Dokumente für den Eid der spanischen Staatsangehörigkeit

Von Juan Madridejos Velasco und Luis Alberto Álvarez Moreno, Notare in Barcelona und Partner bei J&LA Notarios Asociados.

Die Staatsbürgerschaftseidesleistung bezieht sich auf den letzten Schritt zur Erlangung der Staatsbürgerschaft. Es ist die Phase, in der der Respekt vor der Verfassung, dem König und der Rechtsordnung versprochen wird. Diese formelle und verpflichtende Handlung ist unerlässlich, sobald die übrigen Verfahren abgeschlossen sind. Für die Durchführung stehen 180 Tage zur Verfügung, nachdem die Mitteilung über die Verleihung der spanischen Staatsbürgerschaft erhalten wurde, und es ist notwendig, die Dokumente für die Staatsbürgerschaftseidesleistung in Spanien vorzulegen. Heute erklären wir Ihnen alle Anforderungen dafür aus unserer Notarkanzlei in Barcelona.

Welche Dokumente benötigen Sie, um den Eid auf die Staatsangehörigkeit abzulegen? Die Anforderungen für den Eid auf die Staatsangehörigkeit

Eine der am häufigsten gestellten Fragen in unserer Notarkanzlei in Barcelona ist: Welche Dokumente muss ich zur Einbürgerung mitbringen? Nun, diese sind folgende:

  • Beschluss über die Gewährung der spanischen Staatsangehörigkeit.
  • Originale, apostillierte Geburtsurkunde.
  • Apostilliertes Führungszeugnis.
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Aktualisierter Einwohnermeldeauszug, nicht älter als 90 Tage.
  • Erklärung zur Datenerhebung.

Alle Dokumente für die Einbürgerung müssen gültig sein und diejenigen, die zuvor eingereicht wurden, müssen dieselben sein.

Weitere Details zu den Dokumenten für den Einbürgerungseid

Sie sollten bereits viele dieser Dokumente für den Einbürgerungseid in Ihrem Besitz haben, wie zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis und eine Meldebescheinigung. Im Folgenden geben wir Ihnen weitere Informationen über die verschiedenen Dokumente und wie Sie diese erhalten können.

Entscheidung über die Gewährung der spanischen Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie den Bescheid über die Gewährung der spanischen Staatsangehörigkeit erhalten, haben Sie 180 Tage Zeit, um den Treueeid auf die Staatsangehörigkeit abzulegen. Dies ist die erste der Voraussetzungen für den Treueeid auf die spanische Staatsangehörigkeit, die berücksichtigt werden müssen. Der Bescheid ist Teil der Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, um den Treueeid vor einem Notar abzulegen.

Original beglaubigte Geburtsurkunde mit Apostille.

Sie müssen sich an das Standesamt Ihres Geburtsstaates oder -territoriums wenden, um Ihre originale Geburtsurkunde zu erhalten. In der Regel kann der Prozess online, per Post oder persönlich durchgeführt werden, hängt jedoch von der Verwaltung Ihres Landes ab. Anschließend müssen Sie das Dokument im Ursprungsland apostillieren lassen. Erfahren Sie unter folgendem Link, was das bedeutet:

Das Führungszeugnis des Herkunftslandes

Das Führungszeugnis ist ein behördliches Dokument, das vom Justizministerium ausgestellt wird und bestätigt, ob der Antragsteller in einem Urteil wegen einer Straftat verurteilt wurde oder nicht. Dieses Dokument muss ebenfalls apostilliert sein.

Aktualisiertes Melderegister mit weniger als 90 Tagen.

Um die Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an Ihr Rathaus oder an die dafür eingerichteten Büros wenden. Wenn Sie überprüfen möchten, ob die Meldedaten korrekt sind, können Sie dies über die Website des Instituto Nacional de Estadística mittels Cl@ve, einem Authentifizierungssystem für öffentliche Dienste, tun.

Bei JLA Notarios können wir nur Eidesleistungen von Personen bearbeiten, die in Barcelona gemeldet sind, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link:

Das Datenblatt

Wenn man die spanische Staatsangehörigkeit erwirbt, ist man nicht im spanischen Personenstandsregister eingetragen, daher muss zunächst die Geburtsregistrierung vorgenommen werden. Das Datenklärungsblatt ist ein offizielles Dokument, das die Eintragung im Personenstandsregister ermöglicht. Sie können es auf der Website des Justizministeriums finden, aber bei JLA Notarios können wir es Ihnen zum Zeitpunkt der Abgabe Ihres Treueeids zur Verfügung stellen.

Es ist wichtig, alle Dokumente bis zum Tag des Treueeids aufzubewahren.

Vorteile des spanischen Einbürgerungseids vor einem Notar

Die Standesämter, insbesondere in großen Städten, sind sehr überlastet. Die Einbürgerungserklärung vor einem Notar ermöglicht es, die Abwicklung zu erleichtern und die Fristen zu verkürzen. Bei JLA Notarios können wir Ihre Erklärung bearbeiten, wenn Sie in Barcelona gemeldet sind. Diese Formalität mit Notaren in Barcelona und anderen Städten durchzuführen, hat eine Reihe von Vorteilen. Der wichtigste ist die Zeitersparnis, die dies mit sich bringt. Die Notartermine sind schneller und effizienter als der Gang zum Standesamt. Außerdem kann dies bei einem Notar am Wohnort und ohne Reiseaufwand erfolgen.

Vor dem Notar wird mit den erforderlichen Unterlagen die Verfassung und die Rechtsordnung geschworen, was der Fachmann bezeugen wird. Abschließend wird die Notariatsstelle die Dokumente für die Einbürgerungserklärung an das Standesamt übermitteln, damit der entsprechende Eintrag vorgenommen werden kann. Das heißt, die Eintragung der spanischen Geburtsurkunde.

Weitere Informationen zu den nach der Einbürgerungserklärung bestehenden Verfahren finden Sie hier:

Außerdem empfehlen wir Ihnen, im Falle Ihres Interesses an der Ablegung eines Staatsbürgerschaftseids bei Minderjährigen, die Lektüre des folgenden Artikels:

Alle Anforderungen für den Eid der spanischen Staatsangehörigkeit mit JLA Notarios

Wenn Sie in Barcelona gemeldet sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder eine Eidesleistung zur Staatsangehörigkeit vor einem Notar ablegen möchten. Bei JLA Notarios, Online-Notariat mit Sitz an der Avenida Diagonal, sind wir Experten auf diesem Gebiet und können Sie beraten und das Verfahren durchführen, sofern Sie in Barcelona gemeldet sind.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter bcn@jlanotarios.com oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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