Mobiliarhypothek und Pfandrecht ohne Besitzübergabe: dingliche Sicherheiten an beweglichen Sachen mit voller Rechtssicherheit
Inhaltsverzeichnis (22)
- Hypotheken für Unternehmen und Pfandrechte ohne Ortswechsel mit echten Sicherheiten über die Immobilie hinaus
- Was ist die Mobiliarhypothek? Begriff, Gegenstand und Nutzen
- Klassen von beweglichen Hypotheken nach ihrem Gegenstand
- Kraftfahrzeuge und bewegliches Material
- Flugzeuge
- Industriemaschinen
- Handelsbetriebe
- Gewerbliches Eigentum oder geistiges Eigentum
- Formalisierung und Registerwirkungen
- Das bewegliche Sicherungsrecht ohne Besitzübergabe: flexible Garantie auf bewegliche Sachen und Rechte
- Pfandfähige Güter ohne Verlagerung
- Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und tierwirtschaftliche Betriebe
- Maschinen und identifizierbare bewegliche Güter
- Waren, Rohstoffe und Kunstgegenstände
- Kredite, Konzessionen und Verwaltungslizenzen
- Formale Anforderungen und Wirkungen
- Unterschiede zwischen Mobiliarhypothek und Pfand ohne Besitzübergabe
- Besteuerung der beweglichen Hypothek und der Pfandrecht ohne VerlagerungBesteuerung der beweglichen Hypothek und der Pfandrecht ohne Verlagerung
- MwSt. und ITP
- Körperschaftsteuer und Abzugsfähigkeit
- Befreiungen und Besonderheiten
- Abschließende Überlegungen
Nicht alle dinglichen Sicherheiten beziehen sich auf Immobilien. Im rechtlichen und wirtschaftlichen Verkehr ist es häufig, dass natürliche Personen, Fachleute oder Unternehmen sich finanzieren müssen, indem sie bewegliche Sachen, Rechte oder Konzessionen als Sicherung ihrer Verpflichtungen einbringen.
Hypotheken für Unternehmen und Pfandrechte ohne Ortswechsel mit echten Sicherheiten über die Immobilie hinaus
Das Gesetz über bewegliche Hypotheken und Pfandrechte ohne Besitzverlagerung vom 16. Dezember 1954 und die Verordnung zum Gesetz über bewegliche Hypotheken und Pfandrechte ohne Besitzverlagerung, genehmigt durch Dekret vom 17. Juni 1955, die mit punktuellen Änderungen noch in Kraft sind, ermöglichen die Begründung dieser Sicherheiten mit voller rechtlicher und registerrechtlicher Sicherheit, unter notarieller Kontrolle und mit Eintragung im Register für bewegliche Sachen.
Es handelt sich um zwei Rechtsinstitute —die bewegliche Hypothek und das Pfandrecht ohne Besitzverlagerung—, die zwar Ursprung und Zweck teilen, sich jedoch in ihrem rechtlichen Regime und in den Vermögenswerten, auf die sie sich beziehen können, unterscheiden. Beide sind besonders nützlich für Berufs- oder Wirtschaftssektoren, die ihre Tätigkeit finanzieren müssen, ohne auf eine Immobilie zurückzugreifen: von Werkstätten oder Kliniken bis hin zu Gesundheitseinrichtungen und Apotheken.
Was ist die Mobiliarhypothek? Begriff, Gegenstand und Nutzen
Begriff und rechtliche Grundlage
Die Mobilienhypothek ist ein dingliches Sicherungsrecht, das es ermöglicht, bestimmte bewegliche Sachen zur Sicherung einer Verpflichtung zu belasten, ohne dass der Gläubiger diese besitzen muss. Ihre Regelung findet sich in den Artikeln 12 und folgenden des Gesetzes von 1954 und wird durch öffentliche Urkunde begründet, wie Artikel 3 angibt.
Im Gegensatz zur Immobilienhypothek bezieht sich die Mobilienhypothek auf besonders identifizierte bewegliche Sachen, wobei der Schuldner den Besitz und Gebrauch der Sache behält. Der Gläubiger genießt ein dingliches Recht mit Wirkung gegenüber Dritten, das erst mit der Eintragung im Register für bewegliche Sachen vollendet wird.
Klassen von beweglichen Hypotheken nach ihrem Gegenstand
Das Gesetz unterscheidet verschiedene Modalitäten, je nach Art des verpfändeten Vermögenswerts.
Kraftfahrzeuge und bewegliches Material
Die Artikel 34 bis 37 des Gesetzes erlauben die Verpfändung von Autos, Lastwagen, Straßenbahnen, Eisenbahnwagen und anderen zugelassenen Fahrzeugen.
Die Hypothek erfordert die Angabe der Identifikationsdaten (Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Motor, Leistung usw.) und wird im Register für bewegliche Sachen der Provinz eingetragen, in der das Fahrzeug zugelassen ist. Das verpfändete Fahrzeug muss gegen Diebstahl, Verlust oder Schaden versichert sein, und zwar in einer Höhe, die der hypothekarischen Haftung entspricht oder diese übersteigt.
Flugzeuge
Flugzeuge können als bewegliche Hypothek belastet werden, sofern sie im Handelsregister der Provinz eingetragen sind, in der sie registriert sind. Auch ausländische Flugzeuge können gemäß internationalen Abkommen und dem Grundsatz der Gegenseitigkeit verpfändet werden. Das Gesetz erlaubt sogar die Verpfändung von im Bau befindlichen Flugzeugen, wenn mindestens ein Drittel des Gesamtbudgets investiert wurde, wobei die Sicherheit bis zur Fertigstellung vorläufig eingetragen wird.
Die Hypothek erstreckt sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf alle für den Betrieb des Flugzeugs bestimmten Elemente – Motoren, Propeller, Navigationsausrüstung, Werkzeuge und inventarisierte Ersatzteile.
Industriemaschinen
Die Artikel 42 bis 44 LHMPSD erlauben die Hypothek auf Maschinen und Anlagen, die einer Industrie zugeordnet sind, sofern sie im Industrieverzeichnis auf den Namen des Hypothekengläubigers eingetragen sind.
Die Entscheidung der DGRN vom 2. April 2013 erinnerte daran, dass Maschinen auf drei Arten verpfändet werden können:
- Als Teil eines verpfändeten Handelsbetriebs.
- Als Erweiterung einer Immobilienhypothek (Art. 111 LH).
- Oder unabhängig, wenn sie eindeutig identifiziert sind.
Der Eigentümer der Maschinen muss diese erhalten und in gutem Zustand halten; der Gläubiger kann die Verpflichtung für fällig erklären, wenn Missbrauch vorliegt oder eine Inspektion verweigert wird.
Handelsbetriebe
Es ist eine der bedeutendsten Figuren in der Praxis.
Die Mobiliarhypothek kann auf ein laufendes Geschäft lasten, einschließlich seines Mietrechts am Geschäftslokal, festen oder dauerhaften Einrichtungen, Handelsnamen, Marken und Maschinen, die für die Ausübung der Tätigkeit bestimmt sind.
Artikel 19 verlangt, dass der Inhaber Eigentümer oder Mieter des Lokals ist, und Artikel 24 verpflichtet, die Hypothek dem Vermieter mittels notarieller Urkunde zu melden.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs 243/2007 vom 23. Februar hob die Unterschiede zwischen der vom Vermieter genehmigten Hypothek – die seine auflösenden Befugnisse einschränkt – und der nicht genehmigten hervor.
Gleichzeitig erkannte die Entscheidung der DGRN vom 1. Februar 2012 ausdrücklich die Mobiliarhypothek eines Apothekenbetriebs an, obwohl der Erwerb des Betriebs nicht zuvor eingetragen war, da Artikel 68.a) des Gesetzes die Eintragung des Hypothekentitels ohne vorherige Eintragung des Eigentums erlaubt.
Folglich kann eine Mobiliarhypothek auf regulierte Betriebe mit immateriellen Elementen (Lizenzen, Geschäftsgrundlage, Verträge) bestellt werden, sofern diese übertragbar und identifiziert sind.
Erfahren Sie mehr über die Mobiliarhypothek von Apotheken in diesem Artikel:
Gewerbliches Eigentum oder geistiges Eigentum
Die Artikel 45 bis 51 erlauben die Verpfändung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder Filmwerken.
Die Hypothek erstreckt sich, sofern nicht anders vereinbart, auf Anpassungen, Neuauflagen oder Verbesserungen des Werks oder der Erfindung. Der Gläubiger kann die verpfändeten Rechte erneuern oder wiederherstellen, wenn der Inhaber dies nicht tut.
Die Entscheidung der DGRN vom 2. April 2013 bestätigte, dass die Hypothek gültig ist, solange das Gut klar identifiziert und im entsprechenden Register eingetragen ist.
In diesem Bereich erklärt die Entscheidung vom 24. Juni 2025 der Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública, dass das Register für bewegliche Sachen die administrativen Register für gewerbliches oder geistiges Eigentum nicht ersetzt, sondern ergänzend wirkt.
Seine Funktion besteht nicht darin, das Eigentum am Recht einzutragen, sondern die dingliche Sicherheit, die auf einem zuvor im entsprechenden Verwaltungsregister eingetragenen Recht begründet wird. Auf diese Weise arbeiten beide Register koordiniert: Das Verwaltungsregister bestätigt die Existenz des Rechts, und das Register für bewegliche Sachen macht die darauf begründete Hypothek öffentlich und gewährleistet deren Durchsetzbarkeit gegenüber Dritten.
Formalisierung und Registerwirkungen
Jede bewegliche Hypothek erfordert eine notarielle öffentliche Urkunde mit den Angaben des Artikels 13 LHMPSD: Identifikation des Schuldners und Gläubigers, Beschreibung des Gegenstands, gesicherter Betrag, Zinsen, Kosten und Benachrichtigungsadresse.
Die Eintragung im Register für bewegliche Sachen ist konstitutiv: Ohne sie existiert die Hypothek rechtlich nicht gegenüber Dritten.
Der belastete Gegenstand muss in gutem Zustand erhalten, gegebenenfalls versichert und am vorgesehenen Ort aufbewahrt werden.
Das bewegliche Sicherungsrecht ohne Besitzübergabe: flexible Garantie auf bewegliche Sachen und Rechte
Begriff und Unterschiede zur gewöhnlichen Kleidung
Das Pfandrecht ohne Besitzübergang ist ein dingliches Sicherungsrecht, das dem Schuldner, ähnlich wie die Mobiliarhypothek, erlaubt, den Besitz der verpfändeten Sache zu behalten.
Es unterscheidet sich vom gewöhnlichen Pfandrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs dadurch, dass dieses die Übergabe der Sache an den Gläubiger (Besitz) verlangt, während beim Pfandrecht ohne Besitzübergang die Sache im Besitz des Schuldners verbleibt und zur Wirksamkeit gegenüber Dritten in das Register für bewegliche Sachen eingetragen wird.
Die Regelung findet sich in den Artikeln 52 bis 74 des Gesetzes von 1954, das durch das Gesetz 41/2007 reformiert wurde und die pfandfähigen Sachen erweiterte.
Pfandfähige Güter ohne Verlagerung
Die Artikel 52 und 53 enthalten eine offene Liste von Gütern, auf die diese Garantie angewendet werden kann:
Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und tierwirtschaftliche Betriebe
Sowohl ausstehende Erträge als auch erwartete Ernten, Tiere, Nachzuchten, Produkte und land- oder forstwirtschaftliche Maschinen können verpfändet werden.
Maschinen und identifizierbare bewegliche Güter
Die bewegungslose Ware kann auf Maschinen, Werkzeugen, Computer- oder Industrieanlagen bestehen, die nicht die Anforderungen der beweglichen Hypothek erfüllen.
Waren, Rohstoffe und Kunstgegenstände
Es werden Lagerbestände, Rohstoffe oder Sammlungen von historischem oder künstlerischem Wert einbezogen.
Kredite, Konzessionen und Verwaltungslizenzen
Die Reform von 2007 erlaubte die Verpfändung von Forderungsrechten, auch zukünftigen, sowie von Lizenzen oder Konzessionen, sofern diese übertragbar sind.
Die Resolution der DGRN vom 30. Mai 2016 und 31. Mai 2016 erkannte die Verpfändung von Taxilizenz an.
Die Verpfändung von Apothekenbetriebslizenzen, verstanden im engeren Sinne als die Bestellung einer Pfandrecht an den aus der behördlichen Genehmigung abgeleiteten Nutzungsrechten, wird rechtlich als zulässig angesehen, sofern die Eigentümerschaft des Inhabers nachgewiesen wird und die Lizenz übertragbar gemäß der anwendbaren autonomen Gesetzgebung ist.
Die Resolution der DGRN vom 15. Juni 2016 bestätigte diese Möglichkeit, indem sie feststellte, dass das Pfandrecht ohne Besitzübergang an einer Apothekenlizenz gültig ist, wenn die autonome Gesetzgebung deren Übertragung erlaubt und kein ausdrückliches Verbot besteht. Die Resolution der DGRN vom 28. März 2017 erweiterte dieses Kriterium auf Apothekenlizenzen und stellte fest, dass die aus der behördlichen Genehmigung abgeleiteten Nutzungsrechte Gegenstand eines Pfandrechts ohne Besitzübergang sein können, das im Register für bewegliche Sachen eingetragen werden kann.
Und jüngst erkannte die Resolution der DGSJFP vom 22. Oktober 2024 die Verpfändung einer Photovoltaikanlage an und stärkte damit den offenen Charakter der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte.
Formale Anforderungen und Wirkungen
Das pfandrecht ohne Besitzübergang wird durch eine öffentliche Urkunde oder eine notariell beurkundete Police (Art. 3) begründet.
Die Eintragung im Register für bewegliche Sachen ist eine Voraussetzung für die Wirksamkeit gegenüber Dritten, nicht für die Gültigkeit.
Der Schuldner behält den Besitz und ist verpflichtet, die Sachen zu erhalten, deren Inspektion zu erlauben und die erforderlichen Versicherungen zu bezahlen.
Der Gläubiger kann seinerseits die Verpflichtung für fällig erklären, wenn eine Verschlechterung oder Nichterfüllung eintritt.
Das eingetragene Pfandrecht verleiht dem Gläubiger gemäß Artikel 1922.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bevorrechtigung bei der Befriedigung und kann gemäß den Artikeln 681 und folgenden der Zivilprozessordnung vollstreckt werden.
Unterschiede zwischen Mobiliarhypothek und Pfand ohne Besitzübergabe
| Aspekt | Mobiliarische Hypothek | Pfandrecht ohne Besitzübergabe |
|---|---|---|
| Anwendbare Vorschrift | Gesetz vom 16. Dezember 1954 (Art. 13–51) | Ebenda, Art. 52–74 |
| Gegenstand | Besonders individualisierte bewegliche Sachen (Fahrzeuge, Maschinen, Handelsbetrieb, gewerbliches oder geistiges Eigentum) | Generische bewegliche Sachen, Waren, Forderungen, Lizenzen oder Konzessionen |
| Besitz der Sache | Bleibt beim Schuldner | Bleibt beim Schuldner |
| Form | Notarielle Urkunde | Notarielle Urkunde oder notarielle Police |
| Eintragung im Register | Konstitutiv (ohne Eintragung besteht sie nicht) | Deklarativ (ohne Eintragung entfaltet sie keine Wirkung gegenüber Dritten) |
| Zuständiges Register | Register für bewegliche Sachen nach Realfolio | Register für bewegliche Sachen nach Personalfolio |
| Vollstreckung | Besonderes Hypothekenverfahren (Art. 89 LHMPSD) | Pfandverfahren oder nach ZPO |
| Typisches Beispiel | Hypothek auf Maschinen oder Betrieb (z. B. Apotheke) | Pfandrecht an Lizenzen oder aus deren Nutzung resultierenden Forderungen |
Beide Formen ergänzen sich: Die mobiliarische Hypothek bietet eine strukturierte Sicherheit auf langlebige Güter, während das Pfandrecht ohne Besitzübergabe Rechte oder weniger greifbare Elemente mit Flexibilität und geringeren Betriebskosten belastet.
Besteuerung der beweglichen Hypothek und der Pfandrecht ohne VerlagerungBesteuerung der beweglichen Hypothek und der Pfandrecht ohne Verlagerung
Besteuerung der Steuer auf beurkundete Rechtsakte (AJD)
Sowohl die Mobiliarhypothek als auch das Pfandrecht ohne Besitzübergabe unterliegen der Steuer auf beurkundete Rechtsakte, Variante notarielle Urkunden, da die drei Voraussetzungen des Artikels 31.2 des konsolidierten Textes der ITP und AJD erfüllt sind:
- Erteilung in öffentlicher Urkunde.
- Wertvoller Gegenstand.
- Registereintragungsfähigkeit.
Der Steuerschuldner ist der Darlehensnehmer oder der hypothekarisch Verpflichtete. Die Bemessungsgrundlage wird durch den Gesamtbetrag der gesicherten Haftung bestimmt, der Kapital, Zinsen und Kosten einschließt.
Der Steuersatz variiert je nach Autonomer Gemeinschaft und liegt üblicherweise zwischen 0,5 % und 1,5 %.
MwSt. und ITP
Diese Vorgänge beinhalten weder eine Vermögensübertragung noch eine Dienstleistungserbringung, weshalb sie weder der Umsatzsteuer (IVA) noch der Erwerbsteuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen unterliegen, es sei denn, es erfolgt der Verkauf oder die Zuweisung des Vermögenswerts im Rahmen der Vollstreckung.
Körperschaftsteuer und Abzugsfähigkeit
Im Unternehmensbereich sind die aus der durch eine bewegliche Hypothek oder Pfand gesicherten Finanzierung resultierenden Zinsen abzugsfähige Finanzaufwendungen. Die gezahlten Gebühren und Steuern können gemäß dem Periodisierungsprinzip abgeschrieben oder abgezogen werden.
Befreiungen und Besonderheiten
Es gibt keine allgemeinen Ausnahmen, obwohl einige autonome Gemeinschaften Ermäßigungen bei Maßnahmen zur Unternehmensförderung oder technologischen Erneuerung anwenden. In regulierten Sektoren kann die Anmeldung oder Mitteilung an die zuständige Verwaltung (zum Beispiel im Gesundheitswesen) eine Voraussetzung für die volle Wirksamkeit der Garantie sein.
Abschließende Überlegungen
Die Mobilienhypothek und die Verpfändung ohne Besitzübergabe sind gültige, wirksame Instrumente mit voller Rechtssicherheit, die besonders wertvoll in unternehmerischen und beruflichen Umgebungen sind, die mit beweglichen Sachen oder Verwaltungsrechten operieren.
Ihre korrekte notarielle Gestaltung und Registereintragung gewährleisten die Priorität und Durchsetzbarkeit gegenüber Dritten und erleichtern die Finanzierung, ohne Immobilien verpfänden zu müssen.
In der Praxis erstreckt sich ihre Nützlichkeit vom industriellen Bereich bis zum Gesundheitswesen, wo der Wert des Betriebs oder der Lizenz ein Vermögenswert ist, der als Sicherheit belastet werden kann, mit vollständig definiertem rechtlichem und steuerlichem Kontrollrahmen.
Bei JLA Notarios, Notariat in Barcelona, beraten wir Sie bei der Begründung von Mobilienhypotheken und Verpfändungen ohne Besitzübergabe an beweglichen Sachen oder Rechten, gewährleisten Rechtssicherheit, die korrekte Registereintragung und die angemessene steuerliche Optimierung der Transaktion. Wenn Sie einen Notar für Verpfändungsverträge benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.