Kann man eine Urkunde mit einer notariellen Vollmacht unterschreiben?

Von Juan Madridejos Velasco und Luis Alberto Álvarez Moreno, Notare in Barcelona und Partner der Notarkanzlei in Barcelona J&LA Notarios.

Eine Urkunde mit notarieller Vollmacht zu unterschreiben ist ein rechtliches Instrument, das es ermöglicht, einer anderen Person die Befugnis zu erteilen, in Ihrem Namen vor einem Notar zu handeln. Wir haben bereits mehrfach darüber gesprochen, da sie in verschiedenen Vorgängen, bei denen es erlaubt ist, eine Urkunde damit zu unterschreiben, häufig verwendet wird.

Was ist eine Vollmacht zum Beurkunden?

Es handelt sich um ein öffentliches Dokument, das bei einem Notar unterzeichnet wird und einer Person die Befugnis erteilt, im Namen einer anderen zu handeln, in diesem Fall, um rechtsgültig in deren Vertretung zu unterschreiben, als wäre sie selbst, und ihr die Unterschrift der öffentlichen Urkunde zu übertragen. Es ist üblich, eine notarielle Vollmacht zu erteilen, wenn man nicht selbst zu einer Unterschrift erscheinen kann oder möchte.

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Vollmacht zur Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde

Je nach Umfang und Art der zu delegierenden Handlung gibt es zwei Haupttypen von Vollmachten:

  • Die notarielle Spezialvollmacht: In diesem Fall wird die Vollmacht für eine einzige konkrete Handlung delegiert, in diesem Fall die Unterzeichnung einer Urkunde, und erlischt nach der Handlung.
  • Die notarielle Generalvollmacht: Ermöglicht die Durchführung mehrerer Rechtsakte nach der Erteilung, was die Übertragung weitergehender Vertretungsbefugnisse bedeutet.

Welche Urkunden können mit Vollmachten unterschrieben werden?

Die häufigsten Fälle sind die folgenden:

  1. Vollmacht zur Unterzeichnung der Erbschaftsurkunde. In diesem Fall unterschreibt die Person, der die Vollmacht erteilt wurde, im Namen des Erben (Vollmachtgeber) die Annahme oder sogar die Ausschlagung einer Erbschaft. Außerdem kann diese Vollmacht zur Abtretung ihrer Erbrechte an einen Dritten oder an einen Miterben dienen.
    In unserer Notariat an der Diagonal in Barcelona wird dies üblicherweise in Fällen von Erben bearbeitet, die im Ausland arbeiten oder leben und die Unterzeichnung der Erbschaftsurkunde einer Vertrauensperson übertragen.
  2. Vollmacht zur Unterzeichnung der Kauf- oder Verkaufsurkunde einer Immobilie. In diesem Fall wird einer Person die Befugnis erteilt, eine Immobilie in ihrem Namen vor einem Notar zu kaufen oder zu verkaufen. Die Vollmacht muss das Kaufobjekt genau angeben (es kann auch eine allgemeine Vollmacht zum Kauf oder Verkauf jeglicher Immobilien erteilt werden) sowie die Befugnisse, die zur Unterzeichnung der Kaufurkunde erforderlich sind.
  3. Notarielle Vollmacht zur Unterzeichnung einer Hypothek. Es ist auch möglich, dass eine andere Person die Hypothekendarlehensurkunde mittels einer notariellen Vollmacht unterschreibt. Mit dieser Vollmacht kann der Bevollmächtigte nicht nur die Hypothekenurkunde unterschreiben, sondern auch an der Erklärung zur materiellen Transparenz teilnehmen, alle vorherigen Informationen erhalten und jegliche Dokumente im Zusammenhang mit dem Hypothekendarlehen im Namen des Vollmachtgebers unterzeichnen, stets mit derselben rechtlichen Gültigkeit und Wirksamkeit, als ob er persönlich handeln würde.

Gibt es unwiderrufliche Vollmachten zur Beurkundung?

Grundsätzlich sind alle Vollmachten widerruflich: Der Vollmachtgeber kann die einer anderen Person erteilten Befugnisse jederzeit aufheben. Dies ist die allgemeine Regel in unserem Rechtssystem.

Die juristische Praxis und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs haben jedoch die Figur der sogenannten unwiderruflichen Vollmachten in sehr konkreten Fällen anerkannt. Die Unwiderruflichkeit wird gerechtfertigt, wenn die Vollmacht kein isolierter Akt ist, sondern Teil eines zugrunde liegenden Vertrags oder Geschäfts, an dem nicht nur der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte, sondern auch Dritte interessiert sind.

In diesen Fällen würde ein einseitiger Widerruf den Zweck des Hauptvertrags vereiteln, weshalb das Gesetz erlaubt, dass die Vollmacht ein notwendiges Instrument für dessen Erfüllung ist. Anders ausgedrückt, die Vollmacht ist unwiderruflich, wenn:

Sie der Ausführung eines zweiseitigen oder mehrseitigen Vertrags dient.

Der Bevollmächtigte ein eigenes Interesse an dem Geschäft hat, das über das des Vollmachtgebers hinausgeht.

Die Unwiderruflichkeit unerlässlich ist, damit der Vertrag seine Wirkung entfaltet.

Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (unter anderem STS 1240/2007 vom 20. November sowie frühere Entscheidungen aus den Jahren 1987, 1991, 1993 und 1999) erkennt deren Zulässigkeit in diesen Fällen an und wendet Art. 1257 des Bürgerlichen Gesetzbuchs an.

Dennoch kann selbst bei sogenannten unwiderruflichen Vollmachten bei Missbrauch, Vertragsbruch oder erheblichem Nachteil für den Vollmachtgeber der Widerruf erfolgreich sein, mit den entsprechenden Schadensersatzfolgen (Art. 1101 und 1106 BGB).

Zusammenfassend ist das Vorhandensein unwiderruflicher Vollmachten nicht die Regel, sondern die Ausnahme, und ihre Zulassung hängt stets von der Einzelfallprüfung und dem Vorliegen der genannten Voraussetzungen ab.

Fazit: die Ermächtigung zur Unterzeichnung von Urkunden

Eine Urkunde vor einem Notar mit einer notariellen Vollmacht zu unterzeichnen, dient dazu, die Teilnahme an wichtigen Rechtsgeschäften sicher zu delegieren.

Sie wird auch häufig bei Urkunden von Handelsgesellschaften verwendet, insbesondere unter deren Geschäftsführern. Sie ermöglicht Zeitersparnis, vermeidet unnötige Umzüge und Reisen und erleichtert notarielle Vorgänge, ohne die Sicherheit zu verlieren.

Wenn Sie notarielle Vollmachten in Barcelona beantragen müssen, kontaktieren Sie uns, damit wir Sie in allem beraten können, was Sie beachten müssen. Und vergessen Sie nicht, dass es bereits möglich ist, Vollmachten online zu erteilen. Auch bieten wir Ihnen diese Hilfe und Beratung telematisch an.

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