Steuerreform in Katalonien 2025
Die Regierung der Generalitat hat durch den Gesetzesdekret 5/2025 vom 25. März eine neue Steuerreform in Katalonien im Jahr 2025 verabschiedet, mit dem erklärten Ziel, eine progressivere Besteuerung einzuführen, die Steuerzahler mit niedrigeren Einkommen, junge Menschen und vulnerable Gruppen begünstigt. Dieses Dekret beinhaltet auch Änderungen im sechsten Buch des Steuergesetzbuchs von Katalonien.
Gesetzesdekret 5/2025 vom 25. März: Neue Steuerliche Maßnahmen in Katalonien für 2025
Mit diesen Steuerreformen in Katalonien wird erwartet, die Gerechtigkeit des Steuersystems zu verbessern, obwohl darauf hingewiesen werden muss, dass einige dieser Maßnahmen Steuererhöhungen beim Kauf von Wohnungen in Katalonien für Immobilien mit einem Wert von über 600.000 € beinhalten, die jedoch insbesondere für unter 35-Jährige mit Vergünstigungen einhergehen.
Dieses neue Paket von Steuerreformen umfasst wichtige Änderungen bei der Einkommensteuer (IRPF), der Grunderwerbsteuer (ITP), der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) und der Beherbergungssteuer (IEET).
Dieses neue Steuergesetz in Katalonien 2025 ergänzt die gegen Großvermieter ergriffenen Maßnahmen im Notverordnung 2/2025 vom 25. Februar über dringende Maßnahmen im Wohnungswesen und Städtebau in Katalonien.
Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen, die diese Verordnung einführt, im Detail analysiert.
- Änderungen bei der Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPF).
- Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (ITP/AJD).
- Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Änderungen bei der Steuer auf Aufenthalte in touristischen Einrichtungen.
- Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Sektors.
1. Änderungen bei der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF)
Die Änderungen der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) sind im Artikel 3 des Dekretsgesetzes 5/2025 vom 25. März der Generalitat de Catalunya enthalten, das die Artikel 611-1 und folgende des sechsten Buches des Steuergesetzbuchs von Katalonien ändert. Die wichtigsten Neuerungen in diesem Bereich sind folgende:
- Reduzierung um einen Punkt beim anzuwendenden Satz für den ersten IRPF-Tarifabschnitt, der von 10,5 % auf 9,5 % sinkt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Steuerlast für Steuerzahler mit geringeren Einkommen zu verringern und die katalanische Steuerpolitik an andere autonome Gemeinschaften anzunähern.
- Vereinfachung der autonomen IRPF-Tabelle von Katalonien, die von 9 Stufen auf 8 Stufen reduziert wird. Diese Vereinfachung steht im Einklang mit den Änderungen des Steuersatzes und soll die Besteuerung in der Region homogener gestalten. Es ist hervorzuheben, dass der autonome Tarifabschnitt zum jeweils anwendbaren staatlichen Tarifabschnitt hinzugerechnet wird.
Diese Änderungen betreffen die Struktur der IRPF in Katalonien, um ein effizienteres Steuersystem zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Steuerzahlern mit geringerer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit abgestimmt ist.
Tabelle der IRPF nach Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 5/2025 vom 25. März, durch das dringende Maßnahmen im Bereich Steuern, Personalkosten und andere Verwaltungsangelegenheiten ergriffen werden:
| Zu versteuerndes Einkommen bis (€) | Gesamtbetrag der Steuer (€) | Rest zu versteuerndes Einkommen bis (€) | Anwendbarer Steuersatz (%) |
|---|---|---|---|
| 0,00 | 0,00 | 12.500,00 | 9,50% |
| 12.500,00 | 1.187,50 | 9.500,00 | 12,50% |
| 22.000,00 | 2.375,00 | 11.000,00 | 16,00% |
| 33.000,00 | 4.135,00 | 20.000,00 | 19,00% |
| 53.000,00 | 7.935,00 | 37.000,00 | 21,50% |
| 90.000,00 | 15.890,00 | 30.000,00 | 23,50% |
| 120.000,00 | 22.940,00 | 55.000,00 | 24,50% |
| 175.000,00 | 36.415,00 | und darüber hinaus | 25,50% |
Abzüge bei der Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPF)
Im Rahmen des Gesetzesdekret 5/2025 werden neue Abzüge in der IRPF eingeführt, um bestimmte Gruppen zu begünstigen und den Zugang zu Wohnraum zu fördern. Im Folgenden werden die wichtigsten Abzüge aufgeführt, die in die Gesetzgebung aufgenommen werden:
- Abzug bei Geburt, Adoption oder Aufnahme (Artikel 612-1)
Dieser Abzug wird wie folgt festgelegt:
- Bei der gemeinsamen Erklärung der Eltern beträgt der Abzug 300 Euro.
- Bei der einzelnen Erklärung beträgt der Abzug für jeden der Elternteile 150 Euro.
- Bei der Erklärung des Elternteils in einer alleinerziehenden Familie beträgt der Abzug 300 Euro.
- Abzug für die Miete der Hauptwohnung (Artikel 612-3)
Die Alters- und Einkommensvoraussetzungen für den Abzug der Miete der Hauptwohnung werden mit folgenden Änderungen angepasst:
- Das Höchstalter für den Zugang zum Abzug wird von 32 auf 35 Jahre erhöht.
- Die Einkommensgrenze wird von 20.000 € auf 30.000 € erhöht.
- Der maximal abzugsfähige Betrag wird von 300 € auf 500 € erhöht (1.000 € bei gemeinsamer Veranlagung und bei Groß- oder Alleinerziehendenfamilien).
- Die Voraussetzung entfällt, dass die Miete mehr als 10 % des Einkommens des Steuerpflichtigen betragen muss, um den Abzug in Anspruch nehmen zu können.
Außerdem werden drei neue Abzüge eingeführt:
- Abzug für die gewöhnliche Miete von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt (Artikel 612-11): Bis zu 1.000 €, die im Falle einer Behinderung von 65 % oder mehr oder wenn minderjährige Angehörige vorhanden sind, auf 1.200 € steigen können.
- Abzug für Kapitalbeiträge an landwirtschaftliche und Wohnungsbaugenossenschaften (Artikel 612-12): Bis zu 3.000 €.
Diese Abzüge sind eine Maßnahme zur Entlastung der Steuerlast von Familien und vulnerablen Gruppen, fördern den Erwerb von Wohnraum und unterstützen Personen in besonderen Notlagen, wie Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.
2. Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (ITP/AJD)
Die im Gesetzesdekret 5/2025 vom 25. März der Generalitat de Catalunya enthaltenen Maßnahmen konzentrieren sich darauf, den Zugang zu Wohnraum zu verbessern, mit besonderem Schwerpunkt auf der Anwendung reduzierter Steuersätze für bestimmte Gruppen.
Was jedoch wirklich einen Unterschied bei dieser Steuerreform in Katalonien 2025 ausmacht, ist keine Steuererleichterung, sondern eine Erhöhung der Besteuerung beim Kauf von Wohnungen mit einem Wert von über 600.000 €.
Steuererhöhungen beim Kauf von Wohnimmobilien: Anstieg der Besteuerung
Die durch das Gesetzesdekret 5/2025 eingeführte Steuerreform beinhaltet eine erhebliche Erhöhung der Besteuerung von Immobilien, deren Preis 600.000 € übersteigt.
Diese Änderung, die direkt die Grunderwerbsteuer (ITP) betrifft, bedeutet, dass Immobilien mit geringerem Wert weiterhin zum bisherigen Steuersatz besteuert werden, während diejenigen mit einem Preis über dieser Schwelle eine Erhöhung des Steuersatzes erfahren, was die Erwerbskosten beeinflussen wird.
Außerdem wird ein neuer Steuersatz von 20 % für Großimmobilienbesitzer eingeführt, was als Maßnahme zur Regulierung des Marktes und zur Verhinderung von Immobilienspekulation angesehen wird.
Vor dem Gesetzesdekret 5/2025:
| KAUFPREIS | SATZ |
|---|---|
| Bis 1.000.000 € | 10% |
| Mehr als 1.000.000 € | 11% |
Nach der Reform des Gesetzesdekret 5/2025:
| KAUFPREIS | SATZ |
|---|---|
| Bis 600.000 € | 10% |
| Zwischen 600.001 € und 900.000 € | 11% |
| Zwischen 900.001 € und 1.500.000 € | 12% |
| Mehr als 1.500.000 € | 13% |
| Großimmobilienkäufer | 20% |
Vergleich der Besteuerung beim Wohnungskauf in Katalonien: Vor und nach dem Dekretgesetz 5/2025
Mit der Verabschiedung des Gesetzesdekret 5/2025 wurden bedeutende Änderungen bei der Besteuerung des Kaufs von Wohnimmobilien in Katalonien vorgenommen, insbesondere in Bezug auf die Grunderwerbsteuer (ITP).
Diese Reformen betreffen sowohl die Bemessungsgrundlage als auch den anzuwendenden Steuersatz in Abhängigkeit vom Wert der erworbenen Immobilie. Im Folgenden präsentieren wir drei Vergleichsbeispiele der Besteuerung vor und nach der Reform, um die Auswirkungen der steuerlichen Änderungen zu veranschaulichen.
Beispiel 1: Kauf einer Wohnung unter 600.000 €
Vor der Reform (Bis 1.000.000 €)
- Wert der Immobilie: 500.000 €
- Steuersatz: 10%
- Grunderwerbsteuer (ITP): 50.000 €
Nach der Reform des Dekrets Gesetz 5/2025
- Wert der Immobilie: 500.000 €
- Steuersatz: 10% (Der Steuersatz bleibt unverändert für Käufe unter 600.000 €)
- Grunderwerbsteuer (ITP): 50.000 €
Fazit: Im Falle des Kaufs einer Immobilie, deren Wert 600.000 € nicht übersteigt, gibt es keine Änderung bei der Besteuerung, da der Steuersatz von 10% sowohl vor als auch nach der Reform weiterhin anwendbar ist.
Beispiel 2: Kauf einer Wohnung für 800.000 €
Vor der Reform (Bis 1.000.000 €)
- Wert der Immobilie: 800.000 €
- Steuersatz: 10%
- Grunderwerbsteuer (ITP): 80.000 €
Nach der Reform des Dekrets Gesetz 5/2025
- Wert der Immobilie: 800.000 €
- Steuersatz: 11% (Ein Steuersatz von 11% wird für Werte zwischen 600.001 € und 900.000 € angewendet)
- Grunderwerbsteuer (ITP): 88.000 €
Fazit: Mit der neuen Reform erhöht sich der angewandte Steuersatz beim Überschreiten von 600.000 € Wert von 10% auf 11%, was zu einer Steuererhöhung von 8.000 € im Vergleich zum vorherigen Regime führt.
Beispiel 3: Kauf einer Wohnung für 1.200.000 €
Vor der Reform (Bis 1.000.000 €)
- Wert der Immobilie: 1.200.000 €
- Steuersatz: 11%
- Grunderwerbsteuer (ITP): 132.000 €
Nach der Reform des Dekrets Gesetz 5/2025
- Wert der Immobilie: 1.200.000 €
- Steuersatz: 12% (Ein Steuersatz von 12% wird für Werte zwischen 900.001 € und 1.500.000 € angewendet)
- Grunderwerbsteuer (ITP): 144.000 €
Fazit: In diesem Fall erhöht die Reform den Steuersatz von 11% auf 12%, was zu einer Steuererhöhung von 12.000 € beim Kauf einer Immobilie im Wert von 1.200.000 € führt.
Abschließende Überlegung zu den steuerlichen Änderungen bei der ITP
Die durch das Gesetzesdekret 5/2025 in Katalonien eingeführten Reformen bedeuten eine progressive Erhöhung der Steuersätze für den Kauf von Wohnungen mit einem Wert von über 600.000 €, was sich direkt auf die Steuerkosten für die Erwerber auswirkt.
Ab sofort werden Käufe von höherwertigen Wohnungen höher besteuert, mit einer Erhöhung um 1% bei Wohnungen zwischen 600.000 € und 900.000 € und einer Steigerung um 2% bei Wohnungen, die 900.000 € übersteigen. Außerdem werden Großbesitzer von Immobilien beim Kauf von Immobilien mit 20% besteuert, was eine spezifische Maßnahme zur Regulierung des Zugangs zum Immobilienmarkt in einem Kontext zunehmender Spekulation darstellt.
Es ist wichtig, diese Änderungen zu berücksichtigen, um Immobilienerwerbe angemessen zu planen und die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus dem Kauf von Wohnungen in Katalonien ab 2025 ergeben können, vorherzusehen.
Steuervorteile, eingeführt durch das Dekretgesetz 5/2025 in Katalonien: Erleichterungen für Jugendliche und Wohnungsbaugenossenschaften
Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekret 5/2025 vom 25. März der Generalitat de Catalunya werden verschiedene steuerliche Fördermaßnahmen eingeführt, die den Zugang zu Wohnraum fördern sollen, insbesondere für jüngere Bevölkerungsgruppen und gemeinnützige Organisationen, die sich dem Wohnungsbau widmen. Zu den wichtigsten Reformen gehören neue Abzüge und Vergünstigungen sowie die Einführung ermäßigter Steuersätze für bestimmte Käufergruppen.
1. Änderung des Alters zur Anwendung des ermäßigten Satzes von 5%
Eine der wichtigsten Steuerreformen ist die Erhöhung der Altersgrenze für den Zugang zum ermäßigten Satz von 5% beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Bis zur Reform galt dieser Vorteil nur für junge Menschen unter 32 Jahren, aber mit dem neuen Gesetz wird die Grenze auf 35 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass jetzt mehr junge Menschen von einer Reduzierung der Grunderwerbsteuer (ITP) beim Erwerb ihres selbstgenutzten Wohneigentums profitieren können.
2. 100%ige Ermäßigung der AJD für neue Wohnungen bei der ersten Übertragung
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die 100%ige Ermäßigung der Grunderwerbsteuer (AJD) beim Erwerb von Neubauwohnungen bei der ersten Übertragung. Dieser Steuervorteil zielt darauf ab, den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern für Käufer neuer Immobilien, da die mit dieser Art von Transaktionen verbundene Steuerlast entfällt.
3. Steuersatz von 20 % beim Kauf kompletter Wohngebäude
Das Gesetzesdekret 5/2025 legt einen Steuersatz von 20% beim Kauf kompletter Wohngebäude durch Großvermieter fest. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein niedrigerer Satz angewendet werden kann:
- Dass der Käufer eine natürliche Person ist.
- Dass die Immobilie maximal 4 Stockwerke hat.
- Dass die Immobilie als Hauptwohnsitz des Käufers und seiner Familienangehörigen genutzt wird.
Dieser Steuersatz zielt darauf ab, den Kauf großer Immobilien zu regulieren und zu fördern, dass diese als Hauptwohnsitz genutzt werden, um die Möglichkeiten der Immobilienspekulation einzuschränken.
4. Bonus für gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften
Es wird eine 100%ige Ermäßigung bei der Grunderwerbsteuer (ITP) für die Übertragung von Wohnimmobilien an gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften eingeführt, was die Unterstützung von kollektiven und sozialen Wohnungsbauinitiativen stärkt.
5. Abschaffung der 70%-igen Vergünstigung für Immobilienunternehmen
Andererseits wird der zuvor angewandte 70%-Rabatt für Immobilienunternehmen bei der Übertragung von Wohnimmobilien abgeschafft. Diese Änderung zielt darauf ab, die Steuervorteile für große Immobilienkonzerne zu verringern und das System mit dem Prinzip der steuerlichen Gerechtigkeit in Einklang zu bringen.
6. 50% Ermäßigung auf die Übertragungsgebühr für Bürogebäude und Umwandlung in Sozialwohnungen
Die Reform führt eine 50%ige Ermäßigung der ITP-Gebühr in den folgenden Fällen ein:
- Die Übertragung von Bürogebäuden oder Gebäuden mit unvollendeter Struktur, die für die Umwandlung in Wohnungen mit sozialem Schutzstatus bestimmt sind.
- Die Übertragung von Immobilien, die den Firmensitz oder Arbeitsplatz von Unternehmen oder freiberuflichen Tätigkeiten bilden. In diesen Fällen, wenn die Transaktion mit Umsatzsteuer belegt wird, wird die Ermäßigung auf die Gebühr des AJD angewendet.
7. Typ Null für die Übertragung von Fahrzeugen mit Umweltplakette für Null Emissionen
Es wird ein Nullsteuersatz für die Übertragung von Fahrzeugen mit Umweltplakette für Null-Emissionen festgelegt, eine Maßnahme zur Förderung der nachhaltigen Mobilität und der Reduzierung von Schadstoffemissionen.
8. 100%ige Ermäßigung bei der Übertragung von Kunstwerken
Es wird eine 100%ige Steuervergünstigung für die Übertragung von Kunstwerken geschaffen, wenn diese von einem Unternehmer, der mit dem Handel von Kunst beschäftigt ist, erworben und innerhalb eines Jahres weiterverkauft werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Kunstmarkt zu fördern und die Fachleute dieses Sektors zu unterstützen.
9. 100%ige Ermäßigung der AJD für Hauptwohnsitze von Jugendlichen bis 35 Jahre
Das Gesetzesdekret 5/2025 sieht auch eine 100%ige Ermäßigung bei der AJD beim Erwerb von Hauptwohnsitzen durch junge Menschen bis zu 35 Jahren vor, wenn der Kauf der Mehrwertsteuer unterliegt, da es sich um eine Erstübertragung handelt.
10. 50% Ermäßigung bei der AJD für Immobilien, die als Firmensitz oder Arbeitsstätte genutzt werden
Schließlich wird eine 50%ige Ermäßigung der AJD im Falle der Übertragung von Immobilien genehmigt, die für den Firmensitz oder Arbeitsplatz der kaufenden Gesellschaft bestimmt sind, vorausgesetzt, die Übertragung unterliegt der Umsatzsteuer und ist davon befreit und es wurde nicht auf die Befreiung verzichtet.
3. Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Gesetzesdekret 5/2025 vom 25. März führt wichtige Änderungen in der Erbschaft- und Schenkungssteuer ein, um den Schutz der Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu stärken. Diese Änderungen sind im Artikel 4 enthalten, der den Artikel 632 des sechsten Buches des Steuergesetzbuchs von Katalonien ändert. Die wichtigsten Änderungen in diesem Bereich sind folgende:
- Im Bereich der Erbschaften: Es wird eine Ermäßigung von 99 % der Steuerlast festgelegt, wenn es sich um Erben eines Opfers von geschlechtsspezifischer Gewalt handelt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Übertragung von Vermögen an die Erben der Opfer zu schützen und zu erleichtern, indem die Steuerlast in ohnehin schon schwierigen Situationen erheblich gemindert wird.
- Im Bereich der Schenkungen: Wenn das Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt eine Immobilie als Hauptwohnsitz oder Geld zum Erwerb dieser Immobilie erhält, wird eine Reduzierung von 95 % auf den Wert der Immobilie oder den geschenkten Betrag angewandt, mit einer Obergrenze von 100.000 € (und bis zu 200.000 €, falls das Opfer eine Behinderung von mindestens 65 % hat oder minderjährige Angehörige betreut). Diese Reduzierung soll die wirtschaftliche und wohnliche Stabilität der Opfer fördern und ihnen den Zugang zu eigenem Wohnraum erleichtern.
4. Änderungen der Steuer auf Aufenthalte in touristischen Einrichtungen
Bezüglich der Steuer auf Aufenthalte in touristischen Einrichtungen führt das Gesetzesdekret 5/2025 Maßnahmen ein, die sowohl die Tarife als auch die Verwaltung der Einnahmen betreffen. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:
- Verdopplung des Steuersatzes: In allen Varianten wird der Steuersatz verdoppelt. In Barcelona würde die Zahlung zwischen 2 € und 7 € pro Person und Nacht liegen, während sie im übrigen Katalonien zwischen 1,2 € und 6 € liegen würde. Diese Maßnahme erhöht die Einnahmen aus dem Tourismus, und ein Teil dieser Mittel wird für Wohnungspolitiken verwendet.
- Verwendung von 25 % der Einnahmen für Wohnungspolitiken: Zum ersten Mal wird 25 % der Einnahmen aus der Steuer auf Aufenthalte in touristischen Einrichtungen für Wohnungspolitiken verwendet. Dies entspricht dem Bedarf, den Zugang zu Wohnraum in einem Kontext hoher touristischer Nachfrage zu verbessern.
- Zweck der Einnahmen des Fonds zur Förderung des Tourismus: Es wird der Zweck der Einnahmen geregelt, die durch den Fonds zur Förderung des Tourismus generiert werden, die für Schlüsselbereiche wie Nachhaltigkeit, Entsaisonalisierung, Erhaltung der touristischen Ressourcen und emissionsarme Mobilität verwendet werden. Außerdem wird der Bereich der Sektoren erweitert, in denen die Gemeinden diese Mittel verwenden können, einschließlich Wohnraum, wirtschaftliche Förderung und Förderung der Industrie und Wettbewerbsfähigkeit.
- Kommunaler Zuschlag für die Gemeinden: Den Gemeinden wird die Befugnis eingeräumt, einen kommunalen Zuschlag von bis zu 4 € pro Person und Nacht zu genehmigen. Im Fall des Rathauses von Barcelona, das diesen Zuschlag bereits anwendet, wird die Erlaubnis erteilt, ihn auf 8 € zu erhöhen. Diese Maßnahme ermöglicht es den Gemeinden, die Einnahmen aus dem Tourismus effizienter zu verwalten und sie für ihre lokalen Bedürfnisse zu verwenden.
5. Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Sektors
Das Gesetzesdekret 5/2025 führt auch Reformen im Bereich des öffentlichen Sektors ein, insbesondere in der Regelung, die das Institut Catalán de Finanzas (ICF) betrifft. Mit der Änderung dieser Vorschriften soll die Erweiterung der Begünstigten von Darlehen erreicht werden, indem natürlichen Personen der Zugang zu Finanzprodukten ermöglicht wird, die zuvor nur für Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen verfügbar waren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang zu Krediten für diejenigen zu erleichtern, die eine Finanzierung benötigen, insbesondere im Bereich des geschützten Wohnraums, der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes.
- Erneuerbare Energien für den öffentlichen Sektor: Im Einklang mit dem Engagement der Regierung, ein saubereres und effizienteres Energiemodell zu fördern, wird L'Energètica die aus erneuerbaren Quellen stammende Energie an das Parlament von Katalonien, den Rat für Statutarische Garantien, den Síndic de Greuges, die Rechnungskammer, den Audiovisuellen Rat von Katalonien und das Antibetrugsbüro von Katalonien liefern. Diese Maßnahme stärkt das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit im institutionellen Bereich.
Wann treten die steuerlichen Änderungen des Gesetzesdekrets 5/2025 in Kraft?
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen, die durch das Gesetzesdekret 5/2025 eingeführt werden, treten zu folgenden Zeitpunkten in Kraft:
- Grunderwerbsteuer und Dokumentensteuern (ITPAJD): Die neuen Steuersätze treten am 27. Juni 2025 in Kraft, drei Monate nach der Veröffentlichung des Dekrets. Die Aufhebung der 70%-igen Ermäßigung für die Übertragung von Wohnungen an Immobilienunternehmen gilt sofort, am Tag nach der Veröffentlichung des Dekrets, gemäß der aufhebenden Bestimmung.
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die Änderungen treten am 27. Juni 2025 in Kraft, drei Monate nach ihrer Veröffentlichung, gemäß der zweiten Schlussbestimmung.
- Einkommensteuer der natürlichen Personen (IRPF): Die Änderung der IRPF tritt
in Kraft, das heißt am 27. März 2025.
Es ist wichtig, diese Fristen zu beachten, um die neuen steuerlichen Vorschriften einzuhalten.
Fazit
Das Gesetzesdekret 5/2025 vom 25. März führt mehrere steuerliche Verbesserungen ein, die darauf abzielen, die Steuerlast für die durch die Senkung des Steuersatzes bei der IRPF zu verringern sowie den Zugang zu Wohnraum für junge Menschen zu fördern, indem die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der ermäßigten Sätze beim Kauf von Hauptwohnsitzen auf 35 Jahre angehoben wird.
Obwohl die Anhebung der Altersgrenze positiv ist, ist es wichtig zu betonen, dass die Einkommensgrenze nicht erhöht wurde, was eine noch vorteilhaftere Maßnahme für diese Gruppe hätte sein können.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer, insbesondere für Immobilien mit einem Wert von über 600.000 €, und die Abschaffung der 70%-igen Ermäßigung bei der Übertragung von Wohnungen an Immobilienunternehmen sind jedoch Aspekte, die wir als negativ ansehen. Diese Maßnahmen fördern nicht den Zugang zu Wohnraum und werden unserer Meinung nach keine Preissenkung bewirken. Tatsächlich scheint diese Reform in Städten wie Barcelona, wo die Immobilienpreise weiterhin stetig steigen, eher einen einnahmenorientierten Zweck zu verfolgen als einen echten Kampf gegen die Immobilienspekulation.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuerreform zwar Verbesserungen für bestimmte Gruppen bietet, die Erhöhung des Kaufpreises für Immobilien und die Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Immobilienunternehmen jedoch nicht die Lösung zur Bekämpfung der Spekulation darstellen und den tatsächlichen und erschwinglichen Zugang zu Wohnraum, insbesondere in einem Kontext stetig steigender Preise in Katalonien, nicht fördern.
JLA Notarios, Immobiliennotare in Barcelona
Zögern Sie nicht, unsere Notariat in Barcelona zu konsultieren, wenn die neuen steuerlichen Maßnahmen Sie betreffen könnten. Als Notare für den Kauf und Verkauf von Wohnungen und Notare im Erbrecht beraten wir Sie bei der sorgfältigen Planung von Geschäften, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.
Lassen Sie nicht zu, dass die neue Steuerpolitik Ihr Vermögen mehr als nötig belastet. Konsultieren Sie uns und treffen Sie Entscheidungen mit der Sicherheit, nach der neuen Steuerreform in Katalonien 2025 gut beraten zu sein.