NOTARIELLEN GEBÜHRENTABELLE (RD 1426/1989 vom 17. November, mit der die Gebührentabelle für Notare geregelt wird).

Der genaue Preis eines notariellen Dokuments kann jedoch erst berechnet werden, wenn dessen konkreter Inhalt bekannt ist, das heißt, bis es unterschrieben ist, da viele Umstände den Preis verändern können. Die Anzahl der Kopien eines Dokuments, die Anzahl der Seiten sowie mögliche Änderungen oder Ergänzungen können den Endpreis leicht variieren lassen.

Wenn Sie ein detailliertes Angebot erhalten möchten, laden wir Sie ein, uns direkt auf dem für Sie bequemsten Weg zu kontaktieren. Sie können dies über das Kontaktformular auf der Hauptseite dieser Website tun, über den Bereich „Kontakt“ im Fußbereich der Website, über den Direktzugang zu WhatsApp unten rechts auf dieser Seite, per E-Mail an bcn@jlanotarios.com oder telefonisch unter 93 159 17 62.

Orientierend können wir Ihnen vorab mitteilen, dass gemäß der geltenden Verordnung der übliche Preis für die Ausstellung einer notariellen Reisevollmacht für Kinder zwischen 70 und 90 € inklusive Mehrwertsteuer liegt.

Dieser Richtpreis ist für ein Dokument mit üblichen Inhalten und der Ausstellung einer einzigen beglaubigten Kopie berechnet. Falls Sie die Apostille benötigen, können wir deren Beschaffung für Sie übernehmen, in diesem Fall müssten Sie auch die Kosten für diesen Vorgang tragen.

Warum eine Reisevollmacht für Minderjährige mit JLA Notarios erstellen?

Bei JLA Notarios sind wir auf die Erstellung der Reisevollmacht für Minderjährige spezialisiert. In unserer Notariatskanzlei in Barcelona finden Sie ein Team von hochqualifizierten und erfahrenen Notaren, die Ihnen eine Vollmacht in Barcelona ausstellen können. Wir sind Experten in den geltenden Vorschriften und bieten Ihnen eine persönliche Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, wobei wir jederzeit Ihre Fragen und Anliegen beantworten.

Bei JLA Notarios arbeiten wir einfühlsam und dynamisch und setzen neue Technologien in allen Verfahren für Ihren Komfort und Ihre Bequemlichkeit ein. Unser Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten Ihres Anliegens zu optimieren und Sie über alle Neuerungen während des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten.

Wählen Sie uns als Ihren Notar, um einen exzellenten Service zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung in unseren Büros oder schreiben Sie uns eine E-Mail an bcn@jlanotarios.com. Wir helfen Ihnen während des gesamten Prozesses, beantworten Ihre Fragen und bearbeiten Ihr Anliegen effizient. Buchen Sie jetzt Ihre erste Beratung bei JLA Notarios, wir freuen uns, Sie bei Ihrer Reisevollmacht zu unterstützen.

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