Antrag auf NIF beim Notar: Entdecken Sie alle Anforderungen

Von Juan Madridejos Velasco und Luis Alberto Álvarez Moreno,Notare in Barcelona und Partner bei J&LA Notarios Asociados.

Nach einer vor mehreren Monaten zwischen dem Consejo General del Notariado und der AEAT geschlossenen Vereinbarung wurde die Möglichkeit eröffnet, die NIF von natürlichen Personen beim Notar zu beantragen, auf schnelle und einfache Weise.

Wie bekannt ist, sind alle Ausländer, egal ob Europäer oder nicht, oder jene spanischen Staatsbürger, die keinen spanischen DNI besitzen und eine wirtschaftlich bedeutsame Transaktion in unserem Land durchführen möchten, verpflichtet, die entsprechenden Steuern zu entrichten, und müssen dafür die Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación Fiscal) besitzen, die ihnen ermöglicht, sich gegenüber der Steuerverwaltung zu diesen Zwecken im Einklang mit der erteilten Rechtsgeschäft zu identifizieren.

Was ist die NIF oder Steueridentifikationsnummer?

Es wird angenommen, dass die NIF ein alphanumerischer Code ist (bestehend aus Zahlen und Buchstaben im Falle von Spaniern; und aus Buchstaben, Zahlen und Buchstaben im Falle von Ausländern), den die AEAT einer Person zuweist, und der dazu dient, sie gegenüber der Steuerverwaltung zu identifizieren, damit die Person, sei es eine natürliche oder juristische Person, die steuerlichen Verpflichtungen erfüllen kann, die sie im Zusammenhang mit dem rechtlichen Akt, der dieser Verpflichtung unterliegt oder nicht, eingeht.

In diesem Sinne und im Einklang mit dem, was das Allgemeine Steuergesetz und andere diesbezügliche Bestimmungen festlegen, gelten alle natürlichen oder juristischen Personen sowie Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit als Steuerschuldner und müssen daher eine NIF für ihre steuerlich relevanten Beziehungen besitzen.

Aus diesem Grund fordern und beraten wir in vielen Fällen von der Notariatsstelle aus Kunden, die keine NIF besitzen, dass, wenn sie eine Immobilie kaufen, eine Handelsgesellschaft gründen, eine Erbschaft annehmen, einen Kredit beantragen oder eine andere rechtliche Handlung vornehmen möchten, die einer steuerlichen Verpflichtung unterliegt, sie Inhaber einer NIF sein müssen.

Wer kann eine NIF beim Notar beantragen?

Wie wir bereits zuvor ausgedrückt haben, können sowohl natürliche als auch juristische Personen dies beantragen, ebenso wie Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit. Aber mit diesen Hinweisen werden wir die Erlangung der NIF für natürliche Personen behandeln.

Arten von NIF

Es gibt verschiedene Arten oder Klassen von NIF, und sie hängen von bestimmten persönlichen Umständen der antragstellenden Person ab, zum Beispiel wird der NIF mit dem Buchstaben K an spanische Minderjährige unter 14 Jahren vergeben, die in Spanien wohnen und keinen DNI haben; der mit dem Buchstaben L an nicht in Spanien ansässige Spanier jeden Alters, die keinen DNI haben; und schließlich der mit dem Buchstaben M an Ausländer, die keinen NIE besitzen, weil sie nicht verpflichtet sind, einen zu haben, da sie nicht in Spanien wohnen werden.

Wir sind außerdem der Ansicht, dass der NIF mit dem Buchstaben M auch vorübergehend für Ausländer beantragt werden kann, die verpflichtet sind, einen NIE zu erhalten, ihren Antrag gestellt haben, der aber von der zuständigen Ausländerbehörde noch nicht genehmigt wurde (dies ist ein sehr häufig vorkommender Fall, der uns in der Notariatskanzlei begegnet ist). Zum Beispiel: Eine nicht-spanische Person, die in Spanien investieren möchte, indem sie eine Immobilie kauft, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz darstellen wird, und in Erwartung, dass die Ausländerbehörde ihr die Aufenthaltsgenehmigung in unserem Land gewährt oder nicht, hat aus Dringlichkeitsgründen und um die Gelegenheit zum Kauf der Immobilie nicht zu verpassen, die Beantragung ihres NIF vorgenommen und den Vertrag abgeschlossen, während sie auf die Entscheidung über die Erteilung oder Nicht-Erteilung ihres NIE wartet.

Was unterscheidet die NIF von der NIE?

Es ist sehr wichtig hervorzuheben, vor allem um Verwechslungen zu vermeiden, dass die NIF und die NIE von nicht-spanischen natürlichen Personen nicht dasselbe bedeuten. Was wir damit meinen, ist, dass die NIF, wie bereits erwähnt, der Person von der Steuerbehörde zugewiesen wird, damit sie ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen kann, die sie in naher Zukunft eingehen wird, da sie eine rechtliche Handlung vornehmen wird, die dieser Verpflichtung unterliegt.

Im Gegensatz dazu wird die NIE (Número de Identidad de Extranjero) nur von der Generaldirektion der Polizei (Ausländerbehörde) an jeden Ausländer vergeben, der sich länger als drei Monate auf spanischem Gebiet aufhalten wird, zum Beispiel: sei es, weil er sich für ein Studium in Spanien aufhalten wird oder direkt dauerhaft wohnen oder sich stabil aufhalten wird.

In welchen Situationen ist es erforderlich, Inhaber der NIF zu sein?

Wie Sie bereits in früheren Fragen gelesen haben und zusammenfassend, ist es die Pflicht jeder natürlichen Person, die keine NIF besitzt und gesetzlich verpflichtet ist, die eingegangenen steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen, eine solche zu haben und diese bei der AEAT zu beantragen.

Je nach persönlichen Umständen unterscheidet man zwischen NIF K, bestehend aus dem Buchstaben K + 7 Zahlen + Prüfziffer; NIF L, bestehend aus dem Buchstaben L + 7 Zahlen + Prüfziffer; und NIF M, bestehend aus dem Buchstaben K + 7 alphanumerischen Zeichen + Prüfziffer.

Im Gegensatz dazu gibt es zwei Fälle, in denen die natürliche Person bereits ihre NIF hat, nämlich wenn die Person bereits ihren DNI besitzt und wenn sie bereits ihren NIE besitzt.

Kann die NIF in der Notarkanzlei beantragt werden? Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

In der Tat, nach dem zwischen dem CGN und der AEAT vor mehreren Monaten unterzeichneten Abkommen wurde die Möglichkeit eröffnet, die NIF direkt beim Notariat zu beantragen.

Die einzureichenden Unterlagen variieren je nach den unterschiedlichen möglichen Fällen.

1- Das betroffene Subjekt persönlich und eigenständig erscheinen.

Um das Verfahren durchzuführen, müssen Sie persönlich in der Notariatskanzlei mit Ihrem Ausweisdokument erscheinen, auf dem Ihr Foto und Ihre Unterschrift vermerkt sind (Reisepass, Personalausweis, Identitätskarte oder ein anderes Dokument, das in Ihrem Herkunftsland als Ausweisdokument gilt, aber niemals der Führerschein).

Im Notariat wird Ihnen ein Formular „Verantwortliche Erklärung“ ausgehändigt, das der Antragsteller ausfüllen muss und in dem er sich verpflichtet, zu erklären, dass er keine NIE oder spanische NIF besitzt und die Regelungen zu diesem Thema kennt. Wenn Sie eine NIE beantragt haben und diese nicht erhalten haben, müssen Sie erklären, dass Sie diese der Steuerverwaltung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt mitteilen werden. Der Notar muss nachfragen, in welcher Situation Sie sich befinden, und feststellen, welche Erklärung abgegeben werden muss. Außerdem müssen Sie uns Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefon und E-Mail) mitteilen. Falls eine Adresse in Spanien angegeben wird, was am häufigsten der Fall sein wird, muss die Katasterreferenz der Immobilie angegeben werden.

Im Fall von im Ausland lebenden Personen müssen ebenfalls eine Adresse in Spanien für Benachrichtigungszwecke angegeben werden, da an diese Adresse der zugewiesene NIF per Einschreiben zugestellt wird.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Fall des NIF für spanische Minderjährige unter 14 Jahren, die keinen DNI besitzen, da mindestens ein Elternteil persönlich erscheinen muss, ausgestattet mit seinem Personalausweis, einer Geburtsurkunde des Minderjährigen oder dem Familienbuch, das die Abstammung nachweist.

Sobald der Notar die Erfüllung aller Voraussetzungen überprüft und die Identität des Antragstellers festgestellt hat, wird der entsprechende NIF-Antrag elektronisch über SIGNO übermittelt, der automatisch die folgenden Dokumente erstellt:

  • Die Einreichungsbestätigung, in der die beigefügten Dokumente mit dem entsprechenden CSV vermerkt sind.
  • Automatisch wird das Formular 030 erstellt und bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht.
  • Die Bestätigung der NIF-Anmeldung (diese kann am selben Tag oder am nächsten Werktag nach Antragstellung empfangen werden).

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Zustellung des NIF an die vom Antragsteller angegebene Adresse einige Tage nach Durchführung des Verfahrens.

2.- Die Antragstellung über einen Bevollmächtigten vornehmen.

Der Antrag auf NIF kann durch einen Vertreter gestellt werden, sei es gesetzlich, wie bereits erwähnt (im Falle von Minderjährigen oder gerichtlich für behindert erklärten Personen), oder durch einen freiwilligen Vertreter. In letzterem Fall fällt uns auf, dass die AEAT akzeptiert, dass die freiwillige Vertretung sowohl durch ein öffentliches Dokument (Vollmacht vor einem Notar, was am häufigsten ist) als auch durch eine einfache vom Antragsteller unterschriebene Vollmacht gegenüber dem Vertreter nachgewiesen werden kann, unabhängig davon, ob die Unterschrift des Antragstellers beglaubigt ist oder nicht, sodass der Vertreter vor dem Notar erscheinen und den NIF-Antrag stellen kann.

Wenn es sich um Personen mit Behinderung handelt, ist es logisch, dass die Vertretung nachgewiesen werden muss. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass das vorgesehene System die neue Regelung zur Behinderung offenbar nicht berücksichtigt, was jedoch nicht bedeutet, dass die Anwendung des Gesetzes 8/2021 außer Acht gelassen werden sollte, weshalb wenn die Person mit Behinderung den Vorgang mit den erforderlichen Unterstützungen verstehen kann, es nicht notwendig ist, die Vertretung nachzuweisen.

Im Falle der freiwilligen Vertretung muss neben der Vollmacht oder Ermächtigung in einem ordnungsgemäß unterschriebenen privaten Dokument (mit oder ohne beglaubigte Unterschrift) eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, Personalausweises oder Identitätsausweises vorgelegt werden (von der Identifikationsseite, auf der das Foto und die Unterschrift zu sehen sind, nicht von der gesamten Urkunde).

Wie viel wird es uns kosten, die NIF zu beantragen?

Die ungefähre Gebühr für den genannten Antrag auf NIF beim Notar wird zwischen 95 und 105 Euro liegen.

Warum kann es für uns vorteilhaft sein, die Beantragung der NIF bei einem Notar vorzunehmen?

Wir sind der Ansicht, dass es für Personen vorteilhafter sein kann, den Antrag auf NIF bei einem Notar zu stellen, aufgrund der Schnelligkeit und Effizienz der Abläufe in der Notariatskanzlei, vor allem weil die persönlichen Termine beim Notar in der Regel nicht lange dauern im Vergleich zu den vorherigen persönlichen Terminen, die die Steuerbehörde anbietet. Allerdings entstehen bei den Abläufen im Notariat Gebühren, die der Antragsteller zu zahlen hat.

Denken Sie daran, dass wir von unserer Notariatskanzlei in Barcelona den Antrag auf NIF für Sie bearbeiten können, damit Sie Ihre Angelegenheiten so schnell wie möglich erledigen können. Unsere Notare in Barcelona freuen sich, Ihnen behilflich sein zu können, und informieren Sie über die verschiedenen verfügbaren Kanäle, um mit uns in Kontakt zu treten. Sie können Ihren Termin über unsere E-Mail bcn@jlanotarios.com, über das Kontaktformular auf unserer Website oder telefonisch unter 93 159 17 62 vereinbaren.

Bei JLA Notarios bieten wir verschiedene Dienstleistungen an, darunter auch die Staatsbürgerschaftseidesleistung. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie auf unseren Leitfaden zur Abwicklung der Staatsbürgerschaftseidesleistung vor dem Notar zugreifen.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel geholfen hat.

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