Wie Sie Ihren Antrag auf Steuernummer beim Notar stellen
Nach einer vor mehreren Monaten zwischen dem Consejo General del Notariado español und der AEAT unterzeichneten Vereinbarung wurde die Möglichkeit eröffnet, die Beantragung der Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen bei einem Notar auf schnelle und einfache Weise durchzuführen.
Wie bekannt ist, sind alle Ausländer, egal ob Europäer oder nicht, sowie diejenigen spanischen Staatsbürger, die keinen spanischen DNI besitzen und eine wirtschaftlich bedeutende Transaktion in Spanien durchführen möchten, verpflichtet, die entsprechenden Steuern zu zahlen. Dafür müssen sie über eine Steueridentifikationsnummer verfügen, die es ihnen ermöglicht, sich gegenüber der Steuerverwaltung für diese Zwecke gemäß der erteilten Rechtsgeschäft zu identifizieren.
Was ist die NIF oder Steueridentifikationsnummer?
Erfahren Sie, was die NIF ist, bevor Sie eine Steuernummer beim Notar beantragen: Die NIF ist ein alphanumerischer Code (bestehend aus Zahlen und Buchstaben im Fall von Spaniern; und aus Buchstaben, Zahlen und Buchstaben im Fall von Ausländern), den die AEAT einer Person zuweist und die sie gegenüber der Steuerverwaltung identifiziert. Damit kann die Person, sei es eine natürliche oder juristische Person, den steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, die sie im Rahmen des rechtlichen Geschäfts eingeht, unabhängig davon, ob diese Verpflichtungen bestehen oder nicht.
In diesem Sinne und gemäß den Bestimmungen des spanischen Allgemeinen Steuergesetzes und anderer diesbezüglicher Vorschriften gilt jede natürliche oder juristische Person sowie Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit als Steuerpflichtiger und müssen daher eine NIF für ihre steuerlich relevanten Beziehungen besitzen.
Aus diesem Grund fordern wir in vielen Fällen in der Notariatskanzlei die Kunden auf und beraten sie, eine NIF zu beantragen, falls sie keine haben, wenn sie eine Immobilie kaufen, eine Handelsgesellschaft gründen, eine Erbschaft annehmen, einen Kredit beantragen oder eine andere rechtliche Handlung vornehmen möchten, die einer steuerlichen Verpflichtung unterliegt.
Wenn dies auf Sie zutrifft, lesen Sie unseren Artikel über den Kauf einer Immobilie in Spanien.
Wer kann in einer Notarkanzlei eine NIF beantragen?
Wie bereits erwähnt, kann eine NIF sowohl von natürlichen oder juristischen Personen als auch von solchen Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit beantragt werden.
Arten von NIF
Es gibt verschiedene Arten oder Klassen von NIF, die von bestimmten persönlichen Umständen des Antragstellers abhängen. Der NIF mit dem Buchstaben K wird an spanische Minderjährige unter 14 Jahren mit Wohnsitz in Spanien vergeben, die keinen DNI haben; diejenigen mit dem Buchstaben L an nicht ansässige Spanier jeden Alters, die keinen DNI haben; und schließlich werden diejenigen mit dem Buchstaben M an Ausländer vergeben, die keine NIE haben, weil sie dazu nicht verpflichtet sind, da sie nicht in Spanien wohnen.
Ein NIF mit dem Buchstaben M kann auch vorübergehend für Ausländer beantragt werden, die verpflichtet sind, eine NIE zu erhalten, diese jedoch beantragt haben und die noch nicht von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt wurde (dies ist ein sehr häufiger Fall, der uns in der Notarkanzlei begegnet ist). Ein NIF mit dem Buchstaben M wird einem nicht spanischen Staatsangehörigen erteilt, der in Spanien investieren möchte, durch den Kauf einer Immobilie, die seinen gewöhnlichen Wohnsitz bilden wird, während er darauf wartet, dass die Ausländerbehörde ihm die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien gewährt oder nicht, als dringende Angelegenheit und um die Gelegenheit zum Kauf dieser Immobilie nicht zu verpassen, nachdem er seinen NIF erhalten und den Vertrag abgeschlossen hat, während er auf die Entscheidung über die Erteilung oder Nicht-Erteilung seiner NIE wartet.
Was ist der Unterschied zwischen dem NIF und dem NIE?
Es ist sehr wichtig hervorzuheben, insbesondere um Verwechslungen zu vermeiden, dass der NIF und NIE von nicht spanischen Personen nicht dasselbe sind.
Der NIF, wie bereits erwähnt, wird der Person von der Spanischen Steuerbehörde zugewiesen, damit sie die steuerlichen Verpflichtungen erfüllen kann, die sie in naher Zukunft eingehen wird, da sie eine rechtliche Handlung vornehmen wird, die dieser Verpflichtung unterliegt.
Im Gegensatz dazu wird der NIE (Ausländer-Identitätsnummer) ausschließlich von der Generaldirektion der Spanischen Polizei (Ausländerbehörde) an alle Ausländer vergeben, die sich länger als drei Monate auf spanischem Gebiet aufhalten werden. (zum Beispiel, sei es, weil sie sich für einen Studienaufenthalt in Spanien aufhalten oder dauerhaft wohnen oder sich dort aufhalten werden.)
In welchen Situationen ist es obligatorisch, Inhaber der NIF zu sein?
Wie Sie bereits in früheren Fragen gelesen haben, ist es die Verpflichtung jeder natürlichen Person, die keinen NIF hat und gesetzlich verpflichtet ist, die eingegangenen steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen, einen zu haben und diesen bei der AEAT zu beantragen.
Je nach persönlichen Umständen unterscheidet man zwischen NIF K, bestehend aus dem Buchstaben K + 7 Zahlen + Prüfziffer; NIF L, bestehend aus dem Buchstaben L + 7 Zahlen + Prüfziffer; und NIF M, bestehend aus dem Buchstaben K + 7 alphanumerischen Zeichen + Prüfziffer.
Im Gegensatz dazu gibt es zwei Fälle, in denen die natürliche Person bereits ihren NIF hat, nämlich wenn die Person bereits ihren DNI hat und wenn sie bereits ihren NIE hat.
Die Beantragung der Steuernummer beim Notar: vorzulegende Unterlagen
Tatsächlich wurde nach der vor mehreren Monaten zwischen CGN und AEAT unterzeichneten Vereinbarung diese Möglichkeit eröffnet, die NIF beim Notar zu beantragen.
Die vorzulegenden Unterlagen variieren je nach den verschiedenen möglichen Fällen.
1- Die interessierte Partei erscheint allein und persönlich.
Um das Verfahren durchzuführen, müssen Sie persönlich beim Notar mit Ihrem Ausweisdokument erscheinen, auf dem Ihr Foto und Ihre Unterschrift zu sehen sind (Reisepass, Personalausweis, Identitätskarte oder ein anderes Dokument, das in Ihrem Herkunftsland als Ausweisdokument gilt, jedoch niemals der Führerschein).
Beim Notar erhalten Sie ein Formular für die „Verantwortliche Erklärung“, das der Antragsteller ausfüllen muss und in dem er erklärt, dass er keine spanische NIE oder NIF besitzt und die diesbezüglichen Vorschriften kennt. Wenn Sie eine NIE beantragt, aber nicht erhalten haben, müssen Sie erklären, dass Sie die Steuerbehörde innerhalb von zwei Monaten benachrichtigen werden, sobald Sie diese erhalten. Der Notar muss Sie nach Ihrer Situation fragen und feststellen, welche Erklärung Sie abgeben müssen. Außerdem müssen Sie dem Notar Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefon und E-Mail) mitteilen. Wenn eine Adresse in Spanien angegeben wird, was am häufigsten der Fall sein wird, muss die Katasterreferenz der Immobilie enthalten sein.
Im Falle von im Ausland lebenden Personen muss ebenfalls eine Adresse in Spanien für Benachrichtigungszwecke angegeben werden, da an diese Adresse der zugewiesene NIF per Einschreiben zugestellt wird.
Der Fall des NIF für spanische Minderjährige unter 14 Jahren, die keinen DNI besitzen, verdient besondere Aufmerksamkeit, da mindestens ein Elternteil mit seinem Personalausweis, einer Geburtsurkunde des Minderjährigen oder dem Familienbuch, das die Abstammung nachweist, erscheinen muss.
Sobald der Notar die Erfüllung aller Voraussetzungen überprüft und die Identität des Antragstellers festgestellt hat, wird der entsprechende NIF-Antrag elektronisch über das SIGNO-System gesendet, das automatisch die folgenden Dokumente erstellt:
- Die Einreichungsbestätigung, die die beigefügten Dokumente mit dem entsprechenden CSV enthält.
- Automatische Erstellung des Formulars 030 und dessen Einreichung bei der zuständigen Steuerbehörde.
- Die NIF-Anmeldebestätigung (kann am selben Tag oder am nächsten Werktag nach Antragstellung erhalten werden).
Wie bereits erwähnt, wird der NIF an die vom Antragsteller in seinem Antrag angegebene Adresse gesendet, nachdem einige Tage seit der Durchführung des Verfahrens vergangen sind.
2 – Der Antrag wird über einen Anwalt gestellt.
Der Antrag auf die NIF kann durch einen Vertreter gestellt werden, sei es rechtlich, wie wir zuvor erwähnt haben (im Fall von Minderjährigen oder gesetzlich als behindert erklärten Personen), oder durch einen freiwilligen Vertreter. Im zweiten Fall akzeptiert die AEAT zur Nachweisführung der freiwilligen Vertretung entweder ein öffentliches Dokument (Notarielle Vollmacht vor einem Notar, was am gebräuchlichsten ist) oder dass der Vertreter mit einer einfachen vom Antragsteller unterschriebenen Ermächtigung, unabhängig davon, ob die Unterschrift des Ersteren legitimiert ist oder nicht, zu einem Notar gehen und die NIF beantragen kann.
Im Fall von Menschen mit Behinderung ist der Nachweis der Vertretung obligatorisch.
In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass das vorgesehene System die neue Regelung zur Behinderung offenbar nicht berücksichtigt, was jedoch nicht bedeutet, dass die Anwendung des Gesetzes 8/2021 ignoriert werden sollte. Daher ist es nicht notwendig, die Vertretung zu erklären, wenn die Person mit Behinderung den Prozess mit angemessener Unterstützung verstehen kann.
Im Fall der freiwilligen Vertretung muss neben der notariellen Vollmacht oder der ordnungsgemäß unterschriebenen Ermächtigung in einem privaten Dokument (mit legitimer Unterschrift oder nicht) eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, des Briefes oder des DNI (von der Identifikationsseite, auf der das Foto und die Unterschrift erscheinen, nicht von der gesamten Seite) vorgelegt werden.
Wie viel wird es mich kosten, eine NIF in einer Notarkanzlei zu erhalten?
Die ungefähre Gebühr für einen Antrag auf eine Steuernummer bei der Notarkammer liegt zwischen 95 und 105 Euro.
Vorteile eines Antrags auf Steuernummer bei der Notarkammer
Wir glauben, dass es für die Personen vorteilhafter sein kann, eine NIF bei einem Notar zu beantragen, aufgrund der Schnelligkeit und Effizienz der Verfahren beim Notar, insbesondere weil die persönlichen Termine beim Notar in der Regel nicht so lange dauern im Vergleich zu den zuvor von der Steuerbehörde angebotenen persönlichen Terminen. Natürlich entstehen bei den Verfahren beim Notar Gebühren, die vom Antragsteller zu zahlen sind.
Einen NIF in Barcelona erhalten
Denken Sie daran, dass wir von unserem Notary Barcelona die Beantragung der NIF für Sie übernehmen können, damit Sie Ihre Angelegenheiten so schnell wie möglich erledigen können. Unsere Notaries in Barcelona helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie über die verschiedenen verfügbaren Kontaktmöglichkeiten. Sie können Ihren Termin über unsere E-Mail-Adresse bcn@jlanotarios.com, das Kontaktformular auf unserer Webseite oder telefonisch unter 93 159 17 62 vereinbaren.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel hilfreich war.