Voraussetzungen für die Familienzusammenführung

Von Juan Madridejos Velasco und Luis Alberto Álvarez Moreno, Notare in Barcelona und Partner der Notarkanzlei in Barcelona J&LA Notarios.

Wenn Sie legaler Einwohner in Spanien sind und möchten, dass Ihre Familie bei Ihnen lebt, ist die Familienzusammenführung das rechtliche Verfahren, das Ihnen dies ermöglicht. Dieses Verfahren ist darauf ausgelegt, die Wiedervereinigung von Ehepartnern, Kindern, Eltern und anderen Familienangehörigen unter bestimmten Bedingungen zu erleichtern und sicherzustellen, dass sie regelmäßig im Land wohnen können.

Voraussetzungen für die Familienzusammenführung in Spanien

Im Jahr 2025 legt die Ausländergesetzgebung weiterhin eine Reihe von Voraussetzungen für die Familienzusammenführung fest, die zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden müssen.

Familienzusammenführung bei Ausländern

Dies sind:

  • Familienangehöriger eines in Spanien ansässigen (die in Spanien ansässige Person muss kein spanischer oder EU-Bürger sein). Für spanische oder EU-Bürger wird eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Verwurzelung oder als Familienangehöriger eines EU-Bürgers beantragt.
    Es können der Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren, Eltern und unter 18-Jährige sowie Unfähige, die von der antragstellenden Person abhängig sind, zusammengeführt werden.
  • Der Bewohner (auch als Zusammenführender bekannt) muss mindestens ein Jahr legal in Spanien gelebt haben und eine Erlaubnis für ein weiteres Jahr besitzen. Wenn Sie eine Elternzusammenführung durchführen möchten, müssen Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (mindestens 5 Jahre) besitzen.
  • Was den Ausländer betrifft, darf er sich nicht illegal in Spanien aufhalten und keine Staatsangehörigkeit eines europäischen Landes besitzen.

Welche Einkünfte sind für die Familienzusammenführung erforderlich?

Der Nachziehende muss nachweisen, dass er über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt, um seine Familienangehörigen zu unterhalten. Das bedeutet, über bestimmte wirtschaftliche Einkünfte zu verfügen:

  • Für einen Einwohner, der 1 erwachsene Person nachziehen möchte, werden 150 % des IPREM pro Monat benötigt (ungefähr ein Einkommen von 900 € monatlich). Für die Aufnahme einer weiteren Person muss das Einkommen um 50 % über dem IPREM liegen.
  • Wenn der Einwohner ein minderjähriges Kind nachziehen möchte (eine Familie von zwei Personen bildend), benötigt er 110 % (ungefähr 600 €). Dieser Betrag wird für jedes weitere minderjährige Familienmitglied, das nachgezogen wird, um 10 % erhöht (bis maximal 150 %).
  • Für die Aufnahme von Personen, die eine Vertretung benötigen, reicht der gesetzliche Mindestlohn oder ein stabiles Einkommen aus.

Dokumentation für die Anforderung des wirtschaftlichen Einkommens

Die notwendigen Unterlagen zur Nachweisung der Einkünfte für die Familienzusammenführung sind folgende:

Bei abhängiger Beschäftigung:

  • Arbeitsvertrag.
  • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate.
  • oder Einkommensteuererklärung (IRPF).

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit:

  • Anmeldung bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung als Selbständige.
  • Vierteljährliche Einkommensteuer- (IRPF) und Mehrwertsteuererklärung (IVA).

Ohne Arbeit

  • Bescheinigung über den Kontostand und ausgestellte Karten von der Bank.

Anpassung der Wohnung

Außerdem ist eine weitere Voraussetzung, ein Zertifikat vorzulegen, das nachweist, dass die Wohnung des Bewohners für ihn und seine Familie geeignet ist. Dieses muss von der Stadtverwaltung oder der autonomen Gemeinschaft innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung ausgestellt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann dies durch den Mietvertrag nachgewiesen werden, sofern der Nachweis der Antragstellung des vorherigen Berichts vorgelegt wird.

Wie kann man die familiären Bindungen nachweisen?

Ebenso gehört zu den Anforderungen für die Familienzusammenführung die Verpflichtung, die Verbindungen zwischen dem Zusammenführenden und dem ausländischen Familienmitglied, das zusammengeführt werden soll, nachzuweisen:

Der Zusammenführende muss vorlegen:

  • NIE
  • Aufenthaltserlaubnis

Bei Paaren:

  • Eheurkunde oder Partnerschaftsregister
  • Nachweise des Zusammenlebens, wenn sie nicht verheiratet sind

Mit Kindern:

  • Geburtsurkunde
  • Adoptionsdokumente
  • Behindertenzertifikate, falls erforderlich

Für Eltern:

  • Geburtsurkunde des in Spanien ansässigen Familienmitglieds aus dem Herkunftsland
  • Nachweis der Unterhaltsleistung des letzten Jahres (es muss nachgewiesen werden, dass eine finanzielle Unterstützung von 51 % des jährlichen Pro-Kopf-BIP des Herkunftsortes gesendet wurde)
  • Nachweis der Situation, damit der Angehörige nach Spanien kommen kann

Außerdem ist erforderlich:

  • Der Reisepass des Ausländers
  • Führungszeugnis aus dem Herkunftsland
  • Private Krankenversicherung ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten
  • Ärztliches Attest, das bestätigt, dass keine schweren Krankheiten vorliegen (basierend auf dem Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005)

Wie rechtfertigt man die Anforderungen?

Das Familienzusammenführungsprotokoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Formalisierung des Prozesses. Der Notar ist dafür zuständig, diese Elemente auf der Grundlage der Beweise und Dokumente, die ihm vorgelegt werden, zu beurkunden und dient dazu, zu bescheinigen, dass der Zusammenführende bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllt, die anschließend von den zuständigen Behörden überprüft werden.

In dieser Art von notariellen Urkunden wird das Engagement für die Zusammenführung bekräftigt, sie dient dazu, familiäre Bindungen zu bescheinigen, wenn keine anderen Beweise außer Fotos oder eidesstattlichen Erklärungen anderer Familienmitglieder vorliegen, um die wirtschaftliche Abhängigkeit von Familienmitgliedern zu erklären und um die Verlegung von Minderjährigen für die beantragte Familienzusammenführung zu genehmigen.

JLA Notarios für die Familienzusammenführung

Wenn Sie eine Notariatsdienstleistung für die Familienzusammenführung benötigen, zögern Sie nicht, JLA Notarios, die Notariatskanzlei in Barcelona, die auf Ausländerrecht spezialisiert ist, zu kontaktieren, damit sie Sie während dieses Prozesses beraten.

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