Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern
Eines der größten Unsicherheiten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist, was mit ihren Kindern geschehen würde, falls es zu einer Trennung zwischen ihnen kommt. Aus diesem Grund und als Notare in Barcelona möchten wir euch heute alles über die Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern erklären.
Und zwar muss, um zu diesem Punkt zu gelangen, zuvor eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen worden sein. Diese Partnerschaft bietet sowohl dem Paar als auch den Kindern verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Schutzmaßnahmen, sei es in Bezug auf Witwenrenten, Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer oder Vereinbarungen, die wirtschaftliche Regelungen mit sich bringen, die den Bedürfnissen des Paares entsprechen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie man eine eingetragene Lebenspartnerschaft beim Notar begründet, empfehlen wir die folgende Lektüre:
Trennung und Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern
Wenn jedoch die Beziehung endet, ist die Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern oft umstritten, denn in zu vielen Fällen ist es notwendig, die Art und Weise festzulegen, wie die neuen Eltern-Kind-Beziehungen gestaltet werden sollen.
Die Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann notariell erfolgen, aber die Maßnahmen bezüglich der Kinder müssen gerichtlich durch ein Gerichtsverfahren beschlossen werden.
Das Paar, das gemeinsame minderjährige Kinder hat, benötigt im Falle der Auflösung seiner nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Entscheidung darüber, wer das Sorgerecht und die Obhut für die Kinder übernimmt und wie das Umgangsrecht des Elternteils geregelt wird, der nicht das Sorgerecht und die Obhut innehat. Es gibt zwei Optionen, die immer eine gerichtliche Entscheidung erfordern. Die erste ist, eine gemeinsame Vereinbarung darüber zu treffen, wie die neuen Beziehungen gestaltet werden sollen, wobei der Richter nur die Entscheidungen der Eltern genehmigen muss, sofern diese nicht schädlich für die Kinder sind. Wenn jedoch keine Einigung zwischen den Eltern möglich ist, werden die Maßnahmen bezüglich Obhut, Sorgerecht und Umgang vom Richter entsprechend den Umständen des Einzelfalls festgelegt.
Im Folgenden werden wir die wichtigsten Merkmale dieser beiden Optionen erläutern. Es ist wichtig zu betonen, dass wir uns auf die Maßnahmen bezüglich des Sorgerechts und der Obhut der Kinder beziehen, über die der Richter entscheiden muss. Die Auflösung der Lebensgemeinschaft kann zwar vor einem Notar erfolgen, aber es kann nichts bezüglich des Sorgerechts und der Obhut der Kinder bestimmt werden.
Verfahren der gegenseitigen Vereinbarung
In diesem Verfahren, mit geringeren Kosten, wird von den Eltern nur eine Klage eingereicht, in der Folgendes vereinbart werden muss:
- Die Art des Sorgerechts, sei es alleinig (durch einen der Elternteile) oder gemeinschaftlich (zwischen beiden). Außerdem wird das Wechselmodell der Betreuung und der Wohnsitz festgelegt sowie das Besuchs- und Urlaubsrecht. Es können auch Maßnahmen in Bezug auf die Großeltern getroffen werden.
- Die Zuweisung der Nutzung der Familienwohnung: Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht erhält, bekommt in der Regel die Nutzung der Familienwohnung. Bei gemeinschaftlichem Sorgerecht wird meist vereinbart, dass der Elternteil mit geringeren finanziellen Mitteln dort wohnt.
- Der Unterhalt und der Ausgleichszahlungen, falls diese zutreffen.
Oft treffen unverheiratete Paare bereits bei ihrem Zusammenschluss Vereinbarungen und Absprachen, sodass diese Maßnahmen bereits geregelt sind. In jedem Fall muss die Vereinbarung vor Gericht bestätigt werden.
Gerichtliches streitiges Verfahren zur Anordnung elterlicher Maßnahmen: Sorge und Obhut bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern ohne Einigung
Während dieses Prozesses wird auf das maximale Wohl der Minderjährigen geachtet. Es wird der Richter sein, der über das Sorgerecht der Minderjährigen entscheidet, nachdem er die Forderungen der Mitglieder der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die sich ohne Einigung über die Kinder trennt, kennt. Dieser Prozess ist in der Regel kostspieliger, wenn es Uneinigkeit zwischen den Partnern gibt, als wenn eine Einigung besteht, da mehr Arbeit von den Anwälten beider Parteien erforderlich ist.
Die Wohnung bei der Trennung eines nichtehelichen Paares mit Kindern
Bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat jedes Mitglied das ausschließliche Recht an seinem Vermögen. Es müssen nur die Güter aufgeteilt werden, die beide Mitglieder der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam erworben haben, wenn sie dies wünschen.
Wenn es zur Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt, die ihre Wohnung verkaufen möchte, wird der Gewinn entsprechend dem Beteiligungsanteil aufgeteilt, den jedes Mitglied beim Kauf hatte. Wenn Einigkeit besteht, erfolgt eine Aufhebung der Miteigentümerschaft an den Gütern, und eines der Mitglieder kann das Eigentum an der Wohnung behalten, indem es dem anderen seinen Anteil bezahlt.
Bei fehlender Einigung könnte es auch zu einem Verfahren zur Teilung des Gemeinschaftseigentums und letztlich zu einer Versteigerung kommen.
In jedem Fall haben wir bereits darauf hingewiesen, dass der Elternteil, der das Sorgerecht erhält, auch die Nutzung der gemeinsamen Wohnung zugesprochen bekommt.
Was passiert bei Trennungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit minderjährigen Kindern und mit gemieteter Wohnung?
Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, bedarf jede Maßnahme, die ihr Sorgerecht betrifft, einer gerichtlichen Entscheidung. Wenn beide Partner als Vertragsinhaber des Mietvertrags eingetragen sind, wird zunächst versucht, eine Einigung zwischen beiden zu erzielen, die vom Richter genehmigt wird, sofern sie den Kindern nicht erheblich schadet. Sollte keine Einigung zwischen den Partnern erzielt werden, ist es ein Richter, der anstelle der Genehmigung der Entscheidung der Partner die angemessene Entscheidung treffen muss, wobei er sich darauf stützt, den Kindern der Ex-Partner den größtmöglichen Schutz zu bieten. Wenn jedoch nur ein Inhaber im Mietvertrag erscheint, kann der andere in den Mietvertrag eintreten.
JLA Notarios, für die Trennung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Kindern in Katalonien
Die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Notar zu beantragen ist einfach, da nur die beiden Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder nur einer von ihnen zur Unterzeichnung der Auflösung erscheinen müssen. Das Verfahren wird ausführlich unter folgendem Link erklärt:
Die Festlegung des Sorgerechts für die Kinder muss jedoch von einem Richter entschieden werden, weshalb die Unterstützung eines Anwalts erforderlich ist. Bei JLA Notarios können wir Ihre Partnerschaft auflösen, aber wir können keine Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht und der Obhut der Kinder der Partnerschaft bearbeiten.
Entdecken Sie, wie einfach es ist, eine Trennung einer eingetragenen Partnerschaft mit oder ohne Kinder zusammen mit Ihrem Vermögen in unserer Notarkanzlei abzuwickeln. Vereinbaren Sie einen Termin, indem Sie uns eine E-Mail an bcn@jlanotarios.com schreiben oder das Kontaktformular auf unserer Webseite ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Unterzeichnung der Auflösung in unsere Notarkanzlei im Eixample von Barcelona kommen müssen.
Das Team von JLA Notarios – Notarkanzlei Barcelona hofft, Ihnen mit diesem Beitrag rechtlich geholfen zu haben. Sie können für jeden notariellen Service, den Sie benötigen, unsere Notarkanzlei an der Avenida Diagonal in Barcelona aufsuchen.