Besteuerung von Nichtansässigen in Spanien: Ein Überlebensleitfaden
Auch wenn Sie nicht vorhaben, Spanien zu Ihrem dauerhaften Zuhause zu machen, können Sie dennoch viele seiner Vorteile genießen – wie die ausgezeichnete Infrastruktur des Landes und das milde Klima das ganze Jahr über. Aber es gibt eine Bedingung: Sie müssen eine Steuererklärung als Nichtansässiger in Spanien abgeben, wenn Sie mehr als 6 Monate im Jahr in Spanien verbringen.
Von unserem Notario en Barcelona, bieten wir keine steuerberatenden Dienstleistungen an und sind nicht an der Steuererklärung für Nichtansässige beteiligt. Da dies jedoch häufige Fragen in der Notarkanzlei sind, haben wir einen Leitfaden erstellt, wie die Besteuerung von Nichtansässigen in Spanien funktioniert, um die Steuererklärung für jeden zu erleichtern.
Wie funktioniert die Besteuerung von Nichtansässigen in Spanien?
Wenn Sie mehr als sechs Monate im Jahr in Spanien verbringen oder wenn Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Hauptquelle des Einkommens aus Spanien stammen, gelten Sie als steuerlicher Einwohner Spaniens. Sie gelten nicht als Einwohner Spaniens, wenn Sie weniger als 183 Tage im Jahr (ungefähr 6 Monate) im Land verbringen. Allerdings unterliegen Nichtansässige der Besteuerung auf jegliches Einkommen oder Vermögen, das innerhalb des Landes erzielt wird.
Die Steuerpolitik und Steuersätze in Spanien können von Region zu Region variieren, aufgrund der komplexen Wechselwirkung zwischen staatlicher und regionaler Steuergesetzgebung. Während Einwohner Steuern auf einen Anteil ihres weltweiten Einkommens zahlen müssen, unterliegen Nichtansässige in Spanien nur der Besteuerung in Spanien auf ihre Einkünfte im Land.
Steuersätze für Nichtansässige in Spanien
Einkünfte, Kapitalerträge, Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, die von Nichtansässigen erhalten werden, werden in Spanien mit einem Satz von 19 % bis 24 % besteuert, während Renten mit einem Satz von 8 % bis 40 % besteuert werden. Mehrere Länder haben Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Spanien unterzeichnet, um zu verhindern, dass ihre Bürger für dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden.
Ebenso unterliegen Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie, die Sie in Spanien besitzen, eigenen Vorschriften. In vielen Gebieten müssen Eigentümer sich bei der Regierung registrieren und eine Lizenz erhalten, bevor sie ihre Immobilien legal an Mieter vermieten können. Eigentümer in Spanien sind verantwortlich für die vierteljährliche Erhebung und Abführung der Einkommenssteuer aus der Vermietung, obwohl das Steuerjahr offiziell vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Dies beinhaltet die Begleichung etwaiger Steuerschulden vor der Vermietung, dem Verkauf oder sogar der Schenkung von Immobilien.
Es ist verpflichtend, dass alle Immobilieneigentümer in Spanien jährlich die IBI an die lokale Regierung zahlen, unabhängig davon, ob sie ihre Hauptwohnung vermieten oder nicht. Der Grundsteuersatz variiert je nach Zuständigkeit zwischen 0,4 % und 1,3 % des Katasterwerts. Die ITP, oder Grunderwerbsteuer, ist zu zahlen, wenn Sie die Immobilie verkaufen. Ihre Steuer für Nichtansässige in Spanien muss registriert und rechtzeitig bezahlt werden; wenn Sie dies nicht selbst tun können, können Sie einen gesetzlichen Vertreter benennen, der dies in Ihrem Namen übernimmt.
Wie man seine Steuererklärung in Spanien einreicht
Die Steuererklärung in Spanien als Nichtansässiger unterscheidet sich etwas von der als Ansässiger, ist aber weiterhin ein einfacher Vorgang. Dies ist, was Nichtansässige benötigen, um ihre Einkommensteuer in Spanien einzureichen.
Um in Spanien Steuern zu zahlen, müssen Sie zunächst eine Steueridentifikationsnummer von den zuständigen spanischen Steuerbehörden erhalten. Dies können Sie tun, indem Sie deren Website besuchen oder das spanische Konsulat in Ihrer Region kontaktieren. Nachdem Sie Ihre Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie das Formular 210 ausfüllen, um Ihre Steuern einzureichen.
Notariatsdienste in Barcelona
Wie bereits erwähnt, nimmt der Notar nicht am Steuererklärungsprozess teil. Für weitere Informationen über die Rolle des Notars in Spanien können Sie diesen Artikel lesen:
Wenn Sie jedoch einen anderen notariellen Dienst benötigen (zum Beispiel, wenn Sie planen, ein Unternehmen in Spanien zu gründen oder eine Immobilie in Spanien zu kaufen, zum Beispiel), helfen wir Ihnen gerne weiter!
Bei JLA Notarios Barcelona verfügen wir über ein Team hochqualifizierter Experten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung stehen. Zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular, telefonisch, per E-Mail oder sogar per WhatsApp zu kontaktieren!